Thailand-Foren der TIP Zeitung > Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten
Neuerungen bei der Immigration!! Eigene Erfahrung in Chiang Mai
Raimund:
Hallo, es gibt wieder Neuerungen bei der Immigration!!
Hier die Erfahrung von Klaus, bei der Immigration Chiang-Mai am 5.Aug.2008
1.) Die Bescheinigung von der Botschaft/Konsulat ueber Rente/Pension und der ihrer Hoehe hat neuerdings nur eine Gueltigkeit von 3 Monaten!
2.Fuer die 90 Tage-Notification werden zusaetzlich Kopien von folgenden Seiten des Reisepasses verlangt:
1.Seite mit dem Passbild.
2.Seite TM 6 Arrival/Departure Card.
3.Seite mit dem Stempel der letzten Einreise nach Thailand.
4.Seite mit dem aktuellem Visaeintrag.
Wie vorher natuerlich auch ausgefuelltes Formular TM.47, Reissepass und das alte "Receipt of Notification "
Vielleicht ist die Info hilfreich fuer andere Leidtragenden.
Herzliche Grueese Klaus
pierre:
na, immer so weiter.
die muessen schon mehr kopien meiner paesse haben als blaetter auf einer neuen rolle klopapier sind.
gut wenn man es vorher weiss - sehe nicht ein, dass die mia vom immi-onkel die zufaellig draussen vor dem office einen copy-shop hat, auch nur 1 satang an mir verdient.
jumbo:
Kann das, was Klaus (Raimund) geschrieben hat nicht komplett bestaetigen. Ich war am 06.08.2008 auf der Immi in Chiang Mai (siehe den unglaublichen "FC Bayern - Trikot-Bericht")
Von mir wollte man keine Bescheinigung des Konsulates/Botschaft ueber die Hohe meiner Einkuenfte, obwohl die Vorlage der letzten Bescheinigung schon 8 Monate zurueckliegt.....!!
Das nur zur Ergaenzung...!!
Jumbo
pierre:
@jumbo
deine worte - erst lesen, dann posten (richtig lesen, nochmal lesen, dann nochmal, und siehe da...)
ergo - dein post war voellig unnuetz.
jumbo:
@piere
schoenen Dank fuer Deinen Hinweis.....!!
Aber vielleicht solltest DU mal besser die Aeuglein aufmachen und richtig lesen.
Raimund hat geschrieben:
1.) Die Bescheinigung von der Botschaft/Konsulat ueber Rente/Pension und der ihrer Hoehe hat neuerdings nur eine Gueltigkeit von 3 Monaten!
unter 2. hat er weiter ausgefuehrt:
2. Fuer die 90 Tage-Notification werden zusaetzlich Kopien von folgenden Seiten des Reisepasses verlangt:
Wenn man das richtig interpretiert, dann bedeutet das nichts anderes, als dass fuer die 90 Tage-Notification auch eine aktualisierte Bescheinigung ueber z.B. Renteneinkuenfte vorgelegt werden muessen.
Oder sehe ich das vielleicht falsch.....???
Jumbo
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln