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Infos für Flug-Reiserechte

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Kein Geld zurück bei Flugausfall
"Wer wegen des Tropensturms "Pabuk" in Thailand nicht wie geplant reisen kann, hat keine guten Aussichten auf Entschädigung. Airlines und Veranstalter können sich herausreden - doch in einigen Fällen gibt es Hoffnung."
hier geht's weiter...
Quelle:
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/thailand-flugausfall-wegen-tropensturm-pabuk-keine-entschaedigung-a-1246435.html

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Was darf alles in nicht bezw.in den Koffer und ins Handgepaeck
https://web.de/magazine/reise/reise-flugzeug-koffer-32527242
und
https://www.hand-gepaeck.de/blog/62-wohin-denn-jetzt-mit-laptop-und-tablet-beim-fliegen

schiene:
Noch ein Anbieter für Schadensforderungen bei Verspätungen und anderem...
https://www.airhelp.com/de/?extProvId=5&extPu=airhelp-gaw&extLi=948134594&extCr=47790549740-319974321006&extSi=&extTg=&keyword=airhelp&extAP=1t1&extMT=p&gclid=EAIaIQobChMIxcLU4PyT4wIVGs13Ch3n0gkXEAAYASAAEgKCMfD_BwE&gclsrc=aw.ds

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Es gibt auch eine Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wo
man Probleme kostenfrei klären lassen kann.
"Im Bereich des Eisenbahnverkehrs ist die söp für 99 % der Fernreisenden und für 95 % der Reisenden im Regionalverkehr der geeignete Ansprechpartner. Im Bereich Flug beteiligen sich am Schlichtungsverfahren die für Deutschland relevanten nationalen und internationalen Airlines, einschließlich der sogenannten low cost carrier. Den Fernbusmarkt deckt die söp zu nahezu 100 % ab. Ebenfalls ist in einigen Fällen die Schlichtung für Schiffsreisende möglich."
Quelle:
https://soep-online.de/das-schlichtungsverfahren/

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Dies hat das Landgericht Düsseldorf im April entschieden und damit einem Familienvater 3.200 Euro Entschädigung zugesprochen. Im vorliegenden Fall hatte ein Familienvater geklagt, der bei seinem Sommerurlaub im Jahr 2018 doppelt Pech hatte: Nachdem sein Hinflug bereits mit drei Stunden Verspätung startete, wurde sein Rückflug auch noch um eine Stunde vorverlegt.
Das Landgericht Düsseldorf entschied daraufhin, dass sich Reisende grundsätzlich auf die Flugzeiten verlassen dürfen, die ihnen vom Reisebüro in der Reisebestätigung mitgeteilt werden, wenn diese verbindlich erscheinen. Abhängig von diesen Flugzeiten kann der Reisende eine Entschädigung verlangen, wenn sich der Flug verspätet oder dieser vorverlegt wird. Ob die Fluggesellschaft die Reisezeiten gegenüber dem Reisebüro bestätigt hat, ist hierfür egal.
Quelle:
https://www.facebook.com/jurafakten/

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