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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: princo am 05. Februar 2011, 19:57:52

Titel: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: princo am 05. Februar 2011, 19:57:52
 hallo miteinander,

ich habe vor ein paar tagen meine-unsere ehefaehigkeitsbescheinigung bekommen u. wir wollen dann naechste woche heiraten.
wie gehts denn nun wirklich weiter? von meinen bekannten weis es jeder anders.  ist es richtig, zuerst ins deutsche konsulat wg. einer neuen bescheinigung. und dann damit nach bang rak zum heiraten.? trauzeugen oder nicht.? alles ohne termin od. doch?geht alles an einem tag od. nicht? welchen namen bekommt die ehefrau? besser vorher anreisen u. am morgen ins konsulat? nach der heirat nochmal ins konsulat um die heirat eintragen zu lassen?
fragen ueber fragen, aber wer es denn wirklich weiss bitte melden.

princo
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: tom_bkk am 05. Februar 2011, 20:14:02
@princo

Mal vorausgesetzt, du bist Deutscher - dann geht das so:

Zitat
ist es richtig, zuerst ins deutsche konsulat wg. einer neuen bescheinigung.

Ja, das heisst Konsularbescheinigung - das wollen die in Bang Rak sehen - beide Paesse der Ehepartner muessen vorgelegt werden, aber erscheinen braucht nur ein Ehepartner

Zitat
trauzeugen oder nicht.?

Ja - 2 Stueck und es sollen Thais sein ... wenn du keine hast dann machen das notfalls auch ein paar Beamte vor Ort

Nachtrag: Ihre ID Karte sollen die 2 Thais am besten auch nicht vergessen ...

Zitat
alles ohne termin od. doch?

Ohne Termin - aber sei frueh da! Wer frueher da ist wird frueher bedient ... wirst dir eine Nummer ziehen muessen wie auf der Immigration  ;)

Zitat
?geht alles an einem tag od. nicht?

Alles nicht, die Konsularbestaetigung dauert ein paar Tage - in Bang Rak drucken die dir die schweinchenfarbene Heiratsurkunde nach ein paar Minuten aus
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: tom_bkk am 05. Februar 2011, 20:16:49
Zitat
welchen namen bekommt die ehefrau?

Den welchen sie haben will

Zitat
besser vorher anreisen u. am morgen ins konsulat?

Ein paar Tage einplanen, s.o. Konsularbescheinigung

Zitat
nach der heirat nochmal ins konsulat um die heirat eintragen zu lassen?


Nicht aufs Konsulat, sondern in die Botschaft - eingetragen wird nichts, aber du solltest dir die Heiratsurkunde uebersetzen + beglaubigen lassen.
Mit der kannst du dann bei deiner Meldebehoerde in DE die Heirat eintragen lassen.

Hoffe habe nichts vergessen ... aber so wars zumindest bei mir ...  
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: MIR am 05. Februar 2011, 21:09:12
 ;}
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: MIR am 05. Februar 2011, 21:09:47
@ tom_bkk

hast nichts vergessen, genauso geht.

Allerdings hatte ich die Konsulat_Bescheinigung am selben Tag von der Botschaft bekommen.
Ich war allerdings der gleich bei Oeffnung der Botschaft dort. Dann musste ich 2,5 Stunden warten bis Sie fertig war.

Ich denke es kommt drauf an was Sie zu tun haben in der Botschaft, ob man Sie am selben Tag oder ein paar Tage spaeter bekommt.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 05. Februar 2011, 22:26:55
Zitat
besser vorher anreisen u. am morgen ins konsulat?

Ein paar Tage einplanen, s.o. Konsularbescheinigung

Nicht aufs Konsulat, sondern in die Botschaft - eingetragen wird nichts, aber du solltest dir die Heiratsurkunde uebersetzen + beglaubigen lassen.

Im großen Rahmen richtig, allerdings sollte man wegen der Konsularbescheinigung  (kostet 20 EUR) vorher unter Tel.-Nr. 02 287 90 66 mit dem Konsulat Kontakt  aufnehmen um nachzufragen (Termin vereinbaren!) , ob die zuständige Beurkundungsbeamtin auch zur gewünschten Zeit anwesend ist!
Für die Registrierung der Eheschließung beim Ampör Bang-Rak stehen problemlos dortige Beschäftigte für ca. 100,-- Baht als Trauzeugen  zur Verfügung.

Anschließend die Heiratsurkunde zwecks Legalisierung !! zurück zur Konsularabteilung der Botschaft.
Diese Legalisierung kann einige Tage in Anspruch nehmen und kostet m.W. derzeit 25,-- EUR
Nach der erforderlichen Legalisierung, welche für deutsche Ämter wichtig/entscheidend ist, kann die Heiratsurkunde in Ruhe durch einen anerkannten Dolmetscher übersetzt/beglaubigt  werden!

-meine Erfahrungen-
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: princo am 05. Februar 2011, 23:04:58
also maenner ihr seid echt klasse. schnell u. praezise. (wir sind so!!.) und weil ich euch ja nicht als trauzeugen gebrauchen kann, geb ich schon mal einen aus [-].
aber gebt mir bitte noch eine hotelempfehlung von dem man kurze wege hat.

danke v. princo

 
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: namtok am 05. Februar 2011, 23:15:29
Die Legalisierung wird nicht einige, sondern sehr viel mehr Tage in Anspruch nehmen (etwa einen Monat), was aber weniger mit dem Arbeitstempo der Konsularabteilung, sondern mit dem der  Thaibehörde zu tun hat, welche das zu legalisierende Dokument ausgestellt hat und nun die Echtheit des angefragten Dokumentes bestätigen muss.

Die Ausstellung der Konsularbescheinigung geht dagegen relativ flott, wenn man alle notwendigen Unterlagen zusammen hat, wie schon gesagt am besten mit Termin.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: tom_bkk am 05. Februar 2011, 23:55:35
Zitat
aber gebt mir bitte noch eine hotelempfehlung von dem man kurze wege hat.

Da du sicher ein paarmal zur Botschaft musst, aber eigentlich nur einmal nach Bang Rak - wuerde ich an deiner Stelle nach einem Hotel in Sathorn / Lumpini oder Silom ( eine U-Bahn Station entfernt) gurgeln  ;)
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 06. Februar 2011, 08:46:01
Die Legalisierung wird nicht einige, sondern sehr viel mehr Tage in Anspruch nehmen (etwa einen Monat),

Nun bei uns dauerte es ganze 12 Tage, denn der Weg Bang-Rak - Botschaft ist ja nicht allzu weit  ;)
Aber ohne die für deutsche Behörden erforderliche Legalisierung ist das Papier wertlos!
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: dii am 06. Februar 2011, 09:39:09
http://www.hotelsguidethailand.com/search/hotel_list.php?l=en&s=a&pc=0301&zone_no=XXXX&zone=2014&price=0&keyword=&bt_search=Search
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 26. April 2011, 22:31:11
Die Legalisierung wird nicht einige, sondern sehr viel mehr Tage in Anspruch nehmen (etwa einen Monat),

Nun bei uns dauerte es ganze 12 Tage, denn der Weg Bang-Rak - Botschaft ist ja nicht allzu weit  ;)
Aber ohne die für deutsche Behörden erforderliche Legalisierung ist das Papier wertlos!

Jede deutsche Behörde ist für sich verantwortlich die im Ausland geschlossene Ehe anzuerkennen.
So steht es im Gesetz,für im Ausland geschlossenen Ehen.

Was ist aber,wen die Rentenstelle diese Eheschließung nicht anerkennt?
Entgegen der Thaigesetzgebung,sagt die Botschaft,sie können in Bang Rak heiraten,ohne die Überbeglaubigung des Ministerium of Foreign Affairs zu erlangen.

Jeder Deutsche sollte sich beim Standesamt 1 Berlin erkundigen,wie die Rechtslage ist.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: TiT am 27. April 2011, 00:01:42

Jeder Deutsche sollte sich beim Standesamt 1 Berlin erkundigen,wie die Rechtslage ist.

Das "jeder"muß man ein bißchen einschränken:

Als Auslandsstandesamt der Bundesrepublik Deutschland nimmt das Standesamt I in Berlin folgende Aufgaben wahr:
...
Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften Deutscher ohne Inlandswohnsitz
...

Quelle: http://www.berlin.de/standesamt1/
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 27. April 2011, 09:59:04
Was ist aber,wen die Rentenstelle diese Eheschließung nicht anerkennt?
Entgegen der Thaigesetzgebung,sagt die Botschaft,sie können in Bang Rak heiraten,ohne die Überbeglaubigung des Ministerium of Foreign Affairs zu erlangen...

rama-6, warum sollte die DRV/Rentenstelle eine Ehe nicht anerkennen, wenn eine Legalisierung durch die Botschaft stattgefunden hat?
Was sagt dazu die Thaigesetzgebung zu der offensichtlich zwischen dem Bezirks-(Standes-)amt Bang-Rak und dem AA Thailands bestehende Übereinkunft auf den Verzicht der Legalisierung?
Was interessiert/geht es die Botschaft an, wenn das Bezirks-(standes-)amt ohne eine weitere Legalisierung des AA TH, die Ehe dort registriert ???
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 29. April 2011, 13:44:00
Ja,richtig,was interessiert das die Botschaft.

Eine Legalisierung durch die Botchaft ist nicht das Papier Wert,auf das es steht,bei einer Heirat in Bang Rak,ohne Übrbeglaubigung durch die Thaibehörden.
Was legalisiert die Botschaft?Nur das Dokument,nicht ob die Eheschließung nach der Thaigesetzgebung erfolgt ist.
Das ist nach Internationalen Recht eine Rechtskräftige Entscheidung der Botschaft.
Die Botschaft ist nicht Verpflichtet die Rechtskräftigkeit der Thaigesetzgebung zu überprüfen.

Das die Botschaft auf ihrer Homepage einen Hinweis,auf die schnelle Eheschließung in Bang Rak gibt ist unwichtig1

Dafür sind allein die Brautleute verantwortlich!

Für eine im Ausland geschlossene Ehe ist das deutsche Internationale Privatrecht heranzuziehen.

Eine Eheschließung ist ein Rechtsgeschäft,nach Artikel 11 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Folglich ist eine Ehe,die im Ausland nach den "dortigem Recht gültig geschlossen" wurde und nicht gegen den deutschen
"ordre public" verstößt als gültig anzusehen.

Die Beurteilung,ob eine gültige Eheschließung vorliegt,hat durch jede inländische Stelle für ihren Zuständigkeitsbereich
selbst zu erfolgen.

Der Nachweis der Gültigkeit nach dem ausländischen Recht obliegt dabei immer den Eheleuten.

Standesamt sagt OK für die Registrierung in Deutschland,Rentenversicherer kann sagen,Beweise beibringen,das die Ehe nach den Gesetzen des Heiratstaates vollzogen wurde.


EDIT: Überflüssiges geschachteltes Vollzitat entfernt.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 29. April 2011, 15:10:31
rama-6, wer verwirrt/irrt nun... :o

Ich hatte Dich gefragt, was es die Botschaft interessiert/anzugehen hat, wenn zwischen dem thail. AA und dem Bezirksamt in Bang-Rak offensichtlich eine Übereinkunft bestehen könnte (wird?) dass man dort beim Standesamt auf eine Legalisierung (>Überbeglaubigung<, um bei deinem Terminus zu bleiben) durch das AA  verzichtet!?

Wenn Du davon sprichst, dass eine Legalisierung durch die Botschaft das Papier nicht wert sei, nun ja... ich  :]

Apropos, was sagt nun die Thaigesetzgebung, denn Du schreibst ja
Zitat
Entgegen der Thaigesetzgebung,sagt die Botschaft,sie können in Bang Rak heiraten,ohne die Überbeglaubigung des Ministerium of Foreign Affairs zu erlangen.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 29. April 2011, 16:29:21
"nun ja,....Du!

Eine Vereinbahrung zwischen AA.Thailand und dem Amphö Bang Rak ist Gesetzeswriedrig. Verstanden?

Meine Ausführungen habe ich vom Standesamt 1 Berlin,mit dem Hinweis,sie sind nicht für Rechtsberatung und Auskünfte zuständig.
Da ich aber mit der Thaigesetzgebung und der Homepage der Botshaft meine Frage verbunden habe,wurde mir diese Auskunft erteilt.

Meine Anfrage wurde auch an die Botschaft weitergeleitet,zur Kenntnisnahme.

Keine Botschaft ist für die Heirat im Ausland zuständig,diese kann nur erfolgen nach der Gesetzgebung zur Eheschließung des Heiratstaates.

Eine Botschaft überprüft nicht,ob die Gesetze des Heiratstaates eingehalten wurden.

Eine Überprüfung der Rechtsgültigkeit kann nur von Behörden,Ämtern und Dieststellen des Heimatstaates,jede für sich verantwortlich,angeordnet werden.

Der Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Heiratsstaates muß durch die Eheleute erfolgen.

Stellt ein Amt fest,die Ehe wurde nicht nach den Heiratsgesetzen des Heiratstaates durchgeführt,wird die Ehe nicht anerkannt.


EDIT: Überflüssiges Vollzitat entfernt.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 30. April 2011, 02:17:17
... Eine Vereinbahrung zwischen AA.Thailand und dem Amphö Bang Rak ist Gesetzeswriedrig. Verstanden? ...

Nun >verstanden< nicht, aber das muss ich ja auch nicht, denn ich tue hier nur MEINE Meinung, gestützt auf eigene Erfahrungen, zu Markte tragen,
Und habe nicht die Absicht, mich mit Dir zu streiten!  ]-[

Aber wo habe ich von einer Vereinbarung zwischen dem DEUTSCHEN AA (Auswärtigen Amt) und dem Bezirksamt (Ampör) Bang-Rak etwas gesagt... (was Du mir ja offensichtlich, falls ich es mal verstanden habe, was Du schreibst & meinen könntest, unterstellst  ;D )

Ich hatte eine durchaus denkbare Vereinbarung der thailändischen Behörden, also dem THAILÄNDISCHEN AA (Auswärtigem Amt) oder auch – wie Du es vorstehend bezeichnet hattest -  Ministerium of Foreign Affairs und dem Bezirksamt Bang-Rak im Sinne!
Denn letztendlich erfolgt die standesamtliche Registrierung der Eheschließung beim Bezirksamt in Bang-Rak, OHNE dass DIESE eine Legalisierung (Überbeglaubigung) seitens des eigenen Außenministeriums verlangen!

Da frage ich mich schon, was dann gesetzwidrig sein sollte ... ???
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 02. Mai 2011, 11:14:32
Noch mal ganz langsam.

Eine Ehe in Thailand geschlossen muß nach der Thaigesetzgebung erfolgen !

Gesetzgebung in Thailand.:http://www.dopa.go.th/English/servi/marry.htm
du kannst den gleichen Wortlaut in Thai haben.

Da steht aber nichts in der Gesetzgebung,es besteht eventuell ein Vertrag,zwischen Außenministerium und Amphö Bang Rak,
eine Ehe zu schließen,ohne Überbeglaubigung durch das Außenministerium.

Alle Staaten haben das Recht,eine Eheschließung in Thailand,nach internationalen Standart,auf die Einhaltung der Gesetzmäßigkeit
in Thailand zu überprüfen!

Für Deutschland kannst du das sehen unter Art.13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
da steht,nach der Gesetzgebung des Heiratstaates.

Eine Ehe geschlossen in Bang Rak ohne Überbeglaubigung,legalisiert von der Botschaft ist keine Rechtsgültige Ehe !

Bedenke,die Botschaft hat kein Recht und keinen Auftrag die Rechtsmäßigkeit der Eheschließung zu überprüfen !
Sie legalisiert nur eine Urkunde,das die Dienstsiegel und die Unterschrift Echt sind.

Egal,ob die Botschaft schreibt,in Bang Rak können sie heiraten ohne Überbeglaubigung ist nicht Rechtsrelevant.

Jedes Brautpaar ist für seine Heiratspapiere selbst verantwortlich.

Eine durch eine Stelle in Deutschland anerkannte Eheschließung ist für andere Stellen nicht Rechtsverbindlich.
Sollte eine Stelle in Deutschland,auch nach Jahren,die Rechtsmäßigkeit der Ehe in Zweifel ziehen,so können sich die Eheleute oder Witwe nicht auf die vorherige Anerkennung berufen.

Den Nachweis über die Rechtsmäßigkeit der Ehe muß von den Eheleuten erbracht werden,mit dem Nachweis,bei der Eheschließung wurde die Thaigesetzgebung eingehalten.

Noch Fragen @P-Pong,ich gebe hier weiter gerne Auskunft.


EDIT: Überflüssiges Schachtelvollzitat weg.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: Blackmicha am 02. Mai 2011, 11:23:12
Versteh eh nicht warum die alten Säcke so scharf aufs Heiraten sind  :-X

Sorry schon mal !
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 02. Mai 2011, 12:40:29
... Noch Fragen @P-Pong,ich gebe hier weiter gerne Auskunft.

...rama-6, aber nicht doch, darauf verzichte ich sehr gerne  ;]

Entgegen Deinen teils wirren Ausstreuungen verstehe ich die Gesetzeslage und das damit einhergehende Prozedere  einwandfrei...
(aber wer will schon ausschließen, dass ICH wirren Gedanken nachhänge, hier verbreite ... sollte dem so sein, bitte ich um Entschuldigung ]-[)

Du solltest alle Deine einstreuende Ergüsse – nicht nur hier im Zusammenhang einer Eheschließung/Heirat in Bang-Rak -  nochmals mit sehr wachem Geist lesen, mehr verbietet mir die „die Achtung vor dem Alter“, obwohl das ja kein Verdienst sondern ein natürlicher Prozess ist... ;)


Für mich ist dieses Thema, eigentlich der   :-X- sorry: oftmals wirre Austausch mit Dir – rama-6 -  somit abgeharkt!


P.S.: Eine klitzekleine – allgemeine - Anmerkung sei mir noch gestattet: Berufe Dich nicht stets auf die gehandhabten Verfahrenshinweise f. Berlin (http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?157323)  :-) welche wohl kaum in gesamt-bundesdeutscher Befolgung zu münden  hat ...denn es gibt mehr Bundesländer – nämlich weitere 15! in denen z.T. unterschiedlich gehandelt wird -  als nur Dein Berlin!

Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 05. Mai 2011, 15:25:05
Möchte dier nun doch noch mal Antworten.

1)Die Gesetzgbung zum AufenG  Berlin ist die Rechtsgültige Fassung für Deutschland,jede ABH in Deutschland ist daran gebunden.
Die Grundfassung ist im Gestzesblatt von Deutschland veröffentlicht.
In der Berliner Ausführung sind noch Urteile aus ganz Deutschland mit einbezogen und auf den neuesten Stand gebracht über die Ausführungsbestimmungen.Diese Ausführungsbestimmungen sind für alle ABH in Deutschland Rechtsverbindlich.

Kann eine ABH eine Entscheidung treffen gegen ein Urteil eines Gerichtes?

Mein Alter spielt für mich keine Rolle,bin ebend schöne 76 Jahre Alt geworden.

Die wirren Einstreuung,in Bang Rak,ohne Überbeglaubigung der Konsularbescheinigung,keine gültige Eheschließung,kannst du
der freundlichen Standesbeamtin vom Standesamt1 Berlin doch erklären,was Sie füe wirres Zeug zum besten gibt.

E-Mail.:wilss@LABO-Berlin.de

Zur Beurteilung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist das deutsche Internationale Privatrecht heranzuziehen.
Hierbei handelt es sich um Art.11 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. (EGBGB)
Jede Stelle in Deutschland ist für sich allein Berechtigt die Gesetzeseinhaltung zu überprüfen.
Für die Einhaltung der Gesetze ist allein das Ehepaar verantwortlich,auch für die Beweiserbringung.

Bei Gerichtsenscheidungen zwischen Rentenkasse und Klägerin,spielt der Art.11 die Enscheidende Rolle.
Die Gesetzgebung des Heiratsstaates muß eingehalten werden,sonst keine Witwenrente.

Nun kannst du die Gesetzestexte nochmal mit SEHR WACHEM GEIST,LANGSAM durchlesen.
Noch ein kleiner Hinweis,das Standesamt hat meine Anfrage an die Botschaft weitergeleitet.

Nun steht auf der Homepage der Botschaft In Fettdruck und unterstrichen.:"Die Konsularbescheinigung bedarf zusätzlich der "Überbeglaubigung"durch das TH.AA.in Bangkok,da sie sonst von den TH.Standesbeamten nicht anerkannt wird"
(Ausnahme derzeit in der Praxis ist die Eheschließung beim  Standesamt Bang Rak in Bangkok)

...........

Edit: Unnötiges Vollzitat entfernt.
Es macht keinen Sinn, den direkt vorangegangenen Beitrag komplett zu zitieren. Ferner sieht es dämlich aus, beeinträchtigt die Übersichtlichkeit und verbraucht nur Speicherplatz.

Gruss   Achim
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: schoopthai am 05. Mai 2011, 15:48:22
Ich habe 1992  auf dem Standesamt in Bang Rak geheiratet.
Bin direkt mit der Heiratsurkunde zur Deutschen Botschaft und habe die Uebersetzung und alles am selben Tag bekommen.
Braucht nicht zum Ministry of Foreign Affairs fuer die Ueberbeglaubigung.
Visa fuer meine Frau in einer Woche, da die noch in Deutschland anfragen mussten.
Ging damals mit Fax und fuer DM 50.- ca. wurde ein Express Service der Deutschen Botschaft angeboten. Lange her ;)
War allerdings damals auch ein Hinweis eines mir bekannten zustaendigen Beamten der Deutschen Botschaft,
der mir mitteilte in Bang Rak zu heiraten, da das einfacher sei
wie auf anderen Standesaemtern.
Ist in der Zwischenzeit natuerlich einiges Wasser den Chaopraya runtergeflossen, koennte aber immer noch so sein :] wer weiss --C

Also bis dann

Michael
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 05. Mai 2011, 16:07:47
rama-6.... sorry, mein schlechter Ruf, zudem kennen WIR uns ja virtuell schon SEHR lange  ;], deswegen:

Um was du dich streitest weist du auch nicht. Aber du hast recht. Ist das ok so?


Ich habe 1992  auf dem Standesamt in Bang Rak geheiratet.
 ...Ist in der Zwischenzeit natuerlich einiges Wasser den Chaopraya runtergeflossen, koennte aber immer noch so sein :] wer weiss --C 

... nun, schoopthai, bei mir ist es nicht soo lange her, aber >geändert< hat sich offensichtlich - zumindest bis letzten Sommer - auch bis heute nichts... Eheschließung wie gehabt ohne >Erlaubnis< des thailändischen Außenministeriums  }}

Somit leben wir beide lt. rama-6 in einer rechtsungültigen Ehe ... :o
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 05. Mai 2011, 16:11:31
 ??? ??? P-Pong habt Ihr die Ehe nicht auf der Deutschen Botschaft legalisieren lassen, ich frag ja nur  ??? wegen der späteren (möglichen) Rente für Sie .
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 05. Mai 2011, 16:15:12
... selbstverständlich haben wir das unmittelbar vornehmen lassen, wir warteten allerdings knapp 8 Tage auf den Rücklauf... der dort für die Legalisierung tätig gewordene Thai, Khun Jamrat, ist sehr zuvorkommend  }}

Also keine Bange, rama-6 will uns allen nur Angst machen   :-)
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: schoopthai am 05. Mai 2011, 16:31:59
Kann nur noch mal bestaetigen, das es so war, und das die sogenannte Legalisationbescheinigung  der Ehe von der Konsularabteilung
der Botschaft bestatigt wurde.
Wie bereits vorher gesagt, musste allerdings ca 1 Woche auf die Bestaetigung aus Deutschland warten bis das Visa
meiner Ehefrau betaetigt wurde und wir nach Deutschland fliegen konnten.
Dann direkt auf das Kreisverwaltungsreferat in Muenchen, die haben alles im Pass umgeschrieben und uns ohne Anfrage
darauf hingewiesen, das meine Frau jetzt auch arbeiten koennte. Ins naechste Zimmer und innerhalb von 10 Minuten Arbeitserlaubnis
bekommen. ???  Irgend ein Unterschied zu Thailand??? C--

Bis dann

Michael
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: MIR am 05. Mai 2011, 16:37:49
Habe auch in Bang Rak geheiratet.

Habe Heiratsurkunde auf der Botschaft legalisieren lassen.

Dann alle Erforderlichen Unterlagen nach DE zu meinem Vater geschickt, der hat dann in meiner Geburtsstadt die Ehe auf dem Standesamt eintragen lassen.

Ging Reibungslos, obwohl ichin De nicht mehr gemledet war.

Diese ist jetzt 1,5 Jahre her.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 05. Mai 2011, 16:42:10
Nun ich möchte Sie im November heiraten, und dann in Deutschland die Familienzusammenführung beantragen (die Tochter soll dieses Schuljahr in Thailand noch zu ende bringen).

Klar möchte ich die Ehe in BKK von der Deutschen Botschaft legalisieren lassen.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 05. Mai 2011, 17:49:56
Kein Problem für Leute,die in Thailand eine Ehe eingegangen sind auf dem Amphö Bang Rak,ohne überbeglaubigung der Konsularbescheinigung durch das AA Thailand.

Schreibt doch an die Botschaft in Bangkok,an die Konsularabteilung und fragt,ist meine Ehe Rechtskräftig geschlossen,ohne Überbeglaubigung der Konsularbescheinigung auf dem Standesamt Bang Rak?
Nach Artikel 11 Abs1 (EGBGB) währe die Ehe nicht Rechtskräftig geschlossen.Meine Frau würde vom Rentenversicherungsträger keine Witwenrente erhalten.

Fragt euren Rentenversicherungsträger,habe die Ehe in Thailand geschlossen,nur mit der Konsularbescheinigung der Botschaft,ohne Überbeglaubigung durch das AA Thailand.Schreibt mit zu,die Thaigesetzgebung.
Bin ich nun eine Rechtsgültige Ehe mit meiner Frau eingegangen nach Art. 11 Abs.1 (EGBGB) erhält meine Frau eine Witwenrente unter dieser Voraussetzung?

Beide werden euch antworten,für die Einhaltung der Rechtsmäßigkeit bei der Eheschließung im Ausland sind die Brautleute verantwortlich.
Den Nachweis über die Einhaltung der Ehegesetze des Auslands,haben die Eheleute/Witwe zu erbringen.
Legalisation der Ehe durch die Botschaft ist kein BEWEIS.Kann jeder unter Internationalen Urkundenverkehr nachlesen.

Noch ein kleiner Dämpfer.

BVerwG Beschluß vom 02.06.2008  6B 17.08     Keine Rechtsgültige Ehe,keine Rente.Hier kommt über 20 mal der Artikel 11.Abs.1 (EGBGB) ins Spiel.Nicht geheiratet nach der Gesetzgebung,in Ägpten.
Es werden noch weitere Gerichtsurteile zitiert über eine Rechtskräftige Ehe.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 05. Mai 2011, 17:55:34
... nun - crazyandy - dann berichte ggf. nach Abschluß mal eingehend, wie und auf welchem Wege die Familienzusammenführung, Nachzug des Kindes erfolgte/  bzw. angedacht ist, denn es soll ja nicht nur eine Möglichkeit dazu geben.... ;)

... und als Standesamt würde ICH >empfehlen<  Bang-Rak, vereinfacht Mühe & Arbeit  ;)
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 05. Mai 2011, 18:02:14
Die (zukünftige) Frau soll mit Tochter (12J) zusammen im nächsten Jahr nach Deutschland fliegen, ich möchte nicht das die Tochter über Monate "allein" in Thailand ist.

Bang Rak scheint ja bei den Farang sehr beliebt zu sein, nur Mia möchte wahrscheinlich im Heimatort heiraten, das sollte doch auch gehen (hoffe ich mal).
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 05. Mai 2011, 18:08:39
... nun ja, das Standesamt ist frei wählbar, bist an nix gebunden, da Du ggf. ja mit einem Ehefähigkeitszeugnis/Konsular-Bescheinigung die Ehe schließen wirst/könntest, würde eine Registrierung der Ehe in Bang-Rak (ist doch nur ein 5-Minuten-bürokratischer-Registrier-Termin) die Wege vereinfachen/erleichtern  }} ... die Fete kann dann doch unter Power auf dem Dorf erfolgen...  ;)

Aber unser rama-6 wird nun gegen das EFZ (Ehefähigkeitszeugnis) zu Felde ziehen  :-) ... aber lass Dich nicht beirren!
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 05. Mai 2011, 21:47:57
Dieses EFZ wird bis Nov 2011,so wie es bis jetzt besteht,überprüfung der Ehepaartnerin in Deutschland,ob diese eine Ehe im Heimatzstaat eingehen kann,verschwunden sein!

Habe nachgefragt beim AA in Deutschland,da Deutschland Weltweit diese Praxis anwendet,ob das Gedeckt ist mit der Staatlichen Gesetzgebung des Heiratstaates.Eine Überprüfung des Ehegatten durch deutsche Behörden für eine Eheschließung im Heimatstaat.

Habe dem AA eine Zeit gegeben von 14 Tagen,um diese Praxis zu beenden.
Denkst du,ich kann Deutschland nicht an den Pranger stellen Weltweit?

Eigenartiger Weise hast du nicht auf meinen Beitrag von heute um 17:49 geantwortet.keine Erklärung des Gerichtsurteiles zum Artikel 11 Abs.1 (EGBGB)


EDIT: Überflüssiges Vollzitat entfernt.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 05. Mai 2011, 22:22:48
Hallo @P-Pong und alle anderen,die in Bang Rak geheiratet haben,ohne Überbeglaubigung durch das AA Thailand,wie es die Thaigesetzgebung vorschreibt,meinen Glückwunsch.Sollte die Ehe nicht anuliert werden von den Ehepaartnern und eine neue Ehe,nach der Gesetzgebung in Thailand geschlossen werden,ist die Witwenrente im *Hintern*.

Habe gerade eine Antwort auf meine Anfrage vom DRV-Bund erhalten.
Jeder der Interesse hat,sollte dort selbst nachfragen.

xxxxx@drv-xxxxx.de

"Bei einer Eheschließung im Ausland genügt die Beachtung der Gesetze des Ortes,an dem die Ehe geschlossen wurde,
allerdingst müßen die materiellen Voraussetzung des Heimatrechts (zum Beispiel Ehefähigkeit ,Anerkennung der vorherigen
ausländischen Scheidung) erfüllt sein (Art.13 EGBGB in Verbindung mit Art.11 Abs.1 EGBGB)
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 05. Mai 2011, 22:34:12
Habe nachgefragt beim AA in Deutschland,...
Habe dem AA eine Zeit gegeben von 14 Tagen,um diese Praxis zu beenden....

1. Wie lautete die Antwort?
2. Hast Ihnen also ein Ultimatum gestellt  ;]
3. Eine sinn-/nutzlose Antwort wollte ich mir ersparen, zuderm dies (wohl eine Antwort von Frau xxxxx)

Zitat
"Bei einer Eheschließung im Ausland genügt die Beachtung der Gesetze des Ortes,an dem die Ehe geschlossen wurde,
allerdingst müßen die materiellen Voraussetzung des Heimatrechts (zum Beispiel Ehefähigkeit ,Anerkennung der vorherigen
ausländischen Scheidung) erfüllt sein


sagt uns doch eigentlich alles...! oder IRRE ich mich wieder :'(

...und somit "Gute Nacht", würde ich auch Dir empfehlen!
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: Bruno99 am 05. Mai 2011, 23:10:12
@P-Pong

als reinkarnierter P(neu) sind einige deiner Kommentare durchaus lesenswert, aber wieso du diese mit einer Beinpinkler-Bemerkung abschliessen musst erschliesst sich mir nicht so ganz.

]Aber unser rama-6 wird nun gegen das EFZ (Ehefähigkeitszeugnis) zu Felde ziehen[/i]  :-) ...

...und somit "Gute Nacht", würde ich auch Dir empfehlen!


Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: supawan am 06. Mai 2011, 00:22:04
Nur damit das klar ist,

Zitat Rama-6, 

 Habe dem AA eine Zeit gegeben von 14 Tagen, um diese Praxis zu beenden....


 Fuer mich ist hier klar wer ein Beinpinkler ist  {[  >:
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: Ozone am 06. Mai 2011, 06:21:17
Habe dem AA eine Zeit gegeben von 14 Tagen,um diese Praxis zu beenden.

Nicknamen-Outing?  :-)

Willkommen im Forum, Guido W.  :P
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: khon_jaidee am 06. Mai 2011, 06:28:49
Guido W.

Da könnte was dran sein...

Denkst du,ich kann Deutschland nicht an den Pranger stellen Weltweit?

G.W. kann das bestimmt.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 06. Mai 2011, 08:07:10
@P-Pong .... wieso du diese mit einer Beinpinkler-Bemerkung abschliessen musst erschliesst sich mir nicht so ganz...

Bruno99, ich denke, dass ich den rama-6 sehr lange Zeit mit seinen teils obskuren Ansichten/Äußerungen, u.a. – wie er sich ja selbst darstellte – Prozessha*** zu Genüge auch auf anderen Foren-Feldern begegnet/kennenlernen konnte, dass ich mir mein eigenes Urteil über seine Sachbeiträgen erlauben kann/darf.

Seine Äußerunegn sind in verschiedener Richtung oft grenzwertig (wie für einige Lesende sicher auch meine, aber damit kann ich leben, bin m. E. nach wie vor ständig im Besitz meiner Geisteskräften  ;)).

Ich hatte erst vor wenigen Wochen einen Einblick hier gewährt, aus welchen Gründen ein rama-6 woanders einst eliminiert wurde, nicht etwa wegen unsachlicher Anpinkeleien, Beleidigungen anderer User o. ä., sondern aus persönlichen Gründen, die ich hier nicht erneut durch Zitate weiter ausführen möchte. :-X
Zu Recht hatte ein Mod. diese Hinweise hier entfernt!

Ein Jeder, der rama-6 über längere Zeit mit seinen Einlassungen kennt, sollte sich sein eigenes Urteil bilden!

Ist  ja durchaus möglich, dass ICH so manches Mal völlig neben mir stehe!; zumal mir ein Guido W. absolut nix sagt ???                             






Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 06. Mai 2011, 10:33:33
Habe dem AA eine Zeit gegeben von 14 Tagen,um diese Praxis zu beenden.

Nicknamen-Outing?  :-)

Willkommen im Forum, Guido W.  :P

Ist schon Eigenartig wie hier von einem Global Moderator eine Diffamierung angegangen wird!

Kann dieser nicht mal im Archiv nachsehen,wo ich schon unter "rama-6"dabei war und die E-Mailadresse vergleichen,unter welche ich mich angemeldet habe???

Wie wurde ich angegriffen und Verhöhnt,im Forum vom Tip,für meinen Kampf für uns deutsche Auslandsrentner,unsere Rente Kostenfrei,nach der Gesetzgebung in Thailand zu erhalten?
Was ist nun mit der Kostenfreien Überweisung?

Der Erste Senat des BVG überlegt noch immer über die Klageannahme  unter dem Aktz.: 1 BvR  764/11

Wobei die DRV Berlin Fakten schaffen möchte,diese Klage zu verhindern.

Lezten Monat wurde unsere Rente Kostenfrei Überwiesen,für den Monat davor wurde uns eine Extrazahlung von 2000,-Baht gezahlt.
Fragt nur mal unter euren Bekannten!

Nun zu der Gesetzgebung in Thailand für die Eheschließung.: Das Standesamt 1 Berlin sagt,eine Rechtsgültige Ehe ist vollzogen,
nach der Gesetzgebung des Art. 11 Abs 1 EGBGB,der Rentenversicherungsträger sagt,einen Rechtsanspruch auf Witwenrente besteht,bei Einhaltung des Art.13  EGBGB in Verbindung mit Art.11 Abs.1  EGBGB.

In beiden Artikeln steht,eine Rechtsgültig Ehe im Ausland ist anzuerkennen,unter der Voraussetzung der Einhaltung der Gesetze des Heiratstaates,vollzogen von einem Beamten der von diesem Staat damit Beauftragt wurde.

Jeder für sich kan doch bei der Botschaft anfragen,warum schickt die Botschaft,offen auf ihrer Homepage,entgegen der Thaigesetzgebung,diese Leute in eine Rechtsungültige Ehe?
""Die Konsularbescheinigung muß vom AA Thailand Überbeglaubigt werden,ohne Überbeglaubigung erkennen die Amphös in Thailand die Konsularbescheinigung nicht als Rechtsgültig an.
Aber gehen sie zum Standesamt Bang Rak,da wird die Überbeglaubigung nicht verlangt.""

Die Botschaf wird euch antwoten,wir sind nicht befugt und Berechtigt eine Eheschließung in Thailand auf ihe Rechtsgültigkeit zu überprüfen.Wir Bestätigen nur die Unterschrift und den Dienstsiegel des Amphö als Echt.
Dann wird noch der Rechtliche Hinweis erfolgen

 Die Gesetzgebung über den Nachweis des Art.11 und 13.Abs.1
Alle Brautpaare sind für die Einhaltung der Artikel allein und Selbstverantwortlich zuständig.
Alle Ehepaare/Witwen müßen selbst den Nachweis der Rechtsgültigkeit erbringen,auf Nachfrage einer Stelle in Deutschland.

Wer nun Denkt,ich habe meine Ehe in Deutschland auf dem Standesamt registrieren lassen,unterliegt dem Trugschluß,diese sei nun eine Rechtsgültige Eheschließung.Eine Rechtsungültige Ehe dem Standesamt unterzujubeln ist Strafbar.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 06. Mai 2011, 12:24:28
Ist schon Eigenartig wie hier von einem Global Moderator eine Diffamierung angegangen wird!...

... Du solltest eigentlich diesem Mod dankbar sein, ein anderer, oder z. B. gar ich, hätte längst zu anderen Mitteln gegriffen!
Auch wenn Du einer Gebetsmühle gleich (l)eierst, der Sermon wird dadurch nicht besser-richtiger-zutreffender ;]

DIR  - SORRY -glaube ich nur das, was Du hier an erhaltenen Schreiben der bemühten Behörden/Gerichte oder Buddha weiß wem einstellst  ;} , Klarnamen darfst Du gerne  streichen/abdecken!

Dann bin ich auch sehr gerne bereit, vor Dir, um Entschuldigung nachsuchend, auf den Knien zu rutschen!
Aber ich denke auch, wer in einem Thai Forum aktiv ist und behauptet, er sei normal, ist bestimmt ein sehr interessanter Mensch  ;) und wenn Du nun denkst, ich sei blöd, bist du genau beim Richtigen  C--

Ich weiß, vorstehendes ist sehr grenzwertig, aber klare Worte sollen angebracht sein/dürfen!
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: Kern am 06. Mai 2011, 15:27:19
Hallo P.Pong


Ich hatte erst vor wenigen Wochen einen Einblick hier gewährt, aus welchen Gründen ein rama-6 woanders einst eliminiert wurde, nicht etwa wegen unsachlicher Anpinkeleien, Beleidigungen anderer User o. ä., sondern aus persönlichen Gründen, die ich hier nicht erneut durch Zitate weiter ausführen möchte. :-X
Zu Recht hatte ein Mod. diese Hinweise hier entfernt!


Genau solche stillosen Aktionen und Sätze sind hier absolut nicht willkommen! Und das ist Dir auch klar, aber als Glashausbewohner tunkst Du rama-6 trotzdem wieder öffentlich in den Dreck.
Möchtest Du hier etwas austesten?  >:
Das TIP Forum ist ein Platz für Informationsaustausch und Unterhaltung,aber definitiv kein Platz, um persönliche Animositäten auszuleben.

Wir wissen hier schon lange, dass P-Pong im Forum ex-Somprit ist.

Solange P-Pong sich an die Spielregeln hält, gibt es aus unserer Warte dagegen nichts einzuwenden. Es sind noch einige andere (uns bekannte) Reinkarnationen unterwegs, deren Anwesenheit und Teilnahme wir dulden seit sie den gesteckten Rahmen nicht mehr mutwillig sprengen.

Zwar gehen am 21.12.2012 die Welt und das TIP Forum sowieso unter    :D  , aber bis dahin soll es hier zivilisiert ablaufen.
Dazu gehört, dass man Menschen mit anderen Meinungen weniger als Diskussionsgegner behandelt sondern mehr als Diskussionspartner.
Also bleibe bitte sachlich und packe Deinen Giftstachel wieder ein.


Gruss   Achim
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 06. Mai 2011, 15:52:04
Danke @Kern,wußte nicht das @ P-Pong Somprit ist,hätte ihm sonst nicht geantwortet.
Aber jeder der über Bang Rak geheiratet hat,sollte sich überlegen die Ehe,ohne Überbeglaubigung anulieren zu lassen,hier in Thailand und eine neue Ehe mit Überbegaubigung einzugehen.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: MIR am 06. Mai 2011, 17:41:44
@ rama 6

Manchmal solltest Du Deine Anfragen und Prozessgeilheit zurueck schrauben.

Bedenke man koennte schlafende Hunde wecken, die dann alles noch komplizierter machen.

Manchmal koennen diese Anfragen mehr schaden anrichten, als das Sie gutes bewirken.
denn nicht jeder will wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht ziehen.

Was Dein Gutes recht ist.


Schoenen Gruss

Und es faengt an zu nerven
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: hmh. am 06. Mai 2011, 18:00:22
Solange die Prozeßhanselei, die einem nur Lebenszeit und -qualität kostet, nicht ins Forum getragen wird, ist es noch erträglich...

Bleibt bitte alle sachlich, das Thema an sich ist ja wert, daß man sich darüber austauscht.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: Blackmicha am 06. Mai 2011, 18:31:20
Wenn ich das alles lese ... Komme ich wieder zu post # 19 zurück  ;]

Habe bis jetzt noch keine plausible Erklärung hier und anderswo gelesen !
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: MIR am 06. Mai 2011, 18:50:00
@ rama 6

Nach Deinen Ausfuehrungen,  ist diese Urkunde nicht anerkannt, von der Deutschen Rentenkasse.

(http://www.bildercache.de/bild/20110506-135310-220.jpg)(http://www.bildercache.de/bildercache_80x15.gif)
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 06. Mai 2011, 20:19:35
MIR, mit solcher Unterlage (geheiratet wurde in BKK/Bang-Rak) habe ich in den letzten Jahren nicht nur 1x einen Witwenrenten-Antrag versehen und nach D. gesandt... die Rente rollt ungestört  ;)

Hinsichtlich des mir eingehandelten Rüffels  ???  (wo er Recht hat, hat er Recht!) von unserem Mod.Kern muss ich mich erst zu einer sachlichen, gesitteten Erwiderung sammeln!
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 06. Mai 2011, 22:43:12
@MIR,ich habe noch nie einen Proßes geführt!
Ich habe wohl eine Klage beim BVG eingereicht,diese wurde auch unter dem Aktz.: 1 BvR 764/11 zur Klagezulassung erst mal angenommen,vom Ersten Senat.
Was habe ich damit Erreicht?
Die DRV Berlin hat die Rentenüberweisung durch die Bank of America durchführen lassen,diese hat so zugelangt,das den Rentnern in Thailand zwischen 50-70,-Euro fehlten.Bei 10000 Rentnern in Thailand mit Witwenrentnerinnen sind das im Monat,nach unten gerechnet 500,000,-Euro Beschiß.
Wie hat die DRV Berlin reagiert auf die Klageeinreichung? Im Vormonat habe ich 2000,- Baht Extraüberweisung erhalten,diesen Monat wurde die volle Rente angewiesen.Das Bestätigen mir in Cha-Am 15 deutsche Auslandsrentner.
Wie aber wurde ich im Forum beschimpft und als Proßeshansel beschuldigt,die Gesetzgebung könnte ich nicht lesen,jede meiner Erklärung und Gesetzeshinweise wurden in Zweifel gezogen,von den Besserwissern.
Es hat auch bei dir Wirkung gezeigt,woher willst du sonst Wissen,das ich ein Proßeshansel bin?

Das Einstellen deiner Urkunde ist auch schon wieder so eine Unterstellung!
Meine Gesetzeshinweise beziehen sich nur auf Bang Rak!
Jedes andere Amphö in Thailand verlangt die Überbeglaubigung,schreibt doch selbst die Botschaft.
Jede Heirat in Thailand ist Rechtskräftig,nur die nicht von Bang Rak ohne Überbeglaubigung.

Was gehen mich Deutsche an,die wollen 5,-Euro sparen und 4 Tage für die Überbeglaubigung!
Nur später kommt das Böse erwachen,daran sind dann immer die anderen Schuld,so wie ich?
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: supawan am 06. Mai 2011, 23:24:18
 {-- Ich frag jetzt mal die  Rentner die nicht in Cha Am wohnen, ob die auch seit neuestem mehr Kohle erhalten .Wenn nicht ist das ganze doch ziemlich seltsam, odrrr?   --C

 Wenn wie Du sagst oder schreibst die in Bang Rak geschlossenen Ehen ungueltig sind, wieso sollte ich sie dann annulieren? Ungueltig ist Ungueltig, odrrr?   --C

Ähm, Unterstellung?.Wegen 5 Euro,ich hoffe Du packst Dich dabei auch an deine eigene Nase, odrrr?  {[

 Netter Zeitgenosse den Deutsche nichts angehen ,aber im Deutschen Paragraphendschungel rumschnueffeln und sich Unbeliebt machen, solltest eventuell mal Heiraten,wirst sehen das dies die Langeweile vertreibt. {/

Cha Am?, da wird mir irgendwie unheimlich zumute.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 07. Mai 2011, 08:28:04
... nun nach einem gesunden ausgiebigen Schlaf erkenne ich den mir erteilten Rüffel zu Recht an!

Auch, wenn man weiß, dass man in der ergangenen Sach-Information die Nase vorne hat, }}  soll man andere, ggf. weniger informierte nicht derart an den Pranger stellen! {;

Ein jeder intelligent Lesender wird das für IHN erforderliche stets aus differenzierender Meinung herauslesen und ggf. für sich verwenden.
Ich berufe mich nicht auf trockene, leblose Paragraphen, sondern i. d. R. ausschließlich auf eigene Erfahrungswerte...durchlaufen/ausprobiert = Ziel erreicht!

Somit werter rama-6   ]-[  obwohl mich dies

Zitat
Aber jeder der über Bang Rak geheiratet hat, sollte sich überlegen die Ehe, ohne Überbeglaubigung anulieren zu lassen,hier in Thailand und eine neue Ehe mit Überbeglaubigung  einzugehen.

mehr als nur ... nun ja beunruhigt.

Denn dann wären mindestens 3 von mir begleiteten  Witwen-Renten hier nun Betrug am Steuerzahler und mein Engel würde die ihr zustehende Versorgung ebenfalls nicht bekommen  >: :o
 
Apropos, die Rentner, welche ich hier in CNX kenne, wandten sich gegen die anfangs ausgeübte Praxis der Mittlerbank (Amerik..), welche nicht nur hohe Gebühren sondern auch noch im Baht-Kurs überwies...  :o und bekamen jetzt den Kursverlust zwischen Baht : EUR und die überhöhten Gebühren zurück!

Tja supawan, wie hatte wohl rama-6 hier seine Ehen geschlossen... in Bang-Rak (?), mit oder ohne EFZ, Konsularbescheinigung, mit oder ohne eine Legalisierung durch das thailändische AA
 ???
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 07. Mai 2011, 10:26:13
{-- Ich frag jetzt mal die  Rentner die nicht in Cha Am wohnen, ob die auch seit neuestem mehr Kohle erhalten .Wenn nicht ist das ganze doch ziemlich seltsam, odrrr?   --C

 Wenn wie Du sagst oder schreibst die in Bang Rak geschlossenen Ehen ungueltig sind, wieso sollte ich sie dann annulieren? Ungueltig ist Ungueltig, odrrr?   --C

Ähm, Unterstellung?.Wegen 5 Euro,ich hoffe Du packst Dich dabei auch an deine eigene Nase, odrrr?  {[

 Netter Zeitgenosse den Deutsche nichts angehen ,aber im Deutschen Paragraphendschungel rumschnueffeln und sich Unbeliebt machen, solltest eventuell mal Heiraten,wirst sehen das dies die Langeweile vertreibt. {/

Cha Am?, da wird mir irgendwie unheimlich zumute.

Hallo @supawan,eigentlich bringst du hier nur Verdächtigungen und Unterstellungen gegen mich vor!
Mir ist Bewußt,Erklärungen zu deinen Außerungen werden dir eventuell nichts sagen,aber ich hoffe anderen damit zu helfen,die deine Außführung gelesen haben.
Zu 1)Rente ohne Überweisungsgebühren!Das mit der Zahlung von Überweisungsgebühren,muß nichts mit meinen Eingaben zu tun haben!
Eventuell ist die DRV Berlin selbst darauf gekommen,den Betrug,entgegen der Gesetzgebung zu beenden.Sind doch bloß Pinats,
bei 1,000,000 Auslandsrentnern macht das doch nur,bei 15,-Euro Überweisungsgebühr,15 Milionen Euro im Monat.
Setze ich dagegen nur 100,000 Außereuropäische Auslandsrentner,so hat die DRV Berlin,nur um 1,5 Milionen betrogen im Monat!

Deine Unterstellung,nur Rentner in Cha-Am haben die volle Rente nun erhalten,kannst du doch belegen?Merkst du auch,das ist eine lächerliche Unterstellung?
Ich sage dazu,zwei Thaifrauen,Witwen deutscher Freunde haben das auch für zwei Monate erstattet bekommen.
Nun muß nur noch das BVG Feststellen,die Nichtübernahme der Überweisungsgebühren ist nicht gedeckt mit der Gesetzgebung
nach dem SGB.Ich würde dann von der DRV Berlin so ca.1080,-Euro erstattet bekommen.

Zu2)Heirat in Bang Rak,ohne Überbeglaubigung.Eine geschlossene Ehe muß erst durch ein Gericht aufgehoben werden,
auf Antrag einer oder beider Eheleute,oder durch ein Amt,das die Rechtsmäßigkeit anzweifelt.
Du kannst auch nicht hingehen und sagen,diese Vorehe ist ungesetzlich,ich heirate nun eine andere Person.Das Standesamt wird sagen,lassen sie die Vorehe aufheben,dann können sie neu heiraten.

Zu3)Jeder der im Ausland heiratet muß sich über die Eheschließungsgesetze informieren.Hier in Thailand kann jeder auf die Homepage der Botschaft fündig werden.Da steht,"alle Amphös in Thailand verlangen die Überbeglaubigung des AA von Thailand,
nur auf dem Amphö in Bang Rak benötigen sie diese Überbeglaubigung nicht."
Da würden bei mir alle Alarmglocken klingeln,hier die Thaigesetzgebung,dort das Amphö Bang Rak.

Das deutsche Recht schreibt vor,jede im Ausland geschlossene Ehe muß nach der Gesetzgebung des Heiratstaates erfolgen.

Ich bin nun der schuldige,weil ich auf die Gesetzeslage hinweise?Ich wühle im Paragraphendschungel um mich unbeliebt zu machen?
Nein,so wird kein Schuh daraus!Jeder der in Thailand auf dem Standesamt Bang Rak geheiratet hat,ohne Überbeglaubigung,ist selbst Schuld.
Er wollte die 5,-Euro Gebühren sparen und die 4 Tage Wartezeit,Botschaft schreibt ja,in Bang Rak geht es auch ohne!

Du fühlst dich angegriffen,ist deine Sache,andere sagen Danke für die Aufklärung!

Zu 4)Verheiratet,ich bin verheiratet mit einer Thailänderin,Eheschließung in Deutschland.
Meine erste Ehe wurde geschlossen auf dem Amphö Rangsit,1976,mit der Meldebescheinigung der Polizei,einem Führungszeugnis und einer Paßcopie.



-----------------------------------

EDIT: Zitat richtig formatiert

Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: Ventura am 07. Mai 2011, 12:18:21
Die ganze Paragragh - Reiterei der vorwiegend 68er Generation ist echt zum Kotzten! {/

Diese Generation und unser ganzes Lehrer- und Beamtemtum hat den dt. Staat genug ausgebeutet!

Irgendwann wird auch auf dem letzten Grabstein ein Gedenken an die 68er zu finden sein. [-] ;}

Vielen dank noch mal an diese Generation, denn ich  (Jahrgang 1972) werde mich mit dem Thema Rente (und alles, was damit zusammenhaengt) sicherlich nicht rumaergern und auseinandersetzten muessen, da wir sowieso leer ausgehen werden.

Rente ins aussereuropaeische Ausland ueberweisen zu lassen und dann auch noch auf die Erstattung des kursverlustes und/oder der ueberweisungsgebuehren durch den deutschen Steuerzahler zu pochen, zeigt doch wie egoistisch und krank unsere Gesellschft verkommen ist.  :o

Ja, auch ich lebe seit vielen in Thailand und auch hier treffe ich immer wieder dieses Geschwuer einer Generation, die eigentlich laengst in den Geschichtsbuechern unter dem Aspekt  "negativ agierende Gesellschaft" verschwunden sein sollte.

es werden sich schon die richtigen im Treat angesprochen fuehlen.

Also, in diesen Sinne wuensche ich noch frohes diskutieren und ein unterhltsames Wochenende.

Vileicht sollten einige von Euch mal wieder ein wenig mehr Zeit mit Euerer Mia verbrignen, denn diese halten im uebrigen recht wenig von der ganzen paragraphen- reiterei.....



Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: uwelong am 07. Mai 2011, 12:43:12
Was um alles in der Welt ist denn nun wieder die "68er Generation"?


 ???

Bist du viell. der 16ender, der in der ganzen Welt zu Hause ist?

 >:
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: Isan Yamaha am 07. Mai 2011, 12:48:10
Ja kennste das nicht,die haben die Welt Verändert. :D :]

http://www.stern.de/politik/geschichte/68er-serie-wie-eine-generation-die-welt-veraenderte-602705.html
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: uwelong am 07. Mai 2011, 12:52:50
Ja yamaha, es fällt mir wieder ein! Konnte nur keinen Zusammenhang finden!

Aber wir sind ot!
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 07. Mai 2011, 12:53:57
Ventura interessante jedoch sehr polemische Denkanstöße {+

Aber ich denke auch, dass diese weniger in das Problem der Eheschließung, speziell im Falle: Standesamt  Bang-Rak ... sondern  zur Frage: „Sind die Renten wirklich sicher, bekomme ich, falls überhaupt, eine Einheitsrente!? passen würden!

Im Übrigen >glaube< ich nicht, dass es hier bei den ungebührlichen Überweisungswege/Kosten der Rentenzahlungen ins außereuropäische Ausland überwiegend um Lehrer & Beamte geht, sondern den 08/15-Rentner der DRV.

Rentner, welche bei den laufenden Teuerungen auch hierzulande oftmals mit jedem EUR rechnen müssen. Da sind eine unsägliche Gebührenerhöhung/Kursverlust  zu Gunsten der beteiligten Bankster oftmals endscheidend für das jährlich zu verlängernde Visum.

So gesehen sehe ich absolut keine  -  von dir unterstellte - >egoistische oder kranke< Gedanken! {;


Bedenken solltest Du weiterhin, wo wir vielleicht alle wären, wenn es die Generation der arbeitsfähigen Männer & Frauen nach dem Kriege nicht gegeben hätte, denn die >sagenhaften< rebellierende 68-er hätten wohl kaum das Land dorthin gebracht, wo es einst stand.... ;]

Natürlich kann ich sehr gut nachvollziehen, von welchen Sorgen & Problemen ein jetzt seit Jahren in TH lebender Jahrgang 72 geplagt sein könnte.... falls er nicht als Sohnemann oder einen gut dotierten Job zurückgreifen kann....

Und somit zurück zum Standesamt Bang-Rak

Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 07. Mai 2011, 13:45:40
 ??? ??? ??? was würde das hier : Dieses EFZ wird bis Nov 2011,so wie es bis jetzt besteht,Überprüfung der Ehepartnerin in Deutschland,ob diese eine Ehe im Heimatstaat eingehen kann,verschwunden sein!
eigentlich bringen, außer kosten für den Antragsteller, das EFZ müsste dann von Thailand nach DE gesendet werden, und dann auch noch aufwendig übersetzt, ganz zu schweigen das dies ehhh "nur ein Stück Papier ist", welches wie allen bekannt sehr geduldig ist.

Aber nachfragen bei der ABH (vor Ort) ist wohl besser als später mit dem Schaden leben, welches auch für die Beglaubigung durch das Thai AA gilt, lieber hier ein paar Baht weniger und ein Papier mehr, als das späte böse erwachen für Sie wenn es nichts geben sollte. Da ich dann ja eventuell schon wohl (http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_rip.gif) (http://www.greensmilies.com/) bin ist es zu spät zum reagieren.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak / für Doofe wie meiner einer
Beitrag von: crazyandy am 07. Mai 2011, 14:20:30
oder auch nur um auf Nummer sicher zu gehen :

Die Wege des Deutschen für eine Eheschließung in Thailand :

Dieses EFZ wird bis Nov 2011, so wie es bis jetzt besteht, Überprüfung der Ehepartnerin in Deutschland, ob diese eine Ehe im Heimatstaat eingehen kann, verschwunden sein!

Dies bedeutet wohl oder übel, nachfragen ob dem so ist.

Auch dies hier :

Zitat Rama6
ohne Überbeglaubigung durch das AA Thailand,wie es die Thaigesetzgebung vorschreibt,

erstmal nachfragen, bevor es zu spät sein könnte, BZW, wichtige Jährchen fehlen.

Der eigene Pass, und das eigene EFZ sowie die Geburtsurkunde dürfen wenig Probleme bereiten (wenn) man(n) denn in noch in DE lebt.

Scheidungsurteil ist kein Problem da greifbar, nur muss es wohl in Thailand übersetzt werden, aber das ist OK da man so wie so in BKK einiges zu erledigen hat.

Zitat Tom: BKK
Ja, das heißt Konsularbescheinigung - das wollen die in Bang Rak sehen - beide Pässe der Ehepartner müssen vorgelegt werden, aber erscheinen braucht nur ein Ehepartner.

Sollte die Ehe dann geschlossen sein, geht es wieder zurück nach BKK in die DE Botschaft um die Ehe legalisieren zu lassen, selbiges hat man dann auch noch in DE zu erledigen.


Sollte ein Moderator die unter diesem Titel abtrennen möchten, ist es mir auch "egal" : Die Wege des Deutschen für eine Eheschließung in Thailand
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: namtok am 07. Mai 2011, 14:48:34
Scheidungsurteil ist kein Problem da greifbar, nur muss es wohl in Thailand übersetzt werden, aber das ist OK da man so wie so in BKK einiges zu erledigen hat.

Das "Problem" ist in der Regel nicht das Scheidungsurteil des Mannes, sondern das der Thaifrau, falls es nicht deren erste Ehe sein sollte :}  

So wie ich es bei mehreren  Fällen mitbekommen habe,  dauert es in der Regel ziemlich lange, bis ein deutsches Oberlandesgericht die Rechtsgültigkeit einer einvernehmlichen oder sonstigen Scheidung (oder gar Ex-Mann "verschwunden") in Thailand festgestellt hat...
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 07. Mai 2011, 14:51:44
@ BM (Offtopic) ich konnte mir früher auch nicht vorstellen eines Tages zu Heiraten, das fliegen von Blüte zu Blüte bringt im Moment immer die schönsten Blüten, nur das beständige wird auch Dir eines Tages fehlen.
Wenn es Dir dann so ergeht wie mir (mit 53 Jahren möchte man nicht noch ein Kind zeugen), ja dann könnte es dafür zu spät sein. Ist schon klar das jetzt wieder mache Ihre Stimme erheben, es ist nicht dies  :-*, sondern die "Gefahr die in meinem "fortgeschrittenen alter", meinem Lebenswandel (Körperfülle) und dem Beruf (Stress und Gefahr) besteht, okay ich weiß wie wie gut und ob die Jungs noch schwimmen können, es ist mir schlicht egal.

@ Namtok soweit mir bekannt war Sie "nur" einmal verheiratet, und der Ex hat auch etwas Kontakt zur Tochter.

Edit : nur mal so am Rande, als ich mit meiner Ex noch  :-X :'(, gab es gegenüber der Deutschen Botschaft ein Büro welches für so vielfältige Probleme die Hilfe angeboten hat (klar nicht umsonst), gibt es dieses Büro noch ?.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: namtok am 07. Mai 2011, 14:59:36
Einmal ist in diesem Falle nicht keinmal, also so schnell wie möglich ihre Scheidungsunterlagen übersetzen und beglaubigen lassen und dann ab zum deutsche OLG, denn vorher gibt es kein EFZ. Oder bis nach Nov 2011 warten, falls es so einfacher wird... {--
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 07. Mai 2011, 15:04:15
Nun wir heiraten erst im November, aber gibt mir jemand die Sicherheit das dem mit Verzicht auf das EFZ auch so ist.

 {-- {-- ach so nochmal ein danke schön an alle die so Geduld mit mir haben und hatten  C-- :] [-] [-] [-].
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: MIR am 07. Mai 2011, 16:30:03
Persönlich habe ich mit diesen Übersetzung-Büro sehr gute Erfahrungen gemacht

Übersetzungs-Büro (http://www.thailaendisch.de/)

In dem Gebäude parke ich auch immer.

Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: namtok am 07. Mai 2011, 16:32:22
Gut und ausserdem gleich neben der Botschaft  ;}
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: uwelong am 07. Mai 2011, 17:38:01
Ich hab da mal ne Frage.

Was ist eigentlich Besonderes an einer Heirat in „Heirat in Bang Rak“?

Gibt es dort etwas umsonst, oder was?

Hat sich heute tatsächlich so viel geändert?

Zu meiner Zeit (ist natürlich schon etwas her), lief es bei mir so ab:

Heirat auf dem zuständigen Amphur (irgendwo in Thonburi).
Mit der Urkunde zur Botschaft.
Unterlagen wurden nach D zum zuständigen Standesamt geschickt.
Dort wurde ein Familienstammbuch erstellt.
Fertig!

Manchmal kann man schon froh sein, das alles hinter sich zu haben! 
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: namtok am 07. Mai 2011, 18:04:34
Das "Besondere" an Bang Rak ist, dass man mit von der Botschaft ausgestellten Konsularbescheinigung gleich direkt dort hin zur Eheschliessung kann, ohne diese Konsularbescheinigung nochmals in einem weiteren Behördengang auf Thaiseite beglaubigen lassen zu müssen.

Ausserdem sind die Leute vom Standesamt in Bang Rak wegen der Menge binationaler Eheschliessungen dort sehr routiniert.  "Rak" heisst auf Thai bekanntlich "Liebe" und eine Eheschliessung an diesem "Liebesort" ist bei den Thais deshalb sehr populär...
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: uwelong am 07. Mai 2011, 18:11:35
Danke namtok,

das leuchtet ein!   :-*
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 07. Mai 2011, 18:21:17
... das ewige und stets notwendige-nicht-notwendige Hick-Hack um das Ehefähigkeitszeugnis... :-)

Dieses EFZ wird bis Nov 2011,so wie es bis jetzt besteht,Überprüfung der Ehepartnerin in Deutschland,ob diese eine Ehe im Heimatstaat eingehen kann,verschwunden sein!

...  ??? hast Du einen entsprechenden Link hierzu...


...das EFZ müsste dann von Thailand nach DE gesendet werden, und dann auch noch aufwendig übersetzt,...

... verwechselst Du hier nicht etwas?

Aber nachfragen bei der ABH (vor Ort) ist wohl besser...

... Nachfragen sollte man bei einer  beabsichtigten hiesigen Ehe-Registrierung, welches Ampör was verlangt... sind landesweit starke Unterschiede anzutreffen, meist (aus Erfahrung) wird man bei den entsprechenden Bezirksämtern (Ampör) auf der aus einem EFZ hervorgehenden >Konsularbescheinigung< bestehen!

... deswegen seht Euch doch bei einer beabsichtigten Eheschließung in Thailand mal das genau und in Ruhe an, was uns die  Deutsche Botschaft (http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/04/Eheschliessung/__Eheschliessung.html) dazu zu sagen hat!

Das sollte man lesen & verstehen, dann ist man auf der sicheren Seite, muss auch keine Angst im Nirwana, um eine später nicht gezahlte Witwenrente für seine Angetraute, haben ;]
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 07. Mai 2011, 18:49:27
jo P-Pong es freut mich wenn ich verbessert werde, und Du mir Wege und Geld ersparst echt, nur wenn ich in Thailand heiraten möchte sollte ich alle Papiere die ich von DE aus benötige dabei haben  ??? ??? >:, wenn zu spät dann ist es echt zu spät zum besorgen.

Daher bitte ich um genaue und möglichst sichere Info was ich benötige, sicher ich habe mir auch von der DE Botschaft was ich zur Eheschließung benötige abgedruckt, nur verwirrend (und hoffentlich nicht wahr) sind einige Papiere die in diesem Thread genannt wurden.Zumal es scheinbar einem selbst überlassen zu sein scheint die genauesten Papiere selbst zu erfragen  --C --C --C, da wünschte ich mir doch ein mehr von der DE Botschaft (immer vorrausgesetzt das dies auch sein muss).

Es bleiben mir nur knappe vier Wochen Zeit, um die Eheschließung und wenn möglich Legalisierung über die Bühne zu bringen,  ??? >: :( sehr wenig Zeit wenn ich das nun recht bedenke  {+ {+ {:}.

Da von der Moderation auch kein klares Statement weder Pro noch Kontra, zu den Postings von Rama 6 kommen verwirrt es mich als Leihen (zu mindestens das hat Er gründlich geschafft), und fern von Thailand leider. Sollte dies der Moderation ein zu viel an Verwirrung sein dann bitte löschen, ich kann dann nur hoffen das das P-Pong absolut im recht ist.

Jo, nochmal nachgelesen, da steht nichts das ich ein EFZ von Ihr benötige das in DE beglaubigt ist, währe auch noch schöner  {/ {/.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: MIR am 07. Mai 2011, 19:19:51
Lass Dich nicht verrueckt machen   [-]
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 07. Mai 2011, 19:23:27
@ Mir danke schön für die Warnung, ich werde Sie dann mal "anspitzen" das Sie Ihre Papiere auch zusammen hat, da es wie geschrieben zeitlich etwas eng werden könnte  :] :] :].
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: namtok am 07. Mai 2011, 19:27:59
Ich hoffe, dass ich das noch richtig in Erinnerung habe, es gibt EIN vom deutschen Standesamt ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis, welches aussagt, dass BEIDE zukünftigen Partner Ehefähig sind...
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: MIR am 07. Mai 2011, 19:31:13
@ Namtok

Richtig und dafuer braucht Crazy ihre Papiere mit deutscher Uebersetzung und Beglaubigt von der Deutschen Botschaft.

Die Papiere duerfen auch nicht aelter 6 Montate sein.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 07. Mai 2011, 19:36:45
@ Mir das von Dir empfohlene Übersetzungsbüro hat Niederlassungen in DE wie auch in TH, gehe ich recht in der Annahme das dann in beiden Länder die Übersetzungen beglaubigt sind, dadurch könnte ich in TH etwas Zeit schinden, wenn ich in DE meine Scheidungpapiere übersetzen und beglaubigen lassen würde ??.

http://www.thailaendisch.de/

@ Namtok in TH braucht es keine Papiere von Ihr wie das EFZ aus DE, jedenfalls so Sie keinen DE Pass besitzt.

Das hier ist aus DE mitzubringen :

Urkunden des/der deutschen Verlobten:
-Personalausweis oder Reisepass,
-Meldebescheinigung bzw. Abmeldung aus Deutschland,
-Geburtsurkunde
-bei aufgelösten Vorehen: Scheidungsurteil der letzten Ehe mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde
des früheren Ehegatten
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: MIR am 07. Mai 2011, 19:48:32
Crazy

Ich brauchte keine Uebersetzung meiner Scheidungsurkunde, denn das Ehefaehigkeitszeugnis sagt ja aus Du wieder Ehefaehig bist.
Mit Deutsches Ehefaehigkeitszeugnis zur Botschaft, und dann bekommst Deine Konsularbescheinigung fuer die Heirat.

Dann nach BangRak und Heiraten, danach fahrt Ihr zu Ihr und Heiratet im Dorf Budhistisch und alle sind zu frieden.

Mach es doch nicht komplizierter als ist, Du must die Papiere fuer Sie zusammen kriegen fuer das geforderte Deutsche  Ehefaehigkeitszeugnis.

Die Deutsche Behoerden machen da naemlich mehr Probleme, wenn Sie nicht wollen das eine Auslaenderen Heiratest.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 07. Mai 2011, 19:52:27
 ??? ??? ach so die in TH interessiert das garnicht, ja dann supi wieder Geld gespart, wenn das so weiter geht werde ich noch zum Millionär von dem Geld das ich nicht besitze, oder bin ich das schon  {[ ;] ;].
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: Blackmicha am 07. Mai 2011, 20:03:00
irgendwie will mir keiner auf meine doch ernst gemeinte Frage # 19 antworten ?

rauchen hier alle das gleiche zeugs ?  C--
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 07. Mai 2011, 20:33:55
... nun, Blackmicha,  dann will ich sie beantworten: "Wegen der billigen, sanftmütigen, rücksichts-/liebevollen Pflegerin im unausweichlichen Alter, unserem dahinsiechen als Windeln benötigender tattriger Greis!   ;]


Ich hoffe, dass ich das noch richtig in Erinnerung habe, es gibt EIN vom deutschen Standesamt ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis, welches aussagt, dass BEIDE zukünftigen Partner Ehefähig sind...

... genau so ist es!

Bei mir dauerte die Beantragung und Aushändigung des EFZ beim zuständigen Standesamt in Ffm vor wenigen Jahren gerade mal 48 Stunden!
Allerdings hatte ich alle erforderlichen Unterlagen meiner langjährigen  Lebenspartnerin übersetzt und von einem durch die Deutsche Botschaft anerkannten Übersetzer beglaubigt dabei...

crazyandy, lass nur, es macht die Aufregung der herannahenden Hochzeit ... gehe es ruhig an! ;)

Aber wo ist der Link, dass das EFZ zum Nov. 2011 wegfallen soll?

Hier mal eine amtl. Äußerung des vorherigen Leiters der K-Abteilung der Botschaft:

Zitat
„Für im Ausland geschlossene Ehen – gleichgültig ob es sich um deutsche Eheschließende oder um Eheschließungen von Deutschen mit Ausländern handelt – gibt es keine formalisierten Anerkennungsverfahren.

Derartige Ehen werden grundsätzlich „inzidenter“ anerkannt, d.h. jede damit befasste Stelle hat zu prüfen, ob sich die ausländische Eheschließung im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts befindet. Wir (Anm. also die Botschaft) erkennen daher z. B. alle in Thailand vor einem thailändischen Standesbeamten geschlossenen Ehen - auch „Mischehen“ – grundsätzlich unmittelbar an.
Art. 7 § 1 FamRÄndG ist nur auf ausländische Scheidungsurteile – außerhalb der EU anwendbar, zumal es sich bei einer Eheschließung auch nicht um eine (Gerichts-) Entscheidung handelt
Im Übrigen gibt es – keine förmlichen Anerkennungsverfahren in Deutschland im Zusammenhang mit dem im Ausland ergangenen Gerichtsentscheidungen."
Quelle/kompl. nachzulesen: Tipzeitung (2. Ausg. Mai 2008)

Dazu weiter:

Zitat
Mit der Legalisation bescheinigt die deutsche Botschaft, dass das entsprechende Bezirksamt (Bang Rak oder andere) die Echtheit der Urkunde bestätigt hat.
Dies bedeutet, dass die deutschen Behörden und dazu zählt auch die deutsche Rentenversicherung nicht befugt ist, dieses infrage zu stellen, weil sich diese geschlossenen Eheschließungen im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts befinden.
Und ob nun die ausgestellte Konsularbescheinigung vom thailändischen Außenministerium noch zertifiziert werden muss, entscheidet einzig der Standesbeamte des jeweiligen Bezirksamtes.
Beim Bezirksamt Bang Rak verzichtet man darauf.
Daraus nun zu schließen, dass die in Bang Rak geschlossene Eheschließung ungültig ist, scheint mir doch sehr an den Haaren herbeigezogen
Quelle: Tango

... jetzt sollte es eigentlich ein Jeder endgültig verstanden haben!




Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: khon_jaidee am 07. Mai 2011, 20:36:56
Da von der Moderation auch kein klares Statement weder Pro noch Kontra, zu den Postings von Rama 6 kommen ...

Die werden auch nicht kommen. {;
Die Moderatoren sind allesamt keine Experten auf diesem Gebiet - wir sind Mitglieder im Forum wie du auch.
Und selbst wenn ein Moderator seine persönliche Meinung hier kundtut, so ist diese nicht anders zu werten als jede andere Meinung eines Mitgliedes auch.

Das Lesen und Filtern mußt du schon selber übernehmen - das nimmt dir kein Moderator ab. :-)
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: Bruno99 am 07. Mai 2011, 20:47:06
irgendwie will mir keiner auf meine doch ernst gemeinte Frage # 19 antworten ?

besagte Frage:

Versteh eh nicht warum die alten Säcke so scharf aufs Heiraten sind  :-X

vielleicht sehen sich die "Saecke" noch nicht als alt, und so fuehlt sich einfach keiner angesproechen   :]

... oder man hat die Frage bereits altersbedingt vergessen   >:
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: schoopthai am 07. Mai 2011, 20:48:12
Scheint dort alles klar zu sein:


Das "Besondere" an Bang Rak ist, dass man mit von der Botschaft ausgestellten Konsularbescheinigung gleich direkt dort hin zur Eheschliessung kann, ohne diese Konsularbescheinigung nochmals in einem weiteren Behördengang auf Thaiseite beglaubigen lassen zu müssen.


Mit der Legalisation bescheinigt die deutsche Botschaft, dass das entsprechende Bezirksamt (Bang Rak oder andere) die Echtheit der Urkunde bestätigt hat.
Dies bedeutet, dass die deutschen Behörden und dazu zählt auch die deutsche Rentenversicherung nicht befugt ist, dieses infrage zu stellen, weil sich diese geschlossenen Eheschließungen im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts befinden.
Und ob nun die ausgestellte Konsularbescheinigung vom thailändischen Außenministerium noch zertifiziert werden muss, entscheidet einzig der Standesbeamte des jeweiligen Bezirksamtes.
Beim Bezirksamt Bang Rak verzichtet man darauf.
Daraus nun zu schließen, dass die in Bang Rak geschlossene Eheschließung ungültig ist, scheint mir doch sehr an den Haaren herbeigezogen


also --C  bis dann :-\

Michael
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: schoopthai am 07. Mai 2011, 20:59:18
sorry,

hatte dort vergessen, die Urvaeter des dialogs zu nennen.
Antwort ist also nicht zu 100% auf meinem Mist gewachsen.

Bitte um Vergebung

Bis dann

Michael
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 07. Mai 2011, 21:04:33
@ P-Pong dies war ein Zitat von Rama 6, wenn Du dazu einen Link möchtest wende Dich bitte an Ihn  ]-[ ]-[.

@ Khon_Jaidee nee iss schon klar, lesen muss ich selber, oder ich gehe gleich zu meinem Standesamt und frage was Sie alles möchten, die Statements von Rama 6 verwirren (vielleicht oder nicht nur) mich, ich werde mich an den von mir gefassten Entschluss halten, sowie auch die hilfreichen Infos von
 P-Pong und Mir soweit ich folgen kann.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: isaanwerner † am 07. Mai 2011, 21:12:42
Meine Erfahrung:

Im Übersetzungsbüro Kiesow, neben der DB in BK, erhält man kostenlos ausführliche Informationen über Fragen im Zusammenhang mit einer Heirat. Die Leute sind sehr freundlich und zuvorkommend.
Habe das Büro 2 x selber in Anspruch genommen und werde es auch in Zukunft bei erneuter Heirat wieder für die notwendigern Übersetzungen nehmen.

Spaß beiseite, bei eventuell bestehenden Fragen betreffend Heirat sind die Sachbearbeiter von Kiesow besser informiert und hilfsbereiter, als das Botschaftspersonal der DB nebenan. Es lohnt sich auch immer sich Informationen aus der HP von Kiesow zu holen. Den entsprechen Link hat Crazyandy unter Beitrag 76 bereits schon gebracht.

http://www.thailaendisch.de/

Da ich meine Frau in Bang Rak geheiratet habe, bin ich jetzt auf Grund der umfangreichen Beiträge von Rama 6 und anderer Member total verunsichert.

Bevor ich in Deutschland beim Standesamt1 in Berlin und bei der DRV in Berlin die Rechtslage bezüglich der rechtskräftigen Anerkennung unserer Ehe in Hinsicht auf eine spätere Gewährung einer  Witwenrente erfahren möchte, eine Frage an unsere Spezilisten:

Ist bereits jemand von euch in dieser Sache direkt beim Standesamt 1 in Berlin und/oder bei der DRV in Berlin vorstellig geworden und was für eine Auskunft hat er erhalten.

Eventuell könnte so im Vorfeld klar gestellt werden, wie sich zukünftig Ehen zwischen Thaifrauen und Männern mit deutscher Staatsbürgersacht zweckmäßigerweise schließen lassen und wie sich das Rechtsverhältnis der bisher in Bang Rak geschlossenen Ehen darstellt.


Werner


 




Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 07. Mai 2011, 21:24:56
@ isaanwerner hier die antwort von XXXXX

Mit der Legalisation bescheinigt die deutsche Botschaft, dass das entsprechende Bezirksamt (Bang Rak oder andere) die Echtheit der Urkunde bestätigt hat.
Dies bedeutet, dass die deutschen Behörden und dazu zählt auch die deutsche Rentenversicherung nicht befugt ist, dieses infrage zu stellen, weil sich diese geschlossenen Eheschließungen im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts befinden.
Und ob nun die ausgestellte Konsularbescheinigung vom thailändischen Außenministerium noch zertifiziert werden muss, entscheidet einzig der Standesbeamte des jeweiligen Bezirksamtes.
Beim Bezirksamt Bang Rak verzichtet man darauf.
Daraus nun zu schließen, dass die in Bang Rak geschlossene Eheschließung ungültig ist, scheint mir doch sehr an den Haaren herbeigezogen
Quelle: XXXX

nun dies habe ich verstanden, zum Glück  {+.



Ediert: Name gelöscht

Gesperrte Stinkstiefel kommen hier auch über den Umweg über Dich nicht mehr rein.
Wir brauchen diesen Streithansel nicht, soll er doch sein eigenes Forum aufmachen.

Und, PS:
Alle, die in seine Fußstapfen treten wollen (Minensucher, Berufscholeriker, erst Jumbo-Mit-, dann Gegenstreiter usw. usf.) sind hier ebensowenig willkommen.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 07. Mai 2011, 21:39:42
...tja werter  isaanwerner , viele Köche können den Brei verderben ... >:  aber crazyandy hat es ja nochmals herausgestellt }}

Ich habe in den letzten beiden Jahren nicht nur einen Rentenantrag fertig gestellt, wobei die Ehe in Bang-Rak geschlossen wurde... und die Witwen bzw. Halbwaisen die ihnen zustehende Rente anstandslos von der DRV erhalten...

ICH persönlich würde niemals ein Übersetzungsbüro mit meinen Belangen - abgesehen der erforderlichen/anerkannten und zu beglaubigenden Übersetzungsarbeit beauftragen; denn selbst ist der Mann, denn er spart Geld!

Wenn ich dann bei einer weitgehend bekannten Anwaltskanzlei in B. auf deren Homepage lesen muss - sorry für das kurze Abschweifen in den nach der Heirat folgenden Scheidungsbereich  :]

Zitat
Das thailändische Recht unterscheidet zwischen der Privatscheidung und der gerichtlichen Scheidung.
Die Privatscheidung ist vollzogen, wenn beide Ehegatten vor dem Standesbeamten erklären und beurkunden lassen, dass die Ehe aufgelöst werden soll. Formell sieht das Gesetz vor, dass diese Erklärung vor zwei Zeugen unterzeichnet wird und das anschließend die Registrierung der Ehescheidung vor einem Bezirksamt (Ampoe) erfolgt.

Eine solche Privatscheidung ist aus der Sicht des deutschen Ehegatten allerdings unwirksam, da diese in Deutschland keine Anerkennung findet.

schüttelt es mich vor Grauen... dann kann ich auch manche Irrmeinung hier im Thread verstehen  ;]

Nun crazyandy, zu deiner Antwort auf meine Link-Frage hinsichtlich des Wegfalles des EFZ:

Zitat
@ P-Pong dies war ein Zitat von Rama 6, wenn Du dazu einen Link möchtest wende Dich bitte an Ihn

werde ich also warten!

Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: Isan Yamaha am 07. Mai 2011, 21:54:40
Zitat
Das thailändische Recht unterscheidet zwischen der Privatscheidung und der gerichtlichen Scheidung.
Die Privatscheidung ist vollzogen, wenn beide Ehegatten vor dem Standesbeamten erklären und beurkunden lassen, dass die Ehe aufgelöst werden soll. Formell sieht das Gesetz vor, dass diese Erklärung vor zwei Zeugen unterzeichnet wird und das anschließend die Registrierung der Ehescheidung vor einem Bezirksamt (Ampoe) erfolgt.

Eine solche Privatscheidung ist aus der Sicht des deutschen Ehegatten allerdings unwirksam, da diese in Deutschland keine Anerkennung findet.

Der lezte Satz Stimmt nicht !!!!!!!!
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 07. Mai 2011, 22:08:00
....  ;] rrriiichtig erkannt, selbstverständlich stimmt der nicht; hier stimmt ja auch so einiges Gedankengut nicht >:

Wir wollen ja jetzt hier zur Heirat in Bang-Rak, natürlich möglich und rechtlich einwandfrei auch ohne eine Legalisierung durch das thailändiche AA, nicht weiter auf das Scheidungsverfahren eingehen...  {[ ... denn das sind ein völlig anderes Paar Schuhe ....
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: TiT am 08. Mai 2011, 03:59:22
Also, wenn ich das Ganze hier so lese, dann bin ich erneut heilfroh darüber, in Las Vegas geheiratet zu haben - noch weniger Papierkram als dort ist eigentlich nicht möglich.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 08. Mai 2011, 13:10:43
Dieses EFZ wird bis Nov 2011, so wie es bis jetzt besteht, Überprüfung der Ehepartnerin in Deutschland, ob diese eine Ehe im Heimatstaat eingehen kann, verschwunden sein!

Aber wo ist der Link, dass das EFZ zum Nov. 2011 wegfallen soll?

@ P-Pong dies war ein Zitat von Rama 6, wenn Du dazu einen Link möchtest wende Dich bitte an Ihn  ]-[ ]-[.

...werter rama-6, darf ich Dich im Interesse aller heiratswilligen Leser nun um diesen rechtsverbindlichen Link bitten... denn auch ich kann nicht alles wissen, bin lernfähig!
Danke!

Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: namtok am 08. Mai 2011, 13:21:12
Es wäre nett, gerade bei längeren Ausführungen gemischt mit der Zitatfunktion das Geschriebene nochmals in der Vorschau-Funktion zu betrachten und notfalls zu korrigieren, wozu dem Beitragsersteller von der Forensoftware eine Frist von  1 Stunde Zeit gesetzt ist...  {[  
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: supawan am 08. Mai 2011, 18:10:58
Antwort von Margarine 9 =   }{  {;  {+  :o  ???  ;D  ]-[   {:}  }}  C--
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 08. Mai 2011, 18:40:30
...ne, ne, diese kindischen Smilieys genügen mir nicht....

...werter rama-6, darf ich unter Bezug auf
 
Dieses EFZ wird bis Nov 2011,so wie es bis jetzt besteht, überprüfung der Ehepaartnerin in Deutschland, ob diese eine Ehe im Heimatzstaat eingehen kann, verschwunden sein!
...noch auf meine Antwort – siehe # 93  - hoffen?

Ich denke, falls Sie dies rechtsverbindlich belegen können, dass dann so mancher Heiratswillige vielleicht aus Zeit & Kostengründe seine angedachte Eheschließung auf Weihnachten verschieben würde/könnte... ;)

Falls KEINE Antwort erfolgt, gehe ich mal davon aus, dass dies ausschließlich ein Wunschdenken Ihrerseits sein dürfte!
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: malakor am 08. Mai 2011, 18:57:56
Warum heiratet denn ueberhaupt jemand in Bang Rak (wo liegt das denn eigentlich?), wenn es dort so einfach / schwierig ist ?    ;D
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 08. Mai 2011, 19:09:06
 :D :D ??? ??? gerade da es da einfacher für die Langnasenfraktion ist wird da bevorzugt geheiratet, und wie Namtok schon bemerkte der namensteil Rak = :-* für meinereiner gilt dann der hier (http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_rosarote-brille.gif) (http://www.greensmilies.com/).

Wo das liegt, ich nehme an in der nähe zu BKK, zu mindestens.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: namtok am 08. Mai 2011, 19:44:00
Zur Regierungszeit des Sechsten gab es noch die absolute Monarchie. Das hat irgendwie auf den Umgangston des Nickinhabers mit "untergeordneten Dienststellen" abgefärbt oder umgekehrt...
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: supawan am 08. Mai 2011, 20:45:07
http://i1217.photobucket.com/albums/dd381/sujintara/Unbenannt9.png (http://i1217.photobucket.com/albums/dd381/sujintara/Unbenannt9.png)

Von der Deutschen Botschaft aus etwas nach links, dort ist Bang Rak.


EDIT: Bild nur als Link eingestellt da reichlich groß geraten...
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 11. Mai 2011, 12:52:12
Zur Regierungszeit des Sechsten gab es noch die absolute Monarchie. Das hat irgendwie auf den Umgangston des Nickinhabers mit "untergeordneten Dienststellen" abgefärbt oder umgekehrt...
Hier kam die Antwort eines Wahrsagers!Er ist der Wissende über das zustandekommen meines Niknamen!

Nein,ich bin geboren in der Zeit einer absoluten Diktatur,Gesetze waren Schall und Rauch,ich habe noch den Zeppelin über Berlin gesehen,ich habe diesen Massenmörder noch lebend gesehen!
Ich sah Kindersklaven im Alter von 6-12 Jahre durch die Strassen getrieben,verlumpt,verhungert,ausgemergelt,manche Barfuß.
In jedem Strassenzug konnte man in der Zeit von März bis Mai 45 an den Laternen aufgehängte Soldaten und Zievilisten sehen.
Nun kommts Du daher und bemängelst meinen Umgangston mit "untergeordneten Dienststellen",hast Du ein Schriftstück von mir gesehen,oder gelesen?

Ich war bis jetzt immer der Meinung,jeder kann Behörden und Ämter auf Gesetzesverstöße aufmerksam machen und auf die Einhaltung bestehen.Aber Du hast mich nun eines besseren belehrt,Danke dafür.

Dazu sagt dein Posting am 08.05.2011 13:21 schon alles.Jeder soll nun eine oder zwei Stunden warten,bis er sein Posting veröffentlichen kann.Hast Du die Hoffnung,das sich die Gesetzgebung im EGBGB verändert?

Art.2,Art.3 Abs2,Art.4 Abs.3,Art.6,Art.11 Abs.1 +4,Art.13 Abs.3.Das sind die Artikel nach dem EGBGB die Bestimmen,wie eine Ehe im Ausland eizugehen ist.Nur wer sich an diese Artikel hält,hat eine rechtsgültige Ehe geschlossen.
Ich könnte dir noch mehr Artikel aufführen,aber selbst lesen Bildet.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 11. Mai 2011, 23:09:22
... nun ja, mir kommt dies alles etwas  {:}   vor.
Was hat das 3. glorreiche Reich nun mit dem Heiraten in Bang-Rak zu tun... interessanter wäre die ausstehende Antwort zu

Zitat
... ...werter rama-6, darf ich Dich im Interesse aller heiratswilligen Leser nun um diesen rechtsverbindlichen Link bitten... denn auch ich kann nicht alles wissen, bin lernfähig!
Danke!

gewesen!

Oder sollte dies gelten  ;]

Zitat
Falls KEINE Antwort erfolgt, gehe ich mal davon aus, dass dies ausschließlich ein Wunschdenken Ihrerseits sein dürfte!
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 13. Mai 2011, 00:15:53
P-Pong,dir werde ich nie wieder Antworten!Dazu sind deine Ausführungen für mich zu DUMMMMM !!!!
Reiche selbst eine Klage beim EU Gerichtshof ein,gegen den Verstoß der Gesetzgebung des Heiratstaates.
Das EFZ wird Weltweit gegen die Gesetzgebung der Heiratsstaaten angewand.
Schreibe eine Eingabe an die UN,teile dieser mit,Deutschland zwingt die Bürger nur nach deutscher Gesetzgebung in ihrem Heimatstaat die Ehe einzugehen.Mit der Bitte an den Vorsitzenden der UN,diese Gesetzespraxis allen Staaten der UN zur Kenntnis zu bringen.
Gute Nacht Deutschland!!!!
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: tom_bkk am 13. Mai 2011, 00:53:21
@R6

Zitat
Reiche selbst eine Klage beim EU Gerichtshof ein,gegen den Verstoß der Gesetzgebung des Heiratstaates.

Warum, denke P-Pong hat auch noch andere Hobbies ...

Zitat
Das EFZ wird Weltweit gegen die Gesetzgebung der Heiratsstaaten angewand.

Um nochmals auf das Thema zu kommen ... keine einzige Thai Behoerde will ein EFZ sehen !
... mit der sehr wahrscheinlichen Vermutung auch keine andere auf der Welt, denn keiner weiss ausser in DE was das ueberhaupt ist !

Was soll das ganze ueberhaupt hier frage ich mich langsam  --C


Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 13. Mai 2011, 20:06:06
Was soll das ganze ueberhaupt hier frage ich mich langsam  --C

... womit Du, tom_bkk sicher Recht haben dürftest.

Denn das Thema um das nichterforderliche-erforderliche EFZ wurde wohl ein allen Foren seit Jahren bis zum Exzess durchgekaut, müsste eigentlich einem Jeden den es interessiert mittels Suchfunktion gefunden werden.

Nur in einem Punkt übst Du dich in einem Balanceakt,
 
Zitat
... ... mit der sehr wahrscheinlichen Vermutung auch keine andere auf der Welt, denn keiner weiss ausser in DE was das ueberhaupt ist !

Denn ich kenne zumindest ein thail. Standesamt, welches ein EFZ nach Vorlage als Registrierungsakt für eine Eheschließung akzeptierte/die Ehe-Registrierung vornahm!

Es liegt wirklich unter einem dicken Strich, was der einzelne Standesbeamte hier für eine Eheschließung akzeptiert!
Hält  er sich an seinen dicken Wälzer der  div. Dienstverordnungen, wird er eine Abbildung des deutschen EFZ dort sehen und wissen, was es bedeutet und welche Folgen es für ihn haben soll... nämlich durch den deutschen Bräutigam die  Vorlage der aus dem EFZ hervorgehenden Konsularbescheinigung einzufordern!

Hier in CNX hängen am Eingang des Standesamtes mehrere Muster-Blätter der verschiedensten Staaten, darunter die Kopie einer deutschen Konsularbescheinigung für den Fall einer thai-deutschen Eheschließung!

Deswegen stets & weiterhin mein Rat:

Willst Du hierzulande heiraten, siehe was die Deutsche Botschaft (http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/04/Eheschliessung/__Eheschliessung.html) dazu sagt!
Der formelle Weg erspart i. d. R. unnötige Laufereien von Standesamt zu Standesamt, um den Beamten ausfindig zu machen, der ggf. seine  persönliche Rechtsauslegung über die erforderlichen Heiratspapiere zur Anwendung bringt...


Apropos, werter rama-6, ich habe in der Foren-Welt schon vieles lachend weggesteckt, aber noch keiner hat mir, so wie Sie  >Dummheit< - denn so sollte ich wohl Ihre Äußerung

Zitat
Dazu sind deine Ausführungen für mich zu DUMMMMM !!!!

verstehen  – bescheinigt... womit ich lachend leben werde... ;]
Lachend ganz besonders deswegen, dass ICH mich bestimmt nicht so DUMMMMM (um bei IHREM Vokabular zu bleiben)  outen werde, um gar an den >Vorsitzenden der UN<  solchen Stuss zu verfassen ... :]

ICH hatte übrigens IHREN  Link zum Ende des EFZ per November 2011 nicht erwartet, ICH benötige eine solche Übermittlung auch nicht, erwartete hatte ich IHR nachprüfbares Wissen im Interesse daran interessierter Heiratswilliger ... Ihr Schweigen spricht jedoch Bände!
;]


... und somit ist für mich dieses leidliche Thema rund um das EFZ – Konsularbescheinigung  & Heirat in Bang-Rak abgeschlossen!
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 25. Mai 2011, 14:02:23
ich war letzte Woche mal im Standesamt in meinem Dorf, und habe mir mal eine Aufstellung dessen besorgt was alles nötig sein sollte :
Für Sie :
Geburtsurkunde + Übersetzung + Legalisation
Personalausweis oder Reisepass (eine Kopie)
Eheurkunde + Übersetzung + Legalisation
Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung + Übersetzung + Legalisation   (nur falls schon mal verheiratet war)
Familienstandsbescheinigung + Übersetzung + Legalisation
Bescheinigung des Zentralregisteramtes Bangkok

so dies habe ich nur aufgeführt um Klarheit zu schaffen, soweit es das EFZ für Deutschland angeht.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: aod am 26. Mai 2011, 20:35:56
@ Andy-ziehe um :)

Mein Standesamt verlangt von ihr : Pass, Geburtsurkunde , Hausregister(Adresse) und Familienstand(dann evtl.Scheidungsurteil ) alles übersetzt, aber nicht beglaubigt.

Legalisation nicht, mit der Erklärung, dass sie diese dann eben bei Heirat in Thailand braucht,  aber nicht im Vorfeld für mein EFZ.

Etwas müde vom Flug- bin gerade dabei, die Remonstration zu schreiben.

Das Antwortschreiben von der Botschaft war noch nicht mal unterschrieben- nur ein nichtssagender Kringel- Wenn man soviel Mühe hat, all die Unterlagen beizubringen und auch noch finanziell zur Kasse gebeten wird- sollte man doch wenigstens einen Namen als Unterschrift geboten bekommen. Man hat ja seinen Antrag auch nicht mit einem Kringel versehen.
nur ein Kreis  um  den Punkt 9 ( nicht sicher, dass der Eingeladene wieder ausreist)-das war alles {[

Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 26. Mai 2011, 20:43:08
 ??? ??? da auch Du in Rheinland Pfalz lebst wirst auch du dies alles beibringen müssen, die Legalisation ist doch die Beglaubigung das der/die Übersetzter auch als Übersetzer zugelassen sind (ich hoffe ich habe das noch richtig in Erinnerung).
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: MIR am 26. Mai 2011, 21:20:41
@ Aod

Wenn ich das richtig in Erinnerung, habe mussten wir alle Uebersetzen Papiere von der Botschaft Legalisieren lassen. (Standesamt in BW)

Das man die geforderten Dokumente (Uebersetzungen) nicht mehr von der Botschaft Legalisieren lassen muss waere neu.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: P-Pong am 30. Mai 2011, 11:23:22
..., die Legalisation ist doch die Beglaubigung das der/die Übersetzter auch als Übersetzer zugelassen sind (ich hoffe ich habe das noch richtig in Erinnerung).

Ne, ne, crazyandy, man sollte eine „Legalisation“ keinesfalls mit einer „Beglaubigung im Zusammenhang einer Dolmetscher-Übersetzung“ bringen.
Im Rahmen der sogenannten Legalisation bestätigt das Konsulat/Botschaft, dass das Schriftstück/die Unterschrift des Urkundenunterzeichners echt ist!

Beides sind völlig verschiedene Schuhe, auch sollte man keine Legalisation mit der oftmals in der Beziehung zwischen Thailand & Deutschland erwähnten Apostille in Verbindung bringen!
Zwischen TH & D. besteht KEIN sogenanntes Apostille-Abkommen...!

Sollten also deutsche Urkunden in Thailand Verwendung finden, bei denen eine Legalisierung erforderlich wird - z.B. im Rahmen von Erbangelegenheiten! -  so ist die thailändische Botschaft dafür zuständig!
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 30. Mai 2011, 12:21:14
 ;} ;} ;} jo, und danke P-Pong habe es nur zu spät bemerkt da dies von mir geschriebene falsch ist  {-- {[ {{ {{ {+.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: maeeutik am 30. Mai 2011, 14:00:01
Noch einmal als allgemeiner Hnweis.
Die fuer die Ausstellung eines Ehefaehigkeitszeugnises beizubringenden thailaendischen Dokumente muessen von der deutschen Botschaft in BKK zur Legalisation vorgelegt werden.
Dafuer sendet die Botschaft diese Dokumente an die ausstellende Behoerde mit der Forderung zurueck die auf den Urkunden/Dokumenten ersichtlichen Unterschriften der betreffenden Beamten, einschliesslich dem Inhalt des gezeichneten Papiers zu bestaetigen.
Nach erneutem Eingang dieser Urkunden/Dokumente (jetzt mit Vorliegen der amtlichen Bestaetigung, dass es mit den Unterlagen alles seine Richtigkeit hat) bestaetigt dies der Botschaftsmitarbeiter mit Stempel und seiner Unterschrift (= legalisiert) auf den Urkunden/Dokumenten, dass die Inhalte dieser "Papiere" ihre Richtigkeit haben - eben korrekt sind. Dieser Vorgang kann lt. Botschaft mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Mit einem solchen Dokument geht man dann in ein, von deutschen Gerichten anerkanntes Uebersetzungsbuero, und laesst sich die Dokumente/Urkunden ins Deutsche uebersetzen. Damit beurkundet das uebersetzte Papier sowohl den Inhalt (der Originalpapiere) als auch die Legalisation.

Uebrigens, das Amphoer in Bang Rak verzichtet deshalb auf eine Legalisation der Konsularbescheinigung, weil sich beide Dienststellen (die der deutschen Botschaft und die des thailaendischen "Standesamtes" in Bang Rak) regelmaessig gegenseitg auf dem Laufenden halten, die Unterzeichner sowie deren Signatur bekannt sind.
Somit eruebrigt sich ein "Legalisations-Hin und Her" zwischen Bang Rak und der dt. Botschaft wegen der Richtigkeit der Konsularbescheinigung wie auch jenes "Hin und Her" im Falle der Beglaubigung der Heiratsurkunden unmittelbar (d.h. direkt vom Amphoer hin zur Botschaft) nach nach dem Heiratsprozedere. Die deutsche Legalisation gibt es fuer gewoehnlich innerhalb von 2-3 Tagen.
Maeeutik      
Titel: Re: Heirat in Bang Rak / frage an Aod oder Rama 6 Überbeglaubigung
Beitrag von: crazyandy am 09. September 2011, 14:38:28
@ Rama 6

bedarf es für die Thai Ampoe (Bang Rak), eine Überbeglaubigung wegen meiner deutschen Papiere ?, das würde mich nochmal 14 Tage Zeit extra kosten, aber gut wenn ich es Wegiss das ich diese Überbeglaubigung benötige.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: MIR am 10. September 2011, 00:41:01
@Crazy Du geht's zur Botschaft  mit Deinen Papieren (Ehefaehigkeitszeugnis) und lässt Dir die Konsularbescheinigung ausstellen
 Du musst allerdings 2 Deutsche Zeugen angeben für die Konsularbescheinigung, also die Namen und Anschrift der Personen nicht vergessen.

Mit der Konsularbescheinigung geht Ihr nach BangRak, also ich brauchte keine Ueberbeglaubigung von irgendwas, aber es ändert sich ja alles so schnell.

Das war alles was ich damals Brauchte, Ich bekam die Konsularbescheinigung damals am selben Tag, aber meistens dauert es ein paar Tage.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 10. September 2011, 04:18:03
@ Mir

danke schön für die Info  [-] [-].
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 10. September 2011, 13:00:32
Allerdings stand hier im Thread zu lesen das es "lediglich 2 Thais mit Ausweis" sein sollen, von deutschen (oder deutschsprachigen Zeugen) stand da nichts.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: isaanwerner † am 10. September 2011, 15:48:04
Habe vor vier Jahren in Bang Rak mit 2 deutschen Zeugen geheiratet.
Bis Mittag waren da auch noch thailändische Berufszeugen abrufbereit.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 10. September 2011, 16:01:12
na ja besser sollte es sein
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: aod am 10. September 2011, 16:46:31
@crazyandy

der Botschaft hast du 2 Referenzpersonen deutscher Herkunft zu nennen.
Antwort auf meine Anfrage bei der dt.Botschaft in BKK:

die Referenzpersonen müssen keine besonderen Bedingungen erfüllen und
werden erfahrungsgemäß nicht durch die thailändischen Behörden überprüft.
.....


Bei der Heirat in Thailand kannst du mit 2 beliebigen Personen als Trauzeugen auftreten
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 10. September 2011, 17:27:44
 ??? ??? ??? >:( wo bekomme ich jetzt dann auch noch 2 Referenzpersonen deutscher Herkunft her, die  --C --C --C die Germanen  {-- {[.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: Isan Yamaha am 10. September 2011, 17:33:30
??? ??? ??? >:( wo bekomme ich jetzt dann auch noch 2 Referenzpersonen deutscher Herkunft her, die  --C --C --C die Germanen  {-- {[.

Hier,aus dem Forum,da werden doch welche,die in Bangkok Wohnen zeit für dich haben. ;} ;}
Wenn du,das Ticket bezahlst,dann Fliege ich mit,das du dann endlich viel Rak Mak :-* :-* machen kannst,oder wie heist das. :D :]
Ich mach mich jetzt vom Acker zum Meluchen,für Rak Mak. :D :]
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 10. September 2011, 17:49:42
 >:( >:( anfragen wegen Füge nach Thailand hätte ich schon genug, nur dazu bin ich dann doch zu Kiniau, sorry Moped  {; {;.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: MIR am 10. September 2011, 18:14:03
@ Crazy
die Deutschen Personen brauchen nicht anwesend sein, sondern Vollständiger Name mit Anschrift und Tel Nummer reichen.

Und nun viel Erfolg , [-]

Ansonsten Aufruf, es würden sich doch bestimmt 2 finden lassen die in BKK wohnen und helfen können.

Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 10. September 2011, 18:20:30
nochmals danke schön Mir, ich hoffe nur das Sie sich beruhigt hat bisdahin und wir alle Papiere zusammen haben  {[ {[  {--.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: MIR am 10. September 2011, 18:39:38
Wenn Du dann bald alles hinter dich gebracht hast.

Kannst Du ja mal den neusten Stand posten, was nun alles benötig wird.

Damit die nächsten es gleich wissen.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: Blackmicha am 10. September 2011, 19:47:16
woher nur diese Heiratswut ? Tor Schluss Panic ?  ;]

warum sich ewig binden , das ( die ) gute (n) liegt doch so nah in TH  }{
Titel: Re: Heirat in Bang Rak / mein weg nach Bang Rak Teil I
Beitrag von: crazyandy am 10. September 2011, 22:32:42
 :D :D natürlich ohne den deutsch A1 Kurs erfolgreich absolviert zu haben braucht man garnicht erst anzufangen (da sollten 60% der antworten richtig sein)

(http://666kb.com/i/bwu033a5bnw3lc4ro.jpg)
 
nur die Unterlagen der Thaifrau müssen Übersetzt und Legalisiert werden, und dann bei der Deutschen Botschaft in BKK abgegeben werden (Dauer zirka 6-8 Wochen). Sollte die Dame nur Buddhistisch geheiratet haben so fallen die Eheurkunde und das Scheidungsurteil weg.
Später in Deutschland wird dann das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt (sollten die Papiere i. O. sein  ??? --C), hier liegt der Zeitrahmen mit ein paar Tagen besser.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: farang am 11. September 2011, 16:07:37
woher nur diese Heiratswut ? Tor Schluss Panic ?  ;]
warum sich ewig binden , das ( die ) gute (n) liegt doch so nah in TH  }{

Warte nur bis dich Sahneschnittchen rumkriegt. :-*
Mach die Kamera bereit wir wollen Foddo sehen. }}
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 11. September 2011, 16:19:29
 :D :D :D seit dem "Missgeschick" mit dem Facebook Profil schreibt BM nichtsmehr über Sahneschnittchen,  ??? >: >: jetzt hat Er es doch mit der Angst zu tun bekommen. Angst nun dann ist es vielleicht auch nicht mehr soweit bis nach Bang Rak  :-) :) ;D ;] :] }{.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: thaiman † am 11. September 2011, 16:55:25


Ja,ja und Sahneschnittchen, dann ist die Kamera im Opferstock
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: Blackmicha am 11. September 2011, 19:53:25
tja , wie soll ich sagen ... sie ist eine Seele von mate  ;}  aber mehr wird daraus garantiert nichts  }}
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: Shortie † am 11. September 2011, 21:49:05
tja , wie soll ich sagen ... sie ist eine Seele von mate  ;}  aber mehr wird daraus garantiert nichts  }}

Also,ich kann B.M.`s Einstellung,gut nachvollziehen..

Lebe zwar nun 5j zufrieden,mit meiner Frau zusammen,aber wenn es auseinandergehen sollte,würde ich mit 99,9%ger Sicherheit,nicht nochmal heiraten..

Schon garnicht,wenn ich eh andauernd in SEA unterwegs wäre 8),wie B.M.

Manche heiraten,genau nach dem Trennungsjahr,die nächste Thai {+
Mein persönlicher Rekordhalter,ist ein 68j Bekannter,der seit 2Jahren mit seiner 4ten!! Thaifrau,verheiratet ist --C

Auch,verstehe ich nicht,warum man(n) im "gesetzten" Alter,noch heiratet,oder tolle Blauhäuser baut!?( aber egal,ich kann und muss,ja nicht alles verstehen)

Allein,den ganzen Papierkram usw. nee,nee einmal reicht ;D
Habe auch die Erfahrung gemacht,das die Bekannten in Thailand,die nur "Lebensgefährtinnen",haben oftmals glücklicher sind,als wie die Ehepaare {--

wenn man die scheidungsquote liest bez. auf Deutsch/Thai Ehen,ist es ja fast "Glücksspiel",wenn es dauerhaft klappt ???

Aus Fehlern,wird man(n) klug..


Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 11. September 2011, 21:57:42
@ shortie

in vielem kann ich Dir schon recht zustimmen, sollte es diesesmal schiefgehen hoffe ich das wagnis nicht mehr einzugehen. Mit dem alter braucht man nicht mehr das Bäumchen Wechseldichspiel, ja man(n) sehnt sich nach dem beständigen. Auch deshalb wohl die Heirat, mit  ;D ;D all dem Stress der Papiere.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: Shortie † am 11. September 2011, 22:17:34
@crazyandy

Ich wusste nicht,das du schonmal,verheiratet warst..
Und letzendlich,muss es jeder selber wissen.

Bäumchenwechseldich,brauch ich auch nichtmehr,zumindest nicht in D-land..
In Thailand,ist das was anderes und ich habe die "Erlaubnis",auch mal allein 1Woche in Pattaya oder Angeles zu sein.. ;D

In Agogo`s o.ä. gehe ich wenn meisst, mit meiner Frau..
Ist aber eh langweilig,gewurden,mit der Zeit.

Nach Beständigkeit,sehnt sich wohl,einjeder,irgendwann,mal..
aber man(n) kann ja auch ohne Ehe,oder nur mit der buddhahochzeit,glücklich in Thailand leben!?

Habe damals eigentlich "nur",wegen dem Visa geheiratet und bis jetzt Glück gehabt,aber thais haben ja Geduld :-X
Auch könnte die Meine,sich in d schnell einen anderen "angeln" und aufgrund ihres Auffenthaltstatus,in D wohnen bleiben..

Also,kann ich ja nicht soo schlecht sein,sonst wär sie schon wech(oder anderstrum gesehen,wäre ich schon weg ]-[)

also,wünsche jedem das Beste,aber kleine Masochisten,sind wir ja schon :-\

Titel: Re: Heirat in Bang Rak /Aod
Beitrag von: crazyandy am 12. September 2011, 19:22:10
Hallo kleiner Frosch

für zum heiraten in Bank Rak, da könnten wir dann ja den jeweils anderen Namen angeben, also Du von mir (denke dann bin ich in Los), und ich von Dir (Du bist ja dann schon in Los), dann braucht es nur noch eines Deutschen  >: ??? --C Namens.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak /Aod
Beitrag von: Isan Yamaha am 12. September 2011, 19:26:33
dann braucht es nur noch eines Deutschen  >: ??? --C Namens.
Dann Funke den Buriraner an,ich kenne Ihn,der ist OK. }} {*
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: crazyandy am 12. September 2011, 19:28:48
@ Ökomoped

jo das kann man(n) machen, wenn Er den möchte, danke für den Tip(p)  [-] ;].
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: aod am 12. September 2011, 19:50:04
@ {:}
du musst bei der D. Botschaft zwei in Deutschland lebende Referenzpersonen angeben. Kann jeder sein.
Ich melde mich , den Vorschriften der dt. Meldebehörden entsprechend, in Deutschland ab, da ich mehr als 6 Monate außer Landes bin.
Also bitte nicht auf mich verlassen.

Für Bang Rak nehmen wir, falls niemand von der Familie dabei ist, 2 der dort beschäftigten Angestellten als Trauzeugen
so easy
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: smartsiam am 03. November 2011, 04:56:52
Also ich habe 2009 - als im Ausland (Thailand) lebender Deutscher - in Bang Rak geheiratet.

Das Vorgehen lässt sich eigentlich ganz kurz zusammenfassen.

1. Das Standesamt am deutschen Wohnsitz (bei Auslandsdeutschen wie mir das Standesamt vom letzten deutschen Wohnsitz) befragen welche Unterlagen für das Ehefähigkeitszeugnis gefordert werden.
Was genau benötigt wird bestimmt der zuständige dtsch. Standesbeamte und niemand anderes.
Basierend auf diesen Unterlagen erstellt das Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis.

2. Basierend auf dem Ehefähigkeitszeugnis und eines Fragebogens der Botschaft, erstellt die Botschaft die Konsularbescheinigung.
(Bestandteil des Fragebogens sind u. a. auch 2 deutsche Personen mit Name und Anschrift, welche dann sozusagen als Leumundszeugen aufgeführt werden, aber nicht zur Trauung anwesend sein müssen.)

3. Von der Konsularbescheinigung 2 Kopien anfertigen.

4. Mit Kopien, originaler Konsularbescheinigung, und Reisepass/Ausweis, und 2 x-beliebigen Zeugen (ggfs. Beamte vom Standesamt) kann man dann in Bangrak heiraten.
(Eine Überbeglaubigung durch das thail. Außenministerium ist in Bangrak nicht nötig, da die Unterschriften der Botschaftsbeamten in Bangrak hinterlegt sind.
Für alle anderen Standesämter in Thailand wird die Überbeglaubigung zwingend benötigt, da diese die Prüfung der Unterschrift nicht selbst durchführen können.
Gleiches gilt im Übrigen auch für die spätere Legalisierung der Hochzeitsurkunde bei der Botschaft, diese erfolgt bei Heirat in Bangrak de facto sofort da die Unterschriften der Standesamten von Bangrak hinterlegt sind.)

Das wars dann auch schon.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Man KANN die Ehe dann noch in Deutschland im Eheregister eintragen lassen.

Zuständig für Auslandsdeutsche ist dann das Standesamt I in Berlin, die Abwicklung läuft damit über die deutsche Botschaft. (Antragstellung, Versand der Unterlagen, spätere Ausgabe der Urkunden)
Bei uns ging das zu aller Erstaunen sehr schnell (ca. 6 Monate) normalerweise soll die Eintragung via StA I Berlin auf Grund der vielen Vorgänge dort wesentlich länger (>5 Jahre) dauern.

Zuständig  für alle anderen (in Deutschland gemeldeten Personen) ist das Standesamt am Wohnsitz in Deutschland. (Zum Procedere kann ich nichts sagen.)

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe ist jedoch grundsätzlich auch in Deutschland gültig.
Es empfiehlt sich jedoch, die Ehe auch in Deutschland registrieren zu lassen, vor allem, da bei einer Rückkehr nach Deutschland vieles mit einer deutschen Heiratsurkunde einfacher wird.
Die deutsche Eheurkunde erleichtert nur Behördengänge in Deutschland.


Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: tom_bkk am 03. November 2011, 12:54:13
Der Eintrag unserer Ehe am Standesamt hat keine 5 Minuten gedauert. Meine Frau und Stieftochter kamen am Samstag an, Montag frueh Meldebehoerde und dann Finanzamt zwecks Steuerklasse 3 und Kinderfreibetraegen - in 20min war das auch alles gegessen.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 28. November 2011, 10:29:42
Der A1 Test wird in Deutschland auch bald abgeschafft sein.

Die Niederlande haben den Sprachtest schon abgeschafft,weil eine Ausländerin vor dem EU Gerichtshof geklagt hat.
Dabei hatte sie noch nicht mal auf den Schutz der Ehe geklagt,sondern nur im Allgemeinen gegen die Botschaft,
die ihr das Visum verweigert hat.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: dolaeh am 29. November 2011, 10:02:28
@ rama-6    Das ist aber interresant  ;}  Stimmt das wirklich, ohne Dich zu beleidigen, weil ich nachfrage  {{ Ich habe das nirgends gelesen, desshalb  ;)
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: KhunBENQ am 29. November 2011, 10:31:30
Der A1 Test wird in Deutschland auch bald abgeschafft sein.
Diese Hoffnung wird schon seit Jahren genährt.
Es ist ziemlich offensichtlich, dass die deutsche Praxis gegen Grundrechte verstößt.
Allerdings habe ich auch nichts Neues dazu gehört/gelesen.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: aod am 29. November 2011, 11:50:06
momentan bezieht sich die niederländische Entscheidung um einwanderungswillige Türken
interessant die Kommentare dazu

http://www.migazin.de/2011/09/28/niederlande-schafft-sprachtest-beim-ehegattennachzug-fur-turken-ab/

Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: tom_bkk am 29. November 2011, 12:48:04
Viel wird das Abschaffen auch nicht bringen ... wer dann länger in DE bleiben will bekommt ohnehin vom AA eine Einladung zum Deutschkurs.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 29. November 2011, 16:03:43
momentan bezieht sich die niederländische Entscheidung um einwanderungswillige Türken
interessant die Kommentare dazu

http://www.migazin.de/2011/09/28/niederlande-schafft-sprachtest-beim-ehegattennachzug-fur-turken-ab/



Nein,bei diesem Urteil ging es um eine Inderin.

Diese hat nur geklagt wegen der Verweigerung um das Visum,ohne Sprachtest.

So wie ich es verstanden habe,ist der Sprachtest in den Niederlanden abgeschaft worden.

Nachlesen unter EU Gericht.de

Aktz.:   C-155/11

Bin gerade am klagen für meine Frau für eine Visumfreie Einreise nach Artikel 6 GG (1) gegen die Botschaft.

Werde nun auch die Klage gegen den Sprachtest einreichen,mit Erweiterung auf den EU Gerichtshof.
Wegen Verstoß gegen den Artikel 3 (1+3) unseres GG.
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: aod am 29. November 2011, 18:08:26
es war zwar eine Frau aus Afghanistan, aber dies nur nebenbei.

es gibt eine kleine Anfrage, vom 4.Oktober 2011 , die sich mit diesem Thema beschäftigt:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/072/1707266.pdf

(hier -Seite 7)

 die Antwort

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/073/1707382.pdf

gibt nichts her und so schnell werden Gesetze und Vorgaben nicht geändert


-------------------------------

Meine Frau hat gerade ihren A1-Test bestanden-

sonst hätte ich mich auch noch mehr mit der Sache befasst/befassen müssen
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: dolaeh am 30. November 2011, 12:06:34
Ist doch ein Witz  {+ {+ Kein visum zu bekommen nur weil man die Sprache nicht kann  {[ das haelt normal vor keinem Gericht stand  --C
Titel: Re: Heirat in Bang Rak
Beitrag von: rama-6 am 30. November 2011, 14:17:36
es war zwar eine Frau aus Afghanistan, aber dies nur nebenbei.

es gibt eine kleine Anfrage, vom 4.Oktober 2011 , die sich mit diesem Thema beschäftigt:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/072/1707266.pdf

(hier -Seite 7)

 die Antwort

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/073/1707382.pdf

gibt nichts her und so schnell werden Gesetze und Vorgaben nicht geändert


-------------------------------

Meine Frau hat gerade ihren A1-Test bestanden-

sonst hätte ich mich auch noch mehr mit der Sache befasst/befassen müssen

Ja,so ist es mit der Gesetzgebung,aber jeder der sich etwas auskennt und Nachdenkt kommt auf den Trichter !

Alle unsere Gesetze müßen das GG. beachten,daran geht kein Weg vorbei!

Darum habe ich bei meiner Klage vor dem BVG nur Artikel vom GG,Artikel der EMRK und Artikel der UN Menschenrechte zur Diskussion gestellt.

Schutz der Ehe,Schutz vor Diskreminierung,Gleichheit aller vor dem Gesetz,in keinem Gesetzestext steht ein Hinweis zur Einschränkung der Grundgesetze nach Artikel 19 des GG.,verwiesen auf den Artikel 1 GG.,das GG. steht über jede Art von Gesetzgebung.

Damit habe ich das BVG.in seiner Entscheidungsfindung stark eingegrenzt,es kann mir nicht irgendeinen Gesetzestext als Rechtsverbindlich darlegen,ohne zu Begründen,warum mit diesem Gesetz das GG. ausgehebelt werden kann und zwar nur mit Artikeln des GG als Begründung.

Mit dem Antrag, " Die Entscheidung,bei Nichtannahme meiner Klage,dem EU Gerichtshof für Menschenrechte zur Entscheidung vorzulegen ". Dagegen werden sie sich mit aller ihrer Macht wehren,mit dem Argument, " Was geht uns der EU Gerichtshof an,wir sind das oberste Gericht für Deutschland ".

Sowas hatte ich schon mal,bei meiner Klage vor dem BVG wegen der Überweisungskosten kam eine Ablehnung meiner Klage.
Meine Antwort war,mir egal,klage ebend vor dem EU Gerichtshof,mit der Begrüngung,das Bundesverfassungsgericht verweigert uns unsere Rechte aus dem Grundgesetz,da wurde ihre Verfassungskonformität mit dem Abzug von 30 %
für Witwen im Ausland schon 2005,vom EU Gericht in den Mülleinmer getreten.

Und siehe,oh Wunder,meine Klage wurde nun zugelassen.

Mir war klar,meine Klage mußte abgelehnt werden,ich kann nicht für alle Auslandsrentner klagen.Aber aus klagetechnischen Gründen mußte ich für alle Auslandsrentner klagen,warum ?

Ich hatte vor 2005 eine Bescheinigung meiner DRV-Berlin,worin mir diese Bescheinigen,ihre Rente wird bis zu ihrer Hausbank in Thailand Kostenfrei überwiesen.

Bei Vorlage dieser Bescheinigung an mich,hätte das BVG meine Klage für mich als Einzelperson,mit der Begründung und zu Recht,
ablehnen müßen,mit dem Hinweis,klagen sie erst vor einem Sozialgericht,aber bei einem Urteil des Sozialgericht ist nur für den Kläger das Urteil Rechtsverbindlich,alle anderen können weiter betrogen werden,oder er hätte Kenntnis vom Urteil!

Nun hatte ich von der DRV-Berlin,nach der Klageeinreichung beim BVG.,eine Zusage erhalten,meine zu Recht bestehenden Schadensersatzansprüche,nach § 47 SGB I,beim Postrentenservice geltend zu machen.
Das habe ich getan und mit Antwort vom 4.Nov,2011 wurde diese Forderung mit dem § 30 SGB I bestritten,wobei der Schriftsatz noch nicht mal als Toelettenpapier zu benutzen ist,er hat keinen Absender ( Mit Namen oder Aktz.),da kann ich keine Dienstaufsichtsbeschwerde,geschweige eine Klage einreichen.

Habe das alles hier geschrieben,um anderen aufzuzeigen,wie sie klagen können vor dem BVG.,Klage kann nur eingereicht werden,bei persönlichen Belange in der Familie,oder als selbst betroffener.

Bei mir bin ich persönlich betroffen,da meiner Frau verweigert wird ohne Visum und ohne Sprachtest,zur Wahrung,zum Schutz meiner Familie,die uns nach dem GG.zusteht in Deutschland einzureisen.