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Autor Thema: Müssen alle verstorbenen Falangs zur Obduktion nach Bangkok?  (Gelesen 7168 mal)

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princo

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hallo,
zur klaerung stelle ich mal die obige frage, die am stammtisch steif u. fest behauptet wurde. ich hoere das zum ersten mal u. glaube es so erstmal nicht. allein die logistig aus den provinzen zu organisieren. dann auch den ruecktransport. dann des weiteren die aussage, das jeder falang, der kein testament hat, in sein heimatland zur beerdigung ueberfuehrt wird. wer soll denn die kosten tragen? ich hoffe, das ihr da eine konkrete info habt, ob das nun so ist od. nicht.  das bei verdacht auf mord od. totschlag eine untersuchung erfolgt, da wissen wir ja wie das geht. aber nochmal, alle toten falang nach bkk ]-[ 

princo
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Kern

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Re: Müssen alle verstorbenen Falangs zur Obduktion nach Bangkok?
« Antwort #1 am: 14. März 2012, 18:42:33 »

Nicht nur der verstorbene Farang, sondern auch sein Stein-Stammtisch muss zur Untersuchung nach Bangkok geschickt werden.  ;D

Im Ernst: Das ist Quatsch mit Soße. 
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TiT

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Re: Müssen alle verstorbenen Falangs zur Obduktion nach Bangkok?
« Antwort #2 am: 14. März 2012, 18:45:25 »

Selbst bei eindeutig gewaltsamem Tod eines Farangs findet noch lange nicht automatisch eine Obduktion statt - geschweige denn in Bangkok. Da muß man ggf. erst mal gehörig Druck machen... Und dann kriegt man selbstverständlich die Obduktion in Rechnung gestellt. Habe ich vor zwei Jahren im Freundeskreis selbst so erlebt.
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sansamaki

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Re: Müssen alle verstorbenen Falangs zur Obduktion nach Bangkok?
« Antwort #3 am: 14. März 2012, 18:54:05 »

Es ist noch nicht Lange her als ein Freund von mir gestorben ist. Ich konnte in im Amphö Spital abholen und mit meinem Pic Up in das Hauptspital nach Chiangrai  bringen zur Obduktion .

Dort habe ich Ihn auch wieder abgeholt und Er wurde bei uns im Dorf verbrannt.

Es ist gut möglich das dass anderswo nicht gleich gehandhabt wird.
Ein Testament war nicht vorhanden.
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Benno

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Re: Müssen alle verstorbenen Falangs zur Obduktion nach Bangkok?
« Antwort #4 am: 14. März 2012, 21:11:19 »

Es ist gut möglich das dass anderswo nicht gleich gehandhabt wird.

Ja, - das ist gut moeglich!
Deshalb meine persoenlichen Erfahrungen aus zwei Nachbarlaendern Thailands als Beweis,dass diese vom sansamaki Vermutung richtig sein koennte.

Bei einem Todesfall irgendeines Auslaenders wird der zustaendige Arzt erst einmal die Ursache des Ablebens feststellen wobei gleichzeitig die zustaendige Polizeibehoerde verstaendigt wird.
Lassen Umstaende darauf schliessen,dass gerichtlich zu verfolgende Einwirkungen dabei eine Rolle spielen wird im naechsten fuer post-mortem  Faelle zustaendigen Hospital von staatswegen (!) eine Obduktion vorgenommen.
Ferner wird die hinzugezogene Polizei in Verbindung mit den Immigrationsbehoerden die zustaendige Botschaft des Auslaenders vom Todesfall unterrichten.


Fotos: nst.com.my

In dieser diplomatischen Vertretung gibt es, - zumindest in zwei Nachbarlaendern Thailands in deren Deutschen Botschaften ich das Vergnuegen hatte diese Mitarbeiter persoenlich kennenzulernen - ,eine Abteilung welche sich mit in Not geradenen Landsleuten beschaeftigt.
Diese Hilfe beginnt bei dem Verlust des Reisepasses, Beratung bei Gerichtsprozessen bis hin zur Abwicklung bei Todesfaellen.

Einer dieser Diplomaten den ich einmal wegen eines todkranken Landsmannes um Hilfe gebeten hatte aeusserte bei einem anschliessenden Festessen infolge der erfolgreichen "von der Schippe holen" Aktion sinngemaess: - Ein Todesfall macht zumeist weniger Umstaende als irgendeine Krankheit bei der gegebenfalls hohe Behandlungskosten anfallen die bekanntlich sofort cash oder mit gueltiger Kreditkarte bezahlt werden muessen.
Selbst wenn der Kranke eine Auslands-Versicherung in Deutschland abgeschlossen hat muss erst einmal Bares her und in vielen Faellen bekommt er dann von den ausgelegten Kosten durch die Versicherung nur einen Teil erstattet oder manchmal garnichts.

Ein Todesfall ist fuer die zustaendigen Diplomaten der Deutschen Botschaft und logischerweise auch fuer den Betroffenen daher die leichtere Uebung.
Nach den in etwa authentischen Worten eines der dafuer Verantwortlichen ist die Entsorgung einer Leiche schnell - und im Gegensatz zu Deutschland im jeweiligen SOA-Urlaubsland aeusserst preisguenstig moeglich.
Die zustaendige Deutsche Botschaft versucht jedoch erst einmal eventuelle Angehoerige zu informieren.
Sollte der Verstorbene in den seltensten Faellen eine Rueckholversicherung im Todesfalle neben der im Krankenfalle abgeschlossen haben kuemmert sich die Diplomatie gemeinsam mit den Angehoerigen um die weiteren Massnahmen.
Oftmals fehlt jedoch diese Versicherung und die Erben in Deutschland muessen die exorbitant hohen Kosten zum Transport in den Heimatboden oder in eines der Krematorien Deutschlands bezahlen.
Fehlen diese Finanzmittel werden mit diplomatischer Hilfe die billigen Bestattungs - und Entsorgungseinrichtungen in den "nochbillig" Urlaubslaendern Suedostasiens  in Anspruch genommen.
Die Leiche wird dazu nicht erst in die Hauptstadt des Urlaubslandes - oder gar in die entsprechende Botschaft transportiert sondern direkt am Ort des Hinscheidens verwertet.

OB

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khunwerner

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Re: Müssen alle verstorbenen Falangs zur Obduktion nach Bangkok?
« Antwort #5 am: 15. März 2012, 16:45:10 »

alles sicherlich richtig aber nicht bei schweizern.

ein nachbar - schweizer - ist vor einem halben jahr gestorben. noch am gleichen tag war einer der schweizer botschaft da und hat ihn dann abgeholt. er wird unter botschaftsaufsicht obduziert. er ging auch zu jeden nachbarn ob es irgend wie auffaelligkeiten in hinblick auf den toten gab.
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Alex

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Re: Müssen alle verstorbenen Falangs zur Obduktion nach Bangkok?
« Antwort #6 am: 15. März 2012, 17:12:09 »

Zitat
Selbst wenn der Kranke eine Auslands-Versicherung in Deutschland abgeschlossen hat muss erst einmal Bares her und in vielen Faellen bekommt
 er dann von den ausgelegten Kosten durch die Versicherung nur einen Teil erstattet oder manchmal garnichts.

Das  kann ich nicht bestätigen .... meine Signal PKV Karte wird sowohl vom Bungrumrad , als auch von dem BKK PTY KKH als Zahlungsmittel

voll akzeptiert ... ich mußte noch nie bei einem Aufenthalt im PKKH irgendeine Vorleistung in Bar erbringen !

Jeder der hier in einem KKH stirbt bekommt einen vom behandelnden Arzt ausgestellten Totenschein ... eine Arzt Beschau zu Hause ( wie in D )

ist m.E. in Thailand nicht möglich . Derjenige muß damit rechnen zur Klärung seiner Todesursache in der Forensik in BKK zu landen ... selbstverständlich

zu Lasten der Angehörigen ! Normalerweise kann eine Einäscherung in einem Wat nur dann durch geführt werden , wenn die Botschaft dies legalisiert hat .

Das dies auch ohne in Thailand geht ist gerade erst bei einem Deutschen Unfall Opfer in CNX passiert ! T I T
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princo

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Re: Müssen alle verstorbenen Falangs zur Obduktion nach Bangkok?
« Antwort #7 am: 15. März 2012, 17:54:33 »

hallo kern

Jeder der hier in einem KKH stirbt bekommt einen vom behandelnden Arzt ausgestellten Totenschein ... eine Arzt Beschau zu Hause ( wie in D )

ist m.E. in Thailand nicht möglich . Derjenige muß damit rechnen zur Klärung seiner Todesursache in der Forensik in BKK zu landen ... selbstverständlich

zu Lasten der Angehörigen ! Normalerweise kann eine Einäscherung in einem Wat nur dann durch geführt werden , wenn die Botschaft dies legalisiert hat .


ich habe heute mal eine mailanfrage direkt an die botschaft gesandt um da mal klarheit zu schaffen. denn ALEX kommt mit seiner (wie immer sehr guten detaillierten aussage)
der behauptung doch schon sehr nahe. meine frage war, ob alle nach bkk kommen. ob also sosse od. nicht, ist noch offen. ich warte mal die antwort der botschaft ab u. werde dann berichten.

princo

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norwegerklaus

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Re: Müssen alle verstorbenen Falangs zur Obduktion nach Bangkok?
« Antwort #8 am: 15. März 2012, 23:47:10 »


Todesuntersuchungen sollen Straftaten an Menschenerkennen oder ausschließen. Sie sind in Deutschland Pflicht und gesetzlich geregelt.
Da Straftaten an deutsche Staatsangehörige (hier Tötungsdelikt???) nach §7/1 STGB auch im Ausland verfolgt werden müssen, muß der Tod auch im Ausland untersucht werden.

Beim Tod deutscher Staatsangehöriger sollte--(wird/muß)-- (man)-- immer die Botschaft oder das Konsulat informiert werden
Die hat dann die Pflicht, die Todesfeststellung - analog dem deutschen Recht - zu untersuchen und zu bestätigen.

Damit kommt das deutsche Recht und seine Fachwörter auf dem Totenschein
                                                   1. natürlicher Tod
Wie schon beschrieben nach langen Untersuchungen verstirbt man im Krankenhaus, dh. die behandelnden Ärzte sind sich sicher.
Keine Einwände bei Erdbestattung, jedoch bei Urnenbestattung, dh. verbrennen muß ein "Gerichtsmediziner" unbedingt nochmals eine "Leichenschau" vornehmen!!!
(Um die deutschen Rechte "zu wahren", alles was folgt Versicherungsrecht, Erbrecht pp. wäre angreifbar!
Somit - wenn die Umstände vorliegen- eine "Obduktion" vor Verbrennung, wenn der "deutsche Ermittlungsbeamte der Botschaft" nach seinen Ermittlungen und Einschätzung - zur Ausschließung von Fremdeinwirkung- für erforderlich hält.)


                                                     2. nicht natürlicher Tod       (Messer im Rücken, Unfall, pp.)

Hier müssen Untersuchungen stattfinden, bis zur Erkenntnis  der Verursachung und Verantwortlichkeit i.S. des deutschen Recht(StGB)


                                                     3. Todesursache nicht feststellbar

Hier wird soweit ermittelt, ggf unter Einbeziehung  Obduktion, bis zur Erkenntnis nach an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
1. oder 2. ----und dann gehts dort wieder los.

Aus dieser Kurzanleitung kann man folgern, die "natürlichen Todesfälle" die in Thailand begraben werden, werden nicht obduziert.
Jedoch die hier "Verbrannten natürlich Verstorbenen" müssen forensisch untersucht werden.
Was die Botschaft nicht wissen kann, kann sie auch nicht verhindern.
Ansonsten hat @ Alex recht die Botschaft ,ggf auch der Konsul?, muß legalisieren (bestätigen).

Für mich das Fazit "viele, viele" werden obduziert, wo auch immer nach thailandischem Recht.
Ansonsten entscheidet der Sachbearbeiter  der Botschaft nach den o.g. Kriterien.
Bei natürlichen Tod mit Erdbestattung und Angehörige hat die Botschaft keine Befugnisse...

also:    sicher werden nicht alle obduziert!!

Bin aber auf die Antwort der Botschaft gespannt, nicht nur der Stammtisch [-] [-]

Habe dies mal kurz aus dem Kopf zusammengehämmert, könnte aber zur Klärung beitragen.

Gruß Klaus                                             
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princo

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Re: Müssen alle verstorbenen Falangs zur Obduktion nach Bangkok?
« Antwort #9 am: 16. März 2012, 19:31:04 »


hallo ,

ueberraschend schnell habe ich doch heute schon eine antwort v. der botschaft enthalten, die ich euch nicht vorenthalten moechte. sie ist ja v. allgem. interesse, deshalb stelle ich sie mal nachfolgend rein.
zusammenfassend  ist eigentlich alles so, wie bisher. also kein automatismus bei todesfaellen zwecks obduktion. aber lest selber. damit ist klarheit geschaffen u. ich bedanke mich bei euch fuer das interesse u. eure kommentare.  gruss v. princo




Sehr geehrter Herr W,
vielen Dank für Ihre Mail.
Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folendes mitteilen:
Es kommt auf die thailändischen Behörden an, ob eine Obduktion
angeordnet wird oder nicht.
Einen Automatismus gibt es weder bezüglich Obduktion, noch zur
Einäschung oder Rückführung.
In vielen Fällen verstorbener deutscher Staatsangehöriger fordern
Krankenhäuser und gerichtsmedizinische Institute eine Vollmacht /
Freigabeerklärung zu Gunsten derjenigen, die die Bestattung vornehmen
möchten. In einigen Fällen wird dies nicht gefordert; z.B. in Fällen in
welchen sich anwesende Familienangehörige gegenüber thailändischen
Stellen entsprechend legitimieren können.
Die Botschaft erteilt derartige Vollmachten meist an anwesende
Angehörige (Ehefrau, Kinder etc.) oder Bestattungsunternehmen im Auftrag
der vorher ermittelten Angehörigen. Die Angehörigenermittlung / -
benachrichtigung wird auf Anfrage der Botschaft durch deutsche
Polizeidienststtellen durchgeführt.
Sollten Angehörige nicht ermittelt werden können oder zeigen diese kein
Interesse an der Totenfürsorge, kann eine derartige Freigabe auch an
eine andere Person erteilt werden, die sich um die Bestattung kümmern
möchte. Für die Konsularbeamten einer Botschaft steht hier die
Totenfürsorge im Vordergrund.
Einige Deutsche hinterlassen zu Lebzeiten noch ein Testament oder eine
Verfügung für den Todesfall, aus der der Bestattungswunsch hervorgeht.
Eine derartige Verfügung /  ein Testament sollte entweder den deutschen
-, oder den thailändischen Formvorschriften entsprechen.
Für die Abwicklung von Nachlass in Thailand empfiehlt sich ein Testament
nach thailändischen Vorschriften. Ein in Thailand gültiges Testament
wäre auch in Deutschland wirksam (Art 26 EGBGB)
Ich empfehle Anfragenden ihr Testament / ihre Verfügung entweder bei
einem Rechtsanwalt oder bei den Erben / Begünstigten zu hinterlegen.
Die Botschaft bewahrt derartiges nicht auf.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch
zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
Harald Moreth
Rechts- und Konsularabteilung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Consular Section
Embassy of the Federal Republic of Germany
9, South Sathorn Rd.
Bangkok 10120
Thailand
Tel: +66-2-287-9065
Fax: +66-2-285-6232
e-mail: rk-110@bangk.diplo.de
www.bangkok.diplo.de
 
 
 
.BANGK REG1 Tuffert, Peter Ernst schrieb am 16.03.2012 07:19 Uhr:
>
>
> -------- Original-Nachricht --------
> Betreff:    Allgemeine Anfragen
> Datum:    Thu, 15 Mar 2012 11:37:44 +0100 (CET)
> Von:    noreply@info.auswaertiges-amt.de
> <mailto:noreply@info.auswaertiges-amt.de>
> Antwort an:    rawai05@hotmail.com <mailto:rawai05@hotmail.com>
> An:    info@bangkok.diplo.de <mailto:info@bangkok.diplo.de>
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Benno

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Re: Müssen alle verstorbenen Falangs zur Obduktion nach Bangkok?
« Antwort #10 am: 16. März 2012, 21:35:01 »

Mit diesem vom princo zitierten Schreiben der Deutschen Botschaft in Bangkok bestaetigt sich mein persoenliches Gespraech mit dem Diplomaten Herrn Mueller vor einigen Jahren und gleicher Funktion wie Herr Moreth, der aus Jakarta/Jawa nach Medan/Sumatra kam um einen Deutschen im Indo-Knast zu beraten,der durch illegales Arbeiten,Steuerhinterziehung und Overstay in den Genuss kam auch diese Art der Unterbringung als Ferntourist in den Tropen kennen zu lernen.

Im Zusammenhang mit dem bisherigen Diskussionsverlauf in diesem Thread ist die Warnung des Herrn Mueller von der Deutschen Botschaft in Jakarta wichtig,dass ein Deutscher bei seinem Aufenthalt in Indonesien und sicherlich auch in ganz SOA nur den gesetzlichen Bestimmungen seines suedostasiatischen Gastlandes unterliegt.
Deutsches Recht als solches mit all seinen unzaehligen Seiten kann hier nicht einmal als Klopapier verwendet werden da hygienischerweise der angepasste Farang ebenfalls wie die meisten Locals stattdessen die Finger der linken Hand zum Saeubern des Anus nimmt.

Das Mitwirken eines Diplomaten aus der Deutschen Botschaft erschoepft sich daher lediglich gegenueber dem Problem - und toten Deutschen den Behoerden des suedostasiatischen Gastlandes in einer Beraterfunktion.


Foto aus der Webseite: http://www.hyves.web.id/tag/auto-blog-saya/

Die locale Immigration,Polizei etc. verbitten sich wie ich aus verschiedenen Faellen dieser Art weiss auf das Schaerfste etwaige Vorschriften aus Deutschland in ihren Laendern undiplomatisch anzuwenden.

Weiter OT:

Das  kann ich nicht bestätigen   meine Signal PKV Karte wird sowohl vom Bungrumrad , als auch von dem BKK PTY KKH als Zahlungsmittel.
voll akzeptiert ... ich mußte noch nie bei einem Aufenthalt im PKKH irgendeine Vorleistung in Bar erbringen !

Aus aktuellen Anlass kann ich durch ein heutiges Telefongespraech mit dem Schweizer Pattaya-Richi in Bad Taya der ohne (!) "Signal PKV" im Bangkok-Pattaya Hospital sich wegen einer Blutvergiftung des linken Beines behandeln lassen musste bestaetigen,dass selbstverstaendlich mit Bargeld oder Kreditkarte
jede Behandlung bezahlt werden muss.
Wie mir der Deutsche Professor H. wohnhaft im gleichen Condominium in Banglamung gleichzeitig erklaerte ist selbst mit einer deutschen Auslandskrankenversicherung erst einmal vom Patienten eine Geldvorleistung zu erbringen.

Da das BPH dem Richi zu teuer war liess er die Weiterbehandlung seines kranken Beines im localen staatlichen Bezirkskrankenhaus Banglamung vornehmen.
Obwohl sich die Therapie in Nichts vom Farang-Hospital unterschied waere im staatlichen Krankenhaus der Arztbesuch um das 20-fache (?) billiger (!).

Weiter zum Thema:

Die Raetsel toter DACH-ler in Thailand loesen billigerweise - wenn ueberhaupt - in erster Linie die zustaendigen Behoerden dieses Landes.
Diplomaten aus den Botschaften dieser DACH-Laender haben keinerlei Befugnis die Gesetze Thailands mit fragwuerdigen EU-Bestimmungen zu verwaessern.

Es ist fuer mich als Nicht-Thailand-Resident seit vielen Jahren immer wieder erfrischend - da erheiternd - zu lesen wie bei eigentlich traurigen Todesfaellen die Farang-Expat Seele im Tip-Forum hochkocht:

Zitat
Toter Deutscher gibt Rätsel auf War es Mord oder Selbstmord?
18. August 2009, 17:34:32 »   
Schon wieder wurde ein Ausländer tot aufgefunden. Diesmal handelt es sich um den Deutschen Peter Gittel, 55, der den Tod durch Erhängen fand.
Saimai Pongpai, 36, fand den Toten im Badezimmer seines Hauses in der Soi 12 in Naklua am 3. August vor, als sie ihm die Miete für die Bar, in der sie arbeitet, bringen wollte und verständigte sofort die Polizei.

Zum Weiterlesen: http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=3143.0

OB
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Shortie †

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Re: Müssen alle verstorbenen Falangs zur Obduktion nach Bangkok?
« Antwort #11 am: 17. März 2012, 02:00:28 »

Aus aktuellen Anlass kann ich durch ein heutiges Telefongespraech mit dem Schweizer Pattaya-Richi in Bad Taya der ohne (!) "Signal PKV" im Bangkok-Pattaya Hospital sich wegen einer Blutvergiftung des linken Beines behandeln lassen musste bestaetigen,dass selbstverstaendlich mit Bargeld oder Kreditkarte
jede Behandlung bezahlt werden muss.
OB
Versteht sich jawohl von selbst,wenn der "Schweizer Pattaya-Richi",ohne Krankenversicherung,medizinische Leistungen in Anspruch nimmt,er diese auch bezahlen muss :-) !
Obwohl sich die Therapie in Nichts vom Farang-Hospital unterschied waere im staatlichen Krankenhaus der Arztbesuch um das 20-fache (?) billiger (!).
OB
@OB
Bist du,oder der Richi Mediziner,oder woher diese Weissheit ???
Wer gerne mit 30-40 Leuten,im Schlafsaal liegt,dem ist bestimmt mit dem staatl. KH geholfen {-- (ja ich weiss,Einzelzimmer,kann man auch im staatl. sich erkaufen,die super Betreuung,eines priv. Hospitals,aber nicht)

Aus eigener Erfahrung,weiss ich,das WELTEN zwischen einem staatlichen KH in Thailand und dem BangkokPattaya-Hospital liegen..
Schlafsaal,oder Suite mit angrenzendem Wohnzimmer,ist ja auch ein Unterschied!
Auch die Umgebung,trägt zur Genesung bei,ich möchte niemals in so einem Schlafsaal liegen,wo ab und an,mal einer mit den Füssen nach vorne,rausgetragen wird..allein,der Geruch dort :o

Vom service,den das BangkokPattaya,oder vergleichbare Privatkrankenhäuser anbieten,mal ganz abgesehen..

Übrigens,ich musste mal mit einer Lebensmittelvergiftung,ins Bangkokpattaya Hospital..
Ich wurde erst behandelt(Infusion,ins Einzelzimmer gerollt) und dann wurden die Formalitäten geklärt!

Dabei wurde mir von einem Dt.Krankenpfleger,der fürs BangkokPattayahospital arbeitete,alles erklärt,meine KV erfragt und nach einer kurzen Rückfrage dort(die natürlich nicht ich vornehmen musste),wurde ich bestens versorgt,ohne in Vorleistung gehen zu müssen! 24h später,verliess ich beeindruckt das KH,ohne jegliche Beschwerden.

Bei einem anderen Besuch,der notwendig war,weil ich zu der Zeit,nach einer OP starke Schmerzmittel(Tillidintropfen(ValoronN) bei Bedarf benötigte,wurde mir erklärt das es dieses Medikament in Thailand nicht gibt,
aber Alternativen. Da war zwar nicht der dt Krankenpfleger an meiner Seite,doch es wurde nachdem,meine Nationalität geklärt war,mir sofort ein Telefon gereicht,wo sich ein D`A´CHler meldete und mich genau fragte,welche Beschwerden ich hatte etc.
Ich wurde mit einer Schmerzspritze in die Schulter(Morphin) sofort von meinen Schmerzen befreit und bekam ein Rezept für 4Wochen,mit einem anderen Schmerzmittel,welches ich bei Bedarf,einnehmen  sollte..

Erst als ich die Medikamente,in Empfang nahm,musste ich sie bezahlen(Spritze,Untersuchung vorher, ohne das ich einen Stang gezahlt hatte)

Die Kosten beliefen sich auf 1900BHT,welche ich selbstverständlich,anstandslos in D zurück,ersetzt bekam.(Das war 2008)

Vorher war ich(weils näher war),in einem staatl. KH da musste ich erstmal 45min warten,dann das übliche Wiegen&Blutdruckmessen.
Anschliessend,sass ich einem unfreundlichem Arzt gegenüber,dem ich mein Tillidinrezept und die Reste der zerbrochenen Flasche zeigte.Die Kommunikation wäre ohne meine Frau sogutwie unmöglich gewesen(Ja,ich spreche gutes Englisch,der Doc aber nicht).
Er wollte mir dann Metahdon andrehen {+,welches 2600BHT kosten sollte und was ich unter keinen Umständen,gegen meine Schmerzen haben wollte.

Ich war sauer,verliess das Büro und sollte noch 150bht(oder 250bht) zahlen,für ein knappes Gespräch(5min vielleicht). Bin einfach rausgegangen,meine Frau zahlte,diese für mich,ungerechtfertigte Forderung.

Dann liess ich mich direkt zum Bangkokpattaya fahren,wo ich erstklassig(oben beschrieben),versorgt wurde.

Ich bin in Deutschland Privatpatient,aber habe mir vorletztes Jahr,bei einer schweren Lungenentzündung die erst nach 2tagen erkannt wurde(vorher hiess es Nierenkolik,trink viel und pinkle durch ein Sieb)
gewünscht im Bangkokpattayahospital,zu liegen..

Die sogar auf der Privatstation total gestressten,überforderten Krankenschwestern,gaben mir den Rest!

Seitdem,nurnoch,wenn möglich bzw in der nähe Bangkokhospital o.ä..

Aber jedem das Seine...
Dir OB wünsche ich,das Du in Ipoh nie ernsthaft erkrankst,gegen einen Herzinfarkt oder Schlaganfall,ist keiner,der schon älter ist geschützt,kann jedem passieren.

Liegst Du dann ein paar Tage im Koma o.ä. sind deine 19.000€,die Du ja in den vorjahren,durch leben ohne KV gespart hast,ziemlich schnell weg!
wenn Du überhaupt die ersten 24h überlebst,in Ipoh {--

Trotzallem,weiterhin viel Glück,beim Russisch Roulette,ohne KV.

Wenn man jung&topgesund ist,denk ich mir naja o.k. aber mit 60oder70j weiss man nie,was kommen kann!

Ich würde selbst mit meinen 36j NIE,ohne KV ins Ausland reisen,allein die Gefahr eines Verkehrsunfalls usw.

Komplizierter offener Bruch zb kann Bein ab bedeuten..In einem guten priv Hospital,mit entsprechender KV besteht die gute Chance,das der Knochen genagelt usw wird und das bein dranbleibt!

Nur meine bescheidene Meinung :)
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Re: Müssen alle verstorbenen Falangs zur Obduktion nach Bangkok?
« Antwort #12 am: 17. März 2012, 03:11:06 »

P.S. Warum kramst du eigentllich,nach rund 3j so einen alten Mord oder Suizidfall,wieder hervor?
      Lass doch den P.Gittel in Frieden ruhen,da gibt es doch aktuelleres,oder?
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malakor

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Re: Müssen alle verstorbenen Falangs zur Obduktion nach Bangkok?
« Antwort #13 am: 17. März 2012, 07:13:29 »

Was mir auffaellt:

Bei der Geburt bekommt der Neuankoemmling einen Zettel ums Handgelenk, beim Beenden des Lebens bekommt der Tote einen Zettel um den grossen Zeh.
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Alex

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Re: Müssen alle verstorbenen Falangs zur Obduktion nach Bangkok?
« Antwort #14 am: 17. März 2012, 07:51:29 »

Mal Klar Text ....

was für eine Wischi Waschi Antwort aus der Deutschen Vertretung . Ich sage hier nochmal ,jeder ist gut im Sinne seiner Thai Angehörigen beraten , in einem KKH zu sterben .

Es gibt hier kein Hausarzt System , was den Tod und seine Ursache zu Hause bescheinigt .... und im Zweifel geht kein Weg an der Kosten intensiven Obduktion vorbei .

Die Deutsche Botschaft legalisiert keine Einäscherung , die nicht durch einen Totenschein als normale oder Unfall Todes Ursache deklariert ist !!

Im Gegenzug darf kein Wat in Thailand eine Einäscherung an einem Farang vollziehen ohne diese Legalisierung . Das dies aber doch geschieht haben wir erst kürzlich erleben dürfen !

Auf der Notfall Rufnummer der Deutschen Botschaft konnte der Tod eines Farangs nicht gemeldet werden , weil die nachmittags keine kompetente Person auftreiben konnten .

Verlasst Euch nicht darauf , das die Verkehrspolizei den Unfall Tod eines Farang der Botschaft meldet . Werdet selber aktiv und zwar schriftlich !

Sind Erben , oder Angehörige in Deutschland vorhanden , darf solange nicht verbrannt werden , wie diese Angehörigen nicht benachrichtigt sind und genügend Zeit für einen

Kondolenz Flug gegeben ist . So sollte ne klare Antwort der Deutschen Vertretung aus sehen und nicht das Wischi Waschi Schreiben wie es von der Konsular Abteilung verfasst wurde .

sorry princo  aber  so was würde mir als Antwort nur die Wut auf diese Ignoranten in der Deutschen Vertretung ins Gesicht treiben . Kann ja jeder halten wie er möchte , ich habe hier

in Thailand bisher 4 Kumpel verloren und die Erfahrung gesammelt , das alles ganz anders ablaufen kann , als es irgendwo geschrieben steht .

Gruß Alex
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