@Vulcan
Die kassenvertragliche Vereinbarung zwischen Arzt und Kasse besagt nur,dass
der Arzt Versicherte grundsaetzlich behandeln wird.
Dieses Vertragsverhaeltnis besteht nur zwischen Arzt und Kasse,aber begruendet
kein Vertragsverhaeltnis zwischen Arzt und Patient.
Erst dann,wenn sich Arzt und Patient "einig" sind,entsteht ein Vertragsverhaeltnis.
Und da es in Deutschland Vertragsfreiheit gibt,haben beide Seiten es in der Hand,
einen "Vertrag" zu schliessen.
Der Patient hat es einfach,das bestehendes Vertragsverhaeltnis "aufzukuendigen".
indem er die Praxis nicht mehr besucht und sich einen anderen Arzt sucht.
Und der Arzt kann es,mit Umweg,ebenfalls.
Neben den angefuehrten Gruenden,kann wahrscheinlich jede Arztpraxis darauf
verweisen,dass sie ueberlastet ist und daher z.B. Impfgegener nicht behandelt.
Bei einer Beschwerde wird jedoch eine Einzelfallpruefung durchgefuehrt.
Jock