Sehe ich auch so,Isaaner.
Auch in D haben Prominente durchaus Sonderrechte.Die Polizei ist ja noch ganz o.k.,und macht auch eine orddentliche Unfallaufnahme,mit Alkoholtests,bzw. Blutprobe.
Nur ob der Prominente dann wirklich im Knast seine Strafe absitzen muss bezweifle ich doch sehr.Oftmals bekommt er ja schon nach wenigen Tagen Haftverschonung,wird Heimschlaefer,und nach einigen Wochen wird die Strafe zur Bewaehrung ausgesetzt.Also mit einem guten Anwalt,kann man auch in D,und nicht nur in TH als Prominenter(Wohlhabender) um eine gerechte Strafe herumkommen.
So, aber nun bitte wieder zum eigentlichen Thema,Neues aus BKK zurueck.