Ein heißes und schwieriges Thema.
Hab mich mal im Netz etwas schlau gemacht, was so Rechtsawälte darüber für Meinungen haben, und empfehlen.
Gespräch mit einem Rechtsanwalt habe ich nicht geführt, werd ich aber noch demnächst tun.
Was sagen die Rechtsanwälte im Netz.
Nun prinzipiell kann man als Farang, wenn man mit einer Thai verheiratet ist, und sie vor dem Ehemann stirbt, Haus oder Landbesitz hat erben, so sieht es auch das Thailändische Gesetz vor,.....aber,
Wer recht hat, muß aber noch lange nicht Recht bekommen.
Was die Herren Advokaten so schreiben, dem entnehme ich, hängt es überwiegend von etlichen Fakten ab.
Am meisten wird erwähnt, wenn die Thailändischen Familienngehörigen der Ehefrau keine Ansprüche stellen, ist es schon mal um einiges leichter.
Hat die Ehefrau ein Testament gemacht, ist es ebenfalls leichter.
Weiterer Punkt ist, wann und wie lange war die Eheschließung.
Allgemein sagen die Herren Rechtsanwälte ist es bei Eigentumswohnungen auch leichter.
Zwingend empfehlen diese Herren aber, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, da die Ermittlungen und Rechtsstreitigkeiten mit dem gesamten Papier und Behördenkram ausschließlich in thailändischer Sprache geschrieben werden, und da die Behörden hier in Thailand nicht die schnellsten sind, kann sich solch eine Angelegenheit über einen langen Zeitraum hinziehen, der sogar Jahre dauern kann.
Meine Erkenntnis was im Netz steht, ist auch nichts Halbes und nichts Ganzes, da aufgeführt wird, es gibt zu viele Variationen, die von Fall zu Fall einfach unterschiedlich sind, und einzeln besprochen und verhandelt werden müssen.
Naja, die wollen natürlich auch ein paar " Mark " verdienen.
Also, um ein detailliertes Gespräch bei einem Rechtsanwalt wird man nicht drum rum kommen, obs was hilft,...steht in den Sternen.
Gruß Sumi