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Autor Thema: Meldepflicht von Vermieter  (Gelesen 11887 mal)

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namtok

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #30 am: 30. November 2022, 14:05:15 »

Zitat
im Google Play Store geschaut und nichts unter dieser Bezeichnung gefunden.

@schiene


Suchbegriff:  "section 38 app"  von meiner Frau so kleingeschrieben eingegeben ergab (im Google Playstore/Android) :

Section38

Immigration Bureau


Auf ihrem Eierphone ging es aber komischerweise nicht.
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schiene

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #31 am: 30. November 2022, 14:10:44 »

Danke ;}
Habs mit meinem Chromebook gesucht und dann das....


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Nadja

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Kern

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #33 am: 30. November 2022, 14:25:47 »

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Zentrum

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #34 am: 30. November 2022, 15:20:17 »

Die Umstellung auf Englisch hat leider nicht funktioniert.

https://bangkok.immigration.go.th/en/notification-of-residence/

Geht aber auch per Einschreiben :

Methode 2 Per Einschreiben benachrichtigen

1. Füllen Sie das Benachrichtigungsformular aus Bereit, den Namen des Informanten zu unterschreiben.
2. Umschlaggröße 6,5 x 9 Zoll mit einer 10-Baht-Marke, adressiert an Sie selbst. die Quittung des Beamtenbescheids zurückzusenden
3. Legen Sie die Dokumente 1-2 in den Anmeldeumschlag. (Anmeldeformular als Nachweis aufbewahren) An folgende Postadresse senden :
Alien Residential Notification Division 2, Immigration Division 1, Regierungszentrum zum Gedenken an den 80. Geburtstag Seiner Majestät des Königs, No. 120 Moo 3, Chaengwattana Road, Soi 7, Thung Song Hong Subdistrict, Lak Si District, Bangkok 10210
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Zentrum

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #35 am: 30. November 2022, 15:40:58 »

Vergessen habe ich natürlich noch – die Anwendung dieses unsäglichen TM 30 – auch für Verheiratete. Als ob es nicht schon Nonsens genug wäre, das die Ehefrau beim Antrag auf ein Visum NON – O – Familie – schriftlich der Einreise ihres Ehemannes nach – TH -  zustimmen muss, nein  - dieser muss auch noch nach dem Landing innerhalb von 24 Stunden bei einer Immi gemeldet werden.
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TeigerWutz

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #36 am: 30. November 2022, 16:10:16 »

Die Umstellung auf Englisch hat leider nicht funktioniert.

Das gehört auch unter "So sind sie"  :-)

Da wird gerade mal die Überschrift übersetzt!!!  {+



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namtok

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #37 am: 30. November 2022, 16:36:54 »

wobei da wohl der "Hintergedanke" dabei ist, dass die meldepflichtige Person Thai ist   ]-[
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Philipp

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #38 am: 30. November 2022, 16:45:50 »

Also bei mir hat noch nie Jemand nach diesem TM30 gefragt, ich wohne aber auch nicht in Miete sondern in dem von mir bezahlten Haus bei meiner Frau.
Es wurde zuvor auch noch nie solch eine Meldung von meiner Frau gemacht.

Mir wurde im jahre 2019, da mußte extra auch meine Frau auf der Immi erscheinen um den Wohnstz nochmal zu bestätigen, ein Zettel in den Paß getackert, mit dem Hinweis dies mit der Meldung entfällt für mich.
Was natürlich nicht gewährleistet, daß sich dies nicht mal ändert.

Ich weiß jetzt von zwei Bekannten, einer mit dem 5-jährigen VIP-Visa und einer der in einer Schule englisch unterrichtet, die hatten bei der letzten Vorstellung bei der Immi (Ayutthaya) Probleme damit, da sie sich (bzw. der Vermieter) von einer Reise innerhalb Thailands nicht zurückgemeldet hatten.
Strafe haben Sie nach ihrer Aussage aber nicht bezahlt, müßte ja auch der Vermieter zahlen.
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Philipp

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #39 am: 30. November 2022, 16:48:43 »

wobei da wohl der "Hintergedanke" dabei ist, dass die meldepflichtige Person Thai ist   ]-[

Klar, das muß doch der Vermieter machen und nicht wir.
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Kern

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #40 am: 30. November 2022, 17:00:51 »

Philipp, es ist eben so, dass jede Immi ihr eigenes Süppchen kocht.  :-)
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karl

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #41 am: 30. November 2022, 17:28:22 »

da war doch mal eine Meldung (ich glaube sogar dieses Jahr) von der Immi, daß wenn man im eingen Haus bzw. Condo lebt, sich NICHT melden muß.
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Philipp

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #42 am: 30. November 2022, 17:50:29 »

... daß wenn man im eingen Haus bzw. Condo lebt, sich NICHT melden muß.

Ist mir auch so in Erinnerung.

. . . siehe meine Antwort #38.

Deshalb wird wohl bei mir auch noch Niemand nach diesem TM30 bzw. der nichterfolgten Rückmeldung gefragt haben.
Nehme ich mal so an.


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uwelong

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Re: Meldepflicht von Vermieter
« Antwort #43 am: 30. November 2022, 18:42:31 »


Wir haben z.Zt. Besuch aus D.
Der mußte angemeldet werde, (Chiang Mai).

Ich letztens nicht (viell..., ach, ich weiß nicht warum!).
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Änderung des TM30 Online
« Antwort #44 am: 15. September 2023, 07:33:15 »

Ab dem 15. September neues Meldesystem (TM.30) für Ausländer
Hauseigentümer können zur Meldung bei ihnen wohnender Ausländer das bisherige System nicht mehr nutzen. Sie müssen sich im neuen System anmelden.

https://tm30.immigration.go.th/tm30api/loginExternal.jsp?value=EXT&id=2c015f2c65dfe158e98bde2e95d3ab9e
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