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Thailand lokal => Thema Thailand => Thema gestartet von: Alex am 01. Juli 2017, 11:41:44

Titel: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Alex am 01. Juli 2017, 11:41:44
Geburtsurkunde, Trauschein, Rente

Für den Todesfall wappnen:

Diese vier Dokumente müssen Sie immer parat


(http://p5.focus.de/img/fotos/origs5304789/1458518043-w630-h472-o-q75-p5/urn-newsml-dpa-com-20090101-160222-99-931136-large-4-3.jpg)

    FOCUS-Online-Autor Konstantinos Mitsis


Im Todesfall sind Angehörige mit der Situation überfordert. Oft fehlen wichtige Dokumente, was zu langen Bearbeitungszeiten, hohen Kosten und sogar Verzögerungen bei der Bestattung führt. FOCUS Online zeigt, welche Dokumente Sie unbedingt zu Hause aufbewahren müssen.

Wenn Verbraucher ihre Akten ausmisten, werfen sie leider oft auch wichtige Dokumente weg, die eigentlich lebenslang in die Schublade gehören.. Das kann im Todesfall zu Komplikationen führen, wenn die Angehörigen wichtige Dokumente nicht sofort finden oder gar neu beantragen müssen. FOCUS Online erklärt, welche Bescheide und Urkunden Sie immer parat haben sollten.

Welche Dokumente braucht jeder unbedingt zuhause?

Neben Personalausweis und Reisepass müssen Sie unbedingt Ihre Geburts- und Heiratsurkunden aufbewahren. Zudem sollten Sie eine Gehaltsabrechnung und Nachweise der Krankenversicherung und Rentenversicherung im Haus haben. 

mehr gibt es hier dazu :::

http://www.focus.de/finanzen/recht/geburtsurkunde-trauschein-rente-fuer-den-todesfall-wappnen-diese-4-dokumente-muessen-sie-immer-parat-haben_id_5500364.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-politik&fbc=facebook-focus-online-politik&ts=201706290759
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Grandpa am 01. Juli 2017, 12:57:21
Alex,

irgendwie schon klar.      Geburtsurkunde, Trauschein, Rente

Aber was für ein 4. Dokument ?
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: malakor am 01. Juli 2017, 13:15:19
Alex,

irgendwie schon klar.      Geburtsurkunde, Trauschein, Rente

Aber was für ein 4. Dokument ?

evtl. Testament  ?
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Isan Yamaha am 01. Juli 2017, 13:24:17
(https://tse3.mm.bing.net/th?id=OIP.s3OQ7yVK_Q1xIRYN-fjOhgE6DG&pid=15.1&P=0&w=283&h=179)
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Philipp am 01. Juli 2017, 13:38:59

Aber was für ein 4. Dokument ?

Die Sterbeurkunde.
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Alex am 01. Juli 2017, 13:46:19
Zitat
Die Sterbeurkunde.

In der Regel bekommt man die ja erst nach dem " abnippeln "    [-]

und die VISA Buiseness nutzt leider in dem Fall gar nichts  ]-[
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Burianer am 01. Juli 2017, 13:46:40
 ???   
Zitat
  . Zudem sollten Sie eine Gehaltsabrechnung und Nachweise der Krankenversicherung und Rentenversicherung im Haus haben. 
 
  gibts noch Gehalt nach dem Tod ? bin ich noch Krankenversichert nach dem Tod ? bekomme ich weiterhin Rente nach meinem Tod ?

All diese drei Dinge  benoetigt wer ?
Die Witwe ?
Diese Instutitionen wissen schneller als die Witwe, wann der Mann gestorben ist.
Ist schon merkwuerden in Deutschland. {+
Na wenn man stirbt, muss man wohl auch mal geboren sein  :] 
Als meine Mutter  und mein Vater verstarb, wussten die Krankenkassen schon bescheid, die Rentenversicherung auch.
Gehalt gabs ja keins mehr, da sie in Rente waren.
Geburtsschein  :-)
Den mussten wir Kinder beibringen, dass wir geboeren wurden  und Kinder unserer Eltern sind ???
Bei meinem Vater gabs noch 3 Monate die Rente  fuer die Witwe , bei meiner Mutter gabs die nicht  fuer uns Kinder .

Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Alex am 01. Juli 2017, 13:48:47
Zitat
Diese Instutitionen wissen schneller als die Witwe, wann der Mann gestorben ist.

Ich weiß ja nicht wie Du das anstellst , bei mir wird es jedenfalls die Witwe zuerst wissen !
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Burianer am 01. Juli 2017, 13:56:57
 :] war im uebertragenen Sinne gemeint.  Ich denke doch, im Falles des Ablebens, dass die Frau dabei ist.
sorry, nicht mit Dir geht  sondern Dir das letzte Vaterunser vorbetet  :]
oder bei Nichtglaeubigen ,  nochmals die  :-X  grault  }}
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Metzger_Pattaya am 01. Juli 2017, 14:00:15
Helmut du bist lustig , ich habe es vor 1,5 Jahren in Deutschland selbst erlebt , jemand am 14. des Monats verstorben , da hat die Rentenversicherung die Rente für den ganzen Monat zurückgebucht !! ??? ??? {+
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Marco Polla am 01. Juli 2017, 14:32:10
Muss die Sterbeurkunde von einem selbst unterschrieben werden? ]-[
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Non2011 am 01. Juli 2017, 14:48:28
,,, jemand am 14. des Monats verstorben , da hat die Rentenversicherung die Rente für den ganzen Monat zurückgebucht !!

Die Rente für den Sterbemonat muss - nicht - zurückbezahlt werden.
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Huangnoi am 01. Juli 2017, 14:55:25
Als meine Eltern und später ein Bruder verstorben ist, wollte der Bestatter nur den Personalausweis.

Wer wird schon eine Geburts- oder Heiratsurkunde weg schmeißen??

In Thailand braucht man sicherlich auch die Thai Heiratsurkunde.

Natürlich auch den Totenschein vom Arzt oder Krankenhaus.

@Marco Polla, natürlich muss man die Sterbeurkunde selber unterschreiben! ;D
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Alex am 01. Juli 2017, 15:11:26
Wer seiner Witwe in Thailand keine Schwierigkeiten machen möchte ,

der stirbt in einem Thai KKH , die dann auch den Totenschein ausstellen .

Die anderen Unterlagen für die D Botschaft und Rente wie den Antrag auf

Witwen Rente kann man alle schon zu Lebzeiten ausfüllen , bzw. bereithalten .

Eine Thai Heirats Urkunde ist dabei nicht notwendig , wenn eine internationale

oder Deutsche Urkunde vorhanden ist ... für die Witwen Rente !
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Metzger_Pattaya am 01. Juli 2017, 16:33:52
Non ich kann es dir beweisen ,es war meine Mutter die verstorben ist !So schnell konntest du gar nicht schauen wie das geld wieder zurückgebucht war von den Betrügern  {/
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: marawolf am 01. Juli 2017, 16:39:40
Das mag schon stimmen. Aber bei Neurentnern wird seit einigen Jahren die gesetzliche Rente rueckwirkend gezahlt.
Gruss Wolfgang
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Burianer am 01. Juli 2017, 16:44:38
Wolfgang, das kann ich Dir bestaetigen.
Meine Mutter verstarb am 17 Februar  und die BFA  hat sofort die ganze Rente vom Februar wieder eingezogen.
War selber ueberrasscht.

Allerdings ging uns das am Hintern vorbei, unsere Mutter hatte mehr als genug  fuer uns alle Hinterlassen, sodas wir auf die  grosszuegige  Spende verzichten konnten  :]
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: marawolf am 01. Juli 2017, 16:50:31
Deine Mutter ist ja wohl eine Altrentnerin. Die hat die Rente  im Voraus erhalten. Dann macht die Rueckforderunge Sinn.
Gruss Wolfgang
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Non2011 am 01. Juli 2017, 17:02:49
Muss mich revidieren,

Bezug Rente v. d. Jahr 2004 – wird die Rente im Voraus bezahlt.

Verstorben am 17.02. - ????  // somit keine Rückforderung.

Nach dem Jahr 2004 – wird die Rente rückwirkend bezahlt.

Verstorben am 17.02. - ???? // ergo Rückforderung.

( der Eingang im Febr. 17 – war die Rente f. d. Monat Januar )

Was bitte soll daran verwerflich sein?
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Burianer am 01. Juli 2017, 17:14:25
marawolf, nur dann, wenn sie die 17 Tage auch angerechnet haetten  {[
Die haben den ganzen Februar abgezogen.  Ist auch egal, sollen sie gluecklich werden mir den paar hundert Euronen.
Lieber stecken sie es den  :-X  in den Allerwertesten, und das gleich doppelt  :]
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: marawolf am 01. Juli 2017, 17:51:51
Non2011 zum mitdenken. Meine Eltern haben die Rente am Anfang des Monats erhalten, ich erhalte die Rente am Ende des Monats.
Gruß Wolfgang
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: marawolf am 01. Juli 2017, 18:00:01
marawolf, nur dann, wenn sie die 17 Tage auch angerechnet haetten  {[
Die haben den ganzen Februar abgezogen.  Ist auch egal, sollen sie gluecklich werden mir den paar hundert Euronen.
 :]
Meine Mutter ist am 23.12. verstorben kann mich nicht erinnern dass da etwas zurückgefordert wurde. Aber das ist alles Theorie, dazu gibt es Bestimmungen im Gesetz. Jeder Fall ist anders, kann man hier eh nicht überprüfen.
Gruß Wolfgang
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Burianer am 01. Juli 2017, 18:01:06
marawolf,so ist es.
Gruss aus Buriram  }}
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Metzger_Pattaya am 01. Juli 2017, 18:19:24
Non was willst du von einem Pleitestaat erwarten ,die kriegen doch eh nur geld von kleinen Leuten , wenn sie sie bescheißen ! Großkopferte wissen wie sie das umgehen !
Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: Alex am 14. Juli 2017, 12:15:27
Kleine Zusammenfassung in Siam INFO

Sterbevorsorge in Thailand

Im thailändischen Erbrecht gibt es keinen Pflichtteil, mit einem Testament

kann das Erbe also alleine auf den Partner beschränkt werden.

http://www.siam-info.de/papierkrieg/sterbe_vorsorge.html

Titel: Re: Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...
Beitrag von: schiene am 03. August 2017, 03:00:51
Im Fall des Ablebens auch hier wichtig ...bissel Geld und den Auftrag zu hinterlegen
das man ein Diamant oder Kristal werden möchte.
Das finde ich ne coole Idee und super. Werde ich machen lassen.... ;}
https://www.swissinfo.ch/ger/asche-zu-asche--staub-zu-diamant/4132118 (https://www.swissinfo.ch/ger/asche-zu-asche--staub-zu-diamant/4132118)

https://www.kristallbestattung.de/?gclid=CN_X9p-qudUCFUK4Gwod1GgLOg (https://www.kristallbestattung.de/?gclid=CN_X9p-qudUCFUK4Gwod1GgLOg)

https://www.welt.de/lifestyle/article1317446/Wenn-Papa-zum-Diamant-werden-soll.html (https://www.welt.de/lifestyle/article1317446/Wenn-Papa-zum-Diamant-werden-soll.html)