So wie es Visa gibt, so gibt es denn auch Aufenthaltsgenehmigungen, beides ist nunmal nicht dasselbe, und gehoert auch nicht in einen Topf. Das leidige Thema, wird ja immer wieder bedient hier, weil es einige "nicht so genau nehmen".
Hallo Kollege Wonderring,
also nach meiner Wahrnehmung gibt es quasi zwei legale Möglichkeiten sich langfristig als NON- Immi, Typ 0 in Thailand aufzuhalten, möglichst ohne zwischenzeitlich ausreisen zu müssen.
In beiden Fällen wird dazu ein Visum benötigt, das in der Regel im Heimatland des Antragstellers von der Botschaft/Konsulat erteilt wird (Sonderfälle wollen wir mal weglassen).
Variante 1: "Initial"-Visa wird erteilt. Evt. wenn nicht schon bei Beantragung möglich, Umwandlung in ein echtes Jahresvisum (ohne Ausreisen). Vor Ende der Laufzeit stellt man den "Antrag auf Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts im Königreich". Kostenpunkt THB 1.900
Verpflichtigung bei Änderungen des Status, bzw. des Aufenthaltgrundes die Immigration zu informieren.
Variante 2: von Dir angeführt, man holt sich im "Jahresurlaub" in der Heimat ein neues Visa - Kostenpunkt € 150
Nachteil von Variante 2 wäre neben den höheren Kosten, das man keinen durchgehenden Aufenthalt in Thailand hat, was für Personen, die z.B. eine Permanent Residence oder die thail. Staatsbürgerschaft anstreben von Nachteil wäre (oK, letzteres ist eher lustig gemeint, obwohl Fakt).
Die Gründe die Du für Variante 2 angeführt hast sind gut möglich, und insofern, für den der die Nachteile mit anderen Vorteilen kompensieren kann,
auch völlig in Ordnung.
Wovon ich bisher noch nichts gehört habe, sind Aufenthaltsgenehmigungen.
Kannst Du mal erläutern, wie da die Beantragung aussieht und welche Formulare verwendet werden?