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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: KaiAcid am 02. Februar 2010, 13:59:17

Titel: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: KaiAcid am 02. Februar 2010, 13:59:17
Hallo,

ein Kollege hat mir folgendes geschickt:

"Ich habe ein Double-Entry Tourist Visa. Nach den ersten 60 Tagen bin ich nun zu meiner zuständigen Immigration in Samut Prakarn gefahren, um die 30-Tage Verlängerung zu bekommen.
Dort wurde mir mitgeteilt, daß ich ein Formular meines Vermieters, in dem Fall meine Freundin, mitzubringen habe. Ich habe dann den Mietvertrag vorgelegt und meine Freundin musste auch anwesend sein, um diesen zu bestätigen. Soweit so gut. Habe dann auch meine Verlängerung bekommen.
Er hatte mir aber außerdem mitgeteilt, daß mein Vermieter nach meiner nächsten Einreise in Thailand dies unaufgefordert innerhalb 24 Std. machen muß.
So war es dann, daß ich nach Ablauf der 30 Tage an die Grenze musste , um den Stempel für die zweiten 60 Tage zu bekommen (Double Entry!).
Leider hatten wir die Anmerkung des netten Immigration Officers vergessen.
Nun war es soweit, daß auch diese 60 Tage vorbei waren, und wir mussten wieder auf die Immigration fahren. Zuerst ging auch alles gut, bis wir wieder zu dem freundlichen Officer gebeten wurden.
Er ist wohl derjenige, der alle Anträge nochmal durchsieht und dann genehmigt.
Blätternd in meinem Pass fiel ihm die vorige Verlängerung mit seiner Unterschrift ins Auge und sah auch, daß ich das Land zwischenzeitlich verlassen habe.
Tja, lächelnd sagte er uns dann, daß das Bußgeld für solche Fälle 5.000 Baht beträgt.
Da haben wir erst einmal kräftig geschluckt. Wir sind aber die ganze Zeit freundlich geblieben.
Er meinte dann, daß 5.000 Baht ja eine Menge Geld seien und was wir denn bereit wären, zu zahlen.
Meine Freundin hat ihm dann das Angebot von 500 Baht unterbreitet, was er auch annahm. Er könnte uns allerdings dafür keine Quittung ausstellen.
So ist dann alles glimpflich abgelaufen. Bei meiner nächsten Einreise nach Thailand werden wir diese Meldepflicht für Vermieter hoffentlich nicht mehr vergesssen."

Anm.: Ich habe bis jetzt angenommen, daß diese Meldepflicht nur für Hotels gilt. Das ist aber nicht der Fall. Jeder, der einem Ausländer Unterschlupf gewährt, muß dieses innerhalb von 24 Std. der betreffenden Immigration melden.
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: Bnang am 02. Februar 2010, 14:42:27
Ich muß mich immer wieder Wundern!!!! ???

Von der Meldepflicht nichts gewußt oder das gilt nur für Hotels usw.

Die gibt es seit 1979

Notification of residence of foreigners for businesses According to section 38 of the 1979 immigration act, "House owners, heads of household, landlords or managers of hotels

Wichtig - Anmeldepflicht für Touristen, die privat wohnen:
Am 23.06.2009 gab das Immigration Bureau bekannt, dass sich Hausbesitzer, Mieter und Urlauber, die privat wohnen, ab sofort innerhalb von 24 Std. mit dem ausgefüllten Formular TM 30  ("Notification from for house-master, owner of the possessor of the residence where alien has stayed")  beim nächstgelegenen Immigration Office anmelden müssen
Aus:
http://www.khaolak-today.com/index.html?/sonstiges/visum.html

Section 38: The house – master, the owner or the possessor of the residence, or the hotel manager where the alien, receiving permission to stay temporary in the Kingdom has stayed, must notify the competent official of the Immigration Office located in the same area with that hours, dwelling place or hotel, within 24 hours from the time of arrival of the alien concerned. If there is no Immigration Office located in that area, the local police official for that area must be notified. In case the house, dwelling place, or hotel where the alien has stayed under provision of Para.1 is located within the Bangkok area, such notification must be reported to the competent official at the Immigration Division. Making notification, in reference to the Para 1 and 2 of this Section, must comply with regulations prescribed by the Director General.
Das ist aus: http://www.thailandvisalaw.com/thai_imm_act.html

Anmeldepflicht:
Inhaber von NON IMMIGRANT VISA, die privat wohnen, sind innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise meldepflichtig. Hierzu muss das Formular TM 30  ("Notification Form for house master, owner or the possessor of the residence where aliens have stay") mit der aktuellen Adresse in Thailand beim der Immigration oder in kleineren Orten beim nächsten Polizeirevier abgegeben werden. Neuerdings ist es auch möglich, sich per Email oder Internet anzumelden.
-
http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php?page=alienstay

Bnang
 


Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: Peter56 am 03. Februar 2010, 16:09:25
Danke für die Angaben. Habe noch 2 Fragen die ich nicht finde oder verstehe.

1. Kann das TM 30 inkl. dem Dokument des Housemasters auch bei den Braunen abgegeben werden.

2. Den Link über Meldung per Mail resp. Internet finde ich nicht. Wäre euch dankbar, wenn in hier einer posten würde.

Besten Dank.
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: volkschoen am 03. Februar 2010, 16:22:22
Hallo Peter56, ich gebe diese 24 Stunden Meldung bei meiner Polizeistelle im Amphoe ab, ich brauche allerdings nicht genau 24 Stunden nach der Einreise dort erscheinen, sondern innerhalb einer Woche.
Gruß Volkmar
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: Bnang am 03. Februar 2010, 16:39:33

Hallo

Zitat
1. Kann das TM 30 inkl. dem Dokument des Housemasters auch bei den Braunen abgegeben werden.

3.   ในต่างจังหวัดให้แจ้งต่อด่านตรวจคนเข้าเมืองที่ตั้งอยู่หากไม่มีให้แจ้งต่อเจ้าพนักงานตำรวจท้องที่
      MUST NOTIFY THE LOCAL IMMIGRATION OFFICE IF THERE IS NO IMMIGRATION
      OFFICE LICATED IN THAT AREA THE LOCAL POLICE OFFICIAN MUST BE NOTIFIED

Per Internet geht das nicht bei allen Immis.

Bnang
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: namtok am 03. Februar 2010, 17:24:04
Ich würde das auch besser persönlich vor Ort erledigen, den abgetrennten unteren Abschitt des Meldezettels kann man sich als "Beleg" ähnlich wie die Bestätigung der 90 Tage Meldung in den Pass heften ( lassen).
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: phumphat am 03. Februar 2010, 19:49:52

2. Den Link über Meldung per Mail resp. Internet finde ich nicht. Wäre euch dankbar, wenn in hier einer posten würde.

Besten Dank.

findest du ja im Posting von Bnang unter www. immigration.....................

phumphat
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: namtok am 03. Februar 2010, 20:22:08
da im Netz schon mehrfach Gerüchte verbreitet wurden, dass die Immigration-Webpage eine "attacking Site"  {[ ist, könnte das mal jemand von den IT- Profis checken  :-X
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: changbier am 04. Februar 2010, 02:18:17
man muss nicht jeden Kappes mitmachen....
Ich mach das nie....ich reise viel und habe wirklich andere Sachen zu tun als den idioten auch noch ein >Formblatt mehr auszufüllen....ich mach das bei der Einreise wo ich Grund der Einreise und Aufenthalt angebe....wenn die zu blöde sind das zu lesen dann ist das deren problem...nähe mir aber gerne freiwillig den gelben Davidsstern mit dem F wie farang ans Tshirt, damit mich jeder als "Alien" erkennt.....
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: hellmut am 04. Februar 2010, 04:49:43
... Per Internet geht das nicht bei allen Immis. ...

Meinem Verständnis nach geht das nur dann per Indernet wenn der Vermieter eine Registriernummer bei der Immigration hat, wozu u. A. eine Gewerbeanmeldung Voraussetzung ist.
In Pattaya dürfen/müssen Hotels den Rapport ausschließlich per Internet übermitteln.
Das Finanzamt bekommt vermutlich eine eine Info von der Immigration.

Ein deutscher Bekannter von mir, der seine Wohnung ab und an vermietet, bekam neulich Post vom der Revenue Behörde in Pattaya.
Darin, neben ausführlichen Informationen auf deutsch(!), ein Formular wo er eintragen soll wer 2009 von wann bis wann gegen welchen Mietzins seine Wohnung nutzte.

Eine ehrliche Antwort darauf fällt naturgemäß schwer.
- Welcher seiner Mieter hat auf der Einreisekarte die genaue Adresse seiner Wohnung angegeben  ???
- Welche Konsequenzen hat eine wahrheitsgetreue Antwort?
a.1) Für ihn. Wenn herauskommt das er gegen Geld vermietet, müsste er ein Gewerbe in Thailand angemeldet haben. Das setzt jedoch voraus das er mindestens eine ltd. partnership Co. angemeldet hat deren Thai-Partner 51% oder mehr an der Immobilie besitzen.
a.2) Vorausgesetzt er gibt an das er die Wohnung ohne Geldforderung an Freunde überlassen hat, so muss er trotzdem wissen wen er angeben darf/muss und wen nicht, siehe "b".
a.3) Gibt er vorsichtshalber einen Gast nicht an, bei dem er nicht sicher ist ob der seinen Aufenthaltsort richtig angegeben hat. Der Gast hat jedoch bei der Einreise das TM6 richtig ausgefüllt. ...

b) Für die Mieter. Im Nachhinein dürfte es schwierig sein an die Daten zu kommen. Insbesondere: Hat er bei der Einreise die richtige Adresse angegeben? - Falls nicht, und er benennt diesen Gast, könnte der bei einer erneuten Einreise Schwierigkeiten bekommen?

Fragen über Fragen  ??? - Die vorerst beste Lösung dürfte wohl sein nicht zu antworten.
Im Zweifelsfall kann man sich noch ausreden das die thailändische Post unzuverlässig ist.
Doch in Zukunft dürfte es zunehmend schwierig werden eine Wohnung schwarz zu vermieten.

Was Eigentumswohnungen anbelangt, begrüße ich das sogar.
Mir geht es gewaltig auf den Senkel das es in einigen Nachbarwohnungen mittlerweile zugeht wie in einem Taubenschlag.
Einer dieser "Geschäftemacher", sprang im vergangenen Jahr vom Dach (nachzulesen im Forum), wollte mich sogar wegen ???  verklagen, da ich mich (ebenfalls hier im Forum) Negativ u. a. über ständig wechselnde anonyme Nachbarschaft geäußert hatte.

In Zukunft wird es wohl zunehmend schwieriger eine Eigentumswohnung (Engl: Condo) "Privat" zu vermieten. Richtig so! Mir kommt schon die Galle hoch wenn ich eine Anfrage lese; "Suche günstig Condo für 2 Wochen zu mieten".

Sowas gibt es nicht.  {;
Ein condo (Eigentumswohnung) mutiert automatisch zum appartment (Mietwohnung) wenn es gegen Entgelt auf Zeit vergeben wird.

PS: Die tägliche Pflichtmeldung der Hotels hat eine eklatante Schwachstelle:
Pro vermietetem Zimmer kann nur ein (1) Gast angegeben werden.
Wenn ich innerhalb Thailands reise, lege ich meinen Pass grundsätzlich nie vor.
Mieter ist immer der Thai an meiner Seite. Dabei geht es mir nicht darum möglichst incognito zu reisen, sondern manche Hotels (für "Qualitätstouristen") verlangen bei Mitnahme von einheimischen Zimmergenossen 500 Baht wir-sind-kein N.uttenhotel-Pauschale. Andere Hotels (z. B. das Sofitel in Bangkok) betreiben ein 2-Preis-System. Zimmer für Thais sind etwa die Hälfte billiger als für Langnasen.

Zum Abschluss ein (geklautes) Zitat, das IHMO zum Thema passt:
"Ich kann gar nicht soviel essen wie ich kotzen möchte".
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: namtok am 04. Februar 2010, 13:11:45
Zitat
Mieter ist immer der Thai an meiner Seite


der  {+ duch die  :-* ersetzt, dann passt dieser gutgemeinte Tip auch  für die Allgemeinheit   {--
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: sunny am 05. Februar 2010, 01:14:30
man muss nicht jeden Kappes mitmachen....
Ich mach das nie....
.
.


Sicherlich schlagende Argumente! Man wird das berücksichtigen, falls da doch irgendwann mal Nachfragen auftauchen.  ;)
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: volkschoen am 05. Februar 2010, 12:16:42
Zitat
man muss nicht jeden Kappes mitmachen....Ich mach das nie....
Das sind sie die nützlichen Ratschläge. chahngbier, wenn ich von der örtlichen Polizei aufgefordert werde diese Meldung zu machen, wäre ich ja saublöde dieses nicht zu erledigen. Mögen viele Thais nicht die Schlauesten sein, aber blöde sind die auch nicht.
Gruß Volkmar
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: tom_bkk am 05. Februar 2010, 13:19:38
Zitat
man muss nicht jeden Kappes mitmachen....
Ich mach das nie....

Tja, das sind dann halt immer die gleichen Pappenheimer mit ihren immer gleichen Problemen - und sie schimpfen dann immer wieder auf die Behoerden ...  ???
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: changbier am 17. Februar 2010, 03:14:12
hähäh....
nur ums das klarzustellen..ich hab da persönlich keine probleme mit und auch nicht mit anderen Sachen die mir im LOS stinken....ich reg mich aber trotzdem darüber auf....
und mir hat ( ausser hier im Board) niemand gesagt dass ich mich bei meoinem ampoe jung melden soll....und ich seh darin auch keine sschwierigkeit denn ich trag es ja brav in die immicard bei jeder einreise ein....
ansonsten ist das dann schon so wie ich sagte. ..Götz von Berlichingen....da kann ich ja auch in D bleiben, um von Behörden schikaniert zu werden.

Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: pezi am 17. Februar 2010, 10:59:09
wollte mich nach 3 monaten in udonthani anmelden. die braunen haben gesagt das hat hier noch niemand gemacht.sie wissen nicht was das soll.
immigration hat gesagt  mit der aufenthalts beantragung wissen sie ja wo ich wohne. gruss pezi
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: Blackmicha am 17. Februar 2010, 12:24:26
genau @ pezi !

mein Kollege wollte sich vor 14 tagen hier in BKK Chaengwatthana  , neue  Immi   , an bzw ummelden . War es halt so von Kummerland gewohnt .

Er also mit Girlfriend da hin .....  KEINER wusste so richtig was er wollte  {+  oder sollte ?

also wurde er weggeschickt  :D 

Die sind so !

mich hat in den nun fast 8 jahren hier auch noch nie einer wegen so einer Meldung belästigt .
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: gruffert † am 18. Februar 2010, 09:11:41
Blackmicha

Zitat
mich hat in den nun fast 8 jahren hier auch noch nie einer wegen so einer Meldung belästigt .
Mich frueher auch nicht. Aber bei einer Jahresaufenthaltserlaubnis musst du dich alle 90 Tage bei der Immigration melden, sonst bekommst du eine Menge Aerger. Bei anderen Langzeitaufenthalten (z.B. mit 1 Year multiple entry Visa) muss du sowieso alle 90 Tage raus aus dem Land.

Guenther
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: Samuitilak am 25. Februar 2010, 13:28:26
Ich habe mich bei all meinen Thailandaufenthalten, ob kurz oder lang, nie angemeldet.

Letzte Woche habe ich mit meinem alten grauen Lappen einen Thaiführerschein beantragt.
Die Dame im Transportationoffice wollte jetzt eine Bestätigung über meinen  Thaiwohnsitz.

Also alles kopiert (Hausbuch, Pass, ID-Card meiner Frau und, und...)

Ab zu den Brauen. Kopfschütteln. Keiner hatte nur ansatzweise eine Ahnung, was ich will.
Dickes Buch mit allen Formularen gewälzt und dann eine Kopie gemacht. "Abweichender Wohnsitz von der Arrival Card".

War nicht glücklich mit der Lösung und durfte dann selbst suchen. Das richtige Formular gefunden und kopiert.

Alle waren glücklich. Ich musste dann nur die Brauen überreden auch ein Exemplar zu behalten....... }{

10 Minuten später hatte ich dann meine Thaiführerschein, ohne internationalen vorher, ohne Med.check.
Nur Farbtest }} }}

Alles easy auf dem Land [-] [-] [-]

Gruss
 Walter

Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: Friesland2Phuket am 25. Februar 2010, 13:43:10

10 Minuten später hatte ich dann meine Thaiführerschein, ohne internationalen vorher, ohne Med.check.
Nur Farbtest }} }}

Alles easy auf dem Land [-] [-] [-]

Gruss
 Walter


und für den thaiführeschein
nicht zum Arzt

musste in Kalasin zum Unkel Doktor im Krankenhaus

einmal auf den Bauchgdrückt und alles war klar
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: Samuitilak am 26. Februar 2010, 09:38:49

Ich nehme mal an, wenn ich meinen alten Wehrpass vorgelegt hätte, wär das auch gegangen.
Hauptsache Foto und Stempel.
Ich habe der Dame erklärt, was "eins" und "drei" im alten Grauen bedeuten und das wurde dann
auch als Grundlage für Motorrad und Autoführerschein akzeptiert. C--
Von Dottore keine Rede.

Kosten waren  unter 400 Baht. Dafür hätte ich in Deutschland nicht mal die Fotos gekriegt :-[

Walter
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: WaltiTH am 27. Februar 2010, 17:11:08
das Gesetz gibt es zwar schon seit 1979, aber so richtig wird es zumindest bei Hotels erst in diesem Jahrtausend praktiziert, ist wie mit der Helmpflicht, Gesetz gab es schon ewig und seit ca 2003/2004 wird es erst praktiziert.
Unter die Rubik "Die sind so" dann folgende Erlebnissen:
-  1 Farang mietet 4 Zimmer in einem Hotel, die anderen 3 Farangs brauchen keinen Pass usw. zeigen usw.
- letztens in Chaam im Guesthouse  musste ich auch nichts irgendwie ausfuellen oder vorzeigen, hyab mich regelrecht gewundert
-   kannte sogar mal einen der hatte sich in pattaya in irgendsoeinem Printshop einen UNO Fuehrerschein machen lassen und hat den immer vorgezeigt anstatt des Thaifuehrerscheins, fand ich voll lustig
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: peter51 † am 27. Februar 2010, 17:15:04
warum witzig? ist doch kein Problem :
THL ist schliesslich seit 1946
Mitglied der UNO   ;]
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: WaltiTH am 27. Februar 2010, 17:24:11
ja stimmt shon.....aber wenn die Driverlicense ein kleiner Shop in der Pattaya Beachroad "ausstellt" ist es schon witzig und noch witziger das er von keinem Braunen beanstandet wurde
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: hellmut am 27. Februar 2010, 17:40:17
...
-   kannte sogar mal einen der hatte sich in pattaya in irgendsoeinem Printshop einen UNO Fuehrerschein machen lassen und hat den immer vorgezeigt anstatt des Thaifuehrerscheins, fand ich voll lustig

Voll lustig fand sich einer der statt Führerschein seinen Mitgliedsausweis vom heimischen Schützenverein zeigte.
Dank der vielen Orden auf der Uniform brachte ihm das im Pattaya immer höchste Respektbezeugung bei Kontrollen.
Als er ihn mal in der Provinz bei Udon Thani auf dem Mitraprarp Highway vorzeigte war Schluss mit lustig.  ;]
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: uwelong am 31. August 2022, 14:34:21
Anm.: Ich habe bis jetzt angenommen, daß diese Meldepflicht nur für Hotels gilt. Das ist aber nicht der Fall. Jeder, der einem Ausländer Unterschlupf gewährt, muß dieses innerhalb von 24 Std. der betreffenden Immigration melden.

So war es bei mir auch immer (wohne im Haus meiner Frau :D).m
Nach jedem D-Urlaub wieder melden.
Dieses Mal (Mitte Aug. 22) wieder hin zur IMMI (Chiang Mai).

"Ist nicht mehr erforderlich" lt. IMMI Beamten.

Und so sind wir wieder abgezogen! :)
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: handong am 22. November 2022, 12:35:13
@uwelong
Betreff TM 30 in CNX,Du schriebst es sei nicht mehr erforderlich.
War Heute auf der Immi wegen einer Visa Verlängerung.Habe dann nach dem TM 30 gefragt,Antwort immer noch erforderlich.Und hinten beim TM 30 Büro voll wie einst in Mai.Wenn man aber schon ein altes TM 30 hat braucht man nichts auszufühlen und muss nur warten.Busse wegen zuspätkommen(ca 40 Tage)gabe es nicht.
Ob jetzt das genau heist brauchte es das TM 30 JA oder NEIN weiss ich nicht.Aber für meine Jahresverlängerung im Februar sicher von Vorteil.
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: uwelong am 22. November 2022, 12:46:51
hangdong,

ich weiß es auch nicht besser! Kann nur sagen, was bei mir beim letzten Mal in CM passiert ist!
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: namtok am 30. November 2022, 13:52:33
Bei der "Rückmeldung" kürzlich, der andere "Kunde" war ein Engländer, dessen Partnerin 800 Baht für das verspätete Melden nach einem Monat abdrücken durfte:

Es wurde empfohlen die "Section 38" App der Immi aus dem Appstore runterzuladen, trotz des seltsamen Namens ein offizielles Meldeportal, damit braucht man in Zukunft nicht jedesmal selbst hinzurennen. 
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: schiene am 30. November 2022, 13:58:17
Bei der "Rückmeldung" kürzlich, der andere "Kunde" war ein Engländer, dessen Partnerin 800 Baht für das verspätete Melden nach einem Monat abdrücken durfte:
Es wurde empfohlen die "Section 38" App der Immi aus dem Appstore runterzuladen, trotz des seltsamen Namens ein offizielles Meldeportal, damit braucht man in Zukunft nicht jedesmal selbst hinzurennen.
Hab gerade mal im Google Play Store geschaut und nichts unter dieser Bezeichnung gefunden.
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: namtok am 30. November 2022, 14:05:15
Zitat
im Google Play Store geschaut und nichts unter dieser Bezeichnung gefunden.

@schiene


Suchbegriff:  "section 38 app"  von meiner Frau so kleingeschrieben eingegeben ergab (im Google Playstore/Android) :

Section38

Immigration Bureau


Auf ihrem Eierphone ging es aber komischerweise nicht.
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: schiene am 30. November 2022, 14:10:44
Danke ;}
Habs mit meinem Chromebook gesucht und dann das....
(https://up.picr.de/44784913pa.jpg)

Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: Nadja am 30. November 2022, 14:11:21
https://play.google.com/store/apps/details?id=th.go.immigration.section38&gl=US
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: Kern am 30. November 2022, 14:25:47
https://play.google.com/store/apps/details?id=th.go.immigration.section38&gl=US

Zitat
Diese App ist für keines deiner Gerät verfügbar

 {:}
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: Zentrum am 30. November 2022, 15:20:17
Die Umstellung auf Englisch hat leider nicht funktioniert.

https://bangkok.immigration.go.th/en/notification-of-residence/

Geht aber auch per Einschreiben :

Methode 2 Per Einschreiben benachrichtigen

1. Füllen Sie das Benachrichtigungsformular aus Bereit, den Namen des Informanten zu unterschreiben.
2. Umschlaggröße 6,5 x 9 Zoll mit einer 10-Baht-Marke, adressiert an Sie selbst. die Quittung des Beamtenbescheids zurückzusenden
3. Legen Sie die Dokumente 1-2 in den Anmeldeumschlag. (Anmeldeformular als Nachweis aufbewahren) An folgende Postadresse senden :
Alien Residential Notification Division 2, Immigration Division 1, Regierungszentrum zum Gedenken an den 80. Geburtstag Seiner Majestät des Königs, No. 120 Moo 3, Chaengwattana Road, Soi 7, Thung Song Hong Subdistrict, Lak Si District, Bangkok 10210
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: Zentrum am 30. November 2022, 15:40:58
Vergessen habe ich natürlich noch – die Anwendung dieses unsäglichen TM 30 – auch für Verheiratete. Als ob es nicht schon Nonsens genug wäre, das die Ehefrau beim Antrag auf ein Visum NON – O – Familie – schriftlich der Einreise ihres Ehemannes nach – TH -  zustimmen muss, nein  - dieser muss auch noch nach dem Landing innerhalb von 24 Stunden bei einer Immi gemeldet werden.
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: TeigerWutz am 30. November 2022, 16:10:16
Die Umstellung auf Englisch hat leider nicht funktioniert.

Das gehört auch unter "So sind sie"  :-)

Da wird gerade mal die Überschrift übersetzt!!!  {+



Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: namtok am 30. November 2022, 16:36:54
wobei da wohl der "Hintergedanke" dabei ist, dass die meldepflichtige Person Thai ist   ]-[
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: Philipp am 30. November 2022, 16:45:50
Also bei mir hat noch nie Jemand nach diesem TM30 gefragt, ich wohne aber auch nicht in Miete sondern in dem von mir bezahlten Haus bei meiner Frau.
Es wurde zuvor auch noch nie solch eine Meldung von meiner Frau gemacht.

Mir wurde im jahre 2019, da mußte extra auch meine Frau auf der Immi erscheinen um den Wohnstz nochmal zu bestätigen, ein Zettel in den Paß getackert, mit dem Hinweis dies mit der Meldung entfällt für mich.
Was natürlich nicht gewährleistet, daß sich dies nicht mal ändert.

Ich weiß jetzt von zwei Bekannten, einer mit dem 5-jährigen VIP-Visa und einer der in einer Schule englisch unterrichtet, die hatten bei der letzten Vorstellung bei der Immi (Ayutthaya) Probleme damit, da sie sich (bzw. der Vermieter) von einer Reise innerhalb Thailands nicht zurückgemeldet hatten.
Strafe haben Sie nach ihrer Aussage aber nicht bezahlt, müßte ja auch der Vermieter zahlen.
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: Philipp am 30. November 2022, 16:48:43
wobei da wohl der "Hintergedanke" dabei ist, dass die meldepflichtige Person Thai ist   ]-[

Klar, das muß doch der Vermieter machen und nicht wir.
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: Kern am 30. November 2022, 17:00:51
Philipp, es ist eben so, dass jede Immi ihr eigenes Süppchen kocht.  :-)
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: karl am 30. November 2022, 17:28:22
da war doch mal eine Meldung (ich glaube sogar dieses Jahr) von der Immi, daß wenn man im eingen Haus bzw. Condo lebt, sich NICHT melden muß.
Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: Philipp am 30. November 2022, 17:50:29
... daß wenn man im eingen Haus bzw. Condo lebt, sich NICHT melden muß.

Ist mir auch so in Erinnerung.

. . . siehe meine Antwort #38.

Deshalb wird wohl bei mir auch noch Niemand nach diesem TM30 bzw. der nichterfolgten Rückmeldung gefragt haben.
Nehme ich mal so an.


Titel: Re: Meldepflicht von Vermieter
Beitrag von: uwelong am 30. November 2022, 18:42:31

Wir haben z.Zt. Besuch aus D.
Der mußte angemeldet werde, (Chiang Mai).

Ich letztens nicht (viell..., ach, ich weiß nicht warum!).
Titel: Änderung des TM30 Online
Beitrag von: goldfinger am 15. September 2023, 07:33:15
Ab dem 15. September neues Meldesystem (TM.30) für Ausländer
Hauseigentümer können zur Meldung bei ihnen wohnender Ausländer das bisherige System nicht mehr nutzen. Sie müssen sich im neuen System anmelden.

https://tm30.immigration.go.th/tm30api/loginExternal.jsp?value=EXT&id=2c015f2c65dfe158e98bde2e95d3ab9e (https://tm30.immigration.go.th/tm30api/loginExternal.jsp?value=EXT&id=2c015f2c65dfe158e98bde2e95d3ab9e)