oder auch nur um auf Nummer sicher zu gehen :
Die Wege des Deutschen für eine Eheschließung in Thailand :
Dieses EFZ wird bis Nov 2011, so wie es bis jetzt besteht, Überprüfung der Ehepartnerin in Deutschland, ob diese eine Ehe im Heimatstaat eingehen kann, verschwunden sein!
Dies bedeutet wohl oder übel, nachfragen ob dem so ist.
Auch dies hier :
Zitat Rama6
ohne Überbeglaubigung durch das AA Thailand,wie es die Thaigesetzgebung vorschreibt,
erstmal nachfragen, bevor es zu spät sein könnte, BZW, wichtige Jährchen fehlen.
Der eigene Pass, und das eigene EFZ sowie die Geburtsurkunde dürfen wenig Probleme bereiten (wenn) man(n) denn in noch in DE lebt.
Scheidungsurteil ist kein Problem da greifbar, nur muss es wohl in Thailand übersetzt werden, aber das ist OK da man so wie so in BKK einiges zu erledigen hat.
Zitat Tom: BKK
Ja, das heißt Konsularbescheinigung - das wollen die in Bang Rak sehen - beide Pässe der Ehepartner müssen vorgelegt werden, aber erscheinen braucht nur ein Ehepartner.
Sollte die Ehe dann geschlossen sein, geht es wieder zurück nach BKK in die DE Botschaft um die Ehe legalisieren zu lassen, selbiges hat man dann auch noch in DE zu erledigen.
Sollte ein Moderator die unter diesem Titel abtrennen möchten, ist es mir auch "egal" : Die Wege des Deutschen für eine Eheschließung in Thailand