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Autor Thema: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben  (Gelesen 1624 mal)

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Gigo-m

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Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« am: 28. Juli 2022, 09:23:51 »

Meine Frau hatte Ende 2020 einen Unfall mit ihrem Moped und dabei schwere Hirnschäden erlitten, so das Sie ein 100 prozentiger Pflegefall wurde. Mitte Februar bis ende November 2021, brachte ich meine Frau ins Pflegeheim. Diese Kosten sprengten allerdings meine finanziellen Möglichkeiten, so das ich meine Frau, auch auf den Wunsch der Familie, sie nach Hause (Issan) verlegen lassen musste.


Frau Frau ist jetzt vor 3 Monaten aufgrund einer Infektion und kurzem Krankenhausaufenthalt, im Elternhaus verstorben. Meine Frau hatte kein Testament niedergelegt und Sie / Wir haben keine Kinder.



Um Zugriff auf das gemeinsame Konto (ca 40 000 THB) und das Konto meiner Frau (ca 540 000 THB) zu erhalten, brauchte ich einen gerichtlichen Beschluss.

Meine Frau hatte eine private Versicherung abgeschlossen, die im Todesfall 1 Million THB bezahlt hätte, weil sie überlebt hat, überwies die Versicherung 500 000 THB, plus 32 000 THB Krankenhaustagegeld auf ihr Konto. Der jährliche Versicherungsvertrag wäre am 09.02.2021 abgelaufen.


Bis zum heutigen Stand bin ich im Rechtsstreit mit dem Bruder meiner Frau. Der Vater ist schwer krank (ich glaube Dement), Mutter bereits vorher verstorben.


Mein bisheriger Anwalt scheint meine Interessen nicht richtig verfolgt zu haben, was ich aber eher den sprachlichen Übersetzungsproblemen zuordnen möchte.oder wie auch immer.....



Weil ich mittlerweile mit vielen Menschen gesprochen habe, sind einige Fragen offen geblieben.


1. Ob ich mit der Familie überhaupt etwas vom Erbe teilen muss. Jetziger Stand meines Wissens ist /war 25% für den Vater und 75% für mich.

2. Falls das obrige zutreffen sollte, würde die Versicherungssumme von insgesamt 532 000 THB mit in die Teilung des Erbes einfließen ?

3. Artikel 1629 zusammen mit Artikel 1635 des Grundgesetzes sagt
was genau aus ?
Besagt dies, das ich alleiniger Erbe bin, weil keine Kinder vorhanden sind ?

Da meine finanziellen Mittel aufgebraucht sind, kann ich mir keinen teuren Anwalt leisten und bin um jede hilfreiche Antwort dankbat

Vielen Dank im voraus.
« Letzte Änderung: 28. Juli 2022, 09:47:22 von Gigo-m »
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Seebacher

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #1 am: 28. Juli 2022, 10:51:33 »

Mein Herzliches Beileid

Kein Testament ist schlecht aber wenn Ihr offiziell Verheiratet gewesen sind und keine Kinder da sind bist Du der alleinige Erbe der Bruder hat da gar nichts zu melden.

Bei Land Besitz schaut es anders aus Familien Land also geerbtes Land deiner verstorbenen Frau muss geteilt werden.

In der Ehe erworbenes Land gehört Dir muss nicht geteilt werden.

Ich bin der Verwalter des Nachlasses meiner Frau. Dass allerdings in einem Testament festgehalten.

Geld das meine Frau noch auf dem Konto hatte, habe ich mit der Bankkarte auf Anraten des bank Angestellten bezogen.

Er meinte der offizielle Weg geht lang das Konto ist als solches nicht gesperrt mit der Karte kann Geld bezogen werden.

Autos und Motorräder wurden im Amphör für 3 Monate ausgeschrieben danach auf mich übertragen Gebühr 5 baht pro fz.

Das Erbrecht bei Verheirateten ist International das selbe.

Viel Glück und ja auch meine ex Familie ist total gierig gewesen und noch gierig stark bleiben ist für mich die einzige Option gewesen.

PN bei Fragen

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schiene

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #2 am: 28. Juli 2022, 11:04:23 »


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Seebacher

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #3 am: 28. Juli 2022, 11:06:54 »

Danke Uwe habe ja auch schon 8  {:}
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Gigo-m

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #4 am: 28. Juli 2022, 12:37:13 »

Danke Seebacher 🙏 🙏 👍
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Gigo-m

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #5 am: 28. Juli 2022, 13:32:57 »

Vor ca 1 Jahr beantragte ich einen Gerichtsbeschluss um auf das Konto meiner Frau zugreifen zu können. Hierbei wurde der Vater informiert, der dann Widerspruch eingelegt hat. Vater ist seit Jahren dement, wobei dann der Bruder meiner Frau den Widerspruch unterschrieb und einreichte.

Im ersten Prozess der Anhörung hat der Bruder nur gelogen, was ich alles schriftlich widerlegt und meinem Anwalt gegeben.

Ein paar Wochen vor Prozessbeginn ist dann meine Frau verstorben...
Weil die Familie einen sehr guten Leumund in der Provinz hat und der Bruder mittlerweile stellvertretender Dorfvorsteher ist, bin ich einer außergerichtlichen Einigung sehr gut beraten und interessiert....

Meine Frage ist nun ob ich gegen diese Lügen vor Gericht, nachträglich noch vorgehen kann oder könnte...?

Ich will einfach nur noch alles abhaken können und will dies als Druckmittel verwenden um meine Forderung nachzukommen.
Meineid ist sehr strafbar und mit bis zu 5 Jahren Gefängnis geahndet, sowie den Verlust seines Jobs und den Schaden an der Familie {Gesichtsverlust}.

Ich weiss das dies ein anderes Thema ist, aber es ist zusammen hängend
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Seebacher

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #6 am: 28. Juli 2022, 14:00:53 »

Hallo

Mein Rat lass es und Versuch es mit der atm Karte wenn Du den Code kennst.

Warum sollte die Familie Anrecht auf Geld haben das deine Frau auf dem Konto hat ?

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Gigo-m

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #7 am: 28. Juli 2022, 15:07:25 »

Konto ist gesperrt
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Seebacher

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #8 am: 28. Juli 2022, 15:44:56 »

Ok dann halt warten bis die Bank Dir das Konto frei gibt.

Du sagst willst abhacken mit einem Prozess wird das schwierig, kannst Du so gut Thai sprechen,dass es ohne Übersetzer geht ?

Ich bin froh habe ich mit der Ex Familie nix mehr am Hut, da wird ganz Thai typisch nicht mal gegrüßt.

20 Jahre Geld gesogen den Hals nie voll und kein scham Gefühl ich beneide dich nicht um die Situation.

Ich kann nur jedem raten ein Testament mit der Ehefrau gemeinsam auf zu setzen.

Der Überlebende erbt alles.

Sofern kein Familien Land im Spiel ist.

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Gigo-m

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #9 am: 28. Juli 2022, 16:09:49 »

Dafür brauche ich ja den Gerichtsbeschluss, damit die Bank das Konto frei geben kann...

Deutscher Anwalt aus Bangkok will 150 000 - 180 000 für diesen 1 Tag. Danach will ich von ihrer Familie nie wieder jemand sehen.
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Seebacher

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #10 am: 28. Juli 2022, 16:24:13 »

Du hast doch einen Toten Schein vom Amphör erhalten also 150 K tönt nach zu viel

Das ganze muss ohne Anwalt machbar sein einen Ehenachweis mit Totesschein das Gericht entscheidet nach Gesetz eh für dich.

Im Amphör wurde mir sehr geholfen die kennen die Gesetze.


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Heinz52

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #11 am: 28. Juli 2022, 16:26:04 »

Hallo,

ist leider eine scheiss Situation, wir hoffen es geht gut für Dich aus.

Ja mit den Anwälten hier ist es so eine Sache. 150'000 - 180'000 für diesen einen Tag ist schon heftig.
Erinnert mich an einen Fall wo wir von so einem richtig abgezogt wurden. Also sei vorsichtig in der Wahl des Anwaltes.

Sollte es der nachstehende Anwalt sein, lass besser die Finger davon. Wir haben es leider nicht getan, obwohl auch wir gewarnt wurden. Viel versprochen, abkassiert natürlich im Voraus = nichts gemacht!!

http://www.chaninatandleeds.com/

Viel Glück und alles Gute

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goldfinger

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #12 am: 28. Juli 2022, 17:16:47 »

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Es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger. Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen. Und dann gibts noch die Volksvertreter…

Gigo-m

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #13 am: 28. Juli 2022, 19:20:45 »

Leider nicht wirklich.
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