Thailand-Foren der TIP Zeitung > Partnerschaft, Sex und Liebeskasper
mit der Frau nach D umziehen
jms:
Wie lange muss man mit seiner Thai-Ehefrau im Ausland gelebt haben, bevor man mit ihr ohne Deutsch-Zertifikat nach D umziehen kann?
Wie ist das wenn man nicht verheiratet ist, wenn man z.B. 5 Jahre mit seiner Thai-Freundin in der Türkei gewohnt hat, dann darf man wohl nicht mit ihr nach D ziehen?
Helli:
--- Zitat von: jms am 01. August 2017, 14:33:02 ---Wie lange muss man mit seiner Thai-Ehefrau im Ausland gelebt haben, bevor man mit ihr ohne Deutsch-Zertifikat nach D umziehen kann?
--- Ende Zitat ---
Nach Allem, was ich bisher gelesen und auch selbst erlebt habe, ist die Antwort: Ein Leben lang!
--- Zitat von: jms am 01. August 2017, 14:33:02 ---Wie ist das wenn man nicht verheiratet ist, wenn man z.B. 5 Jahre mit seiner Thai-Freundin in der Türkei gewohnt hat, dann darf man wohl nicht mit ihr nach D ziehen?
--- Ende Zitat ---
Nur, wenn die Gefährtin sich dort einen türkischen Paß beschaffen konnte.
Trotzdem würde ich Dir raten, ein freundliches(!) Gespräch mit Deiner Ausländerbehörde zu suchen. Erstens weißt Du dann ganz genau, was ansteht und zweitens haben die Ermessensspielräume, die man nirgendwo nachlesen und schon gar nicht einfordern kann!
tom_bkk:
Das stimmt, eine Angestellte meiner Frau hats ohne Studium und Kinder ohne a1 geschaft hier einzureisen, frag mich aber nicht wie.
Von der Tuerkei aus am besten dem Flüchtlingsstrom folgen, dann bekommt die eine Wohnung, Gratis Bahn und Taxifahrten, KV und noch viele Zuckerl mehr >:
Lachnicht:
Hallo JMS!
Habe vor 15 Jahren meine Thai-Frau geheiratet.Damals war es so!
Man musste einen unkündbaren Arbeitsplatz nachweisen.
Einen Verdienstnachweis von dem 2 Personen leben können.
Eine Wohnung mit einer Mindestgrösse für 2 Personen.
Der Staat will keine Sozialhilfeempfänger,anders bei Asylanten.
Mit der Wohnung gibt es in den Städten Probleme wegen der hohen Nachfrage.
Dementsprechend ist auch der Mietpreis.Das ist auch der Grund dass viele Pendeln.
20-30km einfacher Weg zum Arbeitsplatz ist keine Seltenheit.
Vorher einen Arbeitsplatz und eine Wohnung suchen, sonst geht das nicht.
Informiere dich vorher beim Ausländeramt bzw.Botschaft.
Viel Glück.
mfg
Norbert
tom_bkk:
Für die Frau bräuchte es bei uns 2011 keinen Gehaltsnachweis oder Nachweis der Wohnung, für Stiefkinder aber schon, dein AA kann dir sicher sagen was Sache ist.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln