Hallo @schiene
zu Deiner Frage in #1 „Wie würde die Versicherung von der Vorerkrankung erfahren?“
bei mir im PBH kam ein dort beschäftigter deutscher Vertreter der“europ assistance service“ , München (der Verein vertritt mehrere Auslandsreisekrankenversicherungen), der auch die Betreuung bis zur Entlassung übernahm,
und überreichte mir folgende Papiere mit der Bitte um Ausfüllung und Rückgabe:
1. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
2. Einwilligungserklärung zur Erhebung personenbezogener Daten sowie Gesundheitsdaten
3. Selbstauskunft, auf der unter 20 Punkten nach allen für die Auslandsreisekrankenversicherung relevanten Daten gefragt wird, wie z. B. : Art und Ursachen der Erkrankung / Verletzung, wann traten Beschwerden dieser Art erstmals auf,
Ausreisedatum Deutschland, geplantes Rückreisedatum, Hausarzt, , welche Krankenkasse,
Anschrift in Deutschland usw.
Es ist ratsam die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, die Kassen suchen gerne nach Gründen sich vor den Zahlungen zu drücken bzw. zumindest zu verzögern.
tschau