Dieser politische Schwachsinn ist in D zur Zeit noch normal. Es gilt z.B. für die Innen- und Aussen-Gastronomie die 3G-Regel.
Ge-impft, genesen oder frisch getestet (max. innerhalb der letzten 24 Stunden), und für die Dokumentation davon muss man als Wirt haften. Bei Zuwiderhandlung muss der Betreiber mit 5.000,- € Strafe rechnen.
Siehe z.B. >>
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_13-15 <<
§ 15
Gastronomie
(1) 1Gastronomische Angebote dürfen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung gestellt werden:
1.
Gastronomische Angebote dürfen nur zwischen 5 Uhr und 1 Uhr zur Verfügung gestellt werden.
2.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Gästen, soweit diese nicht dem in § 6 Abs. 1 genannten Personenkreis angehören, gewährleistet ist.
3.
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten wird, bedürfen Gäste in geschlossenen Räumen eines Testnachweises nach Maßgabe von § 4.
4.
Es besteht für das Personal, soweit es in Kontakt mit Gästen kommt, Maskenpflicht sowie für Gäste, solange sie nicht am Tisch sitzen, FFP2-Maskenpflicht.
5.
In geschlossenen Räumen ist Tanzen nicht zulässig, soweit es sich nicht um nach dieser Verordnung zulässige Veranstaltungen handelt.
6.
In geschlossenen Räumen ist Musikbeschallung und -begleitung nur als Hintergrundmusik zulässig, soweit es sich nicht um nach dieser Verordnung zulässige Veranstaltungen handelt.
7.
Der Betreiber hat nach Maßgabe des Rahmenkonzepts, das von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht wird, ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
8.
Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Gäste nach Maßgabe von § 5 zu erheben.
2Satz 1 Nr. 3 und 8 findet keine Anwendung auf nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen.
(2) Für erlaubnisbedürftige reine Schankwirtschaften nach den § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 des Gaststättengesetzes gilt Abs. 1 mit der Maßgabe entsprechend, dass in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen muss und Abgabe und Verzehr von Getränken an der Theke oder am Tresen nicht zulässig sind.
(3) 1Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. 2In Gebäuden und geschlossenen Räumen besteht für das Personal, soweit es in Kontakt mit Kunden kommt, Maskenpflicht sowie für Kunden FFP2-Maskenpflicht. 3Erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht am Ort des Erwerbs oder in seiner näheren Umgebung verzehrt werden.
---
Mittlerweile gilt bei uns wieder die saudämliche, total willkürliche 50-Inzidenz-Regel. Dazu schreiben nachgeordnete Behörden etwas klarer:
5. Gastronomie (vgl. § 15 der 13. BayIfSMV)
Die Gäste von gastronomischen Betrieben müssen dem Betreiber einen negativen Testnachweis vorlegen, sofern mehr
als ein Hausstand am gleichen Tisch bewirtet wird. Dies gilt auch bei einer Bewirtung unter freiem Himmel.
Geimpfte und Genesene benötigen keinen negativen Testnachweis.
---
Allerdings ist die Corona-Epidemie (von nationaler Tragweite
) ja wirklich hochdramatisch
. Von weit über 400.000 Krankenhaus-Betten sind zur Zeit angeblich ganze 415 mit Covid-19-Fällen belegt.
>>
https://www.swp.de/panorama/corona-zahlen-deutschland-heute-rki-fallzahlen-aktuell-inzidenz-neuinfektionen-27-08-2021-59067781.html <<
Das Robert-Koch-Institut meldet deutschlandweit 415 Hospitalisierungen mit Covid-19. Im Vergleich zum Vortag ist die Hospitalisierungsrate auf 1,56 (Vortag: 1,47; Vorwoche: 1,24) angestiegen.
---
Das RKI selber meldet aber andere Zahlen >>
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Aug_2021/2021-08-27-de.pdf?__blob=publicationFile <<
" Hospitalisiert (= Behandlung im Krankenhaus) 362"
---
Vor einigen Tagen waren die Zahlen noch viel "dramatischer"
:
Total verlogene Begründung: das D-Gesundheits-System darf nicht überlastet werden! Die Fakten:
>> https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/_inhalt.html <<
Im Jahr 2018 standen in den 1925 deutschen Krankenhäusern insgesamt 498 352 Betten ... zur Verfügung.
In ganz D aktuell hospitalisierte (= in Krankenhäusern behandelte Fälle) Corona-Fälle (samt z.B. Beinbrüchen mit symptomloser Corona-Infektion) in der Kalenderwoche 32 (09.08. bis 15.08.2021) nur 986 !!! Davon angeblich (Stand 23.08.) 775 schwere Corona-Fälle in ca. 22.000 Intensiv-Betten.
Siehe das und mehr >> https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1190592/umfrage/coronainfektionen-und-hospitalisierte-faelle-in-deutschland-nach-meldewoche/ <<
Sogar diese offiziellen Zahlen bedeuten nur eine Intensivbetten-Belegung von ca. 3.5 %.
Sind die schweren Corona-Fälle plötzlich alle genesen? Zusammen gesehen können diese Angaben nicht stimmen!
Nach meinem Verständnis haben die offiziellen amtlichen, deutschen Statistiken vieles mit den thailändischen gemeinsam.