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Autor Thema: Heirat in Bang Rak  (Gelesen 26191 mal)

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Isan Yamaha

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Re: Heirat in Bang Rak /Aod
« Antwort #135 am: 12. September 2011, 19:26:33 »

dann braucht es nur noch eines Deutschen  >: ??? --C Namens.
Dann Funke den Buriraner an,ich kenne Ihn,der ist OK. }} {*
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crazyandy

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #136 am: 12. September 2011, 19:28:48 »

@ Ökomoped

jo das kann man(n) machen, wenn Er den möchte, danke für den Tip(p)  [-] ;].
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aod

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #137 am: 12. September 2011, 19:50:04 »

@ {:}
du musst bei der D. Botschaft zwei in Deutschland lebende Referenzpersonen angeben. Kann jeder sein.
Ich melde mich , den Vorschriften der dt. Meldebehörden entsprechend, in Deutschland ab, da ich mehr als 6 Monate außer Landes bin.
Also bitte nicht auf mich verlassen.

Für Bang Rak nehmen wir, falls niemand von der Familie dabei ist, 2 der dort beschäftigten Angestellten als Trauzeugen
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smartsiam

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #138 am: 03. November 2011, 04:56:52 »

Also ich habe 2009 - als im Ausland (Thailand) lebender Deutscher - in Bang Rak geheiratet.

Das Vorgehen lässt sich eigentlich ganz kurz zusammenfassen.

1. Das Standesamt am deutschen Wohnsitz (bei Auslandsdeutschen wie mir das Standesamt vom letzten deutschen Wohnsitz) befragen welche Unterlagen für das Ehefähigkeitszeugnis gefordert werden.
Was genau benötigt wird bestimmt der zuständige dtsch. Standesbeamte und niemand anderes.
  • Unterlagen besorgen, mit den thail. Urkunden zur Botschaft um diese zu legalisieren, und dann zum Übersetzer.
  • Falls der/die Thailändische GattIn irgendwann einmal den  Vornamen geändert hat (kommt hin und wieder vor) ist eine Namensänderungsurkunde ebenso beizubringen
  • Alle Urkunden und auch das resultierende Ehefähigkeitszeugnis haben ein "Verfallsdatum ab Tag der Ausstellung"!!! Also nicht trödeln, auch der Postweg dauert.
Basierend auf diesen Unterlagen erstellt das Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis.

2. Basierend auf dem Ehefähigkeitszeugnis und eines Fragebogens der Botschaft, erstellt die Botschaft die Konsularbescheinigung.
(Bestandteil des Fragebogens sind u. a. auch 2 deutsche Personen mit Name und Anschrift, welche dann sozusagen als Leumundszeugen aufgeführt werden, aber nicht zur Trauung anwesend sein müssen.)

3. Von der Konsularbescheinigung 2 Kopien anfertigen.

4. Mit Kopien, originaler Konsularbescheinigung, und Reisepass/Ausweis, und 2 x-beliebigen Zeugen (ggfs. Beamte vom Standesamt) kann man dann in Bangrak heiraten.
(Eine Überbeglaubigung durch das thail. Außenministerium ist in Bangrak nicht nötig, da die Unterschriften der Botschaftsbeamten in Bangrak hinterlegt sind.
Für alle anderen Standesämter in Thailand wird die Überbeglaubigung zwingend benötigt, da diese die Prüfung der Unterschrift nicht selbst durchführen können.
Gleiches gilt im Übrigen auch für die spätere Legalisierung der Hochzeitsurkunde bei der Botschaft, diese erfolgt bei Heirat in Bangrak de facto sofort da die Unterschriften der Standesamten von Bangrak hinterlegt sind.)

Das wars dann auch schon.

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Man KANN die Ehe dann noch in Deutschland im Eheregister eintragen lassen.

Zuständig für Auslandsdeutsche ist dann das Standesamt I in Berlin, die Abwicklung läuft damit über die deutsche Botschaft. (Antragstellung, Versand der Unterlagen, spätere Ausgabe der Urkunden)
Bei uns ging das zu aller Erstaunen sehr schnell (ca. 6 Monate) normalerweise soll die Eintragung via StA I Berlin auf Grund der vielen Vorgänge dort wesentlich länger (>5 Jahre) dauern.

Zuständig  für alle anderen (in Deutschland gemeldeten Personen) ist das Standesamt am Wohnsitz in Deutschland. (Zum Procedere kann ich nichts sagen.)

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Eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe ist jedoch grundsätzlich auch in Deutschland gültig.
Es empfiehlt sich jedoch, die Ehe auch in Deutschland registrieren zu lassen, vor allem, da bei einer Rückkehr nach Deutschland vieles mit einer deutschen Heiratsurkunde einfacher wird.
Die deutsche Eheurkunde erleichtert nur Behördengänge in Deutschland.


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tom_bkk

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #139 am: 03. November 2011, 12:54:13 »

Der Eintrag unserer Ehe am Standesamt hat keine 5 Minuten gedauert. Meine Frau und Stieftochter kamen am Samstag an, Montag frueh Meldebehoerde und dann Finanzamt zwecks Steuerklasse 3 und Kinderfreibetraegen - in 20min war das auch alles gegessen.
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rama-6

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #140 am: 28. November 2011, 10:29:42 »

Der A1 Test wird in Deutschland auch bald abgeschafft sein.

Die Niederlande haben den Sprachtest schon abgeschafft,weil eine Ausländerin vor dem EU Gerichtshof geklagt hat.
Dabei hatte sie noch nicht mal auf den Schutz der Ehe geklagt,sondern nur im Allgemeinen gegen die Botschaft,
die ihr das Visum verweigert hat.
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dolaeh

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #141 am: 29. November 2011, 10:02:28 »

@ rama-6    Das ist aber interresant  ;}  Stimmt das wirklich, ohne Dich zu beleidigen, weil ich nachfrage  {{ Ich habe das nirgends gelesen, desshalb  ;)
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KhunBENQ

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #142 am: 29. November 2011, 10:31:30 »

Der A1 Test wird in Deutschland auch bald abgeschafft sein.
Diese Hoffnung wird schon seit Jahren genährt.
Es ist ziemlich offensichtlich, dass die deutsche Praxis gegen Grundrechte verstößt.
Allerdings habe ich auch nichts Neues dazu gehört/gelesen.
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aod

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #143 am: 29. November 2011, 11:50:06 »

momentan bezieht sich die niederländische Entscheidung um einwanderungswillige Türken
interessant die Kommentare dazu

http://www.migazin.de/2011/09/28/niederlande-schafft-sprachtest-beim-ehegattennachzug-fur-turken-ab/

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tom_bkk

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #144 am: 29. November 2011, 12:48:04 »

Viel wird das Abschaffen auch nicht bringen ... wer dann länger in DE bleiben will bekommt ohnehin vom AA eine Einladung zum Deutschkurs.
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rama-6

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #145 am: 29. November 2011, 16:03:43 »

momentan bezieht sich die niederländische Entscheidung um einwanderungswillige Türken
interessant die Kommentare dazu

http://www.migazin.de/2011/09/28/niederlande-schafft-sprachtest-beim-ehegattennachzug-fur-turken-ab/



Nein,bei diesem Urteil ging es um eine Inderin.

Diese hat nur geklagt wegen der Verweigerung um das Visum,ohne Sprachtest.

So wie ich es verstanden habe,ist der Sprachtest in den Niederlanden abgeschaft worden.

Nachlesen unter EU Gericht.de

Aktz.:   C-155/11

Bin gerade am klagen für meine Frau für eine Visumfreie Einreise nach Artikel 6 GG (1) gegen die Botschaft.

Werde nun auch die Klage gegen den Sprachtest einreichen,mit Erweiterung auf den EU Gerichtshof.
Wegen Verstoß gegen den Artikel 3 (1+3) unseres GG.
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aod

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #146 am: 29. November 2011, 18:08:26 »

es war zwar eine Frau aus Afghanistan, aber dies nur nebenbei.

es gibt eine kleine Anfrage, vom 4.Oktober 2011 , die sich mit diesem Thema beschäftigt:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/072/1707266.pdf

(hier -Seite 7)

 die Antwort

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/073/1707382.pdf

gibt nichts her und so schnell werden Gesetze und Vorgaben nicht geändert


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Meine Frau hat gerade ihren A1-Test bestanden-

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dolaeh

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #147 am: 30. November 2011, 12:06:34 »

Ist doch ein Witz  {+ {+ Kein visum zu bekommen nur weil man die Sprache nicht kann  {[ das haelt normal vor keinem Gericht stand  --C
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rama-6

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #148 am: 30. November 2011, 14:17:36 »

es war zwar eine Frau aus Afghanistan, aber dies nur nebenbei.

es gibt eine kleine Anfrage, vom 4.Oktober 2011 , die sich mit diesem Thema beschäftigt:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/072/1707266.pdf

(hier -Seite 7)

 die Antwort

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/073/1707382.pdf

gibt nichts her und so schnell werden Gesetze und Vorgaben nicht geändert


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Meine Frau hat gerade ihren A1-Test bestanden-

sonst hätte ich mich auch noch mehr mit der Sache befasst/befassen müssen

Ja,so ist es mit der Gesetzgebung,aber jeder der sich etwas auskennt und Nachdenkt kommt auf den Trichter !

Alle unsere Gesetze müßen das GG. beachten,daran geht kein Weg vorbei!

Darum habe ich bei meiner Klage vor dem BVG nur Artikel vom GG,Artikel der EMRK und Artikel der UN Menschenrechte zur Diskussion gestellt.

Schutz der Ehe,Schutz vor Diskreminierung,Gleichheit aller vor dem Gesetz,in keinem Gesetzestext steht ein Hinweis zur Einschränkung der Grundgesetze nach Artikel 19 des GG.,verwiesen auf den Artikel 1 GG.,das GG. steht über jede Art von Gesetzgebung.

Damit habe ich das BVG.in seiner Entscheidungsfindung stark eingegrenzt,es kann mir nicht irgendeinen Gesetzestext als Rechtsverbindlich darlegen,ohne zu Begründen,warum mit diesem Gesetz das GG. ausgehebelt werden kann und zwar nur mit Artikeln des GG als Begründung.

Mit dem Antrag, " Die Entscheidung,bei Nichtannahme meiner Klage,dem EU Gerichtshof für Menschenrechte zur Entscheidung vorzulegen ". Dagegen werden sie sich mit aller ihrer Macht wehren,mit dem Argument, " Was geht uns der EU Gerichtshof an,wir sind das oberste Gericht für Deutschland ".

Sowas hatte ich schon mal,bei meiner Klage vor dem BVG wegen der Überweisungskosten kam eine Ablehnung meiner Klage.
Meine Antwort war,mir egal,klage ebend vor dem EU Gerichtshof,mit der Begrüngung,das Bundesverfassungsgericht verweigert uns unsere Rechte aus dem Grundgesetz,da wurde ihre Verfassungskonformität mit dem Abzug von 30 %
für Witwen im Ausland schon 2005,vom EU Gericht in den Mülleinmer getreten.

Und siehe,oh Wunder,meine Klage wurde nun zugelassen.

Mir war klar,meine Klage mußte abgelehnt werden,ich kann nicht für alle Auslandsrentner klagen.Aber aus klagetechnischen Gründen mußte ich für alle Auslandsrentner klagen,warum ?

Ich hatte vor 2005 eine Bescheinigung meiner DRV-Berlin,worin mir diese Bescheinigen,ihre Rente wird bis zu ihrer Hausbank in Thailand Kostenfrei überwiesen.

Bei Vorlage dieser Bescheinigung an mich,hätte das BVG meine Klage für mich als Einzelperson,mit der Begründung und zu Recht,
ablehnen müßen,mit dem Hinweis,klagen sie erst vor einem Sozialgericht,aber bei einem Urteil des Sozialgericht ist nur für den Kläger das Urteil Rechtsverbindlich,alle anderen können weiter betrogen werden,oder er hätte Kenntnis vom Urteil!

Nun hatte ich von der DRV-Berlin,nach der Klageeinreichung beim BVG.,eine Zusage erhalten,meine zu Recht bestehenden Schadensersatzansprüche,nach § 47 SGB I,beim Postrentenservice geltend zu machen.
Das habe ich getan und mit Antwort vom 4.Nov,2011 wurde diese Forderung mit dem § 30 SGB I bestritten,wobei der Schriftsatz noch nicht mal als Toelettenpapier zu benutzen ist,er hat keinen Absender ( Mit Namen oder Aktz.),da kann ich keine Dienstaufsichtsbeschwerde,geschweige eine Klage einreichen.

Habe das alles hier geschrieben,um anderen aufzuzeigen,wie sie klagen können vor dem BVG.,Klage kann nur eingereicht werden,bei persönlichen Belange in der Familie,oder als selbst betroffener.

Bei mir bin ich persönlich betroffen,da meiner Frau verweigert wird ohne Visum und ohne Sprachtest,zur Wahrung,zum Schutz meiner Familie,die uns nach dem GG.zusteht in Deutschland einzureisen.









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