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Autor Thema: Lebensbescheinigung  (Gelesen 57161 mal)

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wolli

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Re: Lebensbescheinigung
« Antwort #15 am: 19. März 2012, 08:24:04 »

genau carsten, ein Konto bei einer ortsansaessigen Bank Eroeffnen,

und nicht alles so kompliziert machen, wenn es einfacher geht, man

sollte ja auch ein Bankverbindung da haben, wo man wohnt.
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Alex

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Re: Lebensbescheinigung
« Antwort #16 am: 19. März 2012, 08:53:10 »

@ Benno ... Du hast Recht " Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen." .... mea culpa ....

Trotzdem gibt es keine " NOTARE " in Thailand

Manche Rententräger schließen : Banken ... KKH`s ....Post Office etc. aus und akzeptieren nur " amtliche Stempel "  so z.B. der Bosch Konzern auf seiner LB

dort steht das explizit geschrieben . Ein Honorar Konsul wird für den Wisch wie in Patty 1020 THB verlangen .

Warum nicht einmal übersetzen ( wenn denn jedes Jahr immer der gleiche Wisch kommt ) und dann auf der Amphö für lau ?

Wie schon geschrieben kostet die amtlich zugelassene Übersetzung so eines Papier in Patty 300 THB !

Die Immi in Patty macht das jedenfalls seit ich hier lebe jedes Jahr ( ohne Übersetzung ) umsonst in 5 Minuten ist alles erledigt !
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uwelong

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Re: Lebensbescheinigung
« Antwort #17 am: 19. März 2012, 08:57:13 »

genau carsten, ein Konto bei einer ortsansaessigen Bank Eroeffnen,



Ganz so einfach ist es jedoch auch nicht, wenn die Rente auf ein neues (anderes) Konto überwiesen werden soll.

Die Deutsche Rentenanstalt will da auch einen Nachweis haben, das du überhaupt berechtigt bist, das Konto zu ändern!

In Deutschland kann man da z. B. zur Post gehen, die machen das! Die bestätigen dir dann das auf dem dir zugestellten Vordruck.

Gruß

UWE

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arthurschmidt2000

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Re: Lebensbescheinigung
« Antwort #18 am: 19. März 2012, 09:27:04 »

Zitat
Damit wird eindeutig der zumindest in Deutschland und der gesamten EU gültige Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau verletzt.

Bedenke auch mal die Möglichkeit, dass dies vielleicht von der Staatsangehörigkeit des Rentenempfängers abhängt. Und nur noch mal zur Erinnerung, Art 3 GG sagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Zitat
Vor einigen Jahren war es noch Pflicht in einer der konsularischen Auslandsvertretungen den biologisch lebendigen Aggregatzustand nachzuweisen.

Vor einigen Jahren lernte ich auf den Philippinen einige Hollaender kennen, die dort lebenden Niederländern Hausbesuche abstatteten. Den Statistikern der dortigen Rentenversicherung war aufgefallen, dass die Zahl der Hochbetagten dort signifikant über dem Durchschnitt lag.

Zitat
Chinesische - und indische Malaysier unterhalten sich in ihrer ethnisch/religiösen Rassisten-Herde nur in der betreffenden Muttersprache und untereinander einschließlich der echten Malaien überwiegend auf Englisch.  

Indien, ein Land in dem es verdammt viele Sprachen gibt, hatte vor langer Zeit mal die Idee, Englisch als einzige Amtssprache zu verwenden und so zu verhindern, dass Muttersprachler einen erheblichen Heimvorteil haben. Ich halte das fuer eine gute Idee.

Zitat
Ein Honorar Konsul wird für den Wisch wie in Patty 1020 THB verlangen.

Um hier einer Grundsatzdiskussion vorzubeugen, das ist auf Phuket anders. Für Deutsche ist die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke durch den deutschen Honorarkonsul gebührenfrei.


« Letzte Änderung: 19. März 2012, 09:36:34 von arthurschmidt2000 »
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riklak

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Re: Lebensbescheinigung
« Antwort #19 am: 19. März 2012, 10:34:04 »

Man siehe hier :  http://www.thailegal.co.th/index.php

NOTARIELLE BEURKUNDUNGEN !!!


MfG

riklak
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arthurschmidt2000

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Re: Lebensbescheinigung
« Antwort #20 am: 19. März 2012, 10:55:54 »

Wie so oft führt eine wörtliche Übersetzung leicht zu Missverständnissen.

So kann sich z.B. in den USA jeder, der nicht vorbestraft ist, zum public notary bestellen lassen. Das machen dann auch z.B. die Sekretärinnen einer Anwaltskanzlei dort.

In Thailand muss ein public notary wenigstens ein zugelassener Anwalt sein.

Beides ist nicht mit dem zu vergleichen, was wir aus Deutschland als Notar kennen.
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wolli

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Re: Lebensbescheinigung
« Antwort #21 am: 19. März 2012, 12:05:51 »

uwelong,

ich habe nicht gemeint, das die Rente auf ein neues Konto ueberwiesen werden soll,
sonder ganz einfach, ein Konto bei einer ortsansaessigen Bank eroeffnen.

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uwelong

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Re: Lebensbescheinigung
« Antwort #22 am: 19. März 2012, 12:13:17 »

@wolli

So wäre es wohl am Einfachsten!

 ;)
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Benno

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Re: Lebensbescheinigung
« Antwort #23 am: 19. März 2012, 12:34:21 »

Trotzdem gibt es keine " NOTARE " in Thailand
Manche Rententräger schließen : Banken ... KKH`s ....Post Office etc. aus und akzeptieren nur " amtliche Stempel "  so z.B. der Bosch Konzern auf seiner LB dort steht das explizit geschrieben .
Ein Honorar Konsul wird für den Wisch wie in Patty 1020 THB verlangen . -
- Wie schon geschrieben kostet die amtlich zugelassene Übersetzung so eines Papier in Patty 300 THB !
Die Immi in Patty macht das jedenfalls seit ich hier lebe jedes Jahr ( ohne Übersetzung ) umsonst in 5 Minuten ist alles erledigt !

Wer darf in Thailand denn nun ein Dokument und dazu gehoehrt letztendlich auch das Formular der Lebensbescheinigung - "amtlich" mit Stempel und Unterschrift versehen ?
In Indonesien und Malaysia habe ich diese Angelegenheit insgesamt sieben Mal bei Deutschen Konsuln erledigt die trotz dem Honorar im Titel kein Honorar bzw. Gebuehren fuer ihre Bestaetigung,dass ich lebe verlangt haben.
Noch einmal fuer die Richtigkeit meiner Behauptung dieses Foto:



Normalerweise ist die Ansicht von Banken,Krankenhaeuser,Rotes Kreuz und localen Rententraegern wie sie nachweisbar in Malaysia und teilweise in Thailand geaeussert wird vollkommen richtig den zweifelhaften Anspruch der Deutschen Rentenversicherung als deren Erfuellungsgehilfe nicht nachzukommen.
Fuer einen amtlichen Stempel mit Unterschrift sind wie mir in Malaysia und Indonesien von Leuten dieser Instutitionen teilweise immer wieder gesagt wurde alleinig Notare oder die zustaendige konsularische Deutsche Einrichtung zustaendig.
In den Dienstvorschriften der Banken etc. ist die Deutsche Rentenversicherung zur Stempelei und auch fuer andere auslaendische Dokumente dieser Art fuer eine "amtliche Beglaubigung" nicht enthalten.

In Malaysia als die Korruption streng verfolgendes Land kaum -,in Indonesien immer noch trotz neu geschaffener Anti-Korruptionsbehoerde ist es jedoch mit hohen kriminellen Eifer des jeweiligen Deutschen Rentners bzw. indo./malay Witwe gegebenfalls moeglich durch Bestechung die Bestaetigung zur Lebensbescheinigung ausserhalb von Notariaten oder konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten.

Wie bescheuert und weltfremd sind eigentlich die Verantwortlichen dieses Deutschen Rententraegers,dass sie nicht wissen wie in Laendern wo der Lohn sogar bei Fuehrungskraeften weit unterhalb von dem in Deutschland bezahlten liegt der Betrug gross wie ein Scheunentor ist.
Das Beispiel der Philippinen durch Arthur Schmidt bestaetigt diese Ansicht die sich auf die toten Rentner oder thailaendischen Witwen in Thailand mit bestaetigter Lebensbescheinigung und daher immer noch als Tote quicklebendig realistisch ausdehnen liesse.

Auch die Immi in Patty (in Malaysia und Indonesien gibt die Immigration und Polizei ihre Stempel nebst Unterschrift nach meinen Tests fuer die Lebensbescheinigung nicht her) oder sonstwo in Thailand ist bestechlich,vielleicht auch einige wenige Notare (engl. Notary Publik - Notary Office ) , - aber die sind wenigstens laut ihrer Berufsbezeichnung dafuer da amtliche Dokumente jeder Art fuer die Richtigkeit zu bestaetigen.
Wo holt denn in Thailand der Bosch Konzern seine "amtlichen Stempel"  zur notariellen Bestaetigung eines Dokuments her ?

Da ich keine Lust habe kurzfristig mit einem der billigen Busse von Sri Maju & Co. von Ipoh in Malaysia nach Thailand zwecks direkter Klaerung des Sachverhaltes zu fahren habe ich kurzerhand Thailand im Internet angeklickt und bin zu den behoerdlichen Fragen zur Heirat,Eherecht das Scheidung und Tod mit einschliesst bei Clickthai fuendig geworden.

Zitat
Heirat und Eherecht
Nicht selten erwischt die Liebe Menschen, die bis dahin nicht ernsthaft an's Heiraten gedacht haben. Zu den bei uns geltenden Gesetzen müssen noch die thailändischen Vorschriften beachtet werden.

Zum Weiterlesen: http://www.clickthai.de/Info/Partner/Heirat.html

Sogar den Begriff Notar habe ich auf Thailaendisch gefunden damit Farangs solch eine amtliche Dokumentenbestaetigungs-Anstalt in Thailand bei Bedarf auch finden koennen:

Notar (Deutsch) =  ทนายความ [- k (h) wa:m]

Quelle: http://www.baanthai.com/sprache/woerterbuch.asp

OB
« Letzte Änderung: 19. März 2012, 12:42:30 von Benno »
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Alex

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Re: Lebensbescheinigung
« Antwort #24 am: 19. März 2012, 13:55:30 »

Zitat
Wo holt denn in Thailand der Bosch Konzern seine "amtlichen Stempel"  zur notariellen Bestaetigung eines Dokuments her ?

Da mußt Du den Bosch Konzern fragen .

Die amtlichen Stempel auf der LB werden allerdings nur von Einwohner Melde Ämtern ( Amphö ) , der Polizei oder der Immigration anerkannt ....
 von einer notariellen Beglaubigung der LB habe ich nie gesprochen .

Es gibt den Beruf des Notars in Thailand nicht .. hier nehmen Art gerechte Aufgaben RA`s war , die die Berechtigung erworben haben bestimmte Rechtsgeschäfte
 zu beurkunden und Dokumente zu beglaubigen ..... und dieser RA wird in Thailand vom Lawyers Council of Thailand bestellt.

Das ist in keinem Fall zu vergleichen mit Notaren wie wir sie aus D kennen !
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Benno

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Re: Lebensbescheinigung
« Antwort #25 am: 19. März 2012, 15:02:06 »

Es gibt den Beruf des Notars in Thailand nicht .. hier nehmen Art gerechte Aufgaben RA`s war , die die Berechtigung erworben haben bestimmte Rechtsgeschäfte  zu beurkunden und Dokumente zu beglaubigen  . und dieser RA wird in Thailand vom Lawyers Council of Thailand bestellt.
Das ist in keinem Fall zu vergleichen mit Notaren wie wir sie aus D kennen !

Nun nimmt diese alexistische Erbsenzaehlerei beinahe schon komoediantische Zuege an.
Von einem Notar in Deutschland war nie die Rede sondern vom Notary Public auf deren Schild aber in Indonesien,Malaysia,Singapur und sicherlich auch in Thailand meistens das Wort Notar steht.
Jener Mr. S.A. LINGAN als Notary Publik in Ipoh/Perak-Malaysia ist selbstverstaendlich in erster Linie seiner Beschaeftigung Rechtsanwalt der das Geschaeft als Notar nur einmal in der Woche am Freitag an wenigen Stunden des Nachmittags wahrnimmt.
Da er leider mit einer eigenen Internetseite nicht praesent ist nimmt beispielgebend es der "Tan Chuan Yong & S. M. Chan Attorney & Notary Public In Malaysia" in Vertretung war:

http://www.kllaw.com.my/

Notare werden ebenfalls vom Lawyers Council ("State Attorney General" ) bestellt,allerdings nicht "of Thailand" sondern "of Malaysia".

Es ist einfach falsch zu behaupten es gaebe in Thailand keine Notare.
Eine Liste dieser Tatsache welche fast alle suedostasiatischen Staaten beinhaltet bietet die -



- wo die rechtsanwaltliche Taetigkeiten durch das entsprechende Zertifikat auch die eines Notars beinhalten:

Quelle: http://www.lawsociety.org.sg/directory/judiciary_otherBodies/other_lawSocieties.aspx

Sollte bei diversen Expats in Thailand tatsaechlich der Eindruck vorherrschen ihr Gastland waere im Gegensatz zu den Nachbarlaendern in Rechtsfragen noch in der Steinzeit ?

Malaysias amtliche Regierungsstellen haben zur Bestaetigung amtlicher Dokumente klare Richtlinien erlassen das auf dem "Notaries Public Act 1959 (Revised 1973)" beruht  z.B.:

Zitat
As for the certificates from schools, colleges, and private universities including from overseas need to be certified by one of the following parties:-

·         Ministry of Higher Education/ Study
·         Embassy/ authorised foreign High Commission in Malaysia
·         British Council
·         Malaysian – American Commission on Educational Exchange Certificates from     
        overseas universities where there is no Embassy/ High Commission in Malaysia
        need to be certified by Notary Public.
Quelle: http://www.kln.gov.my/web/guest/home

Es ist natuerlich schwierig fuer den an thailaendische Schriftzeichen nicht gewohnten Auslaender und damit verstaendigen Lesens unfaehigen Farang in den entsprechenden Gesetzen Thailands im Gegensatz zu Malaysia,Indonesien und Singapur sich schlau zu machen.

OB
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kulowanz

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Re: Lebensbescheinigung
« Antwort #26 am: 19. März 2012, 15:30:45 »

Da stellt sich die Frage, was ist der Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Notar. Antwort: Jeder Notar kann Anwalt sein, aber nicht jeder Anwalt Notar. Voraussetzung für den Notar ist eine juristische Ausbildung sowie je nach Staat oder Bundesland festgesetzte Praxis, danach kann man Notar werden. An einigen Orten einfach so, an anderen mit Kurs und Abschlusstest oder aber erst nach Richterkarriere. Siehe

http://de.wikipedia.org/wiki/Notar

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somtamplara

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Re: Lebensbescheinigung für AHV (Schweiz)
« Antwort #27 am: 08. September 2012, 10:24:39 »

Die Schweizer machen es mal wieder richtig (wer sonst)  ;]
Hinweis aus dem Newsletter der Botschaft.
Die Lebensbescheinigung für die AHV gibt es jetzt als Englisch/Thai Formular zum Ausdrucken:

http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/tha.Par.0464.File.tmp/Life%20Certificate%20in%20English%20&%20Thai.pdf

Wann bietet die deutsche DRV sowas an?

Zitat
NEU: Lebenszeugnissse der Schweizerischen Ausgleichskasse AHV in thailändischer Sprache
Viele Mitbürger bekunden Mühe, fremdsprachige Lebenszeugnisse bei den thailändischen Lokalbehörden beglaubigen zu lassen. Damit diese ein Lebenszeugnis unterzeichnen, muss es grundsätzlich in Thai verfasst sein. Finden Sie deshalb auf unserer Webseite http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/asia/vtha/rkcban/ahv_iv.html eine Übersetzung des Formulars in die thailändische und englische Sprache. Bitte übertragen Sie Ihre Personendaten handschriftlich und lassen Sie es anschliessend durch die Lokalbehörde beglaubigen. Zu guter letzt möchten Sie das von Genf erhaltene Originalformular mit der Thaiübersetzung an die schweizerische Ausgleichskasse Genf retournieren.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Dokument den Zugang zu den Thaibehörden zu erleichtern.
« Letzte Änderung: 08. September 2012, 10:30:30 von somtamplara »
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arthurschmidt2000

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Re: Lebensbescheinigung
« Antwort #28 am: 08. September 2012, 10:45:39 »

Das wird wohl daran liegen, dass die Schweizer Botschaft Mitarbeiter hat, die Thai in Wort und Schrift beherrschen!
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sansamaki

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Re: Lebensbescheinigung
« Antwort #29 am: 08. September 2012, 11:17:21 »

Das ist sicher eine gute Lösung für Thailand aber für die Umliegenden Staaten ist für Schweizer meistens immer noch die Botschaft Frankreichs zuständig wenn man nicht mal schnell nach Bangkok will.
Auch das Pass Problem ist noch nicht gelöst für Invalide Schweizer. Neuer Pass bekommt man nur über Bangkok aber immerhin arbeitet man an einer Lösung.
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