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Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben

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Gigo-m:
Meine Frau hatte Ende 2020 einen Unfall mit ihrem Moped und dabei schwere Hirnschäden erlitten, so das Sie ein 100 prozentiger Pflegefall wurde. Mitte Februar bis ende November 2021, brachte ich meine Frau ins Pflegeheim. Diese Kosten sprengten allerdings meine finanziellen Möglichkeiten, so das ich meine Frau, auch auf den Wunsch der Familie, sie nach Hause (Issan) verlegen lassen musste.


Frau Frau ist jetzt vor 3 Monaten aufgrund einer Infektion und kurzem Krankenhausaufenthalt, im Elternhaus verstorben. Meine Frau hatte kein Testament niedergelegt und Sie / Wir haben keine Kinder.



Um Zugriff auf das gemeinsame Konto (ca 40 000 THB) und das Konto meiner Frau (ca 540 000 THB) zu erhalten, brauchte ich einen gerichtlichen Beschluss.

Meine Frau hatte eine private Versicherung abgeschlossen, die im Todesfall 1 Million THB bezahlt hätte, weil sie überlebt hat, überwies die Versicherung 500 000 THB, plus 32 000 THB Krankenhaustagegeld auf ihr Konto. Der jährliche Versicherungsvertrag wäre am 09.02.2021 abgelaufen.


Bis zum heutigen Stand bin ich im Rechtsstreit mit dem Bruder meiner Frau. Der Vater ist schwer krank (ich glaube Dement), Mutter bereits vorher verstorben.


Mein bisheriger Anwalt scheint meine Interessen nicht richtig verfolgt zu haben, was ich aber eher den sprachlichen Übersetzungsproblemen zuordnen möchte.oder wie auch immer.....



Weil ich mittlerweile mit vielen Menschen gesprochen habe, sind einige Fragen offen geblieben.


1. Ob ich mit der Familie überhaupt etwas vom Erbe teilen muss. Jetziger Stand meines Wissens ist /war 25% für den Vater und 75% für mich.

2. Falls das obrige zutreffen sollte, würde die Versicherungssumme von insgesamt 532 000 THB mit in die Teilung des Erbes einfließen ?

3. Artikel 1629 zusammen mit Artikel 1635 des Grundgesetzes sagt
was genau aus ?
Besagt dies, das ich alleiniger Erbe bin, weil keine Kinder vorhanden sind ?

Da meine finanziellen Mittel aufgebraucht sind, kann ich mir keinen teuren Anwalt leisten und bin um jede hilfreiche Antwort dankbat

Vielen Dank im voraus.

Seebacher:
Mein Herzliches Beileid

Kein Testament ist schlecht aber wenn Ihr offiziell Verheiratet gewesen sind und keine Kinder da sind bist Du der alleinige Erbe der Bruder hat da gar nichts zu melden.

Bei Land Besitz schaut es anders aus Familien Land also geerbtes Land deiner verstorbenen Frau muss geteilt werden.

In der Ehe erworbenes Land gehört Dir muss nicht geteilt werden.

Ich bin der Verwalter des Nachlasses meiner Frau. Dass allerdings in einem Testament festgehalten.

Geld das meine Frau noch auf dem Konto hatte, habe ich mit der Bankkarte auf Anraten des bank Angestellten bezogen.

Er meinte der offizielle Weg geht lang das Konto ist als solches nicht gesperrt mit der Karte kann Geld bezogen werden.

Autos und Motorräder wurden im Amphör für 3 Monate ausgeschrieben danach auf mich übertragen Gebühr 5 baht pro fz.

Das Erbrecht bei Verheirateten ist International das selbe.

Viel Glück und ja auch meine ex Familie ist total gierig gewesen und noch gierig stark bleiben ist für mich die einzige Option gewesen.

PN bei Fragen

schiene:

--- Zitat von: Seebacher am 28. Juli 2022, 10:51:33 ---
PN bei Fragen

--- Ende Zitat ---
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Seebacher:
Danke Uwe habe ja auch schon 8  {:}

Gigo-m:
Danke Seebacher 🙏 🙏 👍

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