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Autor Thema: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"  (Gelesen 10222 mal)

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Lung Tom

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Re: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"
« Antwort #30 am: 04. August 2022, 17:36:16 »


Nicht das wir sie anders kennen würden:

Im Zug mit Genosse Walter-Borjans

Wenn sich der frühere SPD-Vorsitzende im ICE über despektierliche Äußerungen des Personals bezüglich seines Genossen Lauterbach ärgert, dann petzt er auch schon mal via Twitter in der Bahn-Zentrale.

Beginnen wir mit einem Rückblick: Norbert Walter-Borjans hatte 2020 im ersten Corona-Herbst möglicherweise ein prägendes Masken-Erweckungserlebnis in einem ICE. Wie viele andere Bahnfahrer auch, wollte der damalige SPD-Vorsitzende offenbar lieber durchatmen, als sich das halbe Gesicht zu vermummen, wie es seit damals eigentlich Pflicht ist. „SPD-Chef ohne Maske im ICE erwischt!“, titelte Bild seinerzeit und berichtete in anklagendem Ton: „Wieder ein Politiker, der die Maskenregeln verletzt. Am Freitag trug SPD-Chef Norbert Walter-Borjans (68) im ICE nach Köln die Maske als Kinnschutz, während er Nachrichten auf dem Handy las.“

Als er nun vor einigen Tagen wieder einmal im ICE saß, missfiel ihm nun ein kleiner Zusatz, mit dem der Zugbegleiter seine obligatorische Ansage zu der in Zügen immer noch bestehenden Maskenpflicht versah. Dieser wies auf die Verantwortung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach für die andauernden Maskenpflichten hin. Außerdem gönnte er sich noch eine kritische Bemerkung zum Gendern. Das war zuviel für Genossen Walter-Borjans. Erst Kritik am Genossen Gesundheitsminister und dann auch noch an der sprachlichen Umerziehung – all das sogar öffentlich, da konnte Nowabo, wie ihn Genossen und befreundete Journalisten gern nennen, nicht schweigen. Nein, er suchte jetzt offenbar nicht die Aussprache mit dem Bahn-Mitarbeiter, er twitterte lieber an dessen Arbeitgeber:

„Liebe @DB_Bahn, wenn Ihr Zugchef im #ICE1020 den Hinweis auf die Maskenpflicht mit dem Hinweis garniert, dass wir das Herrn @Karl_Lauterbach zu verdanken haben, frage ich mich, ob der Hinweis auf technische Ausfälle aller Art demnächst auch mit den Herren Scheuer und Dobrindt in Verbindung gebracht wird. (Der Zusatz, dass die Ansage so lange dauert, weil gegendert werden muss, wäre auch verzichtbar.) Ansonsten bin ich für die Maskenpflicht im rappelvollen Zug dankbar!“

Und setzte dann noch hinterher:

„Jetzt bin ich auf eine lebhafte Debatte gespannt…“

Die bekam er dann auch, vor allem weil die Bahn den Tweet so zu behandeln schien, wie es vielen Institutionen heute angemessen scheint, wenn jemand wegen möglicherweise schlechter bzw. falscher Gesinnung verpetzt wird. Ohne die auf den Gleisen inzwischen selbstverständliche Verspätung twitterte die Bahn zurück:

„Schicken Sie mir bitte eine E-Mail mit folgenden Daten an dbbahn.twitter@bahn.de - Sachverhaltsbeschreibung (mit Zitaten) - Zugnummer - ggf. Mitarbeitername - Ihre Kontaktdaten - Twitterlink zur Konversation Ich leite es anschließend an die zuständige Abteilung weiter.“
„Der Zugchef verdient eine Abmahnung“

Was wird wohl die „zuständige Abteilung“ mit dem Mitarbeiter machen? Eine unverbindliche Ermahnung? Eine Abmahnung? Andere Arten von Disziplinarstrafen? Diese Fragen stellten sich Maskengegner wie Maskenball-Liebhaber. Die einen bedauerten mögliche Strafen, die anderen forderten sie. Hier ein paar Zitate, die vielleicht nicht ganz ausgewogen ausgewählt sind:

„Unfassbares Verhalten, die Maske wird getragen, weil sie schützt. Der Zugchef verdient eine Abmahnung.“

„Die Arbeiterpartei verpfeift einen Arbeiter wegen mangelnder Linientreue, so läuft es inzwischen… abgesehen davon, inhaltlich hat er völlig recht, Herr Lauterbach hat die Maskenpflicht mit Absicht durchgesetzt, das ist schlicht eine Tatsache - stehen Sie dazu!“

„Ja, mit der Absicht, die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten und die Pandemie einzudämmen. Wie verbohrt muss man eigentlich sein, um das nicht zu erkennen?“

„Tschuldigung. Schon mal die deutsche Grenze überquert und überall die Coronaapokalypse gesehen? Nein? Ja und nein? Und Maskenpflicht macht es dir Sinn?“

„Den Zugchef beim Arbeitgeber denunziert und an den Twitter-Pranger gestellt. Glückwunsch: damit dürften Sie das niedrigste Level beim heutigen Niveaulimbo erreicht haben, Genosse Borjans“

„Der ehemalige Vorsitzende der ehemaligen Arbeiterpartei #SPD sorgt mit einem Tweet für eine Abmahnung eines Mitarbeit der @DBBahn Finde Ihr Verhalten megapeinlich! Gehen Sie bei Beschwerden über das Personal doch bitte den offiziellen und nicht den öffentlichen Weg“

„Nein, nicht der Hinweis aufs Gendern ist verzichtbar, sonder das Gendergaga ist es. Ich feiere den Zugführer für den Spruch wegen Lauterbach, trage das Teil auch nicht oder unter der Nase. Punkt, so einfach kann’s sein.“

„Tatsächlich ist Volker Wissing Verkehrsminister. Und ein Hinweis, dass statt Investitionen in die Bahn 2,5 Mrd. ins #9EuroTicket versenkt wurden, wären zumindest objektiv richtig.“

„… nun aber so ist es doch wir haben diese Maskenpflicht Herr Lauterbach und anderen in der Sache völlig unbedarften Politikern zu verdanken mit den die Menschen in der angrenzenden Ländern in Europa nicht gestraft sind“

„Jetzt ist es Politikern schon unangenehm, auf ihr Werk angesprochen zu werden? Ich dachte @Karl_Lauterbach wäre stolz auf seine Maskenpflicht?“

Ja, es ist schon interessant, dass es den Genossen stört, wenn diejenigen, die die Restriktionen exekutieren müssen, plötzlich anfangen, die dafür Verantwortlichen zu benennen. Und was lernen wir? Bei Bahnfahrten mit Norbert Walter-Borjans ist Vorsicht geboten, wenn man mit den deutschen Corona-Regeln etwas fremdelt und auch nicht so gerne gendert. Lieber hätte ich bei meinen Zugfahrten mehr kritische Zugbegleiter.

Die Kommentare sind auch lesenswert/Quelle:
https://www.achgut.com/artikel/im_zug_mit_genossen_walter_borjans
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Lung Tom

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Re: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"
« Antwort #31 am: 20. September 2022, 17:52:42 »


Linkspartei an Wagenknecht: Schweig oder geh!

...ist ähnlich wie Sarazin in der SPD: die Beiden bilden keinesfalls die Meinung ihrer Parteien ab, und deshalb sollten man sie bei einer Entscheidung welcher Partei man seine Stimme gibt, aussen vor lassen...

https://jungefreiheit.de/politik/2022/linke-an-wagenknecht-schweig-oder-geh/
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Lung Tom

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Re: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"
« Antwort #32 am: 26. Oktober 2022, 03:31:21 »


" Der neue § 130 StGB: Wie man die Wahrheit zum Verbrechen macht


Schritt für Schritt tastete sich die Bundesrepublik an die Abschaffung der Meinungsfreiheit heran. Mit einer kleinen Gesetzesänderung, genauer, mit deren wahrscheinlicher Auslegung, wurde nun die Grenze überschritten, hinter der keine abweichende Meinungsäußerung mehr möglich ist.


Von Dagmar Henn

Die Erosion des Rechts in der Bundesrepublik geschieht schleichend und oft im Verborgenen. Ende vergangener Woche, mit der Verabschiedung der Änderung des § 130 StGB, wurde sie weiter beschleunigt. Und es muss nicht sonderlich überraschen, dass diese Änderung gleichsam im Verborgenen stattfand, die Erweiterung des § 130 StGB an die eines völlig anderen Gesetzes angehängt wurde; auf diese Weise wurden in letzter Zeit schon öfter wichtige Gesetzesänderungen der öffentlichen Aufmerksamkeit entzogen.

Der § 130 trägt den Titel "Volksverhetzung". Dieser Paragraf fristete jahrzehntelang ein Schattendasein, war eine Art juristische Selbstrechtfertigung, kam aber so gut wie nie zur Anwendung. Denn er ist sehr dehnbar. Kernpunkt dabei ist die Formulierung "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Was den öffentlichen Frieden stört und was nicht, liegt im Belieben der Staatsanwaltschaften und Gerichte. In der Vergangenheit wurde die Schwelle, was als Störung des öffentlichen Friedens gesehen wurde, sehr hoch gelegt.

Die Äußerungen in einer vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement verantworteten Broschüre, in der die gesamte Gruppe der Bezieher von ALG II zu "Parasiten" erklärt wurde, mit Formulierungen, die eindeutige historische Vorbilder hatten, störten den öffentlichen Frieden jedenfalls nach Auffassung einer ganzen Reihe von Staatsanwaltschaften, bei denen damals Anzeigen deshalb eingingen (ich hatte selbst eine davon gestellt), jedenfalls nicht. Was schon verwundern muss, denn nicht nur war das Pamphlet, das von einer ehemaligen Bild-Redakteurin verfasst wurde, eine üble Hetzschrift gegen die Armen im Lande, es hatte zudem eine Reichweite, die von wenigen anderen Äußerungen übertroffen werden kann – es wurde ausgiebig in sämtlichen Medien zitiert.

In der Vergangenheit war der § 130 also, abgesehen vom Unterpunkt der Holocaustleugnung, ein zahnloser Tiger. Nun wurde der Text des Gesetzes geändert und ergänzt. Begründet wird das damit, dass die Bundesrepublik verpflichtet sei, eine europäische Vorgabe aus dem Jahr 2008 (!!!) umzusetzen, die eine stärkere Strafverfolgung insbesondere rassistischer Vergehen verlange.

Tatsächlich ist das ein Punkt, an dem das deutsche Strafrecht gerne ein Auge oder zwei zudrückt. Allerdings ist es doch etwas eigenartig, wenn man etwas 14 Jahre lang in der Schublade liegen lässt und genau dann hervorzieht, wenn es gerade passend scheint, um auf etwas völlig anderes zu zielen, das weder in der ursprünglichen Version des § 130 noch in der besagten Aufforderung der EU gemeint worden war (außer, man will davon ausgehen, dass bereits diese Vorlage der EU in Wirklichkeit darauf zielte, acht Jahre später die Kriegspropaganda abzusichern).

Das ist der Text der Ergänzung:

    "(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören."

Da ist er wieder, der öffentliche Frieden. Nur, um die aktuelle Skala der "Störung des öffentlichen Friedens" in Erinnerung zu rufen – auf einer Versammlung gesungene Aufrufe, alle Russen zu töten, stellen keine Störung des öffentlichen Friedens dar; ein Plakat, das eine Rentnerin ins Fenster ihrer Wohnung hängte, auf dem "Danke, Putin" stand, allerdings schon.

Nicht der Gesetzestext, aber die praktische Erfahrung der vergangenen Monate belegt, dass bereits Meinungsäußerungen mit sehr geringer Reichweite, wie Kommentare in sozialen Netzwerken durch völlig unbekannte Personen, als Störung des öffentlichen Friedens gewertet werden können, sofern sie dem NATO-Narrativ widersprechen; Äußerungen, die den ukrainischen Nazismus und dessen Verbrechen nicht nur verharmlosen, sondern sogar begrüßen und glorifizieren, haben keinerlei strafrechtliche Folgen. Jede Verherrlichung von Stepan Bandera und seinen Spießgenossen müsste, da es sich dabei um bereits historisch belegte und auch juristisch unter anderem im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess abgeurteilte Verbrechen handelt, danach verfolgt werden.

Die Paragrafen 6 bis 12 des Völkerrechtsgesetzbuches umfassen eine ganze Menge von Handlungen. Dabei geht es nicht nur um das, was auf den ersten Blick als Kriegsverbrechen erkennbar wäre; es geht auch um Plünderungen und um Handlungen, wie sie aus der ukrainischen Kriegsführung weidlich bekannt sind. So z. B. § 11 Absatz 1 Punkt 3, wer "mit militärischen Mitteln einen Angriff durchführt und dabei als sicher erwartet, dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen oder die Beschädigung ziviler Objekte in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil steht"; ein Handeln, das im Donbass seit acht Jahren zu beobachten war und sich mittlerweile auch gegen die Bevölkerung von Cherson und Saporoschje richtet. Und nein, es ist nicht zu erwarten, dass dieser Paragraf jetzt plötzlich gegen jene angewandt wird, die so viele Jahre lang die Verbrechen im ukrainischen Bürgerkrieg verniedlicht, verschwiegen und unterstützt haben.

Der ukrainische Beschuss des Kernkraftwerks von Energodar beispielsweise fiele auch unter § 11 des Völkerstrafgesetzbuches, nämlich unter Absatz 1 Punkt 2: "Wer (…) mit militärischen Mitteln einen Angriff gegen zivile Objekte richtet, solange sie durch das humanitäre Völkerrecht als solche geschützt sind (…), Anlagen und Einrichtungen, die gefährliche Kräfte enthalten."

Niemand wird ernsthaft erwarten, dass nun die Strafverfolgung gegen all jene Medien der Mainstreampresse einsetzt, die die ganze Zeit über behaupten, die Russen beschössen sich in Energodar selbst, weil diese Äußerung eine Verharmlosung bzw. Leugnung einer Straftat nach § 11 Völkerstrafgesetzbuch darstellt. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass eine genauere Befassung mit vermeintlichen russischen Kriegsverbrechen wie in Butscha als Leugnung oder Verharmlosung bewertet werden, ist hoch.

Schlimmer noch, das, was bereits heute in der bundesdeutschen Strafverfolgung praktiziert wird, wofür immer die Formulierung von der "Billigung einer Straftat" herhalten musste, ein Vorwurf, der bereits Tausende von Verfahren generiert haben dürfte, wird nun auf eine solidere rechtliche Grundlage gestellt. Das Problem mit der "Billigung einer Straftat" bestand nämlich immer darin, dass ein Angriffskrieg in Deutschland nur eine Straftat darstellt, wenn er durch oder gegen Deutschland begangen wird; somit besteht ein gewisses (wenn auch leider nicht allzu hohes) Risiko, dass diese Grundlage für Strafmaßnahmen von irgendeinem deutschen Gericht zerschossen wird. Mit dieser Gesetzesänderung ist dieses Risiko für alle zukünftigen Verfahren gebannt.

Man stelle sich nun einmal vor, eine der Befürchtungen, die von russischer Seite immer wieder geäußert werden, würde wahr. Wie der Einsatz einer schmutzigen Bombe durch die Ukraine; etwas, auf das die Kiewer Rhetorik sehr klar abzuzielen scheint. Oder ein Beschuss einer Ammoniak-Leitung, die eine örtliche Katastrophe auslösen würde. Oder auch nur ein größerer Treffer im Atommülllager von Energodar.

Auf sämtlichen Kanälen würde dann verkündet, es handele sich um ein russisches Kriegsverbrechen. Und man muss keine Zweifel daran hegen, dass der frischgebackene Paragraf dann breit zur Anwendung käme.

Die Entwicklung, die die Anwendung des Strafrechts in den letzten Monaten genommen hat, belegt einmal mehr, warum es in demokratischeren Zeiten immer mindestens juristische Kritik an sogenannten "Gummiparagrafen" gab, in denen der Anteil der im Belieben stehenden Definition hoch und der Anteil der rigiden rechtlichen Regelung niedrig ist. Eigentlich dürfte keine Aussage belangt werden, die sich auf eine Handlung oder ein Ereignis bezieht, das nicht bereits rechtsgültig nach den Paragrafen des Völkerstrafgesetzbuchs abgeurteilt wurde; das erfordert schon allein der absolut zentrale Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung, nach dem jeder als unschuldig zu gelten hat, bis er verurteilt wurde.

Aber wer glaubt, dass dieser neue Absatz des § 130 friedlich schlummern wird, bis irgendwann die Kriegshandlungen in der Ukraine juristisch bewertet sind, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Dieser Paragraf zielt auf jede Abweichung vom offiziellen Narrativ, und zwar noch weit unterhalb der Aussage, der russische Militäreinsatz sei gerechtfertigt, weil er einen Angriff auf den Donbass (und damit einen tatsächlichen Genozid) verhinderte. Schon eigentlich journalistisch selbstverständliche Fragen könnten damit geahndet werden. Und der Spielraum des § 130 geht noch weiter, und das dürfte der eigentliche Zweck sein.

Denn Absatz 5, der neu eingefügt wurde, hat eine Rückwirkung auf Absatz 2: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe (…) aufstachelt." Die logische Verknüpfung, dass Aussagen, die vom Narrativ abweichen, gewissermaßen per se "zum Hass aufstacheln", findet sich in Absatz 5. Und man kann nicht leugnen, dass die Propagandazentralen der NATO, nachdem es ihnen nicht gelungen ist, die Darstellung der anderen Seite technisch völlig zu unterbinden, ein Interesse daran haben, nicht nur gegen jene vorzugehen, die entsprechende Texte verfassen und veröffentlichen, sondern auch gegen jene, die sie verbreiten. Nachdem im Falle von Absatz 2 Satz 1 sogar der Versuch strafbar ist, ist damit jedes Schlupfloch für die Wahrheit erfolgreich gestopft.

Die Bemühungen um ein demokratisches Recht, die es in der Geschichte der Bundesrepublik durchaus gab (dabei möchte ich noch einmal an Gustav Heinemann erinnern), folgten immer der Vorgabe, die Formulierung des Rechts müsse so beschaffen sein, dass es selbst bei feindseliger Auslegung keine Beseitigung der Grundrechte ermöglicht. Eine feindselige Auslegung der neuen Variante des § 130 bedeutet das Ende jeder Meinungsfreiheit in Fragen, die die NATO und ihre Kriegspolitik in der Ukraine und gegen Russland betreffen."

Quelle:
https://test.rtde.tech/inland/152403-der-neue-paragra-f130-stgb-wie-man-die-wahrheit-zum-verbrechen-macht/



Berlinikus
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Lung Tom

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Re: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"
« Antwort #33 am: 02. Dezember 2022, 18:47:57 »


Volksverdummung wie seit Honecker nicht mehr! - Steffen Kotré - AfD-Fraktion im Bundestag

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Re: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"
« Antwort #34 am: 05. Dezember 2022, 18:05:03 »


"Abschied von der Meinungsfreiheit: Die Beispiele NachDenkSeiten und Twitter

Es ist schlecht bestellt um die demokratischen Werte in Deutschland und der EU. Die Presse- und Meinungsfreiheit wird immer unverhohlener und offener mit Füßen getreten. Deutschland ist ebenso wenig wie die EU an Meinungsvielfalt und breiter Diskussion interessiert. "

Von Gert Ewen Ungar

Mit Ablauf des Jahres endet die Anerkennung des kritischen Medienportals NachDenkSeiten als gemeinnützig. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der NachDenkSeiten ist zweifellos ein weiterer Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit.

Die NachDenkSeiten liefern seit 20 Jahren Beiträge zu vor allem wirtschaftspolitischen und gesellschaftspolitischen Themen aus einer linken, aufgeklärten Perspektive. Das macht sie in einem positiven Sinne diskussionswürdig. Genau darin liegt ihr gesellschaftlicher Wert, dies macht sie im eigentlichen Wortsinn gemeinnützig. Die NachDenkSeiten nehmen an der gesellschaftlichen Debatte teil, positionieren sich regelmäßig gegen den Mainstream und die konzertierte Haltung in den großen Leitmedien. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und stützen damit die demokratische Kultur. Das ist ihr Verdienst, und das ist in Deutschland unerwünscht.

Das Finanzamt Landau hat den NachDenkSeiten nun die Gemeinnützigkeit aberkannt. In einem Interview in der Zeitung Junge Welt nimmt der Gründer der NachDenkSeiten zum Vorgang Stellung. Gefragt nach der Begründung für die Aberkennung sagt Müller:

    "Der Verein würde mit dem 'Betrieb dieser Internetseite' ... nicht den gemeinnützigen Zweck der 'Volksbildung' verfolgen. Übrigens: Wir glauben nicht, dass unser Finanzamt in Landau eine solch seltsame Feststellung trifft. Der Entzug der Gemeinnützigkeit kam von oben. Man kennt das ja schon von Fällen wie ­Attac."

Hier gehts weiter:
https://test.rtde.tech/meinung/156139-abschied-von-meinungsfreiheit-beispiele-nachdenkseiten/
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Re: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"
« Antwort #35 am: 07. Dezember 2022, 17:01:58 »


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Re: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"
« Antwort #36 am: 19. Dezember 2022, 17:38:42 »


Die Union verspielt ihre letzten Sympathien:


Winkel will „nicht nur Fachkräfte“
JU-Chef Winkel: Ohne Migranten funktioniert nichts mehr
 {[

Hier erfährt "man" mehr:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/ju-mehr-migranten/
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Re: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"
« Antwort #37 am: 03. Januar 2023, 19:39:06 »

..bestimmt ein
Tanzvergnügen im Bundeskanzleramt
#


 ;)

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Re: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"
« Antwort #38 am: 04. Januar 2023, 20:15:00 »

Ich muss aber ergänzen, wenn überhaupt, dann zur Amtszeit der Hamburgerin aus der Uckermark.. ;)

Wenn man so schaut, auf Claudia Roth und Co.: die sind ja eher stramme AntiSemiten, wobei den
GRÜNEN - die den Amis bis zum Anschlag im A.rsch stecken - anscheinend nicht klar ist, wer das sagen hat....

U-Boote wurden - meines Wissens nach - in der letzten Zeit jedenfalls nicht verschenkt.
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Re: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"
« Antwort #39 am: 13. Januar 2023, 18:35:26 »


„Sieg Heil”, SPD? Die Klingbeil-Lüge

Theo-Paul Löwengrub


Quelle: ansage.org

12. Januar 2023


In ihrem Bestreben, die Wahrheit über die fast ausschließlich von Migranten verübten Gewaltexzesse in der Silvesternacht umzulügen, hat die SPD in Person ihres Vorsitzenden Lars Klingbeil nun einen weiteren Tiefpunkt erreicht. Der Co-Parteichef mit Antifa-Sympathien (sowie -Vorgeschichte) und dem diskreten Kiffergrinsen im Gesicht warf auf einer Klausurtagung der Union vor, zu den angeblichen Angriffen auf Polizisten durch „Sieg Heil!“ brüllende Rechtsextreme im sächsischen Borna zu „schweigen”. Auch zu ähnlichen Vorfällen in „Görlitz und Hildburghausen, wo Rechtsextreme sich aufgemacht haben, Sicherheitskräfte mit lauten ‘Sieg Heil!‘ Rufen angegriffen haben“, empörte sich Klingbeil, höre er nur „lautes Schweigen“ von der Union.

Dumm bloß: Bei den vermeintlichen rechten Ausschreitungen in Borna handelte es sich um ein medial aufgebauschtes Gerücht, das wohl von Anfang an als rettender Strohhalm diente, an den sich die Linkspresse klammerte, um von der Migrantengewalt in Berlin und anderen Städten abzulenken. Die zuständige Polizeidirektion in Leipzig erklärte, dass es an Silvester ganz genau einen Angriff auf Polizisten in Borna gegeben habe. Niemand sei verletzt, lediglich ein Dienstwagen beschädigt worden. Von „Sieg-Heil“-Rufen oder irgendeinem rechtsextremen Hintergrund wisse man nichts und habe dafür auch „keinerlei Hinweise“. Überhaupt liege „kein verifizierter Hinweis auf ‘Sieg, Heil‘-Rufe in der Silvesternacht in Borna“ vor. Man wisse lediglich von einem mittlerweile gelöschten Facebook-Post (dieser stammte höchstwahrscheinlich von einer Wahlkampfhelferin des Bornaer Oberbürgermeisters; in ihm wurde das Wort „Sieg“ (nicht „Sieg Heil!”) gebraucht – jedoch in völlig anderem Kontext).

Auch Chebli hüpft mit zwei Füßen auf die Fake-Story

Natürlich ließ es sich auch das SPD-Quotenphänomen Swasan Chebli nicht nehmen, die dreisten Fake-News weiterzuverbreiten; was immer ins Weltbild passt, wird begierig aufgegriffen: „Wer angesichts der neuen Erkenntnisse zur Silvesternacht immer noch davon spricht, dass wir ein Integrationsproblem haben, schürt bewusst Hass. Wenn es mal wieder einen Abschlag auf Migrant:innen gibt, wisst ihr, wer die Verantwortung dafür trägt“, schwafelte Cheblie auf Twitter.

Wie der SPD-Chef – und in der Folge dann unterintellektuelle Subjekte wie Chebli – auf seine haarsträubenden Märchen kam, ist unklar. Offenbar sind die angeblichen Vorfälle in Görlitz und Hildburghausen Klingbeils Phantasie entsprungen und waren vom Motiv her wohl der Absicht geschuldet, Sachsen wieder einmal als rechtsextremen Hotspot darzustellen. „Die größte Gefahr für die Demokratie kommt von rechts außen“, wiederholte Klingbeil, der Zuspätgeborene, einmal mehr das ewige Mantra; dieses galt fraglos 1933, aber es gilt nicht mehr 90 Jahre später, da die Hauptgefahr von einem zunehmend doktrinären und an seinen Falschheiten krepierenden Linksstaat ausgeht. Doch um an ihren Lebenslügen festzuhalten, schreckt die einst stolze Sozialdemokratie vor keiner noch so rücksichtslosen Vergewaltigung der Wahrheit zurück.
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Re: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"
« Antwort #40 am: 17. Januar 2023, 18:07:11 »


...und es geht immer so weiter. Die Gesetze Deutschlands sind das Papier nicht wert,
auf dem sie gedruckt sind. Außer denen, wo man beim Deutschen abkassieren kann, die werden eher deutlich verschärft. Keine Frage wieso, denn die Ausgaben für die Schmarotzer dieser Welt und auch die Kasse bei BIG-Pharma muss klingeln - um nur mal zwei Beispiele zu nennen. Oder den EU-Haushalt - stimmrechtlich ist Deutschland total marginalisiert, darf aber mittlerweile den halben EU-Etat tragen. Hauptsache das Geld nutzt keinem Deutschen.

Aber nun zur skandaloesen Abschiebepraxis:


"Ausreisepflichtige dürfen bleiben
 
Wie Berlin Abschiebungen anderer Länder verhindert


Da das rot-grün-rote Berlin sich aus „humanitären Gründen“ weigert, ausreisepflichtige Ausländer zurückzuführen, scheitern nun auch Abschiebungen anderer Bundesländer. Zwei sind stocksauer.


BERLIN. Entgegen einer Vereinbarung mit den anderen Innenministern der Länder hat Berlin Abschiebungen ausgesetzt. Der rot-grün-rote Berliner Senat lehnt es seit Herbst bis Ende März ab, ausreisepflichtige Migranten abzuschieben. Die Landesregierung begründet dies mit „humanitären Gründen“ – und meint damit die Temperaturen im Winter und Frühling.

Alle Abschiebeflüge vom Hauptstadt-Flughafen hat die Landesregierung um die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) daher gecancelt. Allerdings sind davon auch andere Bundesländer betroffen. Mehrere gemeinsam geplante Rückführungen mit Flugzeugen, die vom BER hätten starten sollen, sind geplatzt.

Wegen Berlin: Sachsen muß Sammelrückführung verschieben

Dabei hatten sich die anderen Bundesländer auf die Zusagen aus der Hauptstadt verlassen. Sie suchen nun hektisch nach anderen Lösungen. Der Bundespolizei zufolge, die die Planungen für diese Flüge koordiniert, handelt kein anderes Land so wie Berlin.

Zwei Landesregierungen sind über Berlins Verweigerungshaltung besonders erbost. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) wirft der Hauptstadt vor, „unsolidarisch in mehrfacher Hinsicht“ zu sein. Der Welt am Sonntag sagte er, Sachsen habe unter anderem eine Sammelrückführung nach Vietnam verschieben müssen. „Damit setzt Berlin wieder einmal ein falsches Signal in der angespannten Migrationssituation und verstärkt diese sogar selbst.“

Es wird ohnehin wenig abgeschoben

Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) übt scharfe Kritik. Berlin verstoße damit gegen eine Vereinbarung der Länderinnenminister. „Die von Berlin praktizierte pauschale Aussetzung von Abschiebungen in der Winterzeit ist weder inhaltlich noch ordnungspolitisch oder rechtlich nachvollziehbar.“ Die Hauptstadt erweise „durch ihr Handeln zudem der Akzeptanz der Bevölkerung für die Aufnahme wirklich schutzbedürftiger Menschen einen Bärendienst“.

Abschiebungen ausreisepflichtiger Migranten finden in Deutschland ohnehin sehr selten statt. Wenn, dann werden die Ausländer meist auf dem Luftweg zurück in ihr Heimatland gebracht. Im ersten Halbjahr 2022 betraf das lediglich 5.298 von 300.000 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen. (fh)

Quelle:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/berlin-abschiebungen/
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Re: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"
« Antwort #41 am: 19. April 2023, 19:30:37 »



Immer mehr Meldeportale
 

Die neue Lust am Denunzieren: Abweichler aufspüren

https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2023/denunziere-mit/

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Re: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"
« Antwort #42 am: 29. Mai 2023, 19:31:29 »


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Alice Weidel - Die beste Rede: "Wir werden von Idioten regiert!"




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Re: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"
« Antwort #43 am: 22. Juni 2023, 18:40:07 »


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Re: Neuigkeiten von der "Nationalen Front"
« Antwort #44 am: 21. Juli 2023, 17:15:06 »


Zu Recht wird immer wieder auf die Vetternwirtschaft bei den GRÜNEN hingewiesen.

Das können auch die anderen Blockparteien, wenn auch aktuell nicht so vehement nachgewiesen:

Staatssekretärin: Beförderung ohne einen Tag Arbeit

..schaust Du hier:

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/staatssekretaerin-lebenslauf/


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