Jeder kann frei entscheiden ob er die Schlumpfung annimmt oder nicht. Das ist ihr gutes Recht. Aber mein Recht ist es auch Nein zu sagen
Was du noch gar nicht weisst. In TH wird dir
das eventuell noch über die Immi mitgeteilt
und auch in Deutschland entscheidet das
allein der Gesetzgeber.
In der DDR gab es ab 1953 eine
gesetzliche Impfpflicht, zuerst gegen Pocken
und Tuberkulose. Dann kamen Kinderlähmung,
Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten und
Masern hinzu.
Impfverweigerung wurde in der DDR mit Geldstrafen,
Kindergartenverbote, Studiumverweigerung,
Berufsverboten etc. bestraft.
Mir ist von einer vergleichbaren
Empörung ehemaliger DDR-Bürger nichts
in Erinnerung geblieben.