Was würdet Ihr Machen. ...
Vielleicht die Frage ohne irgendwelche aussagekräftigen Angaben ...
wie
- Größe des Unfallschadens,
- Wurde er fachgerecht repariert,
- Wusste der Händler nachweisbar von dem Vorschaden,
- Wert des Fahrzeugs, bzw. mögliche Wertminderung durch den Unfallschaden,
- In Thailand oder in D-A-CH gekauft,
... hier im Forum zur Diskussion stellen?
In professionellen Kaufverträgen, steht üblicherweise eine schwammige Formulierung wie: "Dem Verkäufer sind folgende _ _ _ / keine Unfallschäden bekannt". Bei kleineren Unfallschäden hat man da als Käufer schlechte Karten, es sei denn man kann beweisen das der Händler von dem Schaden wusste. Bei größerem Schaden, insbesondere wenn er bei einer fachgerechten Inspektion auffallen müsste, kann sich der Händler hingegen nicht herausreden, da er sie als "Fachmann" hätte sehen
müssen.
Zum Wassereinbruch: Möglicherweise ist da etwas Undicht, oder auch nur ein Ablauf in den Holmen oder in der Lüftung verstopft.
Wenn das Fahrzeug ein gewisses Alter überschritten hat, sind "versteckte Mängel" (das sind solche von denen der Händler nicht nachweisbar wusste) sofern sie weder Sicherheitsrelevant sind, noch unter die Garantiepflicht fallen (Motor, Getriebe, Achsen ...) nur schwer einklagbar.
Falls in D-A-CH, dann lohnt es meist mit dem Händler zu sprechen.
Wenn das nichts hilft, die meisten Händler gehören einem Verband/Innung an. Dort bekommt man als Kunde eine kostenlose Beratung, evtl. Vermitteln die auch zwischen Kunden und Händler, jedoch
ohne Rechtsverbindlichkeit.
Falls man in einem Automobilclub Mitglied ist, kann man sich darüber von einem Fachanwalt kostenlos
Erst-Beraten lassen. Dazu sollte man alle Unterlagen und Informationen (Kaufvertrag, Fotos, schriftliche Aussagen von einem "Fachmann" ...) zur Hand haben, da jeder weitere Besuch beim RA zunächst eigenes Geld kostet. Es sei denn man besitzt eine KFZ-Rechtsschutzversicherung
ohne Selbstbeteiligung.