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Autor Thema: Visumsantrag in Deutschland  (Gelesen 9361 mal)

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Zentrum

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #45 am: 19. November 2021, 15:05:57 »

@Pete99 -

Zum Scherzen aufgelegt Heute.

Betr. d. Regeln in DACH. 

Meine Frau beantragt in TH ein Schengen – Visum ( für Eheleute kostenlos ) über  VFS – Global. Für Eheleute keine Verpflichtungserklärung notwendig. Nachweis einer Krankenversicherung, Kopie meines – RP – Pass, Heiratsurkunde, fertig.

Meine Frau bekommt dann ein Visum der Kat. - C – Multiple für – 5 – in Worten fünf Jahre. Jeweils 1 Einreise für – 3 Monate alle 180 Tage. 
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Kern

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #46 am: 19. November 2021, 15:52:44 »

Ich denke, wir sollten abwarten und schauen, was die Prayut-Regierung wirklich ab dem 22.11. für die Visa-Genehmigungen verlangt.
Akzeptieren werde ich das müssen. Das bedeutet aber keinesfalls, dass ich schikanöse Regelungen gut finden muss.

Auch den Tod muss ich akzeptieren, nehme mir aber die Freiheit ihn persönlich nicht zu mögen.  :-)
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Zentrum

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #47 am: 19. November 2021, 15:58:52 »

@Kern -

Einmal mehr genau auf den Punkt gberacht.  {*
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Pete99

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #48 am: 19. November 2021, 17:14:11 »

@Zentrum

@Pete99 -

Zum Scherzen aufgelegt Heute.

Betr. d. Regeln in DACH. 

Wenn dies in D evt. A? so einfach ist, in die CH jedoch nicht mehr. War vor über 30 Jahren auch so hat sich irgendwann geändert. Bin der Meinung, dass D unter anderem heute ein Deutsch Zertifikat A1 oder höher verlangt. Könnten ja die Thais umgekehrt ein Zertifikat in der Thaisprache verlangen. Viel Spass für einige.

sorry beim zitieren rgendwo was flasch gemacht.

---
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Zitat und Kommentar nun getrennt
« Letzte Änderung: 19. November 2021, 17:27:06 von Kern »
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Pete99

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #49 am: 19. November 2021, 17:28:49 »

Danke Kern
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Kern

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #50 am: 19. November 2021, 17:30:44 »

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Zentrum

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #51 am: 19. November 2021, 18:05:12 »

@Pete99 -

Warum wird hier ( fast ) sämtliches immer aus dem Zusammenhang gerissen.
Dein Posting betr. zwei PAAR STIEFEL.

So habe ich nicht von – Familienzusammenführung – gepostet, sondern ausdrücklich das NON – O – 90 Tage, im Vergleich zu einem Schengen – Visum für die Ehefrau eines Deutschen.

Für ein Schengenvisum wird kein A1 – benötigt.
Die Vorschriften für ein Visum f. d. Fam. Zusammenführung / hernach Aufenthaltsberechtigung  – stehen auf einem ganz anderen Blatt.
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Kern

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #52 am: 19. November 2021, 20:18:24 »

Warum wird hier ( fast ) sämtliches immer aus dem Zusammenhang gerissen.

Zentrum, bitte bringe nicht solche negativen Verallgemeinerungen.
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Zentrum

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #53 am: 19. November 2021, 20:48:42 »

@Kern -

Ok, verstanden - m. d. Bitte um Entschuldigung.

Aber betr. Posting von - Pete99 - habe ich doch Recht, oder etwa nicht.
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Kern

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #54 am: 20. November 2021, 00:26:34 »

Zentrum, ist alles gut.   [-]
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Chang

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #55 am: 11. April 2022, 17:16:14 »

Habe mir gerade die Visaarten und deren Bestimmungen im Thailändischen Konsulat München ein wenig angesehen. Ich wollte im Mai für 42 Tage nach Thailand kommen und meine Frau besuchen (oder doch eher Arbeiten am, im, ums Haus?  :-))

Na, jedenfalls ist mir der Zirkus für das Familienvisum doch zu groß, so daß ich mich letztendlich für das "normale" Touristenvisum entscheiden werde.

Zudem sehe ich auch nicht ein, warum ich dann den doppelten Preis für das Familienvisum von 70 EUR zahlen soll, wenn das Touristenvisum "nur" 35 EUR kostet.

Ich dachte auch schon an eine visumfreie Einreise, aber ich kenne halt auch die möglichen Schwierigkeiten bei der Immi, wenn man das Visum verlängern lassen will.
Bei denen werden wir ja sowieso gleich anfangs für das TM30 vorstellig werden (das geht scheinbar immer noch nicht online) und wehe, wenn es da Unstimmigkeiten mit den ganzen Papieren gibt.
Rückflug erst nach 6 Wochen und so ... {--
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Philipp

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #56 am: 11. April 2022, 17:24:30 »

. . . nach Thailand kommen und meine Frau besuchen.


Wie oft im Jahr besuchst Du Deine Frau ?

Normal lebt man doch als Mann und Frau zusammen.
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Chang

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #57 am: 11. April 2022, 21:54:01 »

Wenn ich Glück habe (ich muß halt noch arbeiten), dann 2 mal im Jahr.
Sie durfte ja damals nicht in Deutschland leben (das war 2015). Naaaaaaaaa?
Vielleicht auch besser so, denn sonst hätten wir heute sicherlich noch kein Haus in Thailand.
Und was glaubst Du wohl, wer das verteidigt?  }{



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Zentrum

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #58 am: 12. April 2022, 12:58:58 »

@Chang -

Der Zirkus für ein ( TR – Visum 60 Tage ) ist gegenüber einem NON – O - 90 Tage / Verheiratete vom Aufwand, sprich den notwendigen und zum Teil geforderten abstrusen Unterlagen ( fast ) analog.

Der Preis na ja, soll das TR – um weitere 4 Wochen verlängert werden, dann wird dieses Visum sogar noch teurer als das NON – O - / mit seinen 75 Euro.

Im allerdings Gegensatz zu einem TR – wird bei einem NON – O – kein – Flugnachweis / Flugbuchung gefordert. Ziffer. 4 - Flugticket- oder Reisebuchungsbestätigung mit Passagiere-Name, Ab - und Anreisedatum.

Bei der Ziffer. 5 - Nachweis der Unterkunft in Thailand, z. B. Hotel- / Unterkunfts - buchungen oder Mietvertrag oder Einladungsschreiben von Familie/Freunden in Thailand. Hier bietet sich ein Einladungsschreiben der Ehefrau an – wenn nicht eine vorab voll bezahlte Unterkunft zur Buchung kommen soll.
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Chang

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Re: Visumsantrag in Deutschland
« Antwort #59 am: 12. April 2022, 16:29:39 »

@Zentrum

mein (Sommer-) Urlaub von 42 Tagen steht seit letzten Dezember schon allein aus betrieblicher Sicht so fest.
Da kann ich nicht einfach mal so um 4 Wochen verlängern. Habe ich auch gar nicht vor.
Es gibt zudem auch nicht viele (große) Betriebe, die einen zusammenhängenden Urlaub von 6 Wochen genehmigen.
Bei uns hättest du eigentlich nur einmal im Jahr Anspruch für eine zusammenhängende Freizeit von 3 Wochen.
Alles darüber hinaus ist Ermessungssache des Arbeitgebers.

Bei den Kosten geht es mir da eher ums Prinzip . Warum soll ich 35 EUR wegschmeisen?

Und das NON-O Visa ist m.E. wesentlich umfangreicher, da man ja schon die Nachweise in Form der Heiratsurkunde (Punkt 7) und auch den Ausweis der Frau (Punkt 5) mitliefern muß. Hab ich zwar alles, ich sehe es aber halt nicht ein.

Das Einladungsschreiben meiner Frau bräuchte ich für beide Arten des Visa.

Und Punkt 4, die Flugbestätigung - ein Flugticket brauche ich für mich ja sowieso.
Warum sollte mich das also stören?
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