Thailand-Foren der TIP Zeitung > Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten

Geburt eines Kindes in Thailand

<< < (2/6) > >>

Pachpicha:
TTTon.......................
TARNEN TAUESCHEN und Verpissen.

Schau mal im Duden nach.
Vieleicht hat SIE dich mit dem Name BIBER verglichen.

Laut DUDEN  einziges Tier was mit dem Schwa.. Haueser baut. --C --C

hansgru:
Blöder gehts wohl nicht mehr :D

LungDi:

--- Zitat von: TTTon1 am 04. August 2008, 19:01:26 ---An die die selber ein Kind in Thailand haben oder sich damit Auskennen:

Meine Freundin bzw ex meint das man bei der Geburt eines Kindes eine Adresse in einem Buch angeben muss, also wie eine Geburtsurkunde in D vermute ich mal.

 ABER jetzt meint sie das man ein Haus BESITZEN muss und man diese Adresse angeben muss und wenn man zur Miete wohnt das wohl nicht gänge, im haus ihrer Eltern ist wohl kein Platz mehr was wohl üblich wäre unter Thais da jede Familie irgendwo ein haus hat.

Könnt ihr mir mal helfen wieviel ich von dieser Story glauben darf?

mfg Toni

--- Ende Zitat ---


Ich denke deine Freundin meint das  HAUSBUCH (Tabian Baan)  dort wird das Kind nach der Geburt eingetragen,
vergleichbar mit dem Melderegister in D. Wenn sie kein eigenes Tabian Baan besitzt, wird das Kind halt bei den
Großeltern oder sonst wo mit eingeschrieben.

Du kaufst doch auch nicht gleich eine Kuh, nur weil du mal Milch trinken willst!

In diesem Sinne Grüße aus dem Isaan
LungDI

polo zum 2en:
phuuuuuuu  !!
was  da wieder  erzaehlt wird
meine  ex hat  den kak  auch immer mal erzehlt und mein junior  wurde  bei ihr  zuhause  eingeschrieben aber  voellig falsch !! sobald  das kind  in  die  schule  muss oder  kindergarten  muss  es naehmlich im normal fall auch da  gemeldet  sein  !! in meinem  fall  da  ich das   sorgerecht schon laenger hab  in dem haus  angemeldet wo ich jetzt wohne (miete) da gibts  ein tabienbaan  da  wird das kind  eingetragen oder  es gibt  sogar  ein neues  fuer  das  kind (wie in meinem fall)
aber niemals  wenn  die  dame  zb . aus  dem isan  stammt  da  anmelden , gibt  irgendwann   nur puff !! selber  erfahren!
haus brauchst  du  auf keinen fall  zu kaufen  gg
uebrigens muesste auch deine  dame sich  bei dir anmelden , wenn sie  in ne  andere  provinz  zieht  soviel es  mir  ist!!waer eigentlich gesetz!
lauft  fast  wie bei uns ! in der  schweiz meldest dich sogar   in jedem neuen kaff wieder an!tabienbaan ist  eigentlich  die  aufenthals bescheinigung (hier in thailand  soviel ich weiss )
muss immer wieder lachen  wenn sie  sagen ich muss  nachhause  abstimmen  wenn sie naehmlich  da  gemolden  waer wo sie wohnt  koennt sie auch da  abstimmen
doch  dann  wuerde  der kleinere oder  groessere obulus  ev  wegfallen , fuer  die  heimreise !! oder wenns sie  wieder mal bissel kohle  brauchen kann man ja ID card verlieren und muss natuerlich auch wieder  ne  weite reise  antreten usw!!
in diesem sinne   glaubt mal alles   und bleibt  zufrieden   --C
gruss polo --C

TTTon1:
Ich hatte nie erwähnt das ich ihr ein Haus kaufen will und die ganze Geschichte ist eh so offensichtlich nur will ich gern wissen wieviel da nun dran ist den wie ja erwähnt wurde muss das Kind in ein Hausbuch eingetragen werden.

Nun angenommen weder ich oder sie besitzen ein Haus das würde es bei der familie eingetragen werden. Allerdings sind im elterlichen haus schon 20 personen eingetragen was wohl das maximum per Haus ist. Also wie würde es denn nach der Geburt ablaufen, danke an LungDi und Polo für eine Hilfe.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln