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Autor Thema: Meldepflicht von Vermieter  (Gelesen 11889 mal)

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KaiAcid

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Meldepflicht von Vermieter
« am: 02. Februar 2010, 13:59:17 »

Hallo,

ein Kollege hat mir folgendes geschickt:

"Ich habe ein Double-Entry Tourist Visa. Nach den ersten 60 Tagen bin ich nun zu meiner zuständigen Immigration in Samut Prakarn gefahren, um die 30-Tage Verlängerung zu bekommen.
Dort wurde mir mitgeteilt, daß ich ein Formular meines Vermieters, in dem Fall meine Freundin, mitzubringen habe. Ich habe dann den Mietvertrag vorgelegt und meine Freundin musste auch anwesend sein, um diesen zu bestätigen. Soweit so gut. Habe dann auch meine Verlängerung bekommen.
Er hatte mir aber außerdem mitgeteilt, daß mein Vermieter nach meiner nächsten Einreise in Thailand dies unaufgefordert innerhalb 24 Std. machen muß.
So war es dann, daß ich nach Ablauf der 30 Tage an die Grenze musste , um den Stempel für die zweiten 60 Tage zu bekommen (Double Entry!).
Leider hatten wir die Anmerkung des netten Immigration Officers vergessen.
Nun war es soweit, daß auch diese 60 Tage vorbei waren, und wir mussten wieder auf die Immigration fahren. Zuerst ging auch alles gut, bis wir wieder zu dem freundlichen Officer gebeten wurden.
Er ist wohl derjenige, der alle Anträge nochmal durchsieht und dann genehmigt.
Blätternd in meinem Pass fiel ihm die vorige Verlängerung mit seiner Unterschrift ins Auge und sah auch, daß ich das Land zwischenzeitlich verlassen habe.
Tja, lächelnd sagte er uns dann, daß das Bußgeld für solche Fälle 5.000 Baht beträgt.
Da haben wir erst einmal kräftig geschluckt. Wir sind aber die ganze Zeit freundlich geblieben.
Er meinte dann, daß 5.000 Baht ja eine Menge Geld seien und was wir denn bereit wären, zu zahlen.
Meine Freundin hat ihm dann das Angebot von 500 Baht unterbreitet, was er auch annahm. Er könnte uns allerdings dafür keine Quittung ausstellen.
So ist dann alles glimpflich abgelaufen. Bei meiner nächsten Einreise nach Thailand werden wir diese Meldepflicht für Vermieter hoffentlich nicht mehr vergesssen."

Anm.: Ich habe bis jetzt angenommen, daß diese Meldepflicht nur für Hotels gilt. Das ist aber nicht der Fall. Jeder, der einem Ausländer Unterschlupf gewährt, muß dieses innerhalb von 24 Std. der betreffenden Immigration melden.
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Bnang

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #1 am: 02. Februar 2010, 14:42:27 »

Ich muß mich immer wieder Wundern!!!! ???

Von der Meldepflicht nichts gewußt oder das gilt nur für Hotels usw.

Die gibt es seit 1979

Notification of residence of foreigners for businesses According to section 38 of the 1979 immigration act, "House owners, heads of household, landlords or managers of hotels

Wichtig - Anmeldepflicht für Touristen, die privat wohnen:
Am 23.06.2009 gab das Immigration Bureau bekannt, dass sich Hausbesitzer, Mieter und Urlauber, die privat wohnen, ab sofort innerhalb von 24 Std. mit dem ausgefüllten Formular TM 30  ("Notification from for house-master, owner of the possessor of the residence where alien has stayed")  beim nächstgelegenen Immigration Office anmelden müssen
Aus:
http://www.khaolak-today.com/index.html?/sonstiges/visum.html

Section 38: The house – master, the owner or the possessor of the residence, or the hotel manager where the alien, receiving permission to stay temporary in the Kingdom has stayed, must notify the competent official of the Immigration Office located in the same area with that hours, dwelling place or hotel, within 24 hours from the time of arrival of the alien concerned. If there is no Immigration Office located in that area, the local police official for that area must be notified. In case the house, dwelling place, or hotel where the alien has stayed under provision of Para.1 is located within the Bangkok area, such notification must be reported to the competent official at the Immigration Division. Making notification, in reference to the Para 1 and 2 of this Section, must comply with regulations prescribed by the Director General.
Das ist aus: http://www.thailandvisalaw.com/thai_imm_act.html

Anmeldepflicht:
Inhaber von NON IMMIGRANT VISA, die privat wohnen, sind innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise meldepflichtig. Hierzu muss das Formular TM 30  ("Notification Form for house master, owner or the possessor of the residence where aliens have stay") mit der aktuellen Adresse in Thailand beim der Immigration oder in kleineren Orten beim nächsten Polizeirevier abgegeben werden. Neuerdings ist es auch möglich, sich per Email oder Internet anzumelden.
-
http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php?page=alienstay

Bnang
 


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Peter56

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #2 am: 03. Februar 2010, 16:09:25 »

Danke für die Angaben. Habe noch 2 Fragen die ich nicht finde oder verstehe.

1. Kann das TM 30 inkl. dem Dokument des Housemasters auch bei den Braunen abgegeben werden.

2. Den Link über Meldung per Mail resp. Internet finde ich nicht. Wäre euch dankbar, wenn in hier einer posten würde.

Besten Dank.
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volkschoen

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #3 am: 03. Februar 2010, 16:22:22 »

Hallo Peter56, ich gebe diese 24 Stunden Meldung bei meiner Polizeistelle im Amphoe ab, ich brauche allerdings nicht genau 24 Stunden nach der Einreise dort erscheinen, sondern innerhalb einer Woche.
Gruß Volkmar
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Bnang

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #4 am: 03. Februar 2010, 16:39:33 »


Hallo

Zitat
1. Kann das TM 30 inkl. dem Dokument des Housemasters auch bei den Braunen abgegeben werden.

3.   ในต่างจังหวัดให้แจ้งต่อด่านตรวจคนเข้าเมืองที่ตั้งอยู่หากไม่มีให้แจ้งต่อเจ้าพนักงานตำรวจท้องที่
      MUST NOTIFY THE LOCAL IMMIGRATION OFFICE IF THERE IS NO IMMIGRATION
      OFFICE LICATED IN THAT AREA THE LOCAL POLICE OFFICIAN MUST BE NOTIFIED

Per Internet geht das nicht bei allen Immis.

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namtok

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #5 am: 03. Februar 2010, 17:24:04 »

Ich würde das auch besser persönlich vor Ort erledigen, den abgetrennten unteren Abschitt des Meldezettels kann man sich als "Beleg" ähnlich wie die Bestätigung der 90 Tage Meldung in den Pass heften ( lassen).
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phumphat

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #6 am: 03. Februar 2010, 19:49:52 »


2. Den Link über Meldung per Mail resp. Internet finde ich nicht. Wäre euch dankbar, wenn in hier einer posten würde.

Besten Dank.

findest du ja im Posting von Bnang unter www. immigration.....................

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namtok

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #7 am: 03. Februar 2010, 20:22:08 »

da im Netz schon mehrfach Gerüchte verbreitet wurden, dass die Immigration-Webpage eine "attacking Site"  {[ ist, könnte das mal jemand von den IT- Profis checken  :-X
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changbier

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #8 am: 04. Februar 2010, 02:18:17 »

man muss nicht jeden Kappes mitmachen....
Ich mach das nie....ich reise viel und habe wirklich andere Sachen zu tun als den idioten auch noch ein >Formblatt mehr auszufüllen....ich mach das bei der Einreise wo ich Grund der Einreise und Aufenthalt angebe....wenn die zu blöde sind das zu lesen dann ist das deren problem...nähe mir aber gerne freiwillig den gelben Davidsstern mit dem F wie farang ans Tshirt, damit mich jeder als "Alien" erkennt.....
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hellmut

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #9 am: 04. Februar 2010, 04:49:43 »

... Per Internet geht das nicht bei allen Immis. ...

Meinem Verständnis nach geht das nur dann per Indernet wenn der Vermieter eine Registriernummer bei der Immigration hat, wozu u. A. eine Gewerbeanmeldung Voraussetzung ist.
In Pattaya dürfen/müssen Hotels den Rapport ausschließlich per Internet übermitteln.
Das Finanzamt bekommt vermutlich eine eine Info von der Immigration.

Ein deutscher Bekannter von mir, der seine Wohnung ab und an vermietet, bekam neulich Post vom der Revenue Behörde in Pattaya.
Darin, neben ausführlichen Informationen auf deutsch(!), ein Formular wo er eintragen soll wer 2009 von wann bis wann gegen welchen Mietzins seine Wohnung nutzte.

Eine ehrliche Antwort darauf fällt naturgemäß schwer.
- Welcher seiner Mieter hat auf der Einreisekarte die genaue Adresse seiner Wohnung angegeben  ???
- Welche Konsequenzen hat eine wahrheitsgetreue Antwort?
a.1) Für ihn. Wenn herauskommt das er gegen Geld vermietet, müsste er ein Gewerbe in Thailand angemeldet haben. Das setzt jedoch voraus das er mindestens eine ltd. partnership Co. angemeldet hat deren Thai-Partner 51% oder mehr an der Immobilie besitzen.
a.2) Vorausgesetzt er gibt an das er die Wohnung ohne Geldforderung an Freunde überlassen hat, so muss er trotzdem wissen wen er angeben darf/muss und wen nicht, siehe "b".
a.3) Gibt er vorsichtshalber einen Gast nicht an, bei dem er nicht sicher ist ob der seinen Aufenthaltsort richtig angegeben hat. Der Gast hat jedoch bei der Einreise das TM6 richtig ausgefüllt. ...

b) Für die Mieter. Im Nachhinein dürfte es schwierig sein an die Daten zu kommen. Insbesondere: Hat er bei der Einreise die richtige Adresse angegeben? - Falls nicht, und er benennt diesen Gast, könnte der bei einer erneuten Einreise Schwierigkeiten bekommen?

Fragen über Fragen  ??? - Die vorerst beste Lösung dürfte wohl sein nicht zu antworten.
Im Zweifelsfall kann man sich noch ausreden das die thailändische Post unzuverlässig ist.
Doch in Zukunft dürfte es zunehmend schwierig werden eine Wohnung schwarz zu vermieten.

Was Eigentumswohnungen anbelangt, begrüße ich das sogar.
Mir geht es gewaltig auf den Senkel das es in einigen Nachbarwohnungen mittlerweile zugeht wie in einem Taubenschlag.
Einer dieser "Geschäftemacher", sprang im vergangenen Jahr vom Dach (nachzulesen im Forum), wollte mich sogar wegen ???  verklagen, da ich mich (ebenfalls hier im Forum) Negativ u. a. über ständig wechselnde anonyme Nachbarschaft geäußert hatte.

In Zukunft wird es wohl zunehmend schwieriger eine Eigentumswohnung (Engl: Condo) "Privat" zu vermieten. Richtig so! Mir kommt schon die Galle hoch wenn ich eine Anfrage lese; "Suche günstig Condo für 2 Wochen zu mieten".

Sowas gibt es nicht.  {;
Ein condo (Eigentumswohnung) mutiert automatisch zum appartment (Mietwohnung) wenn es gegen Entgelt auf Zeit vergeben wird.

PS: Die tägliche Pflichtmeldung der Hotels hat eine eklatante Schwachstelle:
Pro vermietetem Zimmer kann nur ein (1) Gast angegeben werden.
Wenn ich innerhalb Thailands reise, lege ich meinen Pass grundsätzlich nie vor.
Mieter ist immer der Thai an meiner Seite. Dabei geht es mir nicht darum möglichst incognito zu reisen, sondern manche Hotels (für "Qualitätstouristen") verlangen bei Mitnahme von einheimischen Zimmergenossen 500 Baht wir-sind-kein N.uttenhotel-Pauschale. Andere Hotels (z. B. das Sofitel in Bangkok) betreiben ein 2-Preis-System. Zimmer für Thais sind etwa die Hälfte billiger als für Langnasen.

Zum Abschluss ein (geklautes) Zitat, das IHMO zum Thema passt:
"Ich kann gar nicht soviel essen wie ich kotzen möchte".
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namtok

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #10 am: 04. Februar 2010, 13:11:45 »

Zitat
Mieter ist immer der Thai an meiner Seite


der  {+ duch die  :-* ersetzt, dann passt dieser gutgemeinte Tip auch  für die Allgemeinheit   {--
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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #11 am: 05. Februar 2010, 01:14:30 »

man muss nicht jeden Kappes mitmachen....
Ich mach das nie....
.
.


Sicherlich schlagende Argumente! Man wird das berücksichtigen, falls da doch irgendwann mal Nachfragen auftauchen.  ;)
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volkschoen

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #12 am: 05. Februar 2010, 12:16:42 »

Zitat
man muss nicht jeden Kappes mitmachen....Ich mach das nie....
Das sind sie die nützlichen Ratschläge. chahngbier, wenn ich von der örtlichen Polizei aufgefordert werde diese Meldung zu machen, wäre ich ja saublöde dieses nicht zu erledigen. Mögen viele Thais nicht die Schlauesten sein, aber blöde sind die auch nicht.
Gruß Volkmar
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tom_bkk

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #13 am: 05. Februar 2010, 13:19:38 »

Zitat
man muss nicht jeden Kappes mitmachen....
Ich mach das nie....

Tja, das sind dann halt immer die gleichen Pappenheimer mit ihren immer gleichen Problemen - und sie schimpfen dann immer wieder auf die Behoerden ...  ???
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changbier

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #14 am: 17. Februar 2010, 03:14:12 »

hähäh....
nur ums das klarzustellen..ich hab da persönlich keine probleme mit und auch nicht mit anderen Sachen die mir im LOS stinken....ich reg mich aber trotzdem darüber auf....
und mir hat ( ausser hier im Board) niemand gesagt dass ich mich bei meoinem ampoe jung melden soll....und ich seh darin auch keine sschwierigkeit denn ich trag es ja brav in die immicard bei jeder einreise ein....
ansonsten ist das dann schon so wie ich sagte. ..Götz von Berlichingen....da kann ich ja auch in D bleiben, um von Behörden schikaniert zu werden.

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