@postbote
ich habe das vor ca.4 jahren schon einmal fuer bekannte gemacht. bei der damaligen tfb.
hatte mit dem filialleiter der bank gesprochen, was er brauche, und das dann auch von den erben besorgen lassen.
das ist ja kein neuer oder einzelfall, kommt eigentlich staendig vor.
damals, und ich betone, als ich es damit zu tun hatte :
a)erbschein
b)verzichtserklaereung der anderen erben
c)das ganze von der botschaft beglaubigt und dann nochmal vom aussenamt thai.
ich erhebe hiermit nicht den anspruch, dass es heute genauso gehen muss.
mein rat an dich, bei der verhaeltnismaessig kleinen summe, um die kosten niedrig zu halten : keine berater, rechtsanwaelte oder sonstigen parasiten.
die bank anschreiben, fragen was sie zur freigabe brauchen.
meiner erfahrung nach sind die sehr hilfsbereit.
viel erfolg