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Autor Thema: geerbtes Konto in Thailand  (Gelesen 3925 mal)

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Postbote

  • Gast
geerbtes Konto in Thailand
« am: 06. September 2008, 19:36:51 »

Hallo

ich habei ein Problem. Ich habe von meinem Vater ein Konto in Thailand geerbt. Jetzt weiss ich nicht wie ich das Geld vom Konto herankomme und das Konto auflösen kann.

Mein Vater war Deutscher und ich bin sein Alleinerbe nachdem deutsches Recht. Nur das Konto ist thailändisch.

Habe einen deutschen Anwalt konsultiert und er meinte, es würde 3 Prozesstage dauern, um das zu klären. Da der Anwalt einen hohen Stunden Lohn beansprucht. bot er mir eine pauschale für 900€ an (das wegen geringen Betrages (ca. 70k Baht Stand: 2002)). Mir scheint das einwenig viel Geld zusein. Gibt es noch andere Alternativen?   
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Xeno

  • Gast
Re: geerbtes Konto in Thailand
« Antwort #1 am: 06. September 2008, 21:51:53 »

@Postbote,
da musst Du schon mehr informationen bringen.

Wie lautet der Name der Bank ?
Hast Du das Bankbuch ?
Hast Du die dazugehörige ATM Karte plus PIN Code ?
War dein Vater hier in Thailand verheiratet ?

Geldausfuhr aus Thailand

http://www.thailandprofi.com/geldausfuhr.htm
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Postbote

  • Gast
Re: geerbtes Konto in Thailand
« Antwort #2 am: 06. September 2008, 22:21:39 »

Name der Bank: Thai Danu Bank
Bankbuch ist vorhanden. ATM Karte existiert meines Wissens nicht. Und mein Vater war nur zu Besuch in Thailand.
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pierre

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  • pattaya
Re: geerbtes Konto in Thailand
« Antwort #3 am: 06. September 2008, 22:54:37 »

@postbote
ich habe das vor ca.4 jahren schon einmal fuer bekannte gemacht. bei der damaligen tfb.
hatte mit dem filialleiter der bank gesprochen, was er brauche, und das dann auch von den erben besorgen lassen.
das ist ja kein neuer oder einzelfall, kommt eigentlich staendig vor.
damals, und ich betone, als ich es damit zu tun hatte :
a)erbschein
b)verzichtserklaereung der anderen erben
c)das ganze von der botschaft beglaubigt und dann nochmal vom aussenamt thai.

ich erhebe hiermit nicht den anspruch, dass es heute genauso gehen muss.

mein rat an dich, bei der verhaeltnismaessig kleinen summe, um die kosten niedrig zu halten : keine berater, rechtsanwaelte oder sonstigen parasiten.
die bank anschreiben, fragen was sie zur freigabe brauchen.
meiner erfahrung nach sind die sehr hilfsbereit.
viel erfolg
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Ingo †

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Re: geerbtes Konto in Thailand
« Antwort #4 am: 07. September 2008, 00:57:17 »


@Postbote,
alles richtig was hier kam.
Mein Rat darueber hinaus.
Erst feststellen wieviel Geld auf dem Konto ist.
Also, ob die Summe im Verhaeltnis zu den Aufwandkosten steht.

Moeglicherweise gibt es auch noch eine Thaifreundin von deinem Vater,
die ja gerne an das Geld moechte.
In der Nachbarschaft hier gerade erlebt.
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Bagsida

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Re: geerbtes Konto in Thailand
« Antwort #5 am: 07. September 2008, 08:55:31 »

Die Bank fragen, wie das laufen kann ist sicher die beste Methode, wobei ich mich an Deiner Stelle beim ersten Anruf als Kontoinhaber ausgeben würde (alle Daten bereit halten), denn nach meiner Erfahrung, sind die Banken bez. Auskünften am Telefon gegenüber dritten sonst recht verschwiegen.

Falls Du die Adresse der Bank nicht hast (hat mich interessiert, weil noch nie gehört):

DBS Thai Danu Bank
393 Silom Road Bangkok 10500 Thailand
Phone: +66 2 233 9160/1/2/3/4
www.dbs.co.th

Bagsida
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popey

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Re: geerbtes Konto in Thailand
« Antwort #6 am: 07. September 2008, 11:25:04 »

Mein Vater ist 2002 in Hua Hin verstorben bin auch zur Bank und wollte sein Konto auflösen
bei Bankok Bank  hatte alle unterlagen dabei
da sagte die freundliche Frau ich müsste noch einen Bürgen mitbringen der für mich bürgt und er  müsste Rang no. 6 haben sonst gibts nichts --C

habe dann alles der Schweizer Botschaft übergeben und die haben es für mich erledigt ich glaube etwa für 60 Fr.

drei Tage später ruft mich die Frau von der Bank an es würde auch eine Bürge reichen der Rang no4 hätte
habe ihr gesatgt sie kann mich mal.


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Bagsida

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Re: geerbtes Konto in Thailand
« Antwort #7 am: 07. September 2008, 11:33:35 »

.....
habe dann alles der Schweizer Botschaft übergeben und die haben es für mich erledigt ich glaube etwa für 60 Fr.

drei Tage später ruft mich die Frau von der Bank an es würde auch eine Bürge reichen der Rang no4 hätte
habe ihr gesatgt sie kann mich mal.


D.h. die Botschaft hat für SFr. 60,- letztendlich nichts erledigt - was die Thai-Banken mal haben, geben die nicht gerne wieder her.

Bagsida
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namtok

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Re: geerbtes Konto in Thailand
« Antwort #8 am: 07. September 2008, 22:24:33 »

und was soll Rang Nr 4 und 6 sein? Die entsprechende Besoldungstufe der Thaibürokratie, das wäre dann ensprechend dem gehobenen Dienst ??
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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

polo zum 2en

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Re: geerbtes Konto in Thailand
« Antwort #9 am: 09. September 2008, 08:56:27 »

tach zusammen!
ok  ich fang mal von vorne  an !
vor knapp 9 monaten starb ein freund von mir (schweizer) hier  in thailand! er hat  ein testament aufgesetzt  worin ich beguest war  zu einem teil  seines guthabens hier in thailand (ausgeschlossen  schweizer guthaben)
insgesammt  sind  6 parteien darin verwikelt (2 davon mit  sachwerten motorrad  fahrrad  etc)
4parteien  sollten  den rest  also guthaben der nach allen abzuegen  uebrig blieb so augeteilt werden (rest =100%)
1 partei erhaellt  50%  die anderen 3  erhalten  je 1/3  von den restlichen 50 %
so  der eine  der die 50% erhalten sollte hat bei der einlieferungen meines  freundes die atm an sich genommen!
und jetzt geht  die geschichte los er hat  2parteien bezahlt (gestern mir den rest )nach langem druck  mit polizei anwalt usw!
obwohl ich nie einsicht hatte auf den kontostand  des verstorbenen ! bis vor einem monat  auf gerichtliche  verfuegung  fuer die bank
die mir erlaubte  einsicht  zu nehmen (da erschrak ich mal) der typ wo die atm hatte  bezog vom ersten tag an  als mein freund  eingeliefert wurde
50.000 bath  mit eben dieser atm (obwohl noch nicht  verstorben(darum auch die einsichtsverweigerung fuer mich von ihm)
ohne  gerichtsbeschluss  fuer die bank  wo das konto ist   geht also gar nichts!! ich war zuerst mit  der polizei da   ohne erfolg (was sie mir auch im voraus  sagten das die bank ev darauf  besteht) nun ghet es noch um partei 4 die ebensoviel kriegen sollte  wie ich  ( da dieses aber icht weiss das sie ueberhaubt  was geerbt hat  es handelt sich  nicht um einen laeppischen betrag mal sicher  nicht fuer diejnigen (kinderheim)
binn ich  nun mal der meinung, das  das kinderheim  nun  hoffe ich ne klage eroeffnet gegen denjenigen  wo das geld abgehoben hat(ich hoffe  es schwer )
also meine  auskunft ist  von meinem anwalt  so ! gilt jetzt fuer dich
1. testament  beglaubigt uebersetzen lassen !bankbuch (kontonr. todesurkunde .adresse des verstorbenen, ev eiin schreiben von deiner  behoerde (vollmacht)
bei uns in  der schweiz heisst das teilungsamt!! ka. in deutschland
2.bei  einem  anwalt vorsprechen  hier in thailand  der bentragt eine vefuegung beim zusataendigen  gericht  das  du berechtigt bist das konto aufzuloesen
kosten ca 5000 -10000 bath
wenn du die  verfuegung hast  sollte es kein problem sein das konto  aufzulosen (da du  ja direkter verwanter bist)
bei mir sahs  noch bisel anderst aus da ich  nicht  direkt verwanter war,ich musste auch noch anzeige erstatten was bei dir nicht  der fall  ist!
fals du mehr infos brauchst  bitte pm
gruss polo
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