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Produkthaftungsgesetz (Thailand)

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Waitong:
Einheitliches Produkthaftungsgesetz erlassen

Das thailändische Parlament hat im Februar ein eigenes Produkthaftungsgesetz
erlassen, dass erstmals einheitliche Produkthaftungsregeln aufstellt. Bislang
unterlagen diese Fragen dem allgemeinem Zivil- und Haftungsrecht. Das Gesetz wird
am 20.2.2009 in Kraft treten. Inhaltlich ist das Gesetz in weiten Bereichen
europäischem Produkthaftungsrecht angeglichen.
Das Gesetz begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers und
Verkäufers von defekten Waren, durch die Verbraucher geschädigt wurden. Ein
Produktfehler soll nach den Vorgaben des Gesetzes gegeben sein, wenn das
Produkt einen Produktions- oder Konstruktionsfehler aufweist oder mit mangelhaften
Instruktionen ausgestattet ist. Die Produkthaftung ist nicht vertraglich abdingbar.
Kann der Verbraucher nachweisen, dass durch das fehlerhafte Produkt ein Schaden
verursacht wurde, haften die an Herstellung und Vertrieb beteiligten „Business
Operators“ auf Schadenersatz. Zu ersetzen ist nicht nur der eingetretene
Sachschaden. Das Gesetz sieht darüber hinaus einen Strafschadensersatz („punitive
damage“) vor, für den Fall, dass der Hersteller oder Verkäufer das entsprechende
Produkt auf den Markt bringt, obwohl ihm das Vorliegen eines Defekts bekannt ist.
Den Schaden einklagen kann neben dem geschädigten Verbraucher auch das
„Consumer Protection Board“. Es darf also davon ausgegangen werden, dass das
Produkthaftungsgesetz damit auch in tatsächlicher Hinsicht Anwendung und
Durchsetzung finden wird.

Quelle:

https://www.bfai.de/DE/Content/__SharedDocs/Anlagen/PDF/Anlagen-Newsletter-Recht/bfai-rechtsnews-07-2008,property=publicationFile.pdf?show=true

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