ThailandTIP Forum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hier kommen sie zu den aktuellen Nachrichten auf ThailandTIP.info

Autor Thema: Gültige Gesetze in Thailand  (Gelesen 35289 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Basy

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 470
Re: Gültige Gesetze in Thailand
« Antwort #15 am: 22. Juni 2014, 13:53:04 »

Ich Miete nur und bin fast sorgenfrei ;)
Gespeichert

Burianer

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12.930
Re: Gültige Gesetze in Thailand
« Antwort #16 am: 22. Juni 2014, 14:26:39 »

Zitat
Oder brauchen diese Sorte Jungens das Erlebnis der Schicksalsschläge??

  
 udo50
udo, es soll welche geben, die lieben das, ausgenommen zu werden  :-X  oder wollen das  ???  oder lernen nie aus Fehlern  ;]
Wuerde Pattay bestehen, wenn es diese Art der Liebeshungrigen nicht gaebe  :-*
Ich bin jetzt besser still, denn  ich war auch mal einer dieser  Besserwisser  {[  ( fuer kurze Zeit)  :]
Sorry OT.

Wenn man aber sein Recht haben will, dann geht das nur ueber einen Rechtsanwalt. Der kann , sollte das so in einem Vertrag binden.
Farang 49 Prozente  Thai 51
Wenn MANN  auf  Nummer sicher gehen will.
Gespeichert

udo50

  • ไม่ มี ปัญ หา
  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.894
  • alles wird gut
Re: Gültige Gesetze in Thailand
« Antwort #17 am: 22. Juni 2014, 17:38:57 »

Nur dürfen wir keinesfalls vergessen bei wieviel Prozenten der "Farang"auch immer Vertraglich zu gesichert bekommt; bei trennung im Streit besser unverzüglich den Koffer packen

  solange noch Zeit und Gelegenheit bleibt .Ohne die Flinte Im Nacken zu spüren :] :] :]
Gespeichert
Gruß Udo

tobi_67

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 149
Re: Gültige Gesetze in Thailand
« Antwort #18 am: 22. Juni 2014, 18:53:05 »

Vielen Dank für Eure Tipps.

Das mit dem Fremdgehen .......! war gut  ;D

Also Leasing, Wohn oder Nutzungsrecht!

Ich Vertrau meiner Frau, aber das hab ich auch schon in Österreich gemacht!
War zum Glück nicht Verheiratet,sonst hätte ich alles verloren!  :'(
Musste auch so schon genug zahlen!

Nachdem Streit um das Finanzielle nun geregelt ist,
können wir wieder normal über unsere Kinder sprechen.
Vorher dienten auch die Kinder als Druckmittel unterstützt vom der Jugendfürsorge.

Deshalb bin ich nun etwas Vorsichtiger geworden!
Liebe und Vertrauen sind die Grundvoraussetzungen, aber .......
Wenn es dann ums Geld geht, kann die Wahrheit Grausam werden.

Und in Thailand scheint es für Farangs noch wichtiger zu sein,
alles gut zu Überdenken!

Auch wenn man Lieber nur Vertrauen würde!
Ich Liebe meine Frau, werde aber einen Sicheren Mittelweg suchen.
Das mit dem Wohnrecht scheint mir für später ein guter Weg zu sein.  }}

Vorerst werde ich nur ein Haus Mieten, was ich zur Zeit schon zwei Jahre mache.

Vielen Dank
Sollte jemand noch Tipps haben, freut mich das sehr!

L.G.
Tobi

Fliege diese Woche wieder für 4 Monate nach Thailand!  8)
Freue mich schon darauf!





Gespeichert

Non2011

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.227
Re: Gültige Gesetze in Thailand
« Antwort #19 am: 22. Juni 2014, 19:16:33 »

@BURIANER@
Im KLartext und nur zum besseren Verständnis = Du bist also mit deiner Thai / Frau nicht verheiratet ! Zumindest nicht im Sinne des Gesetzes. ? Oder doch ?

Meine Investitionen als Verheirateter in TH - Haus, Grundstück etc. sind ( denke ) ich abgesichert. Es gibt einen Ehevertag - abgeschlossen vor der Heirat - und hinterlegt am zust. Amphö. Ferner besitze ich einen Pachtvertag über 30 Jahre mit Verlängerungsoption auf weitere 30 Jahre. Mehr geht für Falang nicht in TH. Sollte meine Frau wie auch immer der Meinung - es funktioniert icht mehr - na, dann gibt es halt keine Rente aus der BRD und das restliche Obige - muss man(n) sehen ! 
Gespeichert

karl

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.402
  • dienstältestes Mitglied im Forum
Re: Gültige Gesetze in Thailand
« Antwort #20 am: 22. Juni 2014, 19:24:46 »

und wenn Du in der Pampa wohnst, nützen Dir all die Dinge nichts,
wenn die Verwandschaft mit Terror anfängt.
Da hatten wir einen Member aus Roi Et, dem ebenso gleiches widerfahren ist.
Gespeichert

udo50

  • ไม่ มี ปัญ หา
  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.894
  • alles wird gut
Re: Gültige Gesetze in Thailand
« Antwort #21 am: 22. Juni 2014, 20:19:26 »

Selbstredent Karl ;}

  Same Same siehe      
Re: gültige Gesetze in Thailand
« Antworten #17 am: Heute um 17:38:57 » Aber 2x30 Jahre vom Anwalt ist natürlich gut wenn man sofort das Weite sucht. :] :] :]

  Meiner Meinung :"Alles raus geschmissenes Geld"  diese Anwaltskosten.Koffer packen und ab ,die Rente wo anders verprassen :] :] :]
Gespeichert
Gruß Udo

Non2011

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.227
Re: Gültige Gesetze in Thailand
« Antwort #22 am: 23. Juni 2014, 00:24:17 »

@UDO50@

Anwaltskosten ? welche Anwaltskosten bitte ?? Oder stehe ich ob dieser Aussage auf dem Schlauch  ???
Gespeichert

vicko

  • Gast
Re: Gültige Gesetze in Thailand
« Antwort #23 am: 23. Juni 2014, 01:59:00 »

, schlafe getrost beim Hund im Hof,bis
du auch von dort hinausgeworfen wirst.

Sag ich doch, der Farang kommt nach der Wertetabelle der Thais, gleich nach dem Hund.   {{
Gespeichert

archa

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.025
Re: Gültige Gesetze in Thailand
« Antwort #24 am: 23. Juni 2014, 07:07:54 »

Und wie ist oder steht eigentlich die "WERTETABELLE" des Thais ?  ???

1. Familie ?
2. Der König ?
3. Buddha ?

4. ?  (Geld, Alkohol.)
5. ?  ?  ?
6.     "
7      "
       ETC.

Der Farang ist bestimmt weit unten in der Rangliste zu finden.  {{ 
Im Grunde genommen bei den meisten Thais ein  {:}
 Aber zum Glück nicht bei Allen.
 
Ich glaube dies ist eine gute und interessante Frage.
 Was meinen so die "Experten".? ???

Natürlich kann man auf diese Frage auch lustige, spassige oder amüsante Humoresken beitragen.
Aber ehrliche und konkrete Antworten wäre schon besser und informativer.

Noch eine gute Woche wünscht
archa
Gespeichert
Die ganz SCHLAUEN sehen um fünf ECKEN und sind geradeaus Blind.
(Benjamin Franklin)

volkschoen

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.100
  • was mich nicht umbringt macht mich hart
    • Meine Visitenkarte
Re: Gültige Gesetze in Thailand
« Antwort #25 am: 23. Juni 2014, 07:34:14 »

Leider kann ich in keinen Kopf der Thais schauen und weiß also nicht wie sie ticken.
Am Geldtag bin ich ganz oben und zwei Tage später ganz unten.  [-]
Gespeichert

aod

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 924
Re: Gültige Gesetze in Thailand
« Antwort #26 am: 23. Juni 2014, 07:55:49 »

@volkschoen

mach halt jeden 3.ten Tag  einen Geldtag   [-]


Gespeichert
oftmals sprachlos-mangels Sprachkenntnissen

uwelong

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.457
Re: Gültige Gesetze in Thailand
« Antwort #27 am: 23. Juni 2014, 11:50:44 »


Bei uns ziemlich klar!:

1. Unsere Kinder
2. Ich
3. Die Hunde

(Obwohl ich manchmal glaube, die Hunde kommen zwischen 1 + 2)
;]
Gespeichert
Ich lass mir doch nicht erlauben - was mir keiner verbieten kann!

Blaubeeren sind grün, wenn sie rot sind!

joggi

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.004
Re: Gültige Gesetze in Thailand
« Antwort #28 am: 23. Juni 2014, 12:01:09 »

Absicherungen auf alle Seiten.....!!??

Und was ist, wenn die Thai-(Ehe)Frau vor Farang stirbt ???
Gespeichert

Non2011

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.227
Re: Gültige Gesetze in Thailand
« Antwort #29 am: 23. Juni 2014, 12:58:51 »

@joggi@
Das hängt von vielen Faktoren ab. Heirat in der BRD oder in Thailand - also welches Recht kommt hier zur Anwendung ? Heirat in TH - gesetzlich also Amphö oder ( nur ) Buddistisch ? Gibt es gemeinsame Kinder ? Generell gilt auch in TH - die sog. Zugewinngemeinschaft, also Güter die während der gültigen gesetzlichen Ehe erworben wurden - fallen im Falle des Todes eines Ehepartner/in an den / die Überlebende/n. Gleiches analog BRD - gilt auch für Schenkungen oder im Erbfall - daüber verfügen der / die Beschenkte/n im alleinigen Eigentum. Soll heissen, fallen nicht in den Zugewinn. Da mir deine persönliche ( Ehe ) Situation nebst  deinem Alter nicht bekannt - sind hier nur pauschale Aussagen machbar. Betr. einem Visum z. B. dem Longstay ändert sich, sofern Du über 50 Jahre - NICHTS. Lediglich das Visum NON IMMIGRANT - O - / VISA - M -  wäre nach dem Tode deiner Frau nicht mehr ohne finanzielle Nachweise zu bekommen.   

http://www.thaipage.ch/recht/eherecht.php

In diesem Link wird allerdings der Todesfall leider nicht behandelt.

Soweit meine Infos reichen - ohne Gewähr - ist im TH - Recht der Ausländer / Alien nach dem Tode der Ehefrau wieder das was er vorher schon war - Farang - nicht mehr aber auch nicht weniger. Soll heissen, Rechte und oder jedwede Vergünstigungen als sog. Witwer einer Thai ----- sind im Gegensatz zur BRD - im thailändischen Recht nicht vorgesehen.
Gespeichert
 

Seite erstellt in 0.038 Sekunden mit 19 Abfragen.