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Autor Thema: Haus und Grund in Thailand: Steuern und sonstige " Gebühren und Nebenkosten"  (Gelesen 31977 mal)

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Zentrum

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Wenn diese Machbarkeitsstudien auch bei den aufgelegten Touristenprogramme im Vorfeld zum Tragen käme, würde nicht so viel nahezu unpraktikabler Schrott produziert werden.

Wohlhabende Rentner werden wie folgt definiert: Sie sollten 50 Jahre oder älter sein und über die Mittel verfügen, 8 Millionen Baht in Immobilien oder Staatsanleihen zu investieren. Außerdem sollten sie ein jährliches Mindesteinkommen von 40.000 USD vorweisen können.

Überhaupt würde mich einmal interessieren, warum immer von Rentner ab – 50 - Jahre die Rede. Weder kenne ich 50 Jährige, die in der – BRD – eine Altersrente beziehen und sehr, sehr Wenige mit einer dann Altersrente von Netto monatlich ~ 3.000.- Euro.

Auszug anderes Forum:

Warum sollte hier ein Reicher investieren? Heute ist das Gesetz so und morgen ist es anders. Die Thais haben noch immer das Gefühl, dass sie der Nabel der Welt sind. Das wart ihr nie, das sind ihr auch jetzt nicht und daran wird sich in den nächsten 500 Jahren nichts ändern. Die würden besser mal den ausländischen Rentner das Leben mal erleichtern. Sonst könnte es sein, dass fast keine neuen dazu kommen und die Alten weg sterben. Dann wird schon wieder Geld fehlen. Aber mit rechnen haben es die Thais ja sowieso nicht so.
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HansPeter

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Zitat
der diese Vorschläge abschlug, weil er eine öffentliche Gegenreaktion auf die Erhöhung des ausländischen Eigentums befürchtete und es als heikles Thema bezeichnete.

Hallo....
Zitat
Eine frühere Umfrage ergab, dass die Menschen immer noch daran interessiert waren, in Thailand zu bleiben, wenn 10-Jahres-Visa mit Arbeitserlaubnis verfügbar seien.

Das werden immer 2 paar Schuhe bleiben....denn damit waere der ''Zorn des Vo. genauso sicher''??

Somit wird wieder einmal klarer, welche Chancen uns blieben. Ich weiss viele wollen das nicht hoeren, ist aber die Wahrheit?
Reduzierung auf Geduldete Eindringlinge ergeben fuer mich immer wieder nur den einen Sinn!?
 Und selbst da stehen ja noch nichtmal alle hinter.... {-- Was also vorne muehsam versucht aufzubauen, wird mit einer Drehung selbst mit dem Allerw. hinten wieder eingerissen? Diese Solidaritaet ist bewundernswert! (Ironie An/Aus) In D langt es allenfalls zu '' Wir wollen das aber so'' - und das ganz ohne Furcht und Tadel......So hat die Medaille immer 2 Seiten und Argumente dafuer und dagegen....

LG HP
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schiene

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Ich finde es vollkommen richtig und gut das Ausländer in Thailand legal
keine Grundstücke käuflich erwerben können.
So kann ein Ausverkauf,wie er derzeit in Deutschland und vielen anderen
westlichen Ländern geschieht in Thailand verhindert werden.
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"𝕯𝖊𝖗 𝕲𝖔𝖙𝖙,𝖉𝖊𝖗 𝕰𝖎𝖘𝖊𝖓 𝖜𝖆𝖈𝖍𝖘𝖊𝖓 𝖑𝖎𝖊ß,𝖉𝖊𝖗 𝖜𝖔𝖑𝖑𝖙𝖊 𝖐𝖊𝖎𝖓𝖊 𝕶𝖓𝖊𝖈𝖍𝖙𝖊"

riklak

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Aber man könnte ja den Kauf eines Grundstücks für ein -Selbstgenutztes- Einfamilienhaus schon  genehmigen ... !

Und wenn, nur damit dem Bauherren nicht nur das Haus gehört..  ;-)
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AndreasH

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Obwohl Thailand mit der Regel das Ausländer kein Immobilienbesitz ( Grund und Boden ) besitzen dürfen nicht allein auf dieser Welt ist
( zB Mauritius), finde ich die Idee doch wenigstens 1 Rai für Wohnzwecke erwerben zu können gut. das erleichtert doch die Entscheidung erheblich Geld in ein Bauvorhaben zu investieren.

Die Frage ist allerdings, erleben wir die Gesetzesänderung noch………..
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planin

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Das mit dem 1 Rai wird schon 30 jahre lang immer mal wieder erzaehlt!
Der eine oder andere wird wissen wie es vor 25 oder 30 Jahren aussah,wenn die Mia Land kaufen wollte!
War eigentlich verboten,aber es wurde halt die ID Card nicht geaendert,und schon ging es!
Uebrigens,der Thai Mann,mit einer Auslaenderin verheiratet,hatte diese Probleme nie!
ich weiss nicht wieviele Vertraege eigentlich nichtig sind,weil sie unter falschen Voraussetzungen getaetigt wurden.
Aber,wer das Chanot hat,hat das Land,auch so ein Irrglaube im LOS
planin
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Zentrum

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Gibt es Ausnahmen von dem Verbot des Landerwerbs für Ausländer?

Zwischenzeitlich wurde von der thailändischen Regierung die Möglichkeit eingeräumt, dass ein Ausländer bis zu einem Rai (gleich 1600 qm) für reine private Wohnzwecke erwerben kann, allerdings nur wenn eine ausreichende Summe an Devisen (derzeit 40 Mio. Baht) in das Land eingebracht wird. Zusätzlich bedarf es einer Genehmigung des Innenministeriums. Diese ist beim Landdepartment des Bezirksamtes (Ampoe) zu beantragen.

www - Ist von der Kanzlei Bümlein. Allerdings weis ich nicht, ob der Artikel aktuell.
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Vimana

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Diese Möglichkeit gibt es noch, Du kriegst auch als Farang ein Grundstück eingetragen zum Beispiel als Erbe oder bei eben diesen großen Investitionen.

Es gibt aber einen ganz großen Haken an der Sache, nämlich eben die Tatsache, dass eben Farangs kein Grundstück besitzen dürfen.

Wenn der Grund für die Genehmigung wegfällt, muss der Farang sein Grundstück innerhalb recht kurzer Zeit zwangsweise verkaufen, auch ein geerbtes Haus. Zwangsweise an Thais, und das wissen die Thais genau. Also hast du preislich ganz schlechte Karten.

Wenn du also wegen Scheidung, nach Erbschaft, Gesundheit, Geldproblemen zum Beispiel deine 40 Mio Firma geht bankrott oder du brauchst das Geld woanders, Visaproblemen oder warum auch immer aus Thailand weg gehst, ist dein Haus auch weg. Zum Billigpreis, wenn du Glück hast.
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Zentrum

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@Vimana - So ist es.

Deshalb sollte der Ehemann in SPE – bevor dieser gedenkt auf dem Grundstück seiner Zukünftigen ein Haus zu bauen, dieses Grundstück ( vor der Heirat ) auf – 30 – Jahre pachten. Die meisten Landämter verweigern – sobald man Verheiratet – die nachträgliche Genehmigung einer Pacht d. d. Falang.

Das wäre dann relativ sicher, denn wenn der Grund für die Pacht wegfällt – dann hat man ja bereits den Jordan überquert.
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Suksabai

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Nun, ganz so rechtlos sind Farangs auch nicht (mehr)!

Ich habe erst kürzlich einen von seiner Thai-Frau getrennt lebenden Deutschen hier kennen gelernt, dessen Frau  - ehm. Staatsangestellte -
die Scheidung wie der Teufel das Weihwasser scheut, da sie für die Vermögenswerte, die innerhalb ihres Zusammenlebens aufliefen, bis zu 50%
an ihn abdrücken müsste und doch einige nennenswerte Immobilien in dieser Zeit angeschafft wurden....






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Klonko

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Gibt es Ausnahmen von dem Verbot des Landerwerbs für Ausländer?

Zwischenzeitlich wurde von der thailändischen Regierung die Möglichkeit eingeräumt, dass ein Ausländer bis zu einem Rai (gleich 1600 qm) für reine private Wohnzwecke erwerben kann, allerdings nur wenn eine ausreichende Summe an Devisen (derzeit 40 Mio. Baht) in das Land eingebracht wird. Zusätzlich bedarf es einer Genehmigung des Innenministeriums. Diese ist beim Landdepartment des Bezirksamtes (Ampoe) zu beantragen.

www - Ist von der Kanzlei Bümlein. Allerdings weis ich nicht, ob der Artikel aktuell.

Wenn ein Rentner THB 40 Mio. investieren kann, wäre meine Empfehlung, THB 1 Mio. in ein 20 jähriges Elite Visum zu investieren, für THB 5 Mio. einen 30 jährigen Lease für ein Haus  mit kleinem Garten  und Pool einzugehen und EUR 900'000 in Europa sicher anlegen.
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@Suksabai -

Wird vermutlich auch damit zusammenhängen – nach welchem Recht – die Scheidung erfolgt.
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Bruno99

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Wird vermutlich auch damit zusammenhängen – nach welchem Recht – die Scheidung erfolgt.

Kann man in Thailand auswaehlen, nach welchem Recht man geschieden werden soll  ???     :-)
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@Bruno -

Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Würde hier zu weit führen das alles zu kommunizieren. Allerdings muss ich mich als Deutscher welcher verheiratet mit einer Thai nicht zwingend in Thailand scheiden lassen. Auch dann nicht, wenn die Ehe in – TH – geschlossen wurde. 

So aber ein Versorgungsausgleich anstehen sollte – wäre natürlich Thailand die bessere Wahl. Das thailändische Recht kennt keinen Versorgungsausgleich.

In Thailand gibt es meines Wissen zwei Scheidungsformate. Da wäre einmal die – Private Scheidung – wird aber wenn es sich um einen Deutschen Staatsbürger ( Ehemann handelt ) bei diversen Konstellationen in Deutschland nicht anerkannt. Dann gibt es noch die – Gerichtliche Scheidung – bei der Gründe für das Warum zur Scheidung vorliegen müssen. Diese Gründe müssen vom dem:der Antragsteller:in bei Gericht angeführt werden.

Wenn aber so absolut nichts finanziell zu verteilen ( Vermögensausgleich ) gibt und auch keine gemeinsamen Kinder vorhanden – genügt auch eine vor deutschen Gerichten anerkannte einvernehmliche Scheidung in Thailand. Wäre in diesem Falle auch die bessere Wahl. 
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Bruno99

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Es gibt Bemerkungen, die sehen wie Fragen aus, verlangen aber keine Antwort   ;]
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