Diese Urteilsbegruendung widerspricht sich.
Einer Muslima wird das Tragen der Burka verboten.Eine Christin hingegen
kann anziehen was sie will.
Damit wird der Gleichheitsgrundsatz schon mal in Frage gestellt.
Ob eine Dame in der Burka daherkommt oder im Minirock,es ist eine Ent-
scheidung,die sich im bzw. aus dem privaten Umfeld ergibt.
Ich moechte nicht wissen,welcher Entruestungssturm sich erheben wuerde,
kaeme der Staat auf die Idee, Herren das Tragen von Jeans in der Oeffentlichkeit
zu verbieten.
Das Verbot hat noch eine andere Auswirkung.Frauen,die sich verpflichtet fuehlen,
sei es aus Tradition,sei es aus religioesen Gruenden,sich zu verschleiern,werden
den oeffentlichen Raum meiden (muessen). Das hat zur Folge,dass sie erst recht
von Gleichberechtigungen ausgeschlossen sind.
Die Muslima,die Frauenaerztin werden will,wird die Universitaet nicht besuchen(koennen) und
spaeter fehlen.Die Muslima mit Burka,die nicht wie.z.B. in Holland von den Behoerden
bedient wird,wird gezwungen,sich in die Abhaengigkeit des Ehemannes oder der Familie
zu begeben.u.s.w.
Wenn die Mehrzahl der Bevoelkerung der Meinung ist,wir wollen keine verschleierten
Frauen sehen und die die Regierung beschliesst das entsprechende Gesetz,waere es
wenigstens ehrlich.Aber mit dem Gleichheitsgrundsatz zu argumentieren,ist fadenscheinig.
In Frankreich kommt noch hinzu,dass man aus Angst vor Marie le Pen diesen Weg ge-
gangen ist.
@Patthama
Dein Einwand hat Gewicht,wie soll eine Behoerde den Pass kontrollieren,wenn eine
vollverschleierte Frau ein-oder ausreisen will ?
Am Flughafen von Bangkok loest man tagtaeglich dieses Problem,indem man einen
Paravent aufstellt und eine Beamtin die Kontrolle vornimmt.
Jock