Thailand-Foren der TIP Zeitung > Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten

Meldepflicht von Vermieter

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Kern:
Philipp, es ist eben so, dass jede Immi ihr eigenes Süppchen kocht.  :-)

karl:
da war doch mal eine Meldung (ich glaube sogar dieses Jahr) von der Immi, daß wenn man im eingen Haus bzw. Condo lebt, sich NICHT melden muß.

Philipp:

--- Zitat von: karl am 30. November 2022, 17:28:22 ---... daß wenn man im eingen Haus bzw. Condo lebt, sich NICHT melden muß.

--- Ende Zitat ---

Ist mir auch so in Erinnerung.

. . . siehe meine Antwort #38.

Deshalb wird wohl bei mir auch noch Niemand nach diesem TM30 bzw. der nichterfolgten Rückmeldung gefragt haben.
Nehme ich mal so an.


uwelong:

Wir haben z.Zt. Besuch aus D.
Der mußte angemeldet werde, (Chiang Mai).

Ich letztens nicht (viell..., ach, ich weiß nicht warum!).

goldfinger:
Ab dem 15. September neues Meldesystem (TM.30) für Ausländer
Hauseigentümer können zur Meldung bei ihnen wohnender Ausländer das bisherige System nicht mehr nutzen. Sie müssen sich im neuen System anmelden.

https://tm30.immigration.go.th/tm30api/loginExternal.jsp?value=EXT&id=2c015f2c65dfe158e98bde2e95d3ab9e

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