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Autor Thema: 72 STUNDEN NOTFALLBEHANDLUNG vom Stand 2017  (Gelesen 851 mal)

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KHUNKUN

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72 STUNDEN NOTFALLBEHANDLUNG vom Stand 2017
« am: 19. November 2022, 17:15:48 »

hr geehrter,

in der Beilage ein Schreiben was zu Irrtümmern führt.

.....Damit soll für JEDEN Patienten .......

Nach Erkundigung gilt das aber nicht für jeden. z.B.: Rentner, Expats usw. die in Thailand leben und auch hier ihren Hauptwohnsitz haben.

Mit der Bitte um Aufklärung.

MFG
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Zentrum

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Re: 72 STUNDEN NOTFALLBEHANDLUNG vom Stand 2017
« Antwort #1 am: 19. November 2022, 19:47:58 »

Ja - und weiter  ???
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KHUNKUN

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Re: 72 STUNDEN NOTFALLBEHANDLUNG vom Stand 2017
« Antwort #2 am: 19. November 2022, 20:33:31 »

Wollte das nur wissen für einen Bekannten - danke Ihnen es stimmt also.
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Suksabai

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Re: 72 STUNDEN NOTFALLBEHANDLUNG vom Stand 2017
« Antwort #3 am: 19. November 2022, 20:50:31 »


@KHUNKUN

Auch hier wird es so gehandhabt wie alles in Thailand:

JEDES Spital ist gesetzlich verpflichtet, in Notfällen Erstbehandlungen durchzuführen, und zwar an jedem.
Aaaaaber:
wie so oft tauchen auch hier immer wieder Meldungen auf, dass zuerst versucht wird, aus der Begleitperson alles
rauszuquetschen, was sie aufzubringen imstande ist. Da werden psychische Ausnahmesituationen beinhart ausgenützt,
speziell bei den privaten KH.
Die wissen sehr wohl, dass eine nachträgliche Klage am Gericht an ihren hochbezahlten Anwälten (und "anderen Umständen")
scheitern wird.

Also bitte - nicht alles Geschriebene super wörtlich nehmen


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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

KHUNKUN

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Re: 72 STUNDEN NOTFALLBEHANDLUNG vom Stand 2017
« Antwort #4 am: 19. November 2022, 21:04:09 »

DANKE IHNEN
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