Zitat H. Maas :
"Und wenn es dort Dinge gibt, die wir als rechtswidrig empfinden, dann wird das sofortige Konsequenzen haben", führte Maas am Mittag weiter aus.
Entweder rechtswidrig oder nicht. "..Rechtswidriges
Empfinden" reicht nämlich nicht.
"Wenn es Gäste in unserem Land gibt, die von unserem Land aus ihre Staatsgeschäfte betreiben, dem würden wir immer deutlich entgegenwirken wollen."
"..würden entgegenwirken wollen." Alles nur übliches Diplomatengeschwurbel. Ob ein ausländischer Regent und Diplomat , der sich als Lang- oder Kurzzeitgast in Deutschland aufhält, einen Teil der
sein Land betreffenden Staatsgeschäfte von deutschem Boden aus betreiben darf oder nicht, müsste zuvor erst einmal vom deutschen Gesetzgeber gesetzlich geregelt worden sein.
Das ist wahrscheinlich nicht der Fall , denn dann brauchte es sicher kein "würde wollen" von Herrn Maas mehr, sondern die klare Aussage, dass es lt. Paragraph XYZ gesetzlich verboten sei und deshalb strafrechtlich oder nach gültigen Ausländer-Gesetzen verfolgt wird und auch zur Ausweisung führen kann.
Außerdem müssten dafür dann nachprüfbare Beweise vorliegen, die mit rechtlich zulässigen Mitteln beschafft worden sind. Wie sollte also die Beweisführung funktionieren? Gesetzwidrig das Diplomatengepäck regelmäßig vor Abflug beschlagnahmen und Telefongespräche vom Geheimdienst abhören und protokollieren lassen ?
Außer Heikos diplomatisch gleichermaßen viel- und nichtssagend gedrechselten Beschwichtigungen haben die Demonstranten deshalb nichts weiter zu erwarten.