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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: boehm am 05. Oktober 2011, 22:17:37

Titel: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 05. Oktober 2011, 22:17:37
Vielen Dank @Isan Yamaha

Die Seite der Rentenversicherung ist mir bekannt, der Rentenrechner auch.

Bekomme auch alle 2 Jahre meine Renteninfo.

Mein Beitrag war eher ironisch/hypotetisch gemeint!

Die Höhe steht zwar momentan fest, der Rentenbeginn auch, aber was sich gesetzlich an beidem noch ändern kann,
dass steht in den Sternen.

Die Rentenpunkte können im Wert auch sinken, oder der Abzug von bisher 9,9 % bei vorzeitiger Rente mit 63 jahren kann auch noch nach oben gehen.

Man kann auch eine Rentenzahlung ins Ausland abschaffen, wenn Brüssel mitmacht.... :-X :'( {/
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: jock am 05. Oktober 2011, 23:21:30
@boehm

Mal bitte keinen Teufel an die Wand !

Das oesterreichische Pensionsrecht sieht das vor.Von den etwa 2,2 Mio Rentner in Oesterreich,leben
etwa 200.000 um Ausland.Die Mehrzahl dieser Rentner sind ehemalige Gastarbeiter aus ex Jugoslawien
und der Tuerkei.Aber auch zwei Thailaender,die solange in Oesterreich gearbeitet haben um Pensions-
ansprueche zu erweben,sind dabei.

In der Annahme,dass alle 2,2 Mio Renter von heute auf morgen ins Ausland uebersiedeln,wuerde unter Hin-
weis auf dieses Passus,die Rentenzahlungen eingestellt werden.

Ich muss nicht naeher darauf eingehen,welche Konsequenzen eine solche Massenemigration auf die Wirtschaft und
die Staatsfinanzen haette.

Jock
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 05. Oktober 2011, 23:46:16
Nun, jeder sollte sich also überlegen, wen er wählt, und, man sollte für alle Fälle einen Plan B, C und D haben..... :o
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: udo50 am 06. Oktober 2011, 00:22:55

   Hallo boehm.

 Wenn du 9,9%   Rentenabzug bekommst dann bist du Jahrgang 1959 oder so etwa  ?   Ich frage nicht aus Neugierde  sondern um meine Planung sicherzustellen. Mir wurde mitgeteilt das ich bei vorzeitiger Inanspruchnahme der  Rente ab 63   8.1% Abzüge habe  ???  bin Jahrgang 1950 und habe im April diesen Jahres 47 volle Jahre in die R.Vgezahlt
m.f.G udo
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 06. Oktober 2011, 00:40:00
Inanspruchnahme der  Rente ab 63   8.1% Abzüge habe  ???  bin Jahrgang 1950 und habe im April diesen Jahres 47 volle Jahre in die R.Vgezahlt
m.f.G udo
Jo macht dann so 1360,.€ Rente bis 63 Jahre ??? Und,wenn einer Geschieden ist,dann gibts noch Abzug. 220,.€ bei mir Amen. C-- C--
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 06. Oktober 2011, 00:49:32
@udo50

Bin Jg. 55 und habe nur 37 Jahre eingezahlt! Dafür aber viele Jahre knapp Höchstsatz, also kurz unter der Bemessungsgrenze.

Deshalb auch 9,9 % Abzug, weil bei mir ja wegen Rente ab 67 noch 9 Monate dazu kommen!

Aber die Abzüge sind mir egal, weil ich mindestens 84 Jahre alt werden müsste, um Gewinn zu machen, da nehme ich doch lieber schon 2 Jahre früher etwas weniger.

Bekomme ja auch noch eine unverfallbare Betreibsrente!

Ja, wegen der Scheidung haben sie mir auch 84 DM weggenommen.

Falls meine Ex stirbt vor Rentenbeginn, bekomme ich es auf Antrag zurück... :-X C--

Bei dir udo50, müsstest du eigentlich unter Vertrauensschutz fallen und wegen der 47 Jahre die volle Rente bekommen.

Oder habe ich da was falsch verstanden?

Gibt hier bestimmt einen Rentenexperten, der das weiß, für mich trifft es ja nicht zu, deshalb habe ich das nicht sooo genau gelesen!
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 06. Oktober 2011, 00:53:43
Falls meine Ex stirbt vor Rentenbeginn, bekomme ich es auf Antrag zurück... :-X C--
Oder bei Wiederheirat. ??? ???
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 06. Oktober 2011, 00:56:02
Hä? ??? Bin wieder verheiratet!

Ach so, verstehe, die gleiche Frau......

Nö, besser nicht, ähem, die mag Thailand nicht..... :-X :] :]
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 06. Oktober 2011, 01:00:37
Ach so, verstehe, die gleiche Frau......
{+ {+ wenn die einen Anderen Heiratet. }} {*
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 06. Oktober 2011, 01:04:26
Ist das wahr?????

Wo kann man das nachlesen????

Dann würde ich gleich mal meinen Sohn fragen, ob sie vielleicht geheiratet hat!

Ich kenne bisher nur, dass bei Tod desjenigen, dem was weggenommen wurde und VOR Eintritt der Rente das zurück übertragen wird!
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 06. Oktober 2011, 01:12:32
Frage bei der Rentenversicherung an,unter meine Frage,genau weis ich das auch nicht so. ???

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Navigation/Service/Kontakt.html
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: udo50 am 06. Oktober 2011, 01:15:52

   boehm und Moped  wenn die EX  stirbt bevor sie ein volles Jahr die Rente bekommen hat dann kann sie auf Antrag an den Versicherten übertragen werden  richtig?
Gruß udo
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 06. Oktober 2011, 01:31:18
Die EX?? :] :]

Also ich habe gelesen, VOR Eintritt der Rentenzahlung, also wenn sie vorher stirbt, dann wird zurück übertragen!

Bei Wiederheirat ist mir neu, aber das erforsche ich noch.

Meine ist so weit ich weiß noch nicht wieder verheiratet, aber wer weiß.

Ichglaube auch gelesen zu haben, dass man beim Antrag auf Rente auch klären kann, ob sie verstorben ist, weil man es ja nicht wissen muss, wenn man keinen Kontakt hat, so wie ich zum Beispiel.

Das Formular besagt, wenn man selber keine Auskunft bekommt, veranlasst das die Rentenversicherung im Zwangsverfahren (typisch Deutsch ;]).

Also deshalb den Antrag frühzeitig stellen, damit alles geklärt ist und man denen nichts schenkt!

 [-]
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 06. Oktober 2011, 01:44:34
Habs gefunden:

Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

Ist der ausgleichsberechtigte Ehegatte verstorben und hat er vor seinem Tod nicht länger als 36 Monate Rente aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht bezogen, wird die Kürzung der Rente des ausgleichspflichtigen Ehegatten auf Antrag beim Rentenversicherungsträger ausgesetzt. Die ungekürzte Rente wird selbst dann gezahlt, wenn Hinterbliebene des verstorbenen Ehegatten eine Rente aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht erhalten.

Die Anpassungsregelung wirkt sich nur auf die Versichertenrente des ausgleichspflichtigen Ehegatten aus, nicht aber auf die Rente an seine Hinterbliebenen.

Von dieser Regelung profitieren auch die ausgleichspflichtigen Ehegatten, an die wegen des bis zum 31. August 2009 geltenden Rechts die ungekürzte Rente nicht gezahlt wurde. Betroffen sind Fälle, bei denen der verstorbene ausgleichsberechtigte Ehegatte zwar selbst Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht bezogen hat, aber nicht länger als 36 Monate in Form einer Rente, oder in denen eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird.


Von Wiederheirat steht da nix!

Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: namtok am 06. Oktober 2011, 02:11:48
Für den Saloon ist diese Info fast zu schade, ich denke mal über ein "Upgrade" nach...
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 06. Oktober 2011, 09:46:53
Ja, @namtok

Vielleicht sollte man alles zum Thema Rente in einen neuen "Renten Thred" verschieben.

Das Thema hat sich plötzlich einfach so entwickelt.

Scheinbar ist es für viele interessant, weil die Seite der Rentenversicherung ziemlich unübersichtlich ist!
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 06. Oktober 2011, 14:12:59
Ich habe,jetzt bei der Rentenversicherung angerufen,ob es die Rentenpunkte zurück gibt,wenn die/der Ex wieder
geheiratet hat.
Da ist was Neues,und die müßen sich erst durchlesen.
Der ruft mich an,und ich Stelle das dann hier rein.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 06. Oktober 2011, 14:20:48
Da bin ich gespannt!

Ich kenne es so, dass Witwen/r nach Wiederheirat ihre Rente verlieren.

Deshalb heiraten ja meistens ältere Witwer/n nicht mehr.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 06. Oktober 2011, 21:35:31
So der gute Mann,von der Rentenversicherung,hat angerufen bei mir.
Es gibt,nichts zurück,von den Rentenpunkten,wenn die Ex wieder Heiratet,nur auf Antrag bei Ableben.
Auch Klagen kann man ja bei Gericht auf Rückführung der Rentenpunkte. C-- C-- ;D ;]
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: KhunBENQ am 06. Oktober 2011, 21:56:29
Hier wurde was missverstanden. Es ging nicht um Witwenrente, sondern um den elenden Versorgungsausgleich.
Die Ex behält also ihre Punkte und kann mit dem Neuen weitersammeln  C--
Deutsches Rentenrecht animiert zur italienischen Scheidung  :] (böse, böse  {;).
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 06. Oktober 2011, 22:01:57
Hier wurde nichts missverstanden! {;

Ich habe von Anfang an geschrieben, dass ich es mir nicht vorstellen kann, dass man etwas vom Versorgungsausgleich (Punkte) bei Wiederheirat der/des Ex zurück bekommt.

Deshalb habe ich gesagt, wie ich es vom Witwen Recht her kenne.

Man bekomm nur im Todesfall was zurück, wie ich es 7 Posts vorher geschrieben habe!

Über den Klageweg gibt es im Netz reichlich Infos, da müssen schon wichtige Gründe vorliegen.

Im Grunde kann man sagen, Punkte zurück gibt es nur im Todesfall bis zu 36 Monaten nach Rentenbeginn, danach freut sich der Versicherungsträger... C--
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: dart am 06. Oktober 2011, 22:06:51
Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich bei einer Scheidung, nicht auch nachträglich, ein Ehevertrag findet. [-]

Wird übrigens irrelevant wenn Ex zum Sozialfall wird. ;]
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: udo50 am 06. Oktober 2011, 23:36:27

    Hallo "Rentenrechtler" ich habe noch eine Frage . Meine Paraya  hat in D. Rentenanwartschaft "erarbeitet" stimmt es das sie bei unserer gemeinsamen  "Einwanderung nach TH. sich diese Anwartschaft auszahlen lassen kann? sie ist trotz etwa25Jahre Aufenthalt in D  TH Staatsbürgerin

    Gruß udo
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 06. Oktober 2011, 23:44:53
Hallo udo50,
schau mal da nach. ???

www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Ausland_Rente/Beitragserstattung_node.html
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: KhunBENQ am 07. Oktober 2011, 09:03:16
Wie udo50 das beschreibt, hat seine Frau nach 2 Jahren Aufenthalt die Möglichkeit sich die Beiträge zurückzahlen zu lassen.
Allerdings nur die eigenen Beiträge, der Arbeitgeberanteil wird einbehalten.
Ob das sinnvoll ist, müsst ihr selber ausrechnen.
Für meine Frau (geringe Beiträge, marginale Rentenansprüche) werden wir das wohl beantragen.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 07. Oktober 2011, 15:57:43
Mail,von Rentenversicherung.
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx

gern beantworten wir Ihre Fragen:

1.) "Kann man,ein Antrag Stellen,das die Rentenpunkte,wieder zurückgeführt
werden,bis die Ex - Frau in Rente geht ?"
Nein, das ist nicht möglich.
Das sogenannte "Das Rentnerprivileg" war bei Ehescheidungen vor dem
1.9.2009* nur in folgenden Fällen anzuwenden:
Waren Sie der ausgleichspflichtige Ehepartner und erhielten Sie bei
Eintritt der Rechtskraft der Versorgungsausgleichsentscheidung bereits
Rente, galt für Sie
nach bisherigem Recht das sogenannte Rentnerprivileg. Danach wurde Ihre
Rente aufgrund des Versorgungsausgleichs erst gemindert, wenn Ihr früherer
Ehepartner
oder seine Hinterbliebenen eine Rente erhielten.
Wenn zum Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft der
Versorgungsausgleichsentscheidung noch keine Rente vom
ausgleichspflichtigen Ehepartner bezogen wurde, fand das "Rentnerprivileg"
keine Anwendung.

*) Das bisherige Recht war anzuwenden, wenn Sie oder Ihr Ehepartner den
Scheidungsantrag vor dem 1. September 2009 beim Familiengericht eingereicht
haben und das Familiengericht bis zum 31. August 2010 über den
Versorgungsausgleich entschieden hat.

2.) "Und werden die Abgeführten Rentenpunke, bei Wiederheirat,von der
Ex-Frau zurückgeführt auf Antrag ?"
Der durchgeführte Versorgungsausgleich bleibt auch bei Wiederheirat der
geschiedenen Frau wirksam.

3.) "Wie ist das,wenn jemand Verstorben ist,mit den Abgeführten
Rentenpunkten?"
Ist der ausgleichsberechtigte Ehegatte verstorben und hat er vor seinem Tod
nicht länger als 36 Monate Rente aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen
Anrecht bezogen, wird die Kürzung der Rente des ausgleichspflichtigen
Ehegatten auf Antrag beim Rentenversicherungsträger ausgesetzt. Die
ungekürzte Rente wird selbst dann gezahlt, wenn Hinterbliebene des
verstorbenen Ehegatten eine Rente aus dem im Versorgungsausgleich
erworbenen Anrecht erhalten.
Die Anpassungsregelung wirkt sich nur auf die Versichertenrente des
ausgleichspflichtigen Ehegatten aus, nicht aber auf die Rente an seine
Hinterbliebenen.

Von dieser Regelung profitieren auch die ausgleichspflichtigen Ehegatten,
an die wegen des bis zum 31. August 2009 geltenden Rechts die ungekürzte
Rente nicht gezahlt wurde. Betroffen sind Fälle, bei denen der verstorbene
ausgleichsberechtigte Ehegatte zwar selbst Leistungen aus dem im
Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht bezogen hat, aber nicht länger als
36 Monate in Form einer Rente, oder in denen eine Hinterbliebenenrente
gezahlt wird.

Über die Anpassungsregelungen kann nur auf Antrag entschieden werden. Den
Antrag müssen Sie bei dem Rentenversicherungsträger stellen, der die
gekürzte Rente zahlt.


In unserer Broschüre "Geschiedene: Ausgleich bei der Rente" finden Sie
weitere Informationen. Sie können sie unter folgendem Link herunterladen
oder bestellen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/04_vor_der_rente/geschiedene_ausgleich_rente.html?nn=85100

Für weitere Fragen sowie allgemeine Auskünfte stehen Ihnen auch unsere
Experten unter der kostenlosen Servicetelefonnummer:

0800 / 10 00 480 70

Mo – Do
07:30-19:30 Uhr
Fr
07:30-15:30 Uhr

zur Verfügung.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Patthama am 07. Oktober 2011, 18:24:15
Hallo Udo 50
Wenn deine Frau,Thail. Staatsbuergerin ist,sich in D abgemeldet hat,und nun mindestens zwei Jahre wieder in TH. lebt,kann sie sich die Rente auszahlen lassen.Allderdings nur die eigenen eingezahlten Beitraege.
Das ganze geht relativ problemlos von statten.Den Antrag kann man dann auf der Deutschen Botschaft abgeben,muss natuerlich auch dort alles beglaubigt werden,und zu meiner Ueberraschung ist dieser Service kostenlos.
Meine Frau hat sich die Rente,nach langer Ueberlegung erst vor kurzem auszahlen lassen.
Es muss halt jeder fuer sich selber ausrechnen.Genererell kann man sagen,wie niedriger die Renten-Ansprueche,desto eher lohnt es sich.
Ein Grund fuer meine Frau war auch der,dass ja bei Staatsbuergern aus Laendern ohne Sozialabkommen mit D,wie z.B. Thailand,auch noch 30% von der Rente abgezogen werden.Bei der vorzeitigen Auszahlung,wird nichts abgezogen.
Auch muss meine Frau spaeter dann,sich nicht mit der Jaehrlichen Lebensbescheinigung rumaergern.
Aber wie gesagt,es muss sich jeder selbst ausrechnen ob es sich lohnt oder nicht.
Der Freundliche Herr damals auf der Deutschen Botschaft,hat mir geasagt,dass viele Thail.sich ihre Rente auszahlen lassen.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 07. Oktober 2011, 20:03:13
Ein Grund fuer meine Frau war auch der,dass ja bei Staatsbuergern aus Laendern ohne Sozialabkommen mit D,wie z.B. Thailand,auch noch 30% von der Rente abgezogen werden.

Ist grundsätzlich richtig!

Aber bedenke, bei der Version gehen immerhin doch 50 % verloren, nämlich die Beiträge des Arbeigebers.

Es werden nur die eigenen Beiträge zurück/ausgezahlt!

Der beste Weg, mit dem Rentenrechner die Rentenhöhe feststellen. Dann prüfen, was einbezahlt wurde (steht ja in der jährlichen Renteninfo/Verlauf).

Dann überlegen wie alt werde ich. Das mal Monate der zustehenden rente multiplizieren und dann mit dem Betrag der Rückzahlung vergleichen.

Wobei das mit dem wie alt werde ich, der schwierigste Part ist!!

 ;] ;] ;] ;]
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: udo50 am 07. Oktober 2011, 21:31:31

   Dieser Fred ist für mich mal wieder der beste Beweis wie hilfreich UNSER Forum ist   {*  }}
 Danke udo
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: udo50 am 07. Oktober 2011, 22:14:04
hallo Patthama ich habe zu deiner Antwort noch2 Anmerkungen .  Mit welchem Recht hält die RV die Arbeitgeberbeiträge ein ?  die haben doch schon genug verdient wenn sie Jahrelang mit dem Geld gearbeitet haben , und wer bekommt dann die Arbeitgeberbeiträge ? 2.  Es ist für mich unerklärlich wieso in der beschriebenen Situation bei der Frau die Rente um30% gekürzt wird und sollte sie Hinterbliebenenrente erhalten diese nicht mehr oder noch nicht wieder gekürzt wird
 Schönes Wochenende Udo
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 07. Oktober 2011, 22:23:47
Mit welchem Recht?!

Mit dem der Bundesregierung, die ein IX. Buch zum Sozialversicherungsrecht verabschiedet hat.

Das gleiche gilt ja auch, wenn zum Beispiel jemand verstirbt, der noch nicht das Rentenalter erreicht hat (so wie mein Bruder) und der keine Hinterbliebenen hat wie Ehefrau oder Kinder unter 18 Jahren.

Das Geld fließt in den Topf der DRVB.

Auf den Seiten der RV Bund steht alles genau beschrieben, da kannst du dir einen Wolf lesen.

Begründet wird nicht, dass ist einfach so!

Der Staat hat das Hoheitsrecht auf die Rentenkasse und bestimmt!

Deshalb würde es ja Sinn machen, wenn die Rentner mal eine Partei wählen würden, die ihre Interessen besser vertritt und durchsetzt!

Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 07. Oktober 2011, 22:28:17
Sonstige Staatsangehörige

Für sonstige Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, ist eine Beitragserstattung nicht möglich, da sie bei Aufenthalt im EU-Mitgliedstaat zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.

Bei gewöhnlichem Aufenthalt im sonstigen Ausland können diese Versicherten nach ihrem Verzug aus Deutschland und nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten grundsätzlich eine Beitragserstattung erhalten.

Erstattungsfähig sind die Beiträge jeweils in der Höhe, in der der Versicherte sie getragen hat. Bei Pflichtbeiträgen kann daher regelmäßig der Arbeitnehmeranteil erstattet werden; der Arbeitgeberanteil ist nicht erstattungsfähig.

Die Erstattung erfolgt auf Antrag. Wir raten unseren ausländischen Versicherten, sich die erforderlichen Antragsformulare bereits vor dem Verzug in das Ausland zu besorgen, um so dem jeweiligen Träger der Deutschen Rentenversicherung direkt nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen zu können.


Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 07. Oktober 2011, 22:29:42
Den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer

Den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer erhalten ihre Rente bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und mit einem 30-prozentigen Abschlag.


Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 07. Oktober 2011, 22:36:01
Den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer erhalten ihre Rente bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und mit einem 30-prozentigen Abschlag.
Bei Witwenrenten,werden ab 2005 keine 30% mehr abgezogen,die gilt auch für Thaifrauen,wenn Sie wieder nach Thailand gehen!
Die Witwe,bekommt 60% von der Rente,des Verstorben,da wir dann nix mehr abgezogen.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: udo50 am 07. Oktober 2011, 22:36:20
boehm  im Zusammenhang mit Rentnerpartei kann ich auch nicht kapieren das keine Partei  zumindest im Wahlkampf  verspricht das eine oder andere für die Rentner zu verbessern  ,gehalten werden die Wahlversprechen eh nie.   Bei der Renten Neuordnung  wurde festgelegt 2010 die ganze Sache noch einmal zu Überprüfen Rente mit 67 u.s.w. nichts ist passiert.     Udo  Ich weiß nicht wie viel  Rentner wir haben aber ich glaube das sind einige Stimmen bei Wahlen
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 07. Oktober 2011, 22:42:54
 Ich weiß nicht wie viel  Rentner wir haben aber ich glaube das sind einige Stimmen bei Wahlen
So 20 Millionen.
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rentner-zahlen-ab-2011-fuer-wahlgeschenk/2941690.html
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: udo50 am 07. Oktober 2011, 22:48:44
 da ich schon einmal "am schimpfen bin"  habe gehört von einem Kumpel das bei "Auswanderung von der erbährmlichen Riesterrente auch etwas abgezogen wird stimmt das?
udo
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: namtok am 07. Oktober 2011, 22:52:10
Irgendwo hab ich mal gehört, dass Riester- Förderbeiträge bei Wegzug ins Ausland zurückgezahlt werden müssen...  {/
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: kidpratunam am 07. Oktober 2011, 22:52:32
Deshalb würde es ja Sinn machen, wenn die Rentner mal eine Partei wählen würden, die ihre Interessen besser vertritt und durchsetzt!

Noch besser? Es gibt doch schon 3-4 Parteien die alles dafür tun damit die jetzige Rentnergeneration nicht über Gebühr belastet wird. Von so einer Lobby kann die Generation der Rentner mit 67 in 2040, die ihre Renten dann zu 100% versteuern darf, nur träumen.

Ich für meinen Teil werde es jedenfalls bei meiner 180-Euro-Rente belassen und nichts mehr zusätzlich einzahlen, werde aber auch den Teufel tun mir die Beträge auszahlen zu lassen. Lieber eine aufgestockte Minirente, als für ein hohes Rentenniveau arbeiten das das zum großen Teil wegbesteuert wird.



Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 07. Oktober 2011, 22:52:47
da ich schon einmal "am schimpfen bin"  habe gehört von einem Kumpel das bei "Auswanderung von der erbährmlichen Riesterrente auch etwas abgezogen wird stimmt das?
udo
Nach Thailand,wird die nicht gezahlt. C--
Riester-Rente Weil es die Riester-Rente erst seit 2002 gibt, erhalten bisher nur wenige Menschen aus ihren Verträgen bereits eine Rente. Doch das wird sich in den nächsten Jahren ändern. Verlegen Rentner ihren Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), müssen sie die staatliche Riester-Förderung nicht zurückzahlen. Mehr noch: Kaufen Senioren innerhalb dieser weiten Grenzen eine Immobilie, können sie das bis zum Beginn der Auszahlungsphase gesparte Riester-Kapital einsetzen und so die Finanzierungslast senken. Bedingung: Die Immobilie wird als Hauptwohnsitz genutzt und nicht – auch nicht zeitweise –(unter)vermietet. Fällt die Wahl auf ein Land außerhalb der EU oder des EWR, müssen Sparer die staatliche Förderung zurückzahlen.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 07. Oktober 2011, 22:57:01
Zitat
die haben doch schon genug verdient wenn sie Jahrelang mit dem Geld gearbeitet haben

Unfug, das Rentensystem ist ein Umlageverfahren in dem alles rein kommende Geld gleich wieder ausgegeben wird. Zusätzlich bedarf es noch erheblicher Mittel aus dem allgemeinen Steueraufkommen, um das System in Gang zu halten.

Zitat
Ein Grund fuer meine Frau war auch der, dass ja bei Staatsbürgern aus Ländern ohne Sozialabkommen mit D, wie z.B. Thailand, auch noch 30% von der Rente abgezogen werden.

Isan Yamaha hat recht, das wird seit 2005 nicht mehr abgezogen!

Das Alterseinkünftegesetz wurde mit der Begruendung eingefuehrt, Beamte und normale Rentner in der Besteuerung ihrer Alterseinkuenfte gleich zu stellen. Da es bis dato z.B. fuer Hinterbliebene von Beamten diesen Rentenabzug nicht gab, wurde er auch fuer die Hinterbliebenen von Nichtbeamten abgeschafft.




Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 07. Oktober 2011, 23:01:23
Zitat
Nach Thailand,wird die nicht gezahlt
 

Nicht ganz richtig, die zuvor erhaltene steuerliche Foerderung muss zurueckgezahlt werden.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: udo50 am 07. Oktober 2011, 23:27:17
 hallo arthurschmidt2000. Zitat :
Isan Yamaha hat recht, das wird seit 2005 nicht mehr abgezogen!  bei Erhalt der Hinterbliebenen Rente (grosse Witwenrente) wird nicht mehr 30% abgezogen ist schon klar
aber als TH Staatsbürger nach Rückkehr in die Heimat wird die EIGENE Rente gekürzt oder?
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 07. Oktober 2011, 23:36:29
Bei Witwenrenten,werden ab 2005 keine 30% mehr abgezogen,die gilt auch für Thaifrauen,wenn Sie wieder nach Thailand gehen!
Die Witwe,bekommt 60% von der Rente,des Verstorben,da wir dann nix mehr abgezogen.

Ist nicht ganz richtig! Die große Witwenrente beträgt 55 % von der Rente des Ehepartners!!

Deutsche Witwen in D bekommen 60 %, die 5 % weniger für z. B. Thaifrauen, sind die ehemals 30 % Abzug, welches das EU Recht untersagt!

Mein Beitrag # 32 bezog sich auf die Erstattung der Beiträge für Ausländer die in ihr Heimatland zurück gegangen sind!

Sorry!
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 08. Oktober 2011, 00:33:23
Ist nicht ganz richtig! Die große Witwenrente beträgt 55 % von der Rente des Ehepartners!!
um 01.01.2002 wurde das Hinterbliebenenrecht durch das Altersvermögensergänzungsgesetz neu geordnet. Die hat zur Folge, dass das alte Recht für Ehepaare gilt, die vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und bei denen der ältere Partner an diesem Tag bereits mindesten 40 Jahre alt ist und ein Ehepartner vor dem 01.01.2002 verstorben ist.

Abweichend zur neuen Regelung sieht das Recht in diesem Fall vor:

- Dass die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden haben musste
- Dass die kleine Witwenrente nicht auf zwei Jahre befristet ist.
- Dass die große Witwenrente 60 % der Versichertenrente beträgt.
- Dass kein Zuschlag für die Kindererziehung geleistet wird.
- Dass ein Rentensplitting nicht möglich ist.

Witwerrente

Verstirbt die Ehefrau so hat der hinterbliebene Ehemann einen Anspruch auf eine Witwerrente. Für die Witwerrente gelten die gleichen Bedingungen wie für die Witwenrente. Die Ehefrau muss allerdings nach dem 31.12.1985 gestorben sein.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 08. Oktober 2011, 00:40:05
Wichtige Änderungen ab 1.1.2002


Für Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 heiraten oder bei denen beide Partner am 1.1.2002 noch unter 40 Jahre alt sind (also nach dem 1.1.1962 geboren) gibt es ein neues Hinterbliebenenrecht.

Hat die Ehe bis zum Tod des oder der Versicherten weniger als 1 Jahr angedauert, ist ein Anspruch auf Witwenrente beziehungsweise Witwerrente nur möglich, wenn die Ehe nicht überwiegend aus Versorgungsgründen geschlossen wurde (so genannte. "Versorgungsehe", deren Zweck der spätere Anspruch auf Hinterbliebenenrente ist).

Die "große" Witwenrente oder Witwerrente beträgt nicht mehr 60 Prozent, sondern nur noch 55 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des oder der verstorbenen Versicherten

Zum Ausgleich wird die Kindererziehung bei der Hinterbliebenenrente zusätzlich berücksichtigt. Hinterbliebene, die Kinder erzogen haben, erhalten einen dynamischen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, der zur Witwenrente oder Witwerrente geleistet wird. Er entspricht bei einem Kind und durchgehender mindestens 3-jähriger Erziehung 2 Entgeltpunkten: Das sind im Jahr 2011 bei der großen Witwen-/Witwerrente monatlich 54,39 Euro in den alten und 48,26 Euro in den neuen Bundesländern. Für jeden weiteren Kindererziehungsmonat erhöht sich die große Witwen-/Witwerrente um 0,76 Euro in den alten und um 0,67 Euro in den neuen Bundesländern.

Es ist also wichtig WANN man geheiratet hat!!!!!
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 08. Oktober 2011, 00:40:46
aber als TH Staatsbürger nach Rückkehr in die Heimat wird die EIGENE Rente gekürzt oder?
Wenn,eine Thaifrau,in D Rentenansprüche erworben hat,und bei Renteneintrit,nach Th geht,wird die Rente um 30 % gekürzt. C-- C--

09.06.2009: EU-Petition “Rentenkürzung Thaifrauen” abgelehnt
Im April 2008 hatte ich beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, mit der ich erreichen wollte, dass unsere thailändischen Ehefrauen, die während ihres eigenen Berufslebens in Deutschland in die Rentenversicherung eingezahlt haben, bei einem späteren Leben in Thailand ihre Rente ungekürzt ausbezahlt bekommen, so wie dies auch bei deutschen Rentnern der Fall ist. Nachdem der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags meine Petition abgelehnt hatte, ohne auch nur ansatzweise auf meine Kritik bezüglich der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz einzugehen, habe ich im Februar 2009 beim Petitionsausschuss des EU-Parlaments diesbezüglich eine Petition eingereicht. Auch hier wurde die Petition angenommen. Die Petition wurde für zulässig erklärt und es wurde festgestellt das die angesprochenen Fragen den Tätigkeitsbereich der EU betreffen. Die Petition will sich allerdings nicht damit befassen und hat die Bemerkungen zur Kenntnis genommen. Damit ist für den Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen. Solche Ungerechtigkeiten werden also zur Kenntnis genommen und einfach akzeptiert.

kompletter Originaltext der Ablehnung Bundestag (PDF)
kompletter Originaltext der Ablehnung EU (PDF)


www.siam-info.de/german/nachrichten.html#EU-Petition abgelehnt
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH / nur mal so zum nachlesen
Beitrag von: crazyandy am 08. Januar 2012, 15:02:49

Das sind die Abschläge bei der Rente mit 67

Die meisten Menschen entscheiden sich für einen vorzeitigen Ruhestand. Daher ist die Rente mit 67 für viele nichts anderes als eine verkappte Kürzung der Bezüge.
http://www.welt.de/finanzen/article13803361/Das-sind-die-Abschlaege-bei-der-Rente-mit-67.html

nur mal so zum nachlesen eingestellt.
Titel: Re: Renten Umtausch Kurs
Beitrag von: rotti am 02. Mai 2013, 15:13:25
Man ist doch vor Überraschungen nie sicher.

Ich vergleiche meinen Renteneingang (THB) immer mit dem entsprechenden Tageskurs. Für meine April Rente habe ich zum ersten mal eine Überraschung erlebt. Der Kurs lag bei 36,97 während des ganzen Tages (25.4.) lag er aber für TT (telegraphic transfer) immer bei 37,47xxx.

Habe mir daher heute die Abrechnung bei der SCB für die Zahlung geben lassen. Diese weißt einen Kurs von 0.0271364 aus.  Also 1 THB gleich 0.02xxxx Euro.

Gem. Aussage des Chefs der Sorten Gruppe in Bangkok, hat die SCB THB von der Deutschen Post AG Rentenservice erhalten. Mit anderen Worten die Euro Rente ist in D. in THB umgerechnet worden.

Hat einer von Euch ähnliches festgestellt?
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Haus am 02. Mai 2013, 22:17:53
hat man voriges Jahr

bei mir auch probiert

nach eindringlichem Protest

und einigen Faxen  ( Rente muss in Euro auf meine Hausbank überwiesen werden)

hat die Postbank mir den Fehlbetrag überwiesen

war aber ein langer Kampf

und erst die Drohung am Europäischen Gerichtshof

zu Klagen hat Wirkung gezeigt

grüsse Jürgen
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: somtamplara am 02. Mai 2013, 22:24:53
Was ist eigentlich aus dem merkwuerdigen Verfahren der schweizerischen AHV geworden?

http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=11126.msg1008421#msg1008421 (http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=11126.msg1008421#msg1008421)
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: pattran am 02. Mai 2013, 23:56:21
Was ist eigentlich aus dem merkwuerdigen Verfahren der schweizerischen AHV geworden?

Dazu kann ich Dir keine Antwort geben, aber naheliegend ist, wenn dem so ist, die Rente in SFr. auf ein Schweizer Konto überweisen zu lassen.

Neues zur AHV gibt es. Eine Initiative des SGB will die Heraufsetzung der Renten um mindestens 10 Prozent.
Die Unterschriftensammlung läuft jetzt.
Bestimmt wird es die 100'000 Unterschriften dazu geben.
Wenn diese Initiative nächstes Jahr an die Urne kommt, bin ich mir ziemlich sicher, dass diese auch
angenommen wird.
Ist halt schon schön Bürger eines Landes zu sein, dass die Demokratie noch lebt.
 [-] [-] [-]
Titel: Re: Rentenwechselkurs
Beitrag von: rotti am 04. Mai 2013, 09:54:24
Hi, Jürgen,

danke für Deine Antwort. Habe die Deutsche Post Rentenservice angeschrieben. Mal sehen ob, wann und was von denen kommt. Werde dann wieder berichten.

Gruß

Rotti
Titel: Re: Rennte in Euro
Beitrag von: rotti am 25. Mai 2013, 11:04:26
Ich habe jetzt endlich eine Antwort erhalten, nachdem ich eine Mail an eine mir bekannte Mail-Adresse bei der Post Rentenservice angeschrieben habe. Meine erste Mail hat man seitens der Post per BRIEF beantwortet und dann wahrscheinlich per Seepost.

Man hat mir bestätigt, das wieder auf Eurozahlung umgestellt sei. Mal sehen. Die nächste Rentenzahlung steht ja unmittelbar bevor.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 27. September 2013, 11:05:25
Gute Nachrichten für Rentenbezieher, die Deutschland verlassen haben (Thai Frauen, Witwen)

Rente im Ausland künftig stets in voller Höhe

Berlin. Deutsche und ausländische Staatsangehörige werden künftig bei Rentenzahlungen ins Ausland gleichgestellt.

Ab Oktober entfällt bei Auslandszahlungen an ausländische Staatsbürger die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Rentenkürzung auf 70 Prozent,

wie die Deutsche Rentenversicherung Bund am Mittwoch in Berlin mitteilte. afp


Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Patthama am 27. September 2013, 12:42:15
Endlich mal eine positive Meldung aus dem Kummerland.Wird allerdings nicht ganz freiwillig geschehen sein.Vermutlich war man sich einig,dass einige Gerichtsurteile,bis hin zum EGH,verloren werden,und man sich somit eine Blamage erspart hat.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: malakor am 27. September 2013, 14:31:54
Ob da wohl rama_6 involviert war ?
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 27. September 2013, 20:43:59
Garantiert...., der hat bestimmt den Petitionsausschuss aktiviert, oder den EUGh..... ;] ;] ;] ;] ;]
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Isan Yamaha am 27. September 2013, 20:49:25
Das kann man alles im Witzblatt lesen. :D :] Die ganzen Klagen. :]
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 27. September 2013, 20:55:20
Lieber nicht..... ;)

Wir lesen hier, mehr Qualität, seit heute zumindest wieder! ;}
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: franzi am 27. September 2013, 21:46:09
Meine volle Zustimmung }} Zum Beispiel solche Threads wie

kinder überraschungs-eier ;D

fr

Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Haus am 27. September 2013, 22:01:14
solche Beiträge

heben das Niveau

des FORUMS

in ungeahnte Höhen
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 27. September 2013, 22:25:01
Nun, besser so was, als den Dreck der letzten Tage, wo nur über Thais und unsere Frauen hergezogen wurde.

Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: franzi am 28. September 2013, 01:09:12
Ich weiß nicht genau wie ich das formulieren soll ???

Vielleicht so, dass ich hundertprozentig weiß, dass meine Gattin das nicht als Dreck, so wie es du bezeichnest, bezeichnen wird.

Kopf in den Sand stecken macht nicht übermäßig glücklich ;)

fr
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 28. September 2013, 09:29:04
Liest du ihr das vor, oder darf sie den Schleier abnehmen? ???
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: uwelong am 28. September 2013, 09:36:13
Da es uns betrifft, danke ich dir für die Info, böhm!

Ich hatte es, ehrlich gesagt, gar nicht mitbekommen!

Gruß
UWE
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: somtamplara am 28. September 2013, 09:40:32
Gut, dass wir wieder beim Thema sind und die wichtige Nachricht nicht ganz unter geht.
100% Witwenrente auch fuer Frauen die in Thailand leben!

Ich habe meiner Witwe die gute Nachricht noch nicht weitergegeben  ;]
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 28. September 2013, 09:51:07
Zitat
Rente im Ausland künftig stets in voller Höhe

Wenn ich mich nicht täusche gilt das eigentlich nur für Ausländer , die
im Ausland lebend , von ihrer in D erworbenen Rente Abzüge in Kauf nehmen mußten .

Witwen , von Deutschen Rentnern hatten bisher auch in Thailand lebend
keine Abzüge der Witwenrente , die war m.E. gleich zur ausgezahlten  Witwen-Rente
in Deutschland .

Rama 6 hatte gegen den Abzug der Intermedien Banken beim Post Renten Service
geklagt . Das ist glaube ich auch zwischenzeitlich dort geklärt , daß der Deutsche
Rentenbezieher im Ausland lebend seine Rente 1:1 ohne jegliche Abzüge überwiesen
bekommt .

Meine erworbene Konzern Rente ( Bosch ) wurde seit Beginn 1:1 , ohne Abzug
 auf mein Thai Konto überwiesen .

Meine Frau hat in Deutschland ebenfalls sozial Versicherungs pflichtige Rentenbeiträge
eingezahlt , deren Anspruch dürfte nun ohne Abzug auch nach Thailand gezahlt werden .

Obwohl das keinen interessiert bei der zu erwartenden Höhe .
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: jock am 28. September 2013, 10:05:39
@somtamplara

Dein letzter Satz wurde verkuerzt !

Vollstaendig lautet er :

"Ich habe meiner Witwe die gute Nachricht noch nicht weitergegeben,
und so einige Jahre bei bester Gesundheit erworben."

Wie hoch ist eigentlich die Witwenrente in Prozent ? und gibt es eine
Deckelung ?

Meine Frau bekommt in 31 Jahren eine Witwenpension von 60 % meiner
Eigenpension und das 14 x im Jahr.

Jock
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 28. September 2013, 10:14:36
Ein in Deutschland erworbener Rentenanspruch mit einem Abzug zu versehen

wenn der Renten Empfänger Ausländer war und dort seine Rente bezieht stand

m.E. eh auf schwachen rechtstaatlichen Füssen.  Das war wohl den Türken angedacht

die zu Lebzeiten schon für ein Häuschen in der Heimat ihren Lebensabend dort verbringen

wollten . Wie will man so einen Abzug eigentlich im Ländervergleich aufschlüßelnd begründen ?

Thaifrauen die mit einem Deutschen verheiratet waren , bekommen ihre Witwen Rente btw.

solange sie leben bzw. neu heiraten . Thaifrauen die auf eine englische Witwen Rente angewiesen

sind erhalten diese nur 1 Jahr nach dem Tod ihres Gatten ausgezahlt . In meinem Fall hoffe ich ,

daß meine Frau einmal der Familientradition folgend hoch in die 90 Jahre alt wird und den Rentenbetrug

den alleine die SPD unter Schröder zu verantworten hat in ausreichendem Maße ausgleicht !
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 28. September 2013, 10:28:03
Die Deutsche Witwen Rente entspricht  in der Regel 60 % der Rente

(http://s14.directupload.net/images/130928/bxblgep4.png)

Sie hängt aber von gewissen Berechnungsfaktoren ab , die man hier

(http://s1.directupload.net/images/130928/naqfagkd.png)

einfach selber für sich und seine Hinterbliebenen berechnen kann

http://www.brutto-netto-rechner.info/witwenrente.php

Bei der Firmen Rente kommt es auf die einzelnen Verträge an , die meisten

erlöschen aber mit dem Ableben des Anspruchstellers
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: jock am 28. September 2013, 10:43:53
@Alex

Der Laendervergleich haelt nicht.Rentenansprueche sind nationale An-
gelegenheiten.

Wohl aber tangiert es den Gleichheitsgrundsatz.

Bedeutet die neue Grundsatzentscheidung,dass sich die Rentenkassen
auf eine gewaltige Nachzahlungslawine einstellen muessen ?

Sulaika,die Witwe nach Mustafa in Ostanatolien,erfaehrt davon und fordert
die Nachzahlung der Differenz ein,die ihr seit dem Tod ihres Mannes in 1988,
vorenthalten wurde ?

Jock
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 28. September 2013, 10:51:43
@ Jock

mit dem Ländervergleich meinte ich die Höhe der Abzüge in welchem Land .

Wie sollte man den begründen   bekämen die Anspruchsteller im Sudan oder in Mali

danach weniger als die  in einem Hochpreis  Land wie Japan ?

Wie schon geschrieben , die Schlagzeile bezieht sich m.E.  nicht auf Witwen

sondern auf Ausländer , die in Deutschland erworbenen Rentenansprüche

im Ausland mit " Abschlägen " erhalten haben , somit kann die anatolische Witwe

mit der Gesetzesänderung wenig anfangen .



 Info's zur Witwenrente


Formen von Witwenrente

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der großen und kleinen Witwenrente, in Abhängigkeit bestimmter Lebensumstände, die im Folgenden beschrieben werden.

Witwenrente Vorraussetzungen

Die Anwartszeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung, des Verstorbenen, ist erfüllt. Oder er hatte bereits eine Form von Rente bezogen. Der verstorbene hat nicht anderweitig neu geheiratet. Die Ehe bestand zum Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen für min. ein Jahr. Mit Erfüllung dieser Vorraussetzungen besteht ein Anrecht auf die kleine Witwenrente.

Große Witwenrente Vorraussetzungen

Für ein Anrecht auf die Große Witwenrente müssen folgende zusätzlichen Vorraussetzungen gelten. Der Hinterbliebene dessen Partner im Jahr 2012 stirbt kann ab dem 45. Lebensjahr plus einen Monat die große Witwenrente beantragen! Diese Altergrenze wird bis zum Jahr 2029 Stufenweise angehoben auf das vollendete 47. Lebensjahr. Oder dieser erzieht ein unter 18 jähriges Kind des verstorbenen Ehegatten. Oder der Hinterbliebene ist teilweise oder voll erwerbsgemindert.

Sterbevierteljahr bei Witwenrente

In den ersten drei Monaten nachdem die Ehegattin oder der Ehegatte verstorben ist, erhält der Hinterbliebene die volle Altersrente des Verstorbenen (die Rentenhöe die der Verstorbene als Altersrente erhalten hat/hätte). Dies ist unabhängig davon ob der Hinterbliebene Anspruch auf die kleine oder die große Witwenrente erhalten wird. Das eigene Einkommen des Hinterbliebenen spielt dabei keine Rolle, dieses wird nicht auf die Rentenleistung angerechnet.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: rampo am 28. September 2013, 11:07:34
Allgemeines zu der Witwenpension/Witwerpension

Die Witwenpension/Witwerpension ist eine Leistung, die der hinterbliebenen Ehefrau/dem hinterbliebenen Ehemann eine soziale Absicherung garantieren soll. Das bedeutet, dass zum Ableben der Partnerin/des Partners eine aufrechte Ehe bestanden haben muss. Bei Erfüllung ganz bestimmter Voraussetzungen ist allerdings eventuell auch die geschiedene Ehegattin/der geschiedene Ehegatte anspruchsberechtigt.
Anspruchsvoraussetzungen:

    Eine Pension gebührt der Witwe/dem Witwer bei Tod einer Pensionsversicherten/eines Pensionsversicherten bzw. einer Pensionsbezieherin/eines Pensionsbeziehers
    Es muss eine Mindestversicherungszeit der Verstorbenen/des Verstorbenen in der Pensionsversicherung in Abhängigkeit vom Alter vorliegen

Die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) für eine Witwenpension/Witwerpension gilt jedenfalls als erfüllt, wenn die Verstorbene/der Verstorbene bereits Anspruch auf eine Pension hatte. Die Voraussetzung für eine Witwenpension/Witwerpension ist gegeben, wenn unabhängig vom Lebensalter der Verstorbenen/des Verstorbenen am Pensionsstichtag

    mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder der freiwilligen Versicherung (ohne bestimmte zeitliche Lagerung) oder
    mindestens 300 Versicherungsmonate (mit Ausnahme von Ersatzmonaten vor dem 1.1.1956) ohne bestimmte zeitliche Lagerung vorliegen.

Liegt der Stichtag vor der Vollendung des 50. Lebensjahres, sind die Voraussetzungen auch erfüllt, wenn 60 Versicherungsmonate in den letzten 120 Kalendermonaten (Rahmenzeit) vorliegen. Bei einem Stichtag nach dem 50. Lebensjahr ist zusätzlich zu den zitierten 60 Monaten für jeden Lebensmonat über 50 ein weiterer Versicherungsmonat bis zum Höchstausmaß von 180 Versicherungsmonaten erforderlich. Die Rahmenzeit von 120 Kalendermonaten erhöht sich entsprechend um jeweils zwei Kalendermonate für jeden weiteren Lebensmonat bis zu 360 Kalendermonaten.
ACHTUNG
Ist die Wartezeit nicht erfüllt und wurde von dem Verstorbenen/der Verstorbenen aber mindestens ein Beitragsmonat erworben, so gebührt der Witwe/dem Witwer eine Abfindung als einmalige Leistung.
ACHTUNG
Kommt es während des Bezugs einer unbefristeten Witwenpension/Witwerpension zu einer neuerlichen Eheschließung, wird die Pension mit einem 35-fachen Pensionsbezug abgefertigt, während eine befristete Pension mit Ende des Monats der Eheschließung einfach wegfällt.

Fuer Oesterreicher .

Hab es aber meiner Biene schon vor der Hochzeit gesagt , darum hats auch geklappt .

Jock das mit den 31 Jahren , do stehe aum schlauch .

Fg.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: rampo am 28. September 2013, 11:12:26


Antragsstellung auf Witwenpension/Witwerpension bzw. Pension für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/hinterbliebene eingetragene Partner

Allegemeine Informationen

Die Witwenpension/die Witwerpension bzw. Pension für hinterbliebene eingetrage Partnerinnen/hinterbliebene eingetragene Partner muss beantragt werden.

Information zu den Anspruchsvoraussetzungen finden sich auf der Seite "Allgemeines zu der Witwenpension/Witwerpension bzw. Pension für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/hinterbliebene Partner"

Fristen

Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod der Versicherten/des Versicherten einzubringen, um einen Pensionsanspruch mit dem auf den Todestag folgenden Tag zu erhalten.

Bei einer späteren Antragstellung gebührt die Pension erst mit dem Tag der Antragsstellung.

Zuständige Stelle

Jeder Versicherungsträger, bei dem die Verstorbene/der Verstorbene in den letzten 15 Jahren überwiegend versichert war.

Erforderliche Unterlagen

Formular "Witwenpension - Antrag"

Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

Zusätzliche Informationen

Informationen zu der Witwenpension/der Witwenpension erhalten Sie u.a. auf dem Portal der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Rechtsgrundlagen

Das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Pensionsversicherungsträgers (z.B. ASVG, GSVG, BS

Fg. Man merkt es  ich habs nicht geschrieben .
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 28. September 2013, 11:46:31
Bei der Kleinen Witwen Rente , also Thaidamen , die das 47 Lebensjahr noch
nicht vollendet haben gibt es ebenfalls eine zeitliche Begrenzung des Bezugs

Die kleine Witwenrente ist auf 24 Kalendermonate
(zwei Jahre) nach dem Tod des Ehepartners begrenzt.
Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie nach
einer solchen Übergangszeit selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können.

 Falls für Sie das „alte Recht“gilt bekommen Sie die kleine Witwenrente unbegrenzt


Altes Recht

Für die meisten Witwen und Witwer gilt aus Vertrauens
schutzgründen noch nicht das neue Hinterbliebenen
rentenrecht. Die alten Regelungen sind weiterhin maß
gebend, wenn
>
Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder
>
Ihr Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001
gestorben ist, Sie aber vor dem 1. Januar 2002
geheiratet haben und ein Ehepartner vor dem
2. Januar 1962 geboren ist

Anhebung der Altersgrenzen

Die Anhebung der Altersgrenzen – bekannt als „Rente
mit 67“ – wirkt sich auch auf die Witwen- und Witwer
rente aus. Die Altersgrenze für die große Witwen-/Wit
werrente steigt stufenweise von 45 auf 47 Jahre. Die
Anhebung ist vom Todesjahr des Versicherten abhängig
und beginnt für Todesfälle ab dem 1. Januar 2012

(http://s1.directupload.net/images/130928/yludc2pe.png)

Rentenvorschuss

War Ihr Ehepartner bereits Rentner, können Sie inner
halb von 30 Tagen nach seinem Tod beim Renten Service
der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwen
rente beantragen. Sie müssen dafür lediglich die Sterbe
urkunde, auf der Sie als hinterbliebener Ehepartner
eingetragen sind, vorlegen.


Der Vorschuss beträgt das Dreifache der für den Sterbe
monat gezahlten Rente und wird auf die späteren
Witwenrentenansprüche angerechnet.

Dieser Antrag auf Vorschuss gilt zwar als Rentenantrag,
er reicht aber für eine Berechnung der Hinterbliebenen
rente nicht aus. Den formellen Rentenantrag müssen
Sie deshalb bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach reichen.


Witwen- und Witwerrente – auch für Geschiedene

Eine Witwenrente erhält nicht nur die Witwe des Verstorbenen, sondern
auch dessen geschiedene Ehefrau, wenn diese Ehe vor dem 1. Juli 1977
geschieden wurde. Auch Männer können diese Rente erhalten, wenn sie die
Voraussetzungen erfüllen. Alle Erläuterungen im folgenden Kapitel treffen
daher auch für vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehemänner zu, wenn die
geschiedene Ehefrau stirbt

Rentenabfindung – „Starthilfe“ für eine neue Ehe

Wenn Sie erneut heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft
eingehen, fällt Ihre bisherige (Geschiedenen-)Witwen- oder Witwerrente
weg. Als „Starthilfe“ für Ihre neue Ehe oder Lebenspartnerschaft können
Sie aber einmalig eine Rentenabfindung erhalten

Höhe der Abfindung

Die Abfindung beträgt grundsätzlich das 24-Fache
(= zwei Jahresbeträge) der (Geschiedenen-)Witwen
oder Witwerrente, die Sie in den letzten zwölf Kalender
monaten im Durchschnitt erhalten haben. Maßgeblich
ist der Rentenbetrag nach Einkommensanrechnung,
aber vor dem eventuellen Abzug Ihrer Beiträge zur
Kranken- und Pflegeversicherung

Wie Einkommen auf die Rente angerechnet wird

Haben Sie neben Ihrer Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte, wer
den diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf Ihre
gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet.

Eigene Einkünfte werden angerechnet auf
>Witwen-/Witwerrenten,
>Witwen-/Witwerrenten an vor dem 1. Juli 1977geschiedene Ehegatten,
>Witwen-/Witwerrenten nach dem vorletzten Ehegatten,
>Erziehungsrenten und Waisenrenten an über 18-jährige Kinder.

Der Freibetrag beträgt für die Renten an Witwen und
Witwer und für die Erziehungsrente monatlich


>in den alten Bundesländern 742,90 Euro,

>in den neuen Bundesländern 679,54 Euro

Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: jock am 28. September 2013, 11:52:08
@rampo

Um vom Schlauch wieder runterzukommen brauchst du :

ein kaltes Bier,Block und Kuli,sodann oeffnest du mein Profil
und rechnest ein bisschen.

Gruss Jock
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 28. September 2013, 11:56:13
Rentenabfindung – „Starthilfe“ für eine neue Ehe

Tja das wußte ich zum Beispiel nicht , in meinem Fall bekäme meine Frau dann
knapp 900.000 THB , wenn sie sich auf dieses Angebot der Rentenversicherung
nach meinem Ableben einläßt .... ein schönes Startgeld für einen Neuanfang !
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: pattran am 28. September 2013, 11:59:26
Wann erhalten Frauen eine Witwenrente? (Schweiz)

Es gelten unterschiedliche Voraussetzungen für verheiratete und geschiedene Frauen von Verstorbenen.
Verheiratete Frauen, deren Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,

    wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein oder mehrere Kinder haben oder
    wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn sie mehrmals verheiratet waren.

Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,

    wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder
    wenn sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder
    wenn das jüngste Kind sein 18. Lebensjahr vollendet, nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist.

Geschiedene Frauen, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.
http://www.ahv-iv.info/ahv/00162/00187/
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 28. September 2013, 12:07:44
moin Pattran ,

wie Du sehen kannst waren sich die Deutsche & Scheizer Rentenregelung ähnlich

45 Jahre bei der Verwitweung :::: in D wurde das im Zuge der 67 Jahre Rente Regelung

auf Stufenweise 47 Jahre angehoben . Mich würde interessieren ob die Schweiz auch

ein Angebot , wie die kl. Witwenrente anbietet ?

Gruß Alex
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: pattran am 28. September 2013, 12:19:08

Beginn, Ende und Höhe der Witwen- und Witwerrente aus der AHV. (Schweiz)


Der Anspruch auf eine Hinterlassenenrente aus der AHV entsteht am ersten Tag des dem Tode des Ehegatten folgenden Monats.

Der Rentenanspruch erlischt am Ende des Monats, in dem die Voraussetzungen dafür wegfallen. Mit der Wiederverheiratung erlischt der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente.

Die Vollrente (keine Fehljahre) beträgt je nach erzieltem Durchschnittseinkommen zwischen 936 Franken und 1‘872 Franken pro Monat (Stand 2013). Sind Fehljahre vorhanden, reduziert sich die Rente entsprechend.

Dies ist die staatliche Rente. Dazu kommt wenn vorhanden die Betriebsrente. Sollten diese Leistungen nicht reichen so stehen ab dem Alter 64 bei Frauen Ergänzungsleistungen zur Verfügung, damit die berechtigte Person ein ordentliches Leben weiter führen kann. (Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorge-Leistungen, bei Bedarf besteht Rechtsanspruch) Die Ergänzungsleistungen werden nicht an im Ausland residierende Bezüger überwiesen.

Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: bangkok53 am 28. September 2013, 12:20:06
in ch gibt es auch eine witwer rente für den man. aber nur wenn kinder unter 18 jahre da sind
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: pattran am 28. September 2013, 12:24:41
moin Pattran ,
Mich würde interessieren ob die Schweiz auch ein Angebot , wie die kl. Witwenrente anbietet ? Gruß Alex

Hallo Alex
Nein es gibt nur die eine Variante. Die Frau muss aber unbedingt das 45. Lebensalter beim Ableben des Ehegatten erfüllt haben.
Darunter gibt es nichts.

Gruss
pattran
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 28. September 2013, 12:27:03
Um nochmal kurz auf die von Böhm eingestellte Gesetzesänderung zu kommen .

schon 2008 gab es eine Petition dazu

Zitat
09.06.2009: EU-Petition “Rentenkürzung Thaifrauen” abgelehnt

Im April 2008 hatte ich beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, mit der ich erreichen wollte, dass unsere thailändischen Ehefrauen, die während ihres eigenen Berufslebens in Deutschland in die Rentenversicherung eingezahlt haben, bei einem späteren Leben in Thailand ihre Rente ungekürzt ausbezahlt bekommen, so wie dies auch bei deutschen Rentnern der Fall ist. Nachdem der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags meine Petition abgelehnt hatte, ohne auch nur ansatzweise auf meine Kritik bezüglich der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz einzugehen, habe ich im Februar 2009 beim Petitionsausschuss des EU-Parlaments diesbezüglich eine Petition eingereicht. Auch hier wurde die Petition angenommen. Die Petition wurde für zulässig erklärt und es wurde festgestellt das die angesprochenen Fragen den Tätigkeitsbereich der EU betreffen. Die Petition will sich allerdings nicht damit befassen und hat die Bemerkungen zur Kenntnis genommen. Damit ist für den Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen. Solche Ungerechtigkeiten werden also zur Kenntnis genommen und einfach akzeptiert.

kompletter Originaltext der Ablehnung Bundestag (PDF) http://www.siam-info.de/Progr/Ablehnung_Petition_Bundestag.pdf

kompletter Originaltext der Ablehnung EU (PDF)  http://www.siam-info.de/Progr/Ablehnung_Petition_EU.pdf

Zitat
Durch diese Ablehnung bleibt folgendes Szenario weiterhin bestehen:

    Einem deutschen Rentner der in Thailand lebt wird seine Rente ungekürzt ausgezahlt.

   Einer thailändischen Witwe, eines Deutschen, die in Thailand lebt, wird seit 2005 die Witwenrente ungekürzt ausbezahlt.

    Einer thailändischen Frau, die in Thailand lebt, wird hingegen ihre eigene selbst eingezahlte Rente, um 30% gekürzt.[
/b]


Dieser Sachverhalt wurde nun dahingehend geändert , das die in Deutschland erworbenen Rentenansprüche
eines Ausländers nicht mehr wie für Thais um 30 % gekürzt werden . Man wird in Sachen Gerechtigkeit also
nach Jahren etwas schlauer   ....Danke Pattran für die schnelle Aufklärung !
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: pattran am 28. September 2013, 12:30:42
in ch gibt es auch eine witwer rente für den man. aber nur wenn kinder unter 18 jahre da sind

Dies ist so.
Die Frau ist besser gestellt.
Daran wird sich auch nichts ändern.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: uwelong am 28. September 2013, 12:50:33
Dieser Sachverhalt wurde nun dahingehend geändert , das die in Deutschland erworbenen Rentenansprüche
eines Ausländers nicht mehr wie für Thais um 30 % gekürzt werden .
Genau das hat uns interessiert + tangiert!


 }}
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 28. September 2013, 12:57:38
Zitat
Wie sollte man den begründen   bekämen die Anspruchsteller im Sudan oder in Mali
danach weniger als die  in einem Hochpreis  Land wie Japan ?

Das geht ganz einfach, indem man sagt, eine Rente aus Deutschland soll einem Rentner im Ausland den gleichen Lebensstandard sichern, den er in Deutschland hätte.

Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 28. September 2013, 13:35:27
Zitat
eine Rente aus Deutschland soll einem Rentner im Ausland
den gleichen Lebensstandard sichern, den er in Deutschland hätte.

Nun sind wir jetzt wieder im staatlichen Bevormundungs Modus , der ist
doch gerade erst mit einer sauberen Klatsche bedient worden .

Solly meinen Rentenanspruch habe ich mir teuer bezahlt erworben und
betrachte mich aus diesem Grund nicht als zu bevormundenden Empfänger
staatlicher Almosen .

Und bevor es wieder hochkocht hier mit der Thai Besteuerung unserer Renten
zu diesem noch nicht mal Ges. Thai Ansinnen für unsere Österreichischen
Freunde hat die Deutsche Botschaft schon im Jahre 2003 folgendes verlauten lassen

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Thailand:

http://www.bundesfinanzministerium.de (PDF)  


Zitat
Keine Besteuerung deutscher Renten in Thailand

Newsletter der Deutschen Botschaft vom August 2003:


In letzter Zeit kam es vermehrt zu Hinweisen, dass das Finanzamt in Udon Thani Rentenzahlungen der Steuerpflicht unterlegen wollte. Dies widerspricht dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen.

Die Botschaft hat dieses Problem daher bei dem Finanzamt angesprochen und geklärt. Sollten Steuerforderungen für Rentenzahlungen künftig - eventuell auch von Finanzämtern anderer Regionen - weiterhin erhoben werden, empfehlen wir, keine Zahlungen zu leisten und auf das Doppelbesteuerungsabkommen hinzuweisen sowie gegebenenfalls die Botschaft zu informieren.

Somit gibt es keinen staatlichen Handlungsbedarf , die Renten werden in voller Höhe
an im Ausland lebende Rentner ausgezahlt . Zur Deutschen Besteuerung von in vollem
Umfang Steuerpflichtigen Rentnern in Deutschland ist ausgiebig hier berichtet worden !

Soll sich ein Deutscher Rentner in Bangladesh etwa auf deren  Niveau einfinden
ne mein Lieber so nicht :::: gebt dem Rentner was dem Rentner gehört :::: und lawert
nicht von gleichem Lebensstandard . Nebenbei bemerkt gleicher Lebensstandard , da
können die " Sesselfurzer " was tun ::: Sozialversicherungs Abkommen ::::::::: realisieren !




Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Herby55 am 28. September 2013, 14:11:19
Da hat aber meine Frau Pech,denn Sie bekommt später nur
55 % Witwenrente nach dem neuen Recht.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Patthama am 28. September 2013, 15:50:08
Hallo
Diese neue Rentenregelung kommt fuer meine Frau zu spaet.Sie hat sich ihre nicht all zu hohen Ansprueche 2009 auszahlen lassen,auch deshalb weil eben bis dato, von ihrer bescheidenen Rente noch 30% abgezogen worden waeren.Bin aber dennoch froh,dass wir es gemacht haben.Immerhin gab es damals fuer einen Euro 50 Baht,und wer weiss schon wieviel Baerte es gibt wenn dann meine Frau das Alter von 65 Jahren,und 9 Monate erreicht hat.
Sie bekommt ja auf jeden Fall die grosse Witwenrente ohne Abzuege von mir.Aber nur wenn ich vor ihr den Abgang mache.Wir sind ja bekanntlich der selbe Jahrgang.

Habe  nirgens gelesen,dass es diese Auszahlungs-Variante nicht mehr geben soll,und gehe mal davon aus,dass es nach wie vor moeglich ist.

Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 28. September 2013, 16:15:24
@Alex

Ich habe lediglich die Frage beantwortet, wie man unterschiedliche Rentenhöhen in Abhängigkeit vom Wohnsitz begründen könnte. Wollte man das, würde das wohl am ehesten über die Rente als Lebensstandardsgarantie gehen.

Da das ein ungelegtes Ei  ist, ist es müßig, hier darüber zu diskutieren.

Zur Frage der Besteuerung von deutschen Renten in Thailand hast Du einen Link angegeben und daraus zitiert. Nach den Erfahrungen mit Herrn Dr. Googelberg neige ich manchmal dazu, Zitate zu prüfen.   Die Site des Bundesfinanzministeriums hat tonnenweise Unterseiten. Könntest Du bitte den Link präzisieren.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Herby55 am 28. September 2013, 18:10:26
Ja Patthama die Regelung mit der Auszahlung gibt es noch.Ich war erst
vor 4Wochen auf der Rentenstelle und habe mich erkundigt.Denke du hast
es mit der Auszahlung richtig gemacht wir werden es auch so tun.Problem
ist das meine Frau keine 35 Jahre und deine Frau wahrscheinlich auch nicht
hier gearbeitet haben.Da wird die Rente erst mit 67 Jahre gezahlt. :(
Meine Frau ist 47 Jahre alt,da kann Sie dann schon 18 Jahre über das Geld verfügen-anlegen bis zur normalen Rente.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 28. September 2013, 18:32:10
Arthur ,

sorry für den späten Response.

DBA D >  Thailand Vom 10.07.1967,

veröffentlicht in: BStBl 1968 I S. 1046, BGBl. 1968 II S. 589

(http://s1.directupload.net/images/130928/6hxol9hy.png)

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Thailand/001_1.pdf?__blob=publicationFile&v=1


interessant auch diese INFO

(http://s14.directupload.net/images/130928/7nkx9rtj.png)
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 28. September 2013, 18:40:30
Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen

 im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen

Basis for negotiation for agreements for the avoidance of double taxation and the prevention of fiscal evasion with respect to taxes on income and on capital

Das deutsche Abkommensnetz umfasst im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen derzeit DBA mit mehr als 90 Staaten. Ungeachtet des Einflusses der Abkommensmuster der OECD und der Vereinten Nationen werden DBA individuell in einem intensiven Verhandlungsprozess zwischen Vertragsstaaten mit jeweils eigener DBA-Politik und Rechtstradition ausgehandelt. Die vorliegende Verhandlungsgrundlage dient einer effizienten Umsetzung der deutschen Abkommensziele unter Verwendung möglichst einheitlicher Formulierungen.

Im Rahmen der Abkommensverhandlungen ist jedoch stets eine an den konkreten bilateralen Wirtschaftsbeziehungen ausgerichtete Abwägung der Wettbewerbsinteressen des inländischen Wirtschaftsstandortes, der Auslandsaktivitäten exportorientierter deutscher Unternehmen und der Sicherung des deutschen Besteuerungsinteresses vorzunehmen. Aufgrund der jeweiligen Unterschiede im innerstaatlichen Recht und der nationalen DBA-Politik der anderen Vertragsstaaten werden sich daher auch weiterhin je nach Verhandlungssituation Unterschiede in Form und Inhalt von DBA-Regelungen ergeben.

Die Verhandlungsgrundlage wird nach Bedarf verändert oder ergänzt werden. Sie steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.



Zur Zeit finden mal wieder Verhandlungen statt , die aber noch nicht abgeschloßen sind


(http://s14.directupload.net/images/130928/lfj5rpql.png)
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 28. September 2013, 19:18:12
@Alex,

Es ging mir um dieses Zitat von Dir:

Keine Besteuerung deutscher Renten in Thailand
Newsletter der Deutschen Botschaft vom August 2003:
In letzter Zeit kam es vermehrt zu Hinweisen, dass das Finanzamt in Udon Thani  …

Einziger Quellenverweis in Deinem Posting war die Homepepage des Bundesfinanzministeriums.

Dort steht Dein Zitat nicht!

Also noch einmal meine Bitte um Quellenangabe.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 28. September 2013, 20:03:50
@ Arthur ,

dieses Zitat stammt aus dem NEWS LETTER >August 2003 der Deutschen Botschaft in Bangkok

Bitte dort anfordern , da deren Suche im Alt News Letter Bereich nicht wirklich den betreffenden

NL ausspuckt .
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 28. September 2013, 20:24:20
So steht es auch bei www.siam-info.de

30.07.2003: Keine Besteuerung deutscher Renten in Thailand
In letzter Zeit kam es vermehrt zu Hinweisen, dass das Finanzamt in Udon Thani Rentenzahlungen der Steuerpflicht unterlegen wollte. Dies widerspricht dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen. Die Botschaft hat dieses Problem daher bei dem Finanzamt angesprochen und geklärt. Sollten Steuerforderungen für Rentenzahlungen künftig - eventuell auch von Finanzämtern anderer Regionen - weiterhin erhoben werden, empfehlen wir, keine Zahlungen zu leisten und auf das Doppelbesteuerungsabkommen hinzuweisen sowie gegebenenfalls die Botschaft zu informieren. (aus Newsletter Deutsche Botschaft, Aug 2003)

Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: jock am 28. September 2013, 21:02:43
Dieser Newsletter der Botschaft ist nicht falsch.

Was nicht dazu ausgefuehrt wird ist, dass das thailaendische Finanzamt
einen Nachweis anfordern koennte,dass das Einkommen bei der deutschen
Finanz aktenkundig ist.

Wird die Rente in Deutschland versteuert,ist alles ok und die Thailaender
alzeptieren das auch.Wird die Rente in Deutschland bewusst nicht ver-
steuert,klemmt sich das Finanzamt Brandenburg dahinter fordert Steuern
ein oder verlangt ihrerseits einen Nachweis,dass die Steuerleistung in Thai-
land erbracht wird.

Im Doppelsteuerabkommen gibt es einen Punkt,wo steht,dass Renten
steuerfrei sind,allerdings wird auch darauf verwiesen,dass dies nur vorbe-
haltlich des naechsten Punktes gilt.
Und der naechste Punkt hebt die Steuerbefreiung wieder auf.

Fazit : Steuerpflicht besteht grundsaetzlich.Entweder in Deutschland oder
in Thailand.
Es ist jetzt eine Rechenoperation,wo man billiger davon kommt.

Es ist bekannt und man kann hoffen,es bleibt so,dass die thailaendische
Finanz nicht gerade wie der Teufel hinter einer armen Seele her ist,um
Steuern von den Auslaendern einzufordern.

Daher bitte,nur nachts darueber zu schreiben und das leise,sonst wachen sie
womoeglich auf.


Jock
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 28. September 2013, 21:22:17
Sorry Jock , das klingt schon in sich widersprüchlich .

Erstens ist das Finanzamt Neubrandenburg nicht für alle Renter zuständig ,
für mich z.B. nicht .

Wenn Du aber in Neubrandenburg zur Steuer veranlagt wirst und a.G. Deiner
Freibeträge dort keine Steuern zahlen muß sind die Thais a.G. des DBA aussen vor .

Zitat
dass das thailaendische Finanzamt einen Nachweis anfordern koennte,
dass das Einkommen bei der deutschen Finanz aktenkundig ist.

Könnte , hätte Fahradkette :::: der Versuch des Finanzbezirks Udon Thani ist jedenfalls
wenn man der Deutschen Botschaft Glauben schenkt kläglich am DBA gescheitert !

Zitat
Fazit : Steuerpflicht besteht grundsätzlich.Entweder in Deutschland oder in Thailand.

das mag ja Formal Juristisch so stimmen , aber dann wartet doch bis Euch die Thais auffordern
und macht es nicht wie die Österreichischen Finanzbehörden .

Sollte ich einen solchen Schrieb erhalten , verweise ich auf das DBA . Das bringt dem anfragenden
Thai einen Haufen Schreiberei :::: den er sich ja auch dann redlich verdient hat .

Es gilt immer noch bei mir jedenfalls der Grundsatz : Meine Steuer Erklärung sieht nur :

Das zuständige Finanzamt

Mein Steuerberater

Der liebe Gott und meinetwegen auch Buddha

und ich

sonst keiner ... einem Thai Finanzbeamten muß leider meine D Steuernummer genügen
wenn er dann unbedingt eine solche sehen will nachdem ihn die D Botschaft über das DBA
aufgeklärt hat .

Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: uwelong am 28. September 2013, 21:51:49
Problem ist das meine Frau keine 35 Jahre und deine Frau wahrscheinlich auch nicht
hier gearbeitet haben.Da wird die Rente erst mit 67 Jahre gezahlt. :(

Vor 3 Jahren bekam man als Frau mit 65 Jahren die Rente!

Ob sich inzwischen da etwas geändert hat, weiß ich allerdings nicht.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: jock am 28. September 2013, 21:52:27
@Alex

richtig
richtig
vorerst richtig
richtig
falsch,in dem Fall bist du gefordert einen Nachweis zu erbringen
richtig
falsch,Steuernummer genuegt nicht allein.

Wir haben in der Steuerangelegenheit ja schon mal korrespondiert.
Wenn es die deutschen Finanzaemter clever machen,entkommst du der
Steuerpflicht nicht,wenn du ueberhaupt Steuern zu zahlen hast.

Derzeit ist der thailaendischen Finanz die Eintreibeung von Steuern von
Auslaendern offenbar zu laestig und bis auf weiteres ist da nichts zu be-
fuerchten.

Jock
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 29. September 2013, 06:53:57
Jock ich bin da aussen vor wie Du weißt , denn ich zahle in D meine Steuern !

Und daran wird sich auch so schnell nichts ändern .

Gruß Alex
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: malakor am 29. September 2013, 07:21:32
Alex

in welchem Land haeltst du dich denn ueberwiegend auf ?
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 29. September 2013, 08:08:56
Ich bin Weltbürger  ... ;D

Im Ernst ich möchte hier nicht nochmal ne Diskussion lostreten , was ne 90 % Lösung ist .

Das hatten wir alles schon
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 29. September 2013, 09:04:55
@boehm

Diese Quelle kenne ich natürlich auch. Und wie es dann so mit Quellen ist, mit ein wenig Mühe wird man bestimmt einen Link finden, in dem jemand behauptet, Hitler auf Schalke gesehen zu haben.

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass hier jemand „zitiert“ und versucht, sein Zitat dadurch zu adeln, indem er eine seriöse Quelle vorgaukelt.

Im Übrigen halte ich es da mit Jock, nur Gulasch wird durch Wiederaukochen besser.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Alex am 29. September 2013, 09:34:13
Was der Gulasch mit dem DBA zu tun hat weißt Du wohl nur selber .

Hier wird auch kein Zitat geadelt

(http://s14.directupload.net/images/130929/x7tgcczr.png)

Der Link gehört eindeutig zum DBA und den laß ich mir von Dir auch nicht odeln

Zitat
mit Herrn Dr. Googelberg neige ich manchmal dazu, Zitate zu prüfen. 
 Die Site des Bundesfinanzministeriums hat tonnenweise Unterseiten. Könntest Du bitte den Link präzisieren.

Wenn Dir der Böhm schon eine zweite Quelle neben dem Botschafts NL 08.2003

benennt solltest Du eher dankbar sein und nicht mit Hitler auf Schalke kommen .

Mich konntest Du wohl nicht packen , also laß Deine heiße Luft nicht an Böhm aus .

Man könnte auch sagen : ich bin ein Elefant Madam ::::: der merkt sich das .
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 05. November 2013, 08:01:15
Rentenplus von bis zu 2,5 Prozent!

Den gut 20 Millionen Rentnern in Ost und West winkt im kommenden Jahr eine spürbare Rentenerhöhung.

Als Rahmen dafür zeichnet sich ein Plus zwischen 2,0 und 2,5 Prozent ab, was über der aktuellen Inflationsrate liegt.

Alles deutet darauf hin, dass die Rentenerhöhung im Osten am oberen und im Westen am unteren Rand liegen wird.

Für einen Durchschnittsrentner im Westen wäre das ein Plus von etwa 24 Euro, im Osten eine Steigerung von 30 Euro. dpa
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 05. November 2013, 08:02:20
Dazu ein Kommentar am gleichen Tag, gleiche Tageszeitung:

Vorsorgen für die Rente

Gute Nachrichten für alle, die das Berufsleben hinter sich haben:

Die Renten dürften im kommenden Jahr stärker steigen als die Inflationsrate.

Eine Erhöhung um 2 bis 2,5 Prozent ist im Gespräch. Gleichzeitig könnte der Beitrag um 0,6 Prozentpunkte
sinken.

Wie passt das zur Diskussion darüber, ob künftige Rentnergenerationen überhaupt noch
genug Geld zum Leben haben?

Zum einen haben sich die Löhne gut entwickelt. Das bedeutet höhere Einnahmen für die Rentenversicherung
und einen größeren Spielraum auf der Ausgabenseite.

Zum anderen gibt es zwar jetzt schon Rentner, deren Geld kaum zum Leben reicht – aber zu einem
gewaltigen Problem droht das tatsächlich erst in Zukunft zu werden.

Dann werden immer mehr Alten immer weniger Junge, die einzahlen, gegenüber stehen.

Und ob Kapital gedeckte Vorsorgeformen angesichts niedriger Zinsen funktionieren,
ist mehr als fraglich.

Was heißt all das für die Gegenwart?

Die Rentenkasse ist im Moment überaus gut gefüllt, zum Jahresende dürften 31 Milliarden
Euro auf der hohen Kante liegen – zwei Milliarden mehr als vor einem Jahr.

Den Beitrag zu senken, ist trotzdem keine gute Idee. Denn die Entlastung für jeden einzelnen
ist mit etwa 90 Euro im Jahr für einen Durchschnittsverdiener so gering, dass sie kaum spürbar ist.


Der Rentenkasse würden dadurch aber 7,4 Milliarden Euro verloren gehen – denn sinkt der Beitrag,
kann der Staat auch seinen Zuschuss senken.

Solange wir keine Lösungen haben, um auch künftigen Rentnergenerationen einen auskömmlichen
Ruhestand zu sichern, können wir uns das nicht leisten.

Vor diesem Hintergrund ist auch fraglich, ob Rentenerhöhungen jenseits
eines Inflationsausgleiches jetzt angemessen sind.

Denn wir müssen uns auf eine schwierige Übergangszeit mit sogar schrumpfenden Renten und
explodierenden Beiträgen einstellen.

Die lässt sich leichter überstehen, wenn vorgesorgt wurde und es Reserven gibt.

Sie sollten erhöht statt reduziert werden.

Kommentar aus der Braunschweiger Zeitung vom 04.11.13
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 05. November 2013, 08:31:41
Ich schließe mal aus Deinen Argumenten, dass Du derzeit noch keine Rente beziehst und derzeit auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlst.

Warum sollten die Beiträge gesenkt werden?
Das hat einen einfachen Grund, so steht es im Gesetz!

Das mit den Reserven solltest Du noch einmal überdenken. Oder glaubst Du ernsthaft, dass die Politik die Finger davon lassen wird. Wie heißt es doch so schön, eher wird ein Hund einen Wurstvorrat anlegen, als dass die Politik wird sparen wollen.

Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 05. November 2013, 08:48:01
Du hast zwar Recht, dass ich noch keine Rente beziehe, muss leider noch 4 Jahre und 4 Monate warten.

Der Kommentar da oben ist aber nicht von mir! Zahle auch keine Beiträge, weil ich in Thailand lebe, 7 Jahre bereits ununterbrochen!

Das die Politiker gerne die Rentenkasse plündern und das Geld für Dinge ausgeben, mit dem der Beitragszahler nichts zu tun hat, ist nicht neu.

Ist aber eine riesige Schweinerei!

Der Kommentar stand da eben gestern in der Zeitung!
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 05. November 2013, 09:07:03
Es war ja nicht schwer, das zu erraten.

Das Interesse jüngerer Beitragszahler ist es, weniger zu zahlen.

Rentner haben ein Interesse an Rentenerhöhungen.

Rentennähere Jahrgänge haben ein Interesse an der Bildung von Reserven.

Zur kapitalgedeckten Rente nur so viel, noch vor wenigen Jahren wurden griechische Staatsanleihen mit AAA geratet.
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: Burianer am 05. November 2013, 09:07:54
Zitat
 Vor diesem Hintergrund ist auch fraglich, ob Rentenerhöhungen jenseits
eines Inflationsausgleiches jetzt angemessen sind  
 wie bitte ?  
dann sollte man auch dies beachten, Renten der Infaltionsrate anpassen, auch im WESTEN  {[

Zitat
Ruheständler in den östlichen Bundesländern können sich über einen Rentenanstieg von 3,29 Prozent freuen. Der tatsächliche Rentenanstieg fällt u.a. durch die Beitragsbelastung zur gesetzlichen Krankenversicherung und den Steuerabzug jedoch geringer aus. Im Westen liegt das Plus bei lediglich 0,25 Prozent. Aus dem Arbeitsministerium verlautete, dass die Altersbezüge im Westen im nächsten Jahr deutlich angehoben werden könnten.

  
 Da legt der Westrenter aber gewaltig drauf  {[  0.25 Prozente  :]  2013
Ob das ueberhaupt einer gemerkt hat, die Rentenerhoehung  :]
Wird doch doppelt und dreifach von der Rentersteuer und der Kranken- Pflegeversicherung aufgefressen.

Zitat
Inflationsrate in Deutschland wohin?
2013 vermutlich bei 1,5%, nach 2012 bei 2,0%
> Aktuelle Inflation Oktober 2013 = 1,2%<, Dezember 2012 = 2,1%

Jahresinflation 2013 Mittelwert bisher = 1,51%, Jahresinflation 2012 = 2,0%

Die Inflationsrate betrug 2011 in Deutschland = 2,3%
 

 http://www.inflationsrate.com/   (http://www.inflationsrate.com/)
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: volkschoen am 05. November 2013, 09:39:39
Mit der Beitragssenkung wird wohl nichts werden  {[
Schwarz-Rot plündert die Rentenversicherung  {+

http://www.morgenpost.de/politik/article121536019/Schwarz-Rot-pluendert-die-Rentenversicherung.html (http://www.morgenpost.de/politik/article121536019/Schwarz-Rot-pluendert-die-Rentenversicherung.html)
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 05. November 2013, 10:24:51
Griff in die Sozialkassen

Kommentar von Christian Kerl (BZ 05.11.13)

Das fängt nicht gut an in der Großen Koalition.

Mit ihrem Plan, die fällige Senkung der Rentenbeiträge zu stoppen,
zeigen Union und SPD, wohin die Reise gehen soll.

Sie verständigen sich, was immer am leichtesten ist, vor allem auf das Austeilen
neuer Wohltaten.

Und sie wählen dazu den bequemsten, aber ungerechtesten Weg:

Die künftigen Koalitionäre plündern die Sozialkassen, die Arbeitnehmer
und Arbeitgeber mit ihren Beiträgen füllen.

Beispiel Rente:

Wenn der Staat die Erziehungszeiten von Müttern
stärker anerkennen will oder Minirenten von Geringverdienern
aufstocken möchte, ist das Sache der Allgemeinheit und nicht der
Rentenversicherung, die nach dem Prinzip von Beitrag und Leistung funktioniert.


Deshalb müssen solche Wohltaten aus Steuern finanziert werden.

Oder gar nicht.


Doch die Steuermittel sind knapp. Steuererhöhungen für Vermögende und Spitzenverdiener
sind zum Tabu erklärt worden.

Der ersatzweise Griff in die Taschen der Arbeitnehmer ist nicht tabu.

Dass jetzt eine Beitragssenkung ausfällt, wäre vielleicht noch zu verschmerzen.

Aber die Rentenpläne von Union und SPD drohen auch derart üppig auszufallen,
dass sie zwar kurzfristig aus Überschüssen, langfristig aber nur mit
deutlichen Beitragssteigerungen zu bezahlen sind – während das Rentenniveau weiter sinkt.

Das ist der eigentliche Skandal: Schwarz-Rot ist dabei, mal eben die Früchte der bisherigen Rentenreformen
zu verfrühstücken


Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: volkschoen am 05. November 2013, 11:20:03
Vielleicht haben wir Glueck, denn das Pluendern geht nur durch Gesetz. Dieses muesste bis Ende November 2013 durch den Bundestag gejagt werden.  C--
Die neue Regierung steht aber voraussichtlich erst im Dezember 2013. Regeln die das nachtraeglich, dann muss das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.   {*
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: boehm am 05. November 2013, 11:52:45
OK, wer ruft an?? ;D
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: volkschoen am 05. November 2013, 13:25:07
Die Betroffenen  }}
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: karl am 06. November 2013, 09:15:42
eine Bekannte hat jetzt diesen Brief erhalten

(http://www.karlr.de/Rente1s.JPG)

(http://www.karlr.de/Rente2s.JPG)
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 06. November 2013, 09:44:19
Dies wurde hier diskutiert:

http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=15331.0 (http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=15331.0)
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: schiene am 20. April 2021, 01:29:46
Wie hoch wird deine Rente sein? Die Angaben in dem Rentenbescheid in Deutschland welche man jährlich zugeschickt bekommt
entsprechen nicht dem was man später als Rente bekommt.  >:

https://www.youtube.com/watch?v=DreSRrtmJqo (https://www.youtube.com/watch?v=DreSRrtmJqo)
Titel: Re: Wissenswertes zum Rentenrecht in D-A-CH
Beitrag von: BAN1 am 20. April 2021, 13:59:46
uwe, ds ist aber nix neues, wer die zahlen nicht mal gegenrechnet und schaut was von der bruttorente an abgaben  abgeht, der geht wie die dame im bericht selbst sagt "blauaeugig in die rente"

und es reicht schon lange nicht mehr, seine altersversorgung ausschließlich auf der gesetzlichen rentenversicherung aufzubauen

der mann im beispiel haette ( falls er es nicht hat ) gut daran getan mal mit einer dynamik seit beginn seines arbeitslebens 25 DM in einer private rentenversicherung zu investieren, dieses geld haette er sogar bei abschluß vor dem jahr 2004 voellig steuerfrei ausgezahlt bekommen, wenn diese rv mindestens 12 jahre versicherungsdauer hat
an das alter muß man in jungen jahren denken, je laenger man zeit hat was anzusparen, umso kleiner kann die sparsumme sein

frueher war der klassiker eine lebensversicherung
dazu fuer dich folgende info
nur 1/3 aller abgeschlossenen lebensversicherungen werden tatsaechlich bis zum ende behalten und weiter bespart
viele sehen irgendwann die kohle wenn da mal 10-20 tsd euro auf dem vertrag angespart sind, und kuendigen diese vorzeitig  {+ meist noch mit hohen verlusten und im alter haben sie nichts

hier mal ein beitrag dazu, wie man seine altersversorung aufbaut

https://www.finanztip.de/altersvorsorge/flexible-altersvorsorge/ (https://www.finanztip.de/altersvorsorge/flexible-altersvorsorge/)

die seite finanztip ist uebrigens eine sehr informative seite, die sehr viele themen behandelt, deren mail abo ich nur empfehlen kann
und nein, ich habe mit denen nix zu tun oder bekomme eine provision fuer die empfehlung  ;D