Übersicht zur neuen Rechtslage in Thailand
Das bisherige thailändische Zollgesetz stammt aus dem Jahr 1926 und wird zum 13. November 2017 durch eine gesetzliche Neuregelung ersetzt. Der neue „Thailand Customs Act“ enthält fast durchgängig Modernisierungen und Verbesserungen gegenüber der alten Rechtslage. Hierbei hebt das zum Finanzministerium gehörende „Customs Department“ diese fünf Punkte der Beschleunigung und Entlastung heraus:
1. Strafregelungen
Das alte Recht sieht für Zollvergehen neben der nur selten verhängten Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren eine einheitliche Geldstrafe in Höhe des Vierfachen des Zollwerts (einschließlich Zollabgaben) vor. Ein thailändisches Gericht kann nur diese Einheitsgeldstrafe festlegen, keinen geringeren Betrag.
Das neue Recht differenziert nach der Art des Zollvergehens und gibt dem Gericht die Möglichkeit, statt des vierfachen Zollwerts eine Strafe zwischen 50 % bis 400 % der Zollabgabe oder auch nur THB 500.000 (ca. Euro 12.500) zu verhängen.
2. Belohnungssystem
Gemäß der alten Rechtslage erhalten Zollbeamte und Informanten eine hohe Belohnung, wenn sie Zollvergehen aufdecken. Die Beträge umfassen 10 %, aber auch 30 % und bis zu 55 %, jeweils ohne jede betragsmäßige Beschränkung.
Nach neuem Recht beträgt die Quote sachverhaltsabhängig nur noch 10 oder 20 %, maximal jedoch THB 5 Millionen (ca. Euro 125.000).
3. Zeitrahmen für Zollaudits
Nach altem Recht kann eine zollrechtliche Prüfung ohne zeitliche Begrenzung erfolgen. Das neue Recht sieht vor, dass dies nur innerhalb von fünf Jahren nach Import, Export oder Transit möglich ist.
4. Zeitrahmen für die Zollfestsetzung
Für die Zollfestsetzung sieht das alte Recht keine zeitlichen Grenzen vor, wobei in der Zollpraxis von einer Zehn-Jahres-Dauer ausgegangen wird. Das neue Recht gibt einen zeitlichen Rahmen von drei Jahren, der gegebenenfalls um zwei Jahre erweitert werden kann. Zehn Jahre gelten nur im Fall nachweisbarer Betrugsabsicht.
5. Beschleunigtes Beschwerdeverfahren
Eine einheitliche Beschwerdestelle hat nach altem Recht keine Vorgabe, in welchem Zeitrahmen ihre Entscheidung zu fällen ist. Die verschiedenen unter neuem Recht eingerichteten Beschwerdestellen sind dagegen angewiesen, ihre Beschwerdeentscheidung innerhalb von 180 Tagen bekannt zu geben, nachdem alle Unterlagen und Informationen vorliegen.
Gestaltungsmöglichkeiten unter der neuen Rechtslage
Der drakonische Charakter der alten Rechtslage verhindert viele kreative Gestaltungsmöglichkeiten. Zu groß ist die Strafgefahr, selbst wenn der Zollrechtsanwalt keinen klaren Gesetzesverstoß erkennen kann. Dies ändert sich mit der Neuregelung. Zollrechtsgestaltungen haben dieselbe Berechtigung und Gestaltungsspielräume wie die internationale Steuerplanung. Dies betrifft die klassischen vier Stufen der Zollstrukturierung
Optimierung der Zollsätze durch Klassifizierung gemäß den harmonisierten Zolltarifen.
Berücksichtigung von Freihandelsabkommen und sonstigen Zollvorteilen.
Gestaltung des Herkunftslandes gemäß den Rules of Origin (ROO)
und Operational Certification Procedures (OCP).
Ermittlung des Zollwerts, insbesondere bezüglich Wertzollsätzen, also dem durch Hinzurechnungen und Abzügen korrigierten Transaktionswert.
Während die bisherigen Zollabwicklungen sprichwörtlich stets unter dem Damoklesschwert erfolgten, macht es die neue, entspannte Rechtslage sinnvoll, zollrechtliches Know-how zu nutzen, um Gestaltungsspielräume risikobewusst in Finanzvorteile umzuwandeln.
Interessante weitere Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen, die hier nicht angesprochen werden können. Das Gesetz ist von bisher 122 Paragrafen auf jetzt 262 angewachsen – nicht ohne Grund.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/thailaendisches-zollrecht-uebersicht-zur-neuen-rechtslage-in-thailand_114359.html