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Autor Thema: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?  (Gelesen 94709 mal)

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #660 am: 25. Oktober 2021, 18:06:06 »

@Pete99 -

In – CH - gilt Wohnsitz gleich Lebensmittelpunkt für mind. 182 Tage im Jahr. - Ich kenne das CH – Steuerrecht nicht. Aber auch in der – BRD – ist dieser ominöse Lebensmittelpunkt / 182 Tage im Jahr, ausschließlich dem Steuerrecht zuzuordnen. Bei uns in der – BRD – kann der Lebensmittelpunkt auch eine Zweitwohnung sein.

Ansonsten interessiert es kein Schw ,,, ob eine Wohnung in  ( XYC ) auch bewohnt wird oder nicht. Hat den Staat, zumindest in der – BRD – nicht zu interessieren ob die ( meine angemietete ) Wohnung 1 Tag oder 365 Tage im Jahr genutzt wird. Wäre ja noch schöner wenn mir ein Staat vorschreiben würde ( GG -BRD ) wie oft ich mich in meiner Wohnung aufzuhalten haben. Nochmals, das interessiert in bestimmten Konstellationen – nur – die Steuerbehörden.

,,,,Versichert sind Personen mit ausschließlich Wohnsitz in der Schweiz / BRD ,,,,

Habe soeben mit der – HM – telefoniert. Also, entscheidend ist ein behördlich gemeldeter Wohnsitz. Ob dieser Wohnsitz für 1 Tag oder für 364 Tage im Jahr genutzt wird, ist der – HM – absolut schnuppe. Den Lebensmittelpunkt interessiert die – HM – explizit nicht. Ist auch nicht in den Vertragsbedingungen definiert.  Auch wäre es mir völlig neu, das vor Abschluss einer Versicherung egal welcher Couleur – die Frage nach einem Lebensmittelpunkt aufkäme.

Und das hier : Griechenland mit sogenanntem Wohnsitz in CH musste,,,,, vermag ich als Außenstehender nicht zu eruieren was hier schief gelaufen ist.

Kurz zurück zur Untermiete – auch das ist ein – Wohnsitz – wenn behördlich gemeldet. 
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NST

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #661 am: 25. Oktober 2021, 18:53:21 »



Daraus wäre u.a. auch zu schliessen, dass die Hanse Merkur einen Ambulanzflug einer aufwändigen Operation im Ausland vorzieht -
das wäre dann mal die erste Arschkarte im Falle, dass man in D keine Bezugsperson mehr hat.

Und zweimal relativ kurz hintereinander "einrücken" in ein Spital würde sie auch hellhörig machen - und ggf. aussteigen.


Auch die Hanse Merkur ist ein Unternehmen, dass Geld verdienen muss.  ;]  Solange der Saldo positiv ist, kann man diverse Spielchen mitspielen - es kostet ja nichts sondern bringt Geld in die Kasse.

Bei einer ernsthaften Erkrankung - die in einem thail. Hospital bezahlt werden muss - wird sich der Versicherer mit Sicherheit versichern, dass hier keine versteckte Auswanderung vorliegt - und sich zuerst einen Einblick in den Pass verschaffen. Dort findet sie dann die diversen Stempel der Immigration und kann sich danach auf die Geschäftsbedingungen berufen. Wenn etwas in den ersten paar Jahren passiert z.B 1-3 Jahr .... kann das gut gehen, muss aber nicht. Bei Kleinigkeiten ist man grosszügig .....  >: 

Wer aber ganzjährig bis auf wenige Wochen in TH lebt  - verstösst klar gegen die Versicherungsbedingungen.  Im Zweifelsfall habt ihr immer die Arschkarte - und müsst das vor einem deutschen Gericht in D abklären lassen. Bis das soweit ist, zahlen die keinen Cent - und du musst erst mal schauen wie du das mit dem Krankenhaus gebacken bekommst.
Gruss
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2021, 19:11:13 von NST »
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Suksabai

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #662 am: 25. Oktober 2021, 19:05:13 »


@NST

selten mit dir einer Meinung - aber hier 100% Zustimmung...

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NST

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #663 am: 25. Oktober 2021, 19:07:36 »

Jetzt noch was für reiche Unternehmer oder Investoren die nach Thailand kommen wollen.  :]

Nein, ich will euch nichts verkaufen. Ich will euch auf ein Datum aufmerksam machen - 31.12.2021 der letzte halbwegs normale Tag, für diese Klientel.

Die neue Regierung wird kommen und die alte war noch recht fleissig. Ich verlinke ein Video - knapp 10 min. mit einem aufgeregten Verkäufer ...  :-)  .... was er sagt passt nicht immer genau zum Text .... also auf jeden Fall mitlesen. Wir haben hier in TH einige schwerwiegende Probleme ohne Frage .... aber mit euch möchte ich nicht tauschen  und jetzt viel Spass.

https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=SnfUaCbEIQY&feature=share&fbclid=IwAR0WBrQgQ_CBZ22b91APWaKS03syziepVIpflqN8kHGc09cmplF63mkqC4U
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Lupo2002

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #664 am: 25. Oktober 2021, 19:28:24 »


Unternimmt jemand eine Weltreise, die wird in der Regel keine 5 Jahre dauern, ist er mit ADAC oder HM gut beraten, für uns Expats die wir dauerhaft unseren Wohnsitz nach Thailand verlegt haben keine Option.
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Lupo2002

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #665 am: 25. Oktober 2021, 19:38:57 »



Daraus wäre u.a. auch zu schliessen, dass die Hanse Merkur einen Ambulanzflug einer aufwändigen Operation im Ausland vorzieht -
das wäre dann mal die erste Arschkarte im Falle, dass man in D keine Bezugsperson mehr hat.

Und zweimal relativ kurz hintereinander "einrücken" in ein Spital würde sie auch hellhörig machen - und ggf. aussteigen.


Auch die Hanse Merkur ist ein Unternehmen, dass Geld verdienen muss.  ;]  Solange der Saldo positiv ist, kann man diverse Spielchen mitspielen - es kostet ja nichts sondern bringt Geld in die Kasse.

Bei einer ernsthaften Erkrankung - die in einem thail. Hospital bezahlt werden muss - wird sich der Versicherer mit Sicherheit versichern, dass hier keine versteckte Auswanderung vorliegt - und sich zuerst einen Einblick in den Pass verschaffen. Dort findet sie dann die diversen Stempel der Immigration und kann sich danach auf die Geschäftsbedingungen berufen. Wenn etwas in den ersten paar Jahren passiert z.B 1-3 Jahr .... kann das gut gehen, muss aber nicht. Bei Kleinigkeiten ist man grosszügig .....  >: 

Wer aber ganzjährig bis auf wenige Wochen in TH lebt  - verstösst klar gegen die Versicherungsbedingungen.  Im Zweifelsfall habt ihr immer die Arschkarte - und müsst das vor einem deutschen Gericht in D abklären lassen. Bis das soweit ist, zahlen die keinen Cent - und du musst erst mal schauen wie du das mit dem Krankenhaus gebacken bekommst.
Gruss

Auf den Punkt gebracht, genau so verhält sich das!
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Suksabai

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #666 am: 25. Oktober 2021, 19:51:41 »

Jetzt noch was für reiche Unternehmer oder Investoren die nach Thailand kommen wollen.
Nein, ich will euch nichts verkaufen. Ich will euch auf ein Datum aufmerksam machen - 31.12.2021 der letzte halbwegs normale Tag, für diese Klientel.

Wo liegt das Problem? Der junge Mann hat es eh ausgesprochen: jeder Unternehmer wäre gut beraten, die letzten Jahre auf einen Konkurs
hinzuarbeiten, schliesslich ist einem das Hemd näher als die Jacke...

Wenn es die Marxisten so haben wollen - bitte sehr.... >:

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #667 am: 25. Oktober 2021, 21:53:48 »

@NST - @Lupo2002 -

Wer aber ganzjährig bis auf wenige Wochen in TH lebt - verstößt klar gegen die Versicherungsbedingungen. - NEIN – Ohne behördlich gemeldeten Wohnsitz in der – BRD – JA.

Also man kann ja in (fast ) jeder Suppe ein Haar finden. Mir kann es ja auch egal sein, wer welche KV und wo abschließt. Habe ja betr. – HM – nur eine Alternative aufgezeigt. Aber das mit der versteckten Auswanderung ist nun wahrlich weit, sehr weit an den Haaren herbeigezogen.

Wer sich mit der Begrifflichkeit – Wohnsitz – partout nicht anfreunden kann, oder gar eine Ausstiegsklausel d. d. Hintertür für den jew. Versicherer vermutet, nun denn. 

Ich persönlich bleibe bei den jew. 365 Tagen im Jahr für schlappe 105.- Euro im Monat, mit Tag genauer Abrechnung.  Insbesondere deshalb, weil ab d. 65 Lebensjahr bis ,,,? keine Altersbegrenzung beim Abschluss und auch eine Verlängerung vom Ausland aus möglich.

Zumal ich nicht gedenke, meine Zelte in der – BRD – abzubrechen. Wenn ich jetzt hunderte von Euro im Monat wegen einer Verlagerung d. Wohnsitz / Abmeldung – BRD – einsparen könnte, so aber,,, kein Bedarf.
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #668 am: 26. Oktober 2021, 14:24:15 »

Nur um zu einem Abschluss in Bezug Hanse Merkur und Langzeit-Reise Krankenversicherung bis5 Jahre zu kommen, folgender Auszug aus einer mail zur Frage ob auch bei Wohnsitz im Ausland Geleistet wird.

"Sehr geehrter Herr R...
 
vielen Dank für Ihre Nachricht. Für die verspätete Antwort bitten wir um Entschuldigung. Momentan haben wir aus verschiedenen Gründen ein höheres Arbeitsaufkommen.
 
Gern bieten wir Ihnen unsere Auslandsreisekrankenversicherung nach dem Tarif RKL an. Wir bestätigen Ihnen hiermit gern, dass ein Wohnsitz in Deutschland nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen muss. Nach Ihrer Ausreise kann dieser gern aufgegeben werden. Selbstverständlich können Sie aufgrund Ihrer Langzeitreise einen Wohnsitz im Reiseland gründen. Dies führt nicht zu einem Ausschluss oder Beeinträchtigung der Leistungen."

Persönlich bin ich mit der Hanse Merkur Zufrieden,auch wenn das Erstattungsprozedere oder Kostenübernahmeerklärung etwas Nervig ist.

Ist natürlich nur meine eigene Meinung jeder andere kann eine andere Haben.
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #669 am: 26. Oktober 2021, 15:04:50 »

@Micha3012 -

Das nur ein behördlich gemeldeter Wohnsitz – BRD / CH  – bei Vertragsabschluss vorliegen muss / ist korrekt.
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #670 am: 26. Oktober 2021, 16:07:25 »

@Micha3012
Die Antwort zur Wohnsitzfrage kann ich bestätigen, ich habe die selbe Antwort bekommen. Bei mir stand noch ".....es muss aber der Wille zur Rückkehr nach Deutschland bestehen."

 
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #671 am: 26. Oktober 2021, 16:10:35 »

@ micha3012,

Punkt 7 e)   Der Versicherungsvertrag endet mit dem Wegzug der versicherten Person aus der Bundesrepublik Deutschland.


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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #672 am: 26. Oktober 2021, 16:35:08 »

Punkt 7 e)   Der Versicherungsvertrag endet mit dem Wegzug der versicherten Person aus der Bundesrepublik Deutschland.

Korrektur:
Es geht um § 2, Punkt 7e

---
Leider ist es nicht selten, dass Versicherungsvertreter das Blaue vom Himmel runterlügen. Im Ernstfall zählt aber nur der Vertrag.
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Suksabai

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #673 am: 26. Oktober 2021, 16:39:49 »


Eine zweite Fussangel stellt für mich §4 Punkt 4:

Zitat
endet – auch für schwebende Versicherungsfälle -    zum
vereinbarten  Zeitpunkt,  spätestens  jedoch  mit  der  Einreise  in
das  Staatsgebiet  der  Bundesrepublik  Deutschland  sowie  in
das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen
Wohnsitz  hat,  bzw.  mit  dem  76.  Geburtstag  der  versicherten
Person.

Wohnsitz wird hier im LoS alle 90 Tage überprüft...

Ausserdem zu "lebenslanger Versicherungsschutz": endet mit dem 76. Geburtstag...

Naja, wer es riskieren will...

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #674 am: 26. Oktober 2021, 16:57:44 »

Deshalb immer das Kontaktformular der Versicherung verwenden. Es gibt dort verbindliche Antworten. 2 Rechnungen wurden bei mir ohne Probleme bezahlt. Bin immer in Vorkasse getreten und habe alles erstattet bekommen.
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