es war zwar eine Frau aus Afghanistan, aber dies nur nebenbei.
es gibt eine kleine Anfrage, vom 4.Oktober 2011 , die sich mit diesem Thema beschäftigt:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/072/1707266.pdf
(hier -Seite 7)
die Antwort
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/073/1707382.pdf
gibt nichts her und so schnell werden Gesetze und Vorgaben nicht geändert
-------------------------------
Meine Frau hat gerade ihren A1-Test bestanden-
sonst hätte ich mich auch noch mehr mit der Sache befasst/befassen müssen
Ja,so ist es mit der Gesetzgebung,aber jeder der sich etwas auskennt und Nachdenkt kommt auf den Trichter !
Alle unsere Gesetze müßen das GG. beachten,daran geht kein Weg vorbei!
Darum habe ich bei meiner Klage vor dem BVG nur Artikel vom GG,Artikel der EMRK und Artikel der UN Menschenrechte zur Diskussion gestellt.
Schutz der Ehe,Schutz vor Diskreminierung,Gleichheit aller vor dem Gesetz,in keinem Gesetzestext steht ein Hinweis zur Einschränkung der Grundgesetze nach Artikel 19 des GG.,verwiesen auf den Artikel 1 GG.,das GG. steht über jede Art von Gesetzgebung.
Damit habe ich das BVG.in seiner Entscheidungsfindung stark eingegrenzt,es kann mir nicht irgendeinen Gesetzestext als Rechtsverbindlich darlegen,ohne zu Begründen,warum mit diesem Gesetz das GG. ausgehebelt werden kann und zwar nur mit Artikeln des GG als Begründung.
Mit dem Antrag, " Die Entscheidung,bei Nichtannahme meiner Klage,dem EU Gerichtshof für Menschenrechte zur Entscheidung vorzulegen ". Dagegen werden sie sich mit aller ihrer Macht wehren,mit dem Argument, " Was geht uns der EU Gerichtshof an,wir sind das oberste Gericht für Deutschland ".
Sowas hatte ich schon mal,bei meiner Klage vor dem BVG wegen der Überweisungskosten kam eine Ablehnung meiner Klage.
Meine Antwort war,mir egal,klage ebend vor dem EU Gerichtshof,mit der Begrüngung,das Bundesverfassungsgericht verweigert uns unsere Rechte aus dem Grundgesetz,da wurde ihre Verfassungskonformität mit dem Abzug von 30 %
für Witwen im Ausland schon 2005,vom EU Gericht in den Mülleinmer getreten.
Und siehe,oh Wunder,meine Klage wurde nun zugelassen.
Mir war klar,meine Klage mußte abgelehnt werden,ich kann nicht für alle Auslandsrentner klagen.Aber aus klagetechnischen Gründen mußte ich für alle Auslandsrentner klagen,warum ?
Ich hatte vor 2005 eine Bescheinigung meiner DRV-Berlin,worin mir diese Bescheinigen,ihre Rente wird bis zu ihrer Hausbank in Thailand Kostenfrei überwiesen.
Bei Vorlage dieser Bescheinigung an mich,hätte das BVG meine Klage für mich als Einzelperson,mit der Begründung und zu Recht,
ablehnen müßen,mit dem Hinweis,klagen sie erst vor einem Sozialgericht,aber bei einem Urteil des Sozialgericht ist nur für den Kläger das Urteil Rechtsverbindlich,alle anderen können weiter betrogen werden,oder er hätte Kenntnis vom Urteil!
Nun hatte ich von der DRV-Berlin,nach der Klageeinreichung beim BVG.,eine Zusage erhalten,meine zu Recht bestehenden Schadensersatzansprüche,nach § 47 SGB I,beim Postrentenservice geltend zu machen.
Das habe ich getan und mit Antwort vom 4.Nov,2011 wurde diese Forderung mit dem § 30 SGB I bestritten,wobei der Schriftsatz noch nicht mal als Toelettenpapier zu benutzen ist,er hat keinen Absender ( Mit Namen oder Aktz.),da kann ich keine Dienstaufsichtsbeschwerde,geschweige eine Klage einreichen.
Habe das alles hier geschrieben,um anderen aufzuzeigen,wie sie klagen können vor dem BVG.,Klage kann nur eingereicht werden,bei persönlichen Belange in der Familie,oder als selbst betroffener.
Bei mir bin ich persönlich betroffen,da meiner Frau verweigert wird ohne Visum und ohne Sprachtest,zur Wahrung,zum Schutz meiner Familie,die uns nach dem GG.zusteht in Deutschland einzureisen.