@Suksabai
Nun in anderen Berichten wird ausgefuehrt,dass Dr.Balkau,selbstverstaendlich
notfallmedizinische Faelle behandelt.
Sonst kann sich ein Arzt seine Patienten aussuchen,wenn gewaehrleistet ist,dass
grundsaetzlich ausreichende medizinische Behandlung in seinem Gebiet besteht.
Genauso,wie es bei Rechtsanwaelten Usus ist,dass er z.B.keine Kinderschaender
bei Gericht vertritt(ausser er wird zum Pflichtanwalt bestellt)und er gewisse Faelle
zu uebernehmen ablehnen kann,ist auch aehnliches bei Medizinern der Fall.
Manche nehmen,wieder ausser in einem Notfall,keine Abtreibungen vor.
Ich halte das Verhalten des Herrn Dr.Balkau,nicht nur fuer legitim sondern auch
in seinem Fall fuer vorsorglich.
Jock