Nur noch Banane
Das ist genauso Sprachverfälschung wie es mir manchmal unterkommt, dass der Autotext auf dem Smartphone ein anderes Wort einsetzt als ich geschrieben habe, wenn man nicht genau hinschaut:
https://www.faz.net/aktuell/das-beste-von-fplus/gendergerechte-sprache-in-verwaltung-hannover-legt-gutachten-vor-17686090.html (Bezahlschranke, das folgende habe ich rauskopiert: )
Auf die Sprachvorgaben der Stadt habe es „viel negatives Feedback gegeben, das kritisch bis beleidigend war“, sagt die Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe (Grüne). In den Sitzungen des Stadtrats und der Ausschüsse verweigert die AfD regelmäßig dem Protokoll die Zustimmung, weil dort auch die Äußerungen der AfD-Ratsleute gegendert werden, obwohl diese Wert darauf legen, dass sie in ihren Redebeiträgen nicht gegendert hätten. Da die Gender-Sprachregelungen der Stadt Hannover nicht im Einklang mit dem amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung stehen, werden bisweilen sogar Zweifel an der Gültigkeit städtischer Entscheidungen geäußert.
...Lembke leitet aus dem Grundgesetz vielmehr eine Pflicht für staatliche Stellen ab, künftig gendergerechte Sprache zu verwenden und auch auf binäre Anreden wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu verzichten. „Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden“, schreibt Lembke.
Aaaaalso nochmal ganz langsam von vorne
Die Stadt Hannover gibt ihren Beschäftigten seit knapp drei Jahren Regeln zum Gendern vor. Ein Gutachten leitet geschlechtergerechte Amtssprache nun sogar aus dem Grundgesetz ab.
Bürger*innen und Wählende: In Hannover ist das generische Maskulinum aus dem Amtswortschatz gestrichen worden. Das brachte wenig überraschend hitzige Debatten und scharfe Kritik mit sich. Nun könnte die Diskussion neue Nahrung erhalten.
Bewertung: Hintergrund ist ein Rechtsgutachten, das die niedersächsische Landeshauptstadt in Auftrag gegeben hat und das der F.A.Z vorliegt. Darin leitet die Verfasserin Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität, aus dem Grundgesetz eine Pflicht für staatliche Stellen ab, gendergerechte Sprache zu verwenden.
Argumentation: Die Berliner Professorin beruft sich auf den dritten Artikel des Grundgesetzes, in dem es unter anderem heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ und seit 1994 zudem: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Deutsche Verwaltungen vernachlässigten bei Umsetzung und Anwendung geschlechtergerechter Sprache vielfach „in grober Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze“ ihre Bindung an das Gesetz. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das den auch für Kundinnen verwendeten Begriff des „Kontoinhabers“ hingegen nicht als diskriminierend bewertete, kritisiert die Autorin scharf.