Thailand Pass - .
Das Gen. Kons. Frankfurt wird ab dem 09.11.2021 die Bearbeitung von Visa – Anträgen per Post oder im pers. Termin komplett einstellen. Eine Übergangsfrist für Notfälle gilt noch bis einschl. dem 18.11.2021. Ab dem 22.11.2021 werden nur noch online gestellte Anträge over ( E – Visa ) bearbeitet.
Es wird daher vermutlich analog dem – COE ) so sein, das bei der - online - Antragstellung ein Gen. Kons. oder die Botschaft in die dann Bearbeitung involviert sein wird.
Achtung! Für medizinische Visa (Tourist MT oder Non Immigrant - O) wird den Antragstellern dringend empfohlen, sich vor der Einreichung ihres e-Visa-Antrags mit der Königlich Thailändischen Botschaft/dem Generalkonsulat in Verbindung zu setzen, um eine Genehmigung zu erhalten. Jegliche unautorisierte Einreichung eines Antrags für ein medizinisches Visum wird abgelehnt und kann nicht zurückerstattet werden.Es wird also vorab eine Genehmigung für die dann Genehmigung der – online - Antragstellung benötigt. Das Warum, Weshalb, Wieso wird natürlich nicht kommuniziert.
Non-Immigrant O - Visiting friends and family
Family of a Thai national (Immediate family includes spouse and children)
Hier werden erstmals : Finanzielle Nachweise (z. B. Kontoauszüge, Verdienstnachweise, Nachweis der Unterstützung durch Dritte) gefordert. Das war bei einem NON – O – Verheiratet bis dato nur für die Antragstellung im Gen. Kons. FRA notwendig.
Aber auch hier wird nicht kommuniziert, wie hoch die Summe der finanziellen Erwartungen auszufallen hat. Würde mich auch nicht wundern, wenn im Nachgang noch eine Beglaubigung d. ein Notariat und oder notwendig wird. Denn, Kontoauszüge können im – IT – leicht manipuliert werden. Oder gibt sich das jew. Konsulat oder die Botschaft zufrieden mit :
Hiermit bestätige ich meinem Schwager, Bruder, Freund, Liebhaber etc. Herrn ,,,,,, das dieser mit monatlich 2000.- Euro von mir finanziell und ( unbefristet ) unterstützt wird.
Oder das hier bei einem – Long Stay -
Ärztliche Bescheinigung des Landes, in dem der Antragsteller sein Visum beantragt hat, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nicht an einer der folgenden verbotenen Krankheiten leidet: Lepra, Tuberkulose, Elefantiasis, Drogenabhängigkeit, Syphilis im dritten Stadium. Die ärztliche Bescheinigung darf nicht länger als 3 Monate vor dem Datum der Einreichung ausgestellt sein.
Kein mir bekannter Human Mediziner in der – BRD – wird – ohne eine Röntgenaufnahme _ eine Bescheinigung ausstellen ( Frei von Tuberkulose ) wobei ich bei Drogen natürlich auch den Alkoholkonsum mit einschließe. Und eine Einreise im Stadium – 2 – einer Syphilis Erkrankung ist also erlaubt.
https://www.netdoktor.de/krankheiten/syphilis/Na denn Mahlzeit – wieder einmal Thai Logik -