@ to_siam, da hast du was falsch verstanden.
Wenn du näheres über die Wohnung erfahren möchtest, musst du dem Makler schon selbst eine eMail senden.
Betreff
legale thailändische Staatsangehörigkeit:
Diese Wohnung kann ausschließlich von Thailänder(inne)n erworben werden. Sofern deine Frau eine
von Thailand anerkannte doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, dürfte es von daher keine Probleme geben. Sollte sie jedoch nur "vergessen" haben, ihren th.-Pass abzugeben, kann es Probleme geben.
Betreff
das nötige Geld:
Thailänderinnen die mit Ausländern verheiratet sind müssen u. U. nachweisen das sich um deren eigenes Geld handelt. Habe zwar noch nie gehört das dieses Gesetz umgesetzt wurde, doch was nicht ist, kann jederzeit kommen.
Stichwort: "Ownership method:
"Thai own name" = Wohnung kann nur von th. Staatsbürgern erworben werden
"Company hold" = Die Wohnung befindet sich derzeit nicht in Privatbesitz, sondern im Besitz einer Firma.
Wenn das extra in der Annonce erwähnt wird, kannst du davon ausgehen das der/die Firmeninhaber die Firma gleich mit verkaufen wollen. Häufig handelt es sich dabei um Scheinfirmen die einzig dafür gegründet wurden um Grundbesitz erwerben.