@ isaanwerner hier die antwort von XXXXX
Mit der Legalisation bescheinigt die deutsche Botschaft, dass das entsprechende Bezirksamt (Bang Rak oder andere) die Echtheit der Urkunde bestätigt hat.
Dies bedeutet, dass die deutschen Behörden und dazu zählt auch die deutsche Rentenversicherung nicht befugt ist, dieses infrage zu stellen, weil sich diese geschlossenen Eheschließungen im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts befinden.
Und ob nun die ausgestellte Konsularbescheinigung vom thailändischen Außenministerium noch zertifiziert werden muss, entscheidet einzig der Standesbeamte des jeweiligen Bezirksamtes.
Beim Bezirksamt Bang Rak verzichtet man darauf.
Daraus nun zu schließen, dass die in Bang Rak geschlossene Eheschließung ungültig ist, scheint mir doch sehr an den Haaren herbeigezogen
Quelle: XXXX
nun dies habe ich verstanden, zum Glück
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Ediert: Name gelöscht
Gesperrte Stinkstiefel kommen hier auch über den Umweg über Dich nicht mehr rein.
Wir brauchen diesen Streithansel nicht, soll er doch sein eigenes Forum aufmachen.
Und, PS: Alle, die in seine Fußstapfen treten wollen (Minensucher, Berufscholeriker, erst Jumbo-Mit-, dann Gegenstreiter usw. usf.) sind hier ebensowenig willkommen.