Habe die Berichte auch gelesen. Nach meiner - unmaßgeblichen - Auffassung, wären doch höchstens Steuern fällig auf ggf. in Deutschland gelegene Immobilien des verstorbenen Königs, die im Rahmen der Erbregelung auf den Sohn übertragen würden, steuerpflichtig. Kann mir nicht vorstellen, das der Sohn in Deutschland einen echten Wohnsitz begründet hat. Wenn das so wäre, hätte er unglaublich schlecht informierte Steuerberater. Insofern würde ich dann an seiner Stelle, wenn das so wäre, die Steuerberatungsfirma in Regress nehmen, können die dann echt hoffen, das sie eine ausreichende Deckungssumme haben.