Auch in DACH wird sich der Staat nicht mehr automatisch um jeden kümmern ...
genau, denn ein wenig Eigenverantwortung sollte man schon wahrnehmen.
Infos der CH Botschaft auf ihrer Webseite:
Das EDA kann nicht:
...
die Kosten für Rettungen,
Heimschaffungen, Kranken- und Leichentransporte übernehmen
...
http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/asia/vtha/ref_helfor.htmlanders sieht es aber als Tourist aus:
DefinitionSie sind Schweizer/in und halten sich vorübergehend, jedoch nicht länger als drei Monate und ohne Niederlassungsabsichten im Ausland auf.
Diese Begriffsdefinition und die nachstehend aufgeführten Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem Bundesgesetz über Sozialhilfe und Darlehen an Schweizer Staatsangehörige im Ausland vom 21. März 1973 (BSDA, SR 852.1).
HilfsmöglichkeitenVerfügen Sie als Tourist/in über keine Geldmittel mehr und sind Sie nicht in der Lage, dieses Problem auf andere Weise zu lösen, kann Ihnen der Bund ein Darlehen gewähren zur Finanzierung
Ihrer Rückreise in die Schweiz
Ihres Aufenthalts im Ausland bis zum Tag der Abreise
von Arzt- und Spitalbehandlungen im Ausland
Beispiele:
Eine Geldüberweisung aus der Schweiz konnte nicht durchgeführt werden
Sie benötigen eine Kostengutsprache für eine Notfallbehandlung im Spital
Sie sind Opfer eines Diebstahls geworden und verfügen nicht mehr über die erforderlichen Mittel für die Rückreise in die Schweiz