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Autor Thema: Jahresaufenthaltsbewilligung meine Möglichkeiten?  (Gelesen 5330 mal)

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Challenger1

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Jahresaufenthaltsbewilligung meine Möglichkeiten?
« am: 09. August 2008, 13:12:27 »

hallo zusammen
auch mich beschäftigt die jahresaufenthaltsbewilligung seit langem.frage desshalb an euch;
meine frau hat eine plantage, von diesem einkommen möchten wir mal unseren bedarf decken.wie müssen wir nun vorgehen?
ist es richtig so, meine frau geht mit den rechnungsquittungen(käufer) aufs hiesige thailändische steueramt.lassen uns einen einkommensnachweis ausstellen und gehen damit auf die immi in bankok und da erhalte ich eine jahresaufenthaltsbewilligung?

meine frau hat keinen gewerbeschein und das einkommen variiert von monat zu monat,ende jahr haben wir aber genügend gesamteinkommen.
meine favoritenvariante ist aber in bezug auf das risiko des möglichen unerwarteten ablebens meiner frau diese:ich reise kurz vor meinem 50.lebensjahr mit non immi-visa0 nach thailand aus und beantrage eine jahresaufenthaltsbewilligung auf rentnerbasis mit obigen beschriebenen einkommensnachweis?
(meine frau hat mir einen teil der plantage auf lebenszeit überschrieben und auch auf dem landamt eingetragen)
- bekomme ich auch eine jahresaufenthaltsbewilligung, wenn ich nicht arbeite (was ich ja glaube auch nicht darf),das einkommen aber durch obigen nachweis durch die familie erbracht und an mich erbracht wird?
oder ist die sicherste lösung doch eine compagnie zu gründen,was ich aber wegen den möglichen risiken und problemen vermeiden möchte!
wäre um eure meinungen zu diesem schwierigen thema erbeten
challenger
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xsarre

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Re: Jahresaufenthaltsbewilligung meine Möglichkeiten?
« Antwort #1 am: 09. August 2008, 23:27:35 »

also Du reist mit einem Non-O- ein und dann willst Du ein Rentnervisum in Thailand machen!?  Für das Rentnervisum brauchst Du einen Rentenbescheid   !!!! Wenn Du den Bescheid hast und der dementsprechend hoch ausfallen tut , bekommst Du sicher ein Visum...mfg
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otto-bkk

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Re: Jahresaufenthaltsbewilligung meine Möglichkeiten?
« Antwort #2 am: 11. August 2008, 14:21:36 »


(meine frau hat mir einen teil der plantage auf lebenszeit überschrieben und auch auf dem landamt eingetragen)

challenger

Wie hast Du das gemacht? Soweit mir bekannt dürfen Ausländer kein Grund und Boden besitzen?!
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cnb1806

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Re: Jahresaufenthaltsbewilligung meine Möglichkeiten?
« Antwort #3 am: 11. August 2008, 14:27:00 »

Vielleicht die Pflanzen die drauf wachsen, waere mir auch neu das man als Farang (ohne Firma) Land Eigentuemer werden kann....
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Buci

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Re: Jahresaufenthaltsbewilligung meine Möglichkeiten?
« Antwort #4 am: 11. August 2008, 14:45:09 »

waere mir auch neu das man als Farang (ohne Firma) Land Eigentuemer werden kann....

Auch mit Firma nicht wirklich.
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Challenger1

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Re: Jahresaufenthaltsbewilligung meine Möglichkeiten?
« Antwort #5 am: 17. August 2008, 13:57:40 »

hallo zusammen,also meine frau hat mir auf lebenszeit das oberflächennutzungsrecht auf dem landamt(Chanod) eintragen lassen...
stimmt das wirklich, dass möglicherweise ab november 08 für die jahresaufenthaltsbewilligung für thailand nur noch bewilligt wird, wenn ein einkommen pro monat 40000thb nur noch vom mann vorliegt?
gruss challenger
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Isan Yamaha

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Re: Jahresaufenthaltsbewilligung meine Möglichkeiten?
« Antwort #6 am: 17. August 2008, 15:47:41 »

Hallo Challenger1,
geh zum Immigrationsbüro,die sagen dir genau was du brauchst für deinen Jahrsesaufenthalt.
Alles was da geschrieben,wir trifft nicht Immer zu.
Ich habe gerade das hinter mir,und als Rentner brauche ich 40000,. bath im Monat,und das muß alles Nachgewiesen werden.
Das heist das Geld muß aus dem Ausland kommen. ( Rente Zinsen usw )
Aber alles halb so Schlimm.
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sam

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Re: Jahresaufenthaltsbewilligung meine Möglichkeiten?
« Antwort #7 am: 17. August 2008, 20:03:48 »

Wer eine Mia-Thai hat muß monatlich 40 000 THB nachweisen, nur muß man dann zweimal zur Immigration, da ich über 65 000 THB Rente habe mache ich ein Junggesellen-Visum und kann das Jahresvisum gleich mitnehmen, Geld ist mal das wichtigste im Leben. ;D
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Lerche3

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Re: Jahresaufenthaltsbewilligung meine Möglichkeiten?
« Antwort #8 am: 27. September 2008, 14:18:30 »

Hallo
Bin ab Oktober in Thailand wohne bei meiner Frau in der Nähe von Lomsak.
Ich möchte mein „Non Immigrant O“ umwandeln in eine Jahresaufenthaltsbewilligung . Die für mich nächstgelegene Immigration ist Chiang Khan. Hat jemand Erfahrung mit dieser Immigration, ist dort ein Erstantrag möglich?
Gruß Lerche 3
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alhash

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Re: Jahresaufenthaltsbewilligung meine Möglichkeiten?
« Antwort #9 am: 28. September 2008, 18:59:49 »

Wenn Du eine Aufenthaltsgenehmigung Non Immigrant O auf Basis mit Thai verh.  willst, kannst Du dort den Erstantrag stellen. Allerdings wird dieser nach Bangkok weitergeleitet, d.h. Du bekommst einen Stempel und darfst nach ca. 4 Wochen nochmal dort aufkreuzen.

Auf Basis Retirement (Rentner) könntest Du die Aufenthaltsgenehmigung sofort bekommen, allerdings sind die Anforderungen dann andere.

Die Beamten der Immi in Chiang Khan sollen sehr freundlich sein. Ein Großteil der in meiner Nähe wohnenden Farangs gehen dorthin. Ursprünglich gingen sie nach NongKhai, aber die Beamten dort sind teilweise sehr unfreundlich, musste ich vorgestern am eigenen Leib feststellen (nein, ich wurde noch nicht verprügelt).

Gruß
AlHash
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berliner

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Re: Jahresaufenthaltsbewilligung meine Möglichkeiten?
« Antwort #10 am: 11. Oktober 2008, 14:01:11 »

Klare Antwort zu dieser Frage.
Wer mit einer/m Thai Verheiratet ist braucht kein Eigenes Eikommen Nachweisen.Der Nachweis über den Lebensunterhalt für den Ausländer kann die Thaiehefrau oder die Familie übernehmen.Dieser Nachweis wird über die Einnahmen und Einzahlungen auf dem Bankbuch Nachgewisen.Noch besser ist der Nachweis über gezahlte Steuern in Thailand.Das Einkommen der Ehefrau muß 400000,-Baht sein im Jahr.Oder kleine Rente wird mit Einkommen der Frau zusammen gelegt und muß auch im Jahr 400000,- Baht erbringen.

Bei Ausländerin Verheiratet mit einem Thai,muß kein Nachweis für ein Einkommen vorgelegt werden
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Bnang

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Re: Jahresaufenthaltsbewilligung meine Möglichkeiten?
« Antwort #11 am: 11. Oktober 2008, 14:10:12 »

Zitat
Das Einkommen der Ehefrau muß 400000,-Baht sein im Jahr.

Welche Thai - Frau verdient denn das?????????? ??? ??? ???

Da kriegt ja kaum einer ein Visa!!!! :'( :'(

Gruß
Bnang
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Bnang

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Re: Jahresaufenthaltsbewilligung meine Möglichkeiten?
« Antwort #12 am: 11. Oktober 2008, 14:35:16 »

Gefunden :D
Neue Einkommensgrenzen für Visa
Bessere Einkommensverhältnisse fordert inzwischen der thailändische Staat von Ausländern, die aufgrund der Eheschließung mit einem thailändischen Partner nach Thailand umziehen möchten.

So muss inzwischen ein Haushaltseinkommen von mindestens THB 40.000 pro Monat nachgewiesen werden, welches von beiden Eheleuten zusammen erworben werden kann. Die Option, statt dem monatlichen Haushaltseinkommen einen Kapitalbetrag von THB 400.000 auf einem Bankkonto zu hinterlegen, gibt es nicht mehr. Diese Regelung gilt jedoch noch für Personen, die sich vor der Gesetzesänderung bereits auf dieser Basis in Thailand aufgehalten haben.

Lediglich Rentner ab einem Mindestalter von 50 Jahren haben die Möglichkeit, statt einem monatlichen Einkommen von THB 65.000 einen Kapitalnachweis in Höhe von THB 800.000 oder eine Kombination aus Einkommen und Kapital nachzuweisen. Das Kapital muss sich bei Visumsantragsstellung bereits mindestens seit 3 Monaten auf dem Konto befinden.
Quelle: Bümlein Rechtsanwaltskanzlei

Das wird wohl auf jeder Immigration anders ausgelegt!!! ??? ???

Gruß
Bnang
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