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Autor Thema: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.  (Gelesen 79296 mal)

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dolaeh

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #240 am: 05. August 2022, 06:44:43 »

Das Schreiben von der deutschen Botschaft fuer meine Immigration, hat glaube ich 30.- Euro gekostet.
Laut dem Schreiben, bin ich ja noch gar nicht geboren  :] :] :] :] :] :]
Die da unterschrieben hat heisst, moment ich muss nachschauen ist ja nicht deutsch, Jana Lindstromberg, ich habe jetzt abgeschrieben habe ich in der Schule schon gemacht und kann das  :] :] :] wieso kann die Lindstromberg das nicht. Auf Facebook steht, dass sie studiert hat  :D :D :D
Aber sehr wahrscheinlich bin ich schuld, weil ich es auf der Botschaft auch nicht sah und unterschrieben habe  :-)
Bin gespannt was sie zurueckschreiben, der Lindsromberg schreibe ich auch auf Facebook  :D :D

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Philipp

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #241 am: 05. August 2022, 07:31:53 »

Das Schreiben von der deutschen Botschaft fuer meine Immigration,

Ich frage mich immer wieder was dieses Schreiben eigentlich soll, außer der Botschaft Geld in die Kasse zu bringen.
Bei meinem ersten neuen Paß gab es sowas ohne Aufforderung und kostenlos beim Abholen des neuen Paßes, wußte aber auch damals nicht wofür das sein soll.

Wenn ich doch bei der Immi mit meinem neuen Paß erscheine für den Übertrag der Daten vom alten entwerteten Paß, sollte doch den Beamtinnen/Beamten klar sein das dies mein neuer Paß ist.
Meine Immi hat noch nie solch en Schreiben verlangt, obwohl ich es beim letzten mal dabei hatte.
Ist halt immer noch billiger als nochmal nach Bangkok zu fahren, falls es wirklich verlangt wird.

Am Flughafen brauch ich doch ein kein Schreiben der Botschaft, daß ich der Träger dieses Paßes bin.
Mit einem Paß weis ich mich aus und gut ist es.
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dolaeh

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #242 am: 05. August 2022, 12:04:59 »

Das Schreiben von der deutschen Botschaft fuer meine Immigration,
Ich frage mich immer wieder was dieses Schreiben eigentlich soll, außer der Botschaft Geld in die Kasse zu bringen.
Bei meinem ersten neuen Paß gab es sowas ohne Aufforderung und kostenlos beim Abholen des neuen Paßes, wußte aber auch damals nicht wofür das sein soll.
Wenn ich doch bei der Immi mit meinem neuen Paß erscheine für den Übertrag der Daten vom alten entwerteten Paß, sollte doch den Beamtinnen/Beamten klar sein das dies mein neuer Paß ist.
Meine Immi hat noch nie solch en Schreiben verlangt, obwohl ich es beim letzten mal dabei hatte.
Ist halt immer noch billiger als nochmal nach Bangkok zu fahren, falls es wirklich verlangt wird.
Am Flughafen brauch ich doch ein kein Schreiben der Botschaft, daß ich der Träger dieses Paßes bin.
Mit einem Paß weis ich mich aus und gut ist es.

Wenn ich es jetzt nicht brauche auf meiner Immigration, dann schicke ich es an die deutsche Botschaft zurueck, zusammen mit dem ersten falschen Wisch, zu handen des Botschafters damit er sieht was fuer Pfeiffen da arbeiten.
Antwort der Botschaft kam zurueck, mit einer Entschuldigung der Botschaft.
Das Schreiben wird kostenfrei neu aufgesetzt und kann auf der Botschaft abgeholt werden  >: >:
Ausnahmsweise kann es aber auch postalisch verschickt werden.
Ich habe schon in der ersten Mail geschrieben, dass ich darum bitte es postalisch zu senden.
Jetzt gerade eben, noch einmal.

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #243 am: 05. August 2022, 21:43:36 »

Die Krux ist doch nicht die Deutsche Botschaft.

Ein Zahlendreher kommt immer mal vor.

Der Witz ist doch einmal mehr, das eine TH -Immi eine separate Bestätigung des replacement / Reisepass überhaupt benötigt.

@Philipp- Wenn ich doch bei der Immi mit meinem neuen Paß erscheine für den Übertrag der Daten vom alten entwerteten Paß, sollte doch den Beamten klar sein das dies mein neuer Paß ist.

Nicht nur auf der Deutschen Botschaft arbeiten – Pfeiffen - ,,,,,
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karl

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #244 am: 08. August 2022, 20:15:06 »

Ein Wohnhaus innerhalb der Deutschen Botschaft soll brennen
ich habe Videos, kann die aber hier nicht rein verlinken
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namtok

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #245 am: 03. Oktober 2022, 13:22:22 »

Zum Nationalfeiertag vom deutschen Botschafter:

https://twitter.com/GermanAmbTHA/status/1576761655098511360 :

Nun da er mittlerweile richtig gut Thai kann wird er wohl turnusgemäss bald abberufen...
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hartmutenton

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #247 am: 17. Februar 2023, 15:13:34 »



Bisher wurde Ihnen mit Erhalt Ihres neuen Reisepasses von der Botschaft auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage bei der thailändischen Immigrationsbehörde ausgehändigt. Diese dient der Übertragung Ihres thailändischen Visums in den neuen deutschen Pass.

Ab dem 01 März 2023 wird die Botschaft grundsätzlich keine Bescheinigungen zur Übertragung des thailändischen Visums in den neuen deutschen Pass für die thailändische Immigrationsbehörde mehr ausstellen.

Die thailändische Immigrationsbehörde wurde über diese Änderung bereits informiert.
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Patthama

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #248 am: 17. Februar 2023, 19:17:19 »



Bisher wurde Ihnen mit Erhalt Ihres neuen Reisepasses von der Botschaft auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage bei der thailändischen Immigrationsbehörde ausgehändigt. Diese dient der Übertragung Ihres thailändischen Visums in den neuen deutschen Pass.

Ab dem 01 März 2023 wird die Botschaft grundsätzlich keine Bescheinigungen zur Übertragung des thailändischen Visums in den neuen deutschen Pass für die thailändische Immigrationsbehörde mehr ausstellen.

Die thailändische Immigrationsbehörde wurde über diese Änderung bereits informiert.
   

Ab und zu gibt es ja auch mal gute  Nachrichten.Ich selber habe zwar diese Bescheinigung bei meiner Immi nicht benötigt.Aber fuer diejenigen die eine vorlegen mussten,war es reine Abzocke.Wenn ich mich richtig erinnere,sollte dieser Wisch von der Botschaft,den ich dankend abgelehnt habe,ca. 20 Euro kosten.Den Sinn dieser Bescheinigung hat ja keiner so richtig verstanden.Wenn ich bei der Immi das Visum in den neuen Pass uebertragen haben moechte,und den abgelaufenen dazu lege,brauche ich doch nicht noch extra ein Schreiben,aus dem hervorgeht,dass die Botschaft einen neuen Pass ausgestellt hat.  C-- C--
« Letzte Änderung: 17. Februar 2023, 19:25:04 von Patthama »
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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #249 am: 17. Februar 2023, 19:40:15 »

Diese Bescheinigung d. d. Deutsche Botschaft rekrutiert/e sich doch aus der wieder einmal hirnrissigen Vorschrift der Thai-Administrationen. Wenn es zur notwendigen Ausstellung eines neuen Passes kommen sollte, weshalb kann dann ein noch laufendes Visum aus dem alten Pass nicht formlos in den dann neuen übertragen werden.

Letztlich wird ja nur der alte Pass ungültig – und nicht das darin eingetragene Visum. Das die Deutsche Vertretung für diese dann ominöse Bescheinigung eine Verw. Gebühr 20.- Euro nimmt, finde ich völlig in Ordnung.
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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #250 am: 17. Februar 2023, 20:41:14 »

Einfachste Lösung (gilt z.B. auch für die USA):
Alten Pass mit gültigem Visum bei der Einreise zeigen
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dolaeh

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #251 am: 18. Februar 2023, 06:20:59 »

Bisher wurde Ihnen mit Erhalt Ihres neuen Reisepasses von der Botschaft auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage bei der thailändischen Immigrationsbehörde ausgehändigt. Diese dient der Übertragung Ihres thailändischen Visums in den neuen deutschen Pass.
Ab dem 01 März 2023 wird die Botschaft grundsätzlich keine Bescheinigungen zur Übertragung des thailändischen Visums in den neuen deutschen Pass für die thailändische Immigrationsbehörde mehr ausstellen.
Die thailändische Immigrationsbehörde wurde über diese Änderung bereits informiert.

Bei mir konnten sie es nich richtig ausstellen, bei meinem Geburtsdatum stand das Datum drin an dem die Botschatf das Schreiben verfasst hat   :] :] :] ich kam also erst auf die Welt da.....
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namtok

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #252 am: 09. März 2023, 21:26:50 »

"Bedient" kann man sich als Deutscher von diesem Versuch der "Einflussnahme" fuehlen, eine Art CO2 Steuer auch in Thailand einfuehren zu wollen !   Da sollen "finanzielle Instrumente" eingesetzt werden weil im Thailand Strom, Gas und Sprit um einiges billiger sind.

Use financial instruments to push for #GreenTransition.  🙏  🇹🇭 Minister of Natural Resources and Environment H.E.
@top_silpaarcha  for the discussion on pricing carbon, #CleanEnergy, #biodiversity #Agriculture.


https://twitter.com/GermanAmbTHA/status/1631826476818640896

Ich gehe aber mal optimistischerweise davon aus, dass das von Seiten des Ministers ein reiner Hoeflichkeitsempfang war und das Ansinnen laechelnd aber bestimmt in  die "Ablage Bullshit" weitergereicht wurde. Ansonsten kann man immer noch darauf vertrauen dass eine Verteuerung thailaendischer Energiepreise "nur weil der deutsche Botschafter das so will" im Land dann doch auf heftigen Widerstand stossen duerfte....


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Philipp

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #253 am: 14. März 2023, 13:25:32 »

Ich möchte für meine Tochter, 17 Jahre, einen neuen Reisepaß beantragen, da der alte Paß abgelaufen ist.

Nun steht da im Antragsformular unter Punkt 14. Angaben zu weiteren Staatsangehörigkeiten.
Soll ich da nun die thailändische Staatsbürgerschaft angeben oder weglassen ?

Weiter unten heißt es dann auch: Bei Beantragung einer ausländischen Staatsangehörigkeit.
"Ich/wir habe(n) für den Minderjährigen eine/mehrerre ausländische Staatsangehöfigkeiten beantragt und ich/wir sind für den Fall ihres Erwerbs auf den dadurch möglichen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft hingewiesen worden bzw. nehme(n) diesen Hinweis hiermit zur Kenntnis."

Wir habt Ihr es gemacht bei der Beantragung eines Reiseßpaßes für Euere Kinder, welche auch die thailändische Staatsbürgerschaft haben ?

Danke.
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volkschoen

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Re: Korrekte Bedienung durch die Deutsche Botschaft.
« Antwort #254 am: 14. März 2023, 13:52:41 »

Ich habe für meinen Sohn beide eingetragen. Er hat ja durch die Geburt beide, Vater deutsch, Mutter thai

Es wurde also keine zusätzliche StAANG beantragt. Ich hatte damals auch beide Geburtsurkunden mitgenommen. Es gab keinerlei Fragen und Probleme.   
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