Thailand-Foren der TIP Zeitung > Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten
Geburt eines Kindes in Thailand
Pachpicha:
TTTon.......................
TARNEN TAUESCHEN und Verpissen.
Schau mal im Duden nach.
Vieleicht hat SIE dich mit dem Name BIBER verglichen.
Laut DUDEN einziges Tier was mit dem Schwa.. Haueser baut. --C --C
hansgru:
Blöder gehts wohl nicht mehr :D
LungDi:
--- Zitat von: TTTon1 am 04. August 2008, 19:01:26 ---An die die selber ein Kind in Thailand haben oder sich damit Auskennen:
Meine Freundin bzw ex meint das man bei der Geburt eines Kindes eine Adresse in einem Buch angeben muss, also wie eine Geburtsurkunde in D vermute ich mal.
ABER jetzt meint sie das man ein Haus BESITZEN muss und man diese Adresse angeben muss und wenn man zur Miete wohnt das wohl nicht gänge, im haus ihrer Eltern ist wohl kein Platz mehr was wohl üblich wäre unter Thais da jede Familie irgendwo ein haus hat.
Könnt ihr mir mal helfen wieviel ich von dieser Story glauben darf?
mfg Toni
--- Ende Zitat ---
Ich denke deine Freundin meint das HAUSBUCH (Tabian Baan) dort wird das Kind nach der Geburt eingetragen,
vergleichbar mit dem Melderegister in D. Wenn sie kein eigenes Tabian Baan besitzt, wird das Kind halt bei den
Großeltern oder sonst wo mit eingeschrieben.
Du kaufst doch auch nicht gleich eine Kuh, nur weil du mal Milch trinken willst!
In diesem Sinne Grüße aus dem Isaan
LungDI
polo zum 2en:
phuuuuuuu !!
was da wieder erzaehlt wird
meine ex hat den kak auch immer mal erzehlt und mein junior wurde bei ihr zuhause eingeschrieben aber voellig falsch !! sobald das kind in die schule muss oder kindergarten muss es naehmlich im normal fall auch da gemeldet sein !! in meinem fall da ich das sorgerecht schon laenger hab in dem haus angemeldet wo ich jetzt wohne (miete) da gibts ein tabienbaan da wird das kind eingetragen oder es gibt sogar ein neues fuer das kind (wie in meinem fall)
aber niemals wenn die dame zb . aus dem isan stammt da anmelden , gibt irgendwann nur puff !! selber erfahren!
haus brauchst du auf keinen fall zu kaufen gg
uebrigens muesste auch deine dame sich bei dir anmelden , wenn sie in ne andere provinz zieht soviel es mir ist!!waer eigentlich gesetz!
lauft fast wie bei uns ! in der schweiz meldest dich sogar in jedem neuen kaff wieder an!tabienbaan ist eigentlich die aufenthals bescheinigung (hier in thailand soviel ich weiss )
muss immer wieder lachen wenn sie sagen ich muss nachhause abstimmen wenn sie naehmlich da gemolden waer wo sie wohnt koennt sie auch da abstimmen
doch dann wuerde der kleinere oder groessere obulus ev wegfallen , fuer die heimreise !! oder wenns sie wieder mal bissel kohle brauchen kann man ja ID card verlieren und muss natuerlich auch wieder ne weite reise antreten usw!!
in diesem sinne glaubt mal alles und bleibt zufrieden --C
gruss polo --C
TTTon1:
Ich hatte nie erwähnt das ich ihr ein Haus kaufen will und die ganze Geschichte ist eh so offensichtlich nur will ich gern wissen wieviel da nun dran ist den wie ja erwähnt wurde muss das Kind in ein Hausbuch eingetragen werden.
Nun angenommen weder ich oder sie besitzen ein Haus das würde es bei der familie eingetragen werden. Allerdings sind im elterlichen haus schon 20 personen eingetragen was wohl das maximum per Haus ist. Also wie würde es denn nach der Geburt ablaufen, danke an LungDi und Polo für eine Hilfe.
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