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Autor Thema: Meldepflicht von Vermieter  (Gelesen 11890 mal)

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pezi

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #15 am: 17. Februar 2010, 10:59:09 »

wollte mich nach 3 monaten in udonthani anmelden. die braunen haben gesagt das hat hier noch niemand gemacht.sie wissen nicht was das soll.
immigration hat gesagt  mit der aufenthalts beantragung wissen sie ja wo ich wohne. gruss pezi
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Blackmicha

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #16 am: 17. Februar 2010, 12:24:26 »

genau @ pezi !

mein Kollege wollte sich vor 14 tagen hier in BKK Chaengwatthana  , neue  Immi   , an bzw ummelden . War es halt so von Kummerland gewohnt .

Er also mit Girlfriend da hin .....  KEINER wusste so richtig was er wollte  {+  oder sollte ?

also wurde er weggeschickt  :D 

Die sind so !

mich hat in den nun fast 8 jahren hier auch noch nie einer wegen so einer Meldung belästigt .
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Konfuzius - oder so

gruffert †

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #17 am: 18. Februar 2010, 09:11:41 »

Blackmicha

Zitat
mich hat in den nun fast 8 jahren hier auch noch nie einer wegen so einer Meldung belästigt .
Mich frueher auch nicht. Aber bei einer Jahresaufenthaltserlaubnis musst du dich alle 90 Tage bei der Immigration melden, sonst bekommst du eine Menge Aerger. Bei anderen Langzeitaufenthalten (z.B. mit 1 Year multiple entry Visa) muss du sowieso alle 90 Tage raus aus dem Land.

Guenther
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Samuitilak

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #18 am: 25. Februar 2010, 13:28:26 »

Ich habe mich bei all meinen Thailandaufenthalten, ob kurz oder lang, nie angemeldet.

Letzte Woche habe ich mit meinem alten grauen Lappen einen Thaiführerschein beantragt.
Die Dame im Transportationoffice wollte jetzt eine Bestätigung über meinen  Thaiwohnsitz.

Also alles kopiert (Hausbuch, Pass, ID-Card meiner Frau und, und...)

Ab zu den Brauen. Kopfschütteln. Keiner hatte nur ansatzweise eine Ahnung, was ich will.
Dickes Buch mit allen Formularen gewälzt und dann eine Kopie gemacht. "Abweichender Wohnsitz von der Arrival Card".

War nicht glücklich mit der Lösung und durfte dann selbst suchen. Das richtige Formular gefunden und kopiert.

Alle waren glücklich. Ich musste dann nur die Brauen überreden auch ein Exemplar zu behalten....... }{

10 Minuten später hatte ich dann meine Thaiführerschein, ohne internationalen vorher, ohne Med.check.
Nur Farbtest }} }}

Alles easy auf dem Land [-] [-] [-]

Gruss
 Walter

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Friesland2Phuket

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #19 am: 25. Februar 2010, 13:43:10 »


10 Minuten später hatte ich dann meine Thaiführerschein, ohne internationalen vorher, ohne Med.check.
Nur Farbtest }} }}

Alles easy auf dem Land [-] [-] [-]

Gruss
 Walter


und für den thaiführeschein
nicht zum Arzt

musste in Kalasin zum Unkel Doktor im Krankenhaus

einmal auf den Bauchgdrückt und alles war klar
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Samuitilak

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #20 am: 26. Februar 2010, 09:38:49 »


Ich nehme mal an, wenn ich meinen alten Wehrpass vorgelegt hätte, wär das auch gegangen.
Hauptsache Foto und Stempel.
Ich habe der Dame erklärt, was "eins" und "drei" im alten Grauen bedeuten und das wurde dann
auch als Grundlage für Motorrad und Autoführerschein akzeptiert. C--
Von Dottore keine Rede.

Kosten waren  unter 400 Baht. Dafür hätte ich in Deutschland nicht mal die Fotos gekriegt :-[

Walter
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WaltiTH

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #21 am: 27. Februar 2010, 17:11:08 »

das Gesetz gibt es zwar schon seit 1979, aber so richtig wird es zumindest bei Hotels erst in diesem Jahrtausend praktiziert, ist wie mit der Helmpflicht, Gesetz gab es schon ewig und seit ca 2003/2004 wird es erst praktiziert.
Unter die Rubik "Die sind so" dann folgende Erlebnissen:
-  1 Farang mietet 4 Zimmer in einem Hotel, die anderen 3 Farangs brauchen keinen Pass usw. zeigen usw.
- letztens in Chaam im Guesthouse  musste ich auch nichts irgendwie ausfuellen oder vorzeigen, hyab mich regelrecht gewundert
-   kannte sogar mal einen der hatte sich in pattaya in irgendsoeinem Printshop einen UNO Fuehrerschein machen lassen und hat den immer vorgezeigt anstatt des Thaifuehrerscheins, fand ich voll lustig
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peter51 †

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #22 am: 27. Februar 2010, 17:15:04 »

warum witzig? ist doch kein Problem :
THL ist schliesslich seit 1946
Mitglied der UNO   ;]
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WaltiTH

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #23 am: 27. Februar 2010, 17:24:11 »

ja stimmt shon.....aber wenn die Driverlicense ein kleiner Shop in der Pattaya Beachroad "ausstellt" ist es schon witzig und noch witziger das er von keinem Braunen beanstandet wurde
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hellmut

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #24 am: 27. Februar 2010, 17:40:17 »

...
-   kannte sogar mal einen der hatte sich in pattaya in irgendsoeinem Printshop einen UNO Fuehrerschein machen lassen und hat den immer vorgezeigt anstatt des Thaifuehrerscheins, fand ich voll lustig

Voll lustig fand sich einer der statt Führerschein seinen Mitgliedsausweis vom heimischen Schützenverein zeigte.
Dank der vielen Orden auf der Uniform brachte ihm das im Pattaya immer höchste Respektbezeugung bei Kontrollen.
Als er ihn mal in der Provinz bei Udon Thani auf dem Mitraprarp Highway vorzeigte war Schluss mit lustig.  ;]
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uwelong

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #25 am: 31. August 2022, 14:34:21 »

Anm.: Ich habe bis jetzt angenommen, daß diese Meldepflicht nur für Hotels gilt. Das ist aber nicht der Fall. Jeder, der einem Ausländer Unterschlupf gewährt, muß dieses innerhalb von 24 Std. der betreffenden Immigration melden.

So war es bei mir auch immer (wohne im Haus meiner Frau :D).m
Nach jedem D-Urlaub wieder melden.
Dieses Mal (Mitte Aug. 22) wieder hin zur IMMI (Chiang Mai).

"Ist nicht mehr erforderlich" lt. IMMI Beamten.

Und so sind wir wieder abgezogen! :)
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handong

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #26 am: 22. November 2022, 12:35:13 »

@uwelong
Betreff TM 30 in CNX,Du schriebst es sei nicht mehr erforderlich.
War Heute auf der Immi wegen einer Visa Verlängerung.Habe dann nach dem TM 30 gefragt,Antwort immer noch erforderlich.Und hinten beim TM 30 Büro voll wie einst in Mai.Wenn man aber schon ein altes TM 30 hat braucht man nichts auszufühlen und muss nur warten.Busse wegen zuspätkommen(ca 40 Tage)gabe es nicht.
Ob jetzt das genau heist brauchte es das TM 30 JA oder NEIN weiss ich nicht.Aber für meine Jahresverlängerung im Februar sicher von Vorteil.
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uwelong

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #27 am: 22. November 2022, 12:46:51 »

hangdong,

ich weiß es auch nicht besser! Kann nur sagen, was bei mir beim letzten Mal in CM passiert ist!
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namtok

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #28 am: 30. November 2022, 13:52:33 »

Bei der "Rückmeldung" kürzlich, der andere "Kunde" war ein Engländer, dessen Partnerin 800 Baht für das verspätete Melden nach einem Monat abdrücken durfte:

Es wurde empfohlen die "Section 38" App der Immi aus dem Appstore runterzuladen, trotz des seltsamen Namens ein offizielles Meldeportal, damit braucht man in Zukunft nicht jedesmal selbst hinzurennen. 
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schiene

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #29 am: 30. November 2022, 13:58:17 »

Bei der "Rückmeldung" kürzlich, der andere "Kunde" war ein Engländer, dessen Partnerin 800 Baht für das verspätete Melden nach einem Monat abdrücken durfte:
Es wurde empfohlen die "Section 38" App der Immi aus dem Appstore runterzuladen, trotz des seltsamen Namens ein offizielles Meldeportal, damit braucht man in Zukunft nicht jedesmal selbst hinzurennen.
Hab gerade mal im Google Play Store geschaut und nichts unter dieser Bezeichnung gefunden.
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"𝕯𝖊𝖗 𝕲𝖔𝖙𝖙,𝖉𝖊𝖗 𝕰𝖎𝖘𝖊𝖓 𝖜𝖆𝖈𝖍𝖘𝖊𝖓 𝖑𝖎𝖊ß,𝖉𝖊𝖗 𝖜𝖔𝖑𝖑𝖙𝖊 𝖐𝖊𝖎𝖓𝖊 𝕶𝖓𝖊𝖈𝖍𝖙𝖊"
 

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