@Pete99 -
In – CH - gilt Wohnsitz gleich Lebensmittelpunkt für mind. 182 Tage im Jahr. - Ich kenne das CH – Steuerrecht nicht. Aber auch in der – BRD – ist dieser ominöse Lebensmittelpunkt / 182 Tage im Jahr, ausschließlich dem Steuerrecht zuzuordnen. Bei uns in der – BRD – kann der Lebensmittelpunkt auch eine Zweitwohnung sein.
Ansonsten interessiert es kein Schw ,,, ob eine Wohnung in ( XYC ) auch bewohnt wird oder nicht. Hat den Staat, zumindest in der – BRD – nicht zu interessieren ob die ( meine angemietete ) Wohnung 1 Tag oder 365 Tage im Jahr genutzt wird. Wäre ja noch schöner wenn mir ein Staat vorschreiben würde ( GG -BRD ) wie oft ich mich in meiner Wohnung aufzuhalten haben. Nochmals, das interessiert in bestimmten Konstellationen – nur – die Steuerbehörden.
,,,,Versichert sind Personen mit ausschließlich Wohnsitz in der Schweiz / BRD ,,,,
Habe soeben mit der – HM – telefoniert. Also, entscheidend ist ein behördlich gemeldeter Wohnsitz. Ob dieser Wohnsitz für 1 Tag oder für 364 Tage im Jahr genutzt wird, ist der – HM – absolut schnuppe. Den Lebensmittelpunkt interessiert die – HM – explizit nicht. Ist auch nicht in den Vertragsbedingungen definiert. Auch wäre es mir völlig neu, das vor Abschluss einer Versicherung egal welcher Couleur – die Frage nach einem Lebensmittelpunkt aufkäme.
Und das hier : Griechenland mit sogenanntem Wohnsitz in CH musste,,,,, vermag ich als Außenstehender nicht zu eruieren was hier schief gelaufen ist.
Kurz zurück zur Untermiete – auch das ist ein – Wohnsitz – wenn behördlich gemeldet.