Auch wenn mir der Bruno99 wieder Relativierungsabsichten vorwerfen wird,wenn
ich schreibe,dass Bundeskanzler Kurz eine Nebelkerze mit seiner Aussage,dass Afghanen,wenn sie straffaellig geworden sind abgeschoben gehoeren,wirft.
Ja,gerichtsverurteilte straffaellige gewordene Asylsuchende gehoeren abgeschoben.
Die im Mordfall verwickelte jungen Afghanen,haetten schon abgeschoben werden
sollen und sind deswegen noch hier,weil die Bundesregierung saeumig ist.
Unterstellen wir mal,dass auch bei Asylverfahren,der Rechtsstaat nicht ausgehebelt
werden soll und da sind einige Baustellen offen.
Es sind die Tuerkisen,die das Bundeskanzleramt,das Finanzministerium und das Innenministerium besetzt haben.
Beide Ministerien sind indirekt und direkt fuer Abschiebungen zustaendig,weniger
das von den Gruenen besetzte Justizministerium.
Der Ablauf eines Asylverfahren ist in etwa so :
Ein Afghane bittet bei einer Behoerde um Asyl.Dabei wird ein Akt angelegt.
Das Bundesamt fuer Fremdenwesen,prueft den Asylantrag und entscheidet mit Be-
scheid,der Afghane wird abgewiesen.
Es ist nun ein gutes Recht fuer jeden,Einspruch gegen einen Bescheid zu erheben.
Der Abgewiesene ist sauer und sucht nach Moeglichkeit,die ausgesprochene Aus-
weisung zu bekaempfen.
Frueher hat er sich an bestimmte NGO's gewandt,die Rechtsberatung anboten.Das
ist jedoch seit Jaenner nicht mehr moeglich,weil nur eine Bundesagentur in Asylsachen
fuer eine Beratung zustaendig ist.
Ergibt die Beratung der Bundesagentur,dass besser kein weiterer Rechtsweg ratsam
ist,kann ein Betreffender trotzdem Einspruch erheben.
Die Einsprueche bearbeitet ab jetzt dann das Verwaltungsgericht.
Da die Ausformulierungen und Begruendungen fuer das Versagen eines Asylansuchens
vom Amt fuer Fremdenrecht so schlamping sind,werden bis zu 50 % der Faelle den
Einspruechen stattgegeben.Der Akt wandert wieder zum Amt fuer Fremdenwesen zu-
rueck und muss neu bearbeitet werden.
Bis jedoch ueberhaupt ein Einspruch beim Verwaltungsgericht bearbeitet wird,ver -
gehen oft Jahre,obwohl die Behoerde innerhalb von 3 oder 6 Monate entscheiden
sollte.
Das Bundesamt fuer Fremdenwesen koennte eine "Nichttaetigkeitsbeschwerde" ein-
reichen,was aber nichts nuetzt und daher von vornherein nicht gemacht wird.
Denn das Verwaltungsgericht ist heillos mit Arbeit ueberfordert,denn neben den Asyl-
faellen sind auch alle anderen,von Einheimischen,eingebrachten Einspruechen zu
entscheiden.
Es laege jetzt am Bundeskanzler und an dem Finanzminister Planposten beim VGH,
so aufzustocken,dass eine zuegige Bearbeitung der Faelle moeglich ist.
Doch dafuer haben sie kein Ohr,obwohl Antraege des Justizministeriums vorliegen.
Die Crux dabei ist,dass es nicht einfach waere,genug Juristen zu finden,die beim VGH
arbeiten wollen.
Als Staatsanwalt oder als Richter kann man im oeffentlichen Gerichtssaal brillieren,beim
VGH kann das ein Richter nur in seinem Kaemmerlein.
Als Richter am VGH ist man in ein paar Jahren pragmatisiert und,wenn er keine sil-
bernen Loeffel stiehl,nicht mehr entlassen werden kann.Nichteinmal eine Versetzung
kann ohne Zustimmung der Betroffenen,durchgesetzt werden.
Ist in ein paar Jahren der Berg an unbearbeiteten Faellen abgebaut,blieben Richter
im Amt,ohne dass sie ausgelastet sind.
Was waeren Loesungsansaetze ?
Dass straffaellig gewordene Asylwerber abgeschoben werden sollen,sind sich alle im
Parlament vertretenen Parteien einig.
Bei der "Sicherheitshaft " gehen die Meinungen schon auseinander,obwohl diese bei bestimmen Situationen schon jetzt "verhaengt" wird.
Fuer ein massgeschneidertes Sicherheitshaftgesetz findet im Parlament keine Mehr-
heit,wo nach,sowohl eine Konzentrierung waehrend des Asylverfahrens,wie auch nach
Abbuessen einer Strafe,innerhalb des Verfahrens,rechtlich moeglich wird.
Diverse Versuche vom Innenministerium und Landespolitiker,die solche Massnahmen ergriffen haben oder ergreifen wollten,sind alle gescheitert.
Beschleunigung der Asylverfahren ,siehe oben.
Obwohl die Empoerung wegen des eiskalten Mordes an der 13 Jaehrigen durch Afghanen
gross ist und vom Boulevard auch entsprechend bedient wird,frage ich mich schon,
wieso eine 13 Jaehrige aus Tulln sich nachts in Wien herumtreibt,ohne dass die Eltern etwas davon wissen ?
Eine problematische Familiensituation soll es gegeben haben,liest man und die Frage
dazu,wo blieben die Kinderfuersorgeeinrichtungen ?
Die natuerlichen Emotionen,die in einem solchen Fall hochkommen,werden noch durch
die Aufmachung der Blaetter verstaerkt.
Nicht einmal die Polizei konnte vom Augenschein her,das Alter des Maedchen ein-
schaetzen und sprach von einer 18 jahrigen jungen Frau.Trotzdem werden in den div.
Blaetter ein Foto des 7 jaehrigen Maedchens veroeffentlicht.
Einer der tatverdaechtigten Afghanen,lebt in einer Gemeindewohnung,wird gereizt.
Wieso der ? Wenn der alte @Jock nach Wien zurueckkehrt,hat er nicht einmal einen
Anspruch auf eine Gemeindewohnung.Aber das Gesindel kriegt eine ?
Man muss schon zweimal lesen,bis man draufkommt,dass er keine Gemeindewohnung
hat,sondern in einer Gemeindewohnung,die die Stadt Wien einer Fluechtlingsorgani-
sation vermietet hat,untergebracht war.
Wenn den Tatverdaechtigten der Prozess gemacht wird,wird man ihnen alle moeglichen
Verfehlungen vorwerfen,nur einen Vorwurf nicht - die des Mordes.
Dafuer fehlen,nach meiner Kenntnis,jede Grundlage.
Jock