Somit stehst Du mit Deinem Fachwissen sogar über dem Sozialgesetzbuch.... Alle Achtung!
DAS nenne ich mal eine gelungene "Selbstüberschätzung" lese doch einfach mal die gesetzlichen Bestimmungen durch!
§ 65 Anpassung der Renten
Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden die Renten angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert durch den neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird.
Wenn die Renten angepasst werden, dann geschieht dies regelmäßig zum 1.07. eines Jahres. z.B. 2007: 6 x 1.050 Euro + 6 x 1.056 Euro = 12.636 Euro und 2009: 6 x 1.080 Euro + 6 x 1.090 Euro = 13.020 Euro = 384 Euro Rentenanpassung.
Es gibt 2021 keine Rentenerhöhung, aber auch keine Rentenkürzung. Und das ist eigentlich die positive Nachricht. Grund: Die Altersbezüge sind vorrangig an die Entwicklung der Einkommen der Arbeitnehmer gekoppelt. Und diese sind insgesamt gesehen 2020 gesunken – dank der Corona-Krise und der Kurzarbeit.
Nein, ich bekomme auch keine RENTENERHÖHUNG sowie auch keine RENTENANPASSUNG,da eben nicht aus den neuen Bundesländern !