Da unterliegst Du leider einem Irrtum!
Du hast keine 150.000.-THB bekommen,genausowenig wie ich oderJeder andere,ob Thai oder Farang!
Die ersten 150.000.-THB sind für ALLE Einkommenssteuerfrei!
Einfach mal meine Einkommesteuererklärung mit einer App. übersetzen!
0 bis 150.000 Baht sind von der Einkommensteuer befreit! 190.000.- THB falls der Steuerzahler älter als 65 Jahre alt ist, beimir eben 190.000.-THB
Siehe hier im Steuerformular.
1. Gehalt, Lohn,Rente,einschließlich der Steuerfreien Einkünfte
972.645.- Überwiesene Beträge
2. 190.000.-Einkommensteuerfrei da über 65 Jahre alt! Jünger eben nur 150.000.-THB Für ALLE!
+ 100,000.-50% der Ausgaben,aber nicht mehr als 100.000.-THB Für ALLE!
+ 79.721.- Persöönlicher Freibetrag Für ALLE! Plus meiner Krankenversicherung absetzbar. Für ALLE!
Krankenversicherung maximal.25.000.-THB
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
972.645.-THB
- 190.000.-THB Über 65 Jahre alt.
= 742.645.-THB
- 100.000.-THB Ausgabenpauschale Für Alle
= 682.645.-THB
- 79.721.-THB Pers. Freibetrag von 60.000.-THB (Für alle!)+ 19.721.-THB Krankenversicherung
= 602.645.-THB
----------------------------------------------------------------------------
= 602.924.-THB Einkommensteuerpflichtig!
= 42.938.-THB zu zahlende Einkommensteuer!
Hoffe das es jetzt nachvollziehbar ist? Warte immer noch auf die 500.000.-THB Steuerbefreinúng von Kollege Vulcan ;-)
Hier vielleicht eine Hilfe zur Einkommensteuer in Thailand.
1. Alter und Behinderung
Ihr Alter müssen Sie nur angeben, wenn Sie 65 Jahre alt oder älter sind. Diese Steuerzahler haben Anspruch auf einen Einkommensfreibetrag von bis zu 190.000 Baht von ihrem Gesamteinkommen.
Steuerzahler mit einer Behinderung, die unter 65 Jahre alt sind und einen Behindertenausweis besitzen (sowie ausländische Steuerzahler mit einer Behinderung, die sich insgesamt 180 Tage oder länger in Thailand aufhalten und eine Bescheinigung über die Behinderung erhalten), haben Anspruch auf einen Einkommensfreibetrag von bis zu 190.000 Baht von ihrem Gesamteinkommen.
Der Steuerpflichtige kann die Steuerbefreiung auf eine beliebige Einkommenskategorie anwenden, der Gesamtbetrag der Steuerbefreiung darf jedoch 190.000 Baht nicht überschreiten.
Eine behinderte Person, die 65 Jahre alt oder älter ist, hat nur Anspruch auf einen einmaligen Einkommensfreibetrag von 190.000 Baht.
2. Persönlicher Freibetrag
Der persönliche Freibetrag in Thailand ist ein Steuerfreibetrag, der jedem Steuerzahler unabhängig von seinem Einkommen zusteht. Für Einzelpersonen beträgt der Freibetrag 60.000 Baht pro Jahr. Dieser Betrag wird direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und reduziert die Steuerlast entsprechend.
Zusätzlich können Sie folgende Abzüge geltend machen:
50 Prozent des gesamten Einkommens als Ausgabenabzug
Dieser Abzug ist auf maximal 100.000 THB begrenzt
Der Rechner setzt automatisch 100.000 THB an
Die Gesamtsumme von 160.000 Baht (60.000 + 100.000) werden automatisch angerechnet.
3. Freibetrag für Ehepartner
Der Freibetrag für Ehepartner in Thailand beträgt bis zu 60.000 Baht pro Jahr. Dieser Steuerfreibetrag kann geltend gemacht werden, wenn die Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und der Ehepartner kein eigenes Einkommen hat. Der Betrag wird direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und trägt zur Reduzierung der Steuerlast bei.
Hinweis: Der Ehepartner darf kein eigenes Einkommen haben, um den vollen Betrag geltend zu machen. Falls der Ehepartner eigenes Einkommen erzielt, wird die Steuer getrennt berechnet, und dieser Freibetrag entfällt.
4. Freibetrag für Kinder
Der Freibetrag für Kinder in Thailand beträgt 30.000 Baht pro Kind und kann für bis zu drei Kinder geltend gemacht werden. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und reduziert die Steuerlast entsprechend. Voraussetzung ist, dass das Kind finanziell vom Steuerpflichtigen abhängig ist.
Hinweis: Das Kind muss finanziell vom Steuerzahler abhängig sein. Das Kind muss unter 20 Jahre alt sein (oder bis 25 Jahre, wenn es noch studiert). Kinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen können unabhängig vom Alter berücksichtigt werden. Gilt nur für leibliche oder offiziell adoptierte Kinder. Falls beide Eltern steuerpflichtig sind, kann jeder Elternteil jeweils 50 % des Freibetrags ansetzen.
5. Freibetrag für Eltern
Der Freibetrag für Eltern in Thailand beträgt 30.000 Baht pro Elternteil. Dieser Steuerfreibetrag kann geltend gemacht werden, wenn die Eltern älter als 60 Jahre sind, ein jährliches Einkommen von weniger als 30.000 Baht haben und vom Steuerpflichtigen finanziell unterstützt werden. Der Betrag wird direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Hinweis: Die Eltern müssen älter als 60 Jahre sein. Sie dürfen kein Einkommen über 30.000 Baht pro Jahr haben. Der Steuerzahler muss die Eltern finanziell unterstützen. Falls beide Ehepartner ihre Eltern unterstützen, kann jeder den Freibetrag für seine eigenen Eltern ansetzen.
6. Freibetrag für geleistete Sozialversicherungsbeiträge
Der Freibetrag für geleistete Sozialversicherungsbeiträge in Thailand beträgt bis zu 9.000 Baht pro Jahr. Arbeitnehmer können diesen Betrag für ihre Pflichtbeiträge zur thailändischen Sozialversicherung von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Voraussetzung ist, dass die Beiträge tatsächlich gezahlt wurden und durch Belege nachgewiesen werden können.
Hinweis: Nur für gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge an das thailändische Social Security Office (SSO). Beiträge müssen tatsächlich gezahlt und durch Lohnabrechnungen oder Belege nachgewiesen werden. Selbstständige, die freiwillige Beiträge leisten, können diesen Abzug ebenfalls nutzen.
7. Freibetrag zur betrieblichen Altersvorsorge
Der Freibetrag zur betrieblichen Altersvorsorge in Thailand umfasst Beiträge zu einem Provident Fund und beträgt bis zu 15 % des jährlichen Einkommens, maximal jedoch 500.000 Baht pro Jahr. Dieser Betrag kann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, sofern die Beiträge in einen registrierten betrieblichen Vorsorgefonds eingezahlt wurden.
Hinweis: Gilt nur für Beiträge zu einem registrierten Provident Fund (PVD), einem Retirement Mutual Fund (RMF) oder einer ähnlichen Altersvorsorge. Maximal 15 % des Jahreseinkommens dürfen angerechnet werden. Falls mehrere Vorsorgeprodukte genutzt werden, gilt die kombinierte Obergrenze von 500.000 Baht. Beiträge müssen von einer vom thailändischen Finanzministerium anerkannten Institution verwaltet werden.
8. Freibetrag für Beiträge zu Lebensversicherungen
Der Freibetrag für Beiträge zu Lebensversicherungen in Thailand beträgt bis zu 100.000 Baht pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die Versicherung eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren hat und bei einer in Thailand registrierten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde. Die Prämien können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, wenn sie nachweislich gezahlt wurden.
Hinweis: Die Lebensversicherung muss eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren haben. Die Versicherungsgesellschaft muss in Thailand registriert sein. Der Versicherungsnehmer muss selbst die Prämien zahlen. Der kombinierte Höchstbetrag für Lebens- und Krankenversicherungsprämien beträgt 100.000 Baht.
9. Freibetrag für Beiträge zur Krankenversicherung
Der Freibetrag für Beiträge zur Krankenversicherung in Thailand beträgt bis zu 25.000 Baht pro Jahr. Dieser Betrag ist Teil des kombinierten Höchstbetrags von 100.000 Baht für Lebens- und Krankenversicherungsprämien. Der Abzug gilt nur für Prämien, die an eine in Thailand registrierte Versicherungsgesellschaft gezahlt wurden.
Hinweis: Die Versicherung muss von einer in Thailand registrierten Versicherungsgesellschaft angeboten werden. Der Freibetrag ist Teil des kombinierten Limits von 100.000 Baht für Lebens- und Krankenversicherungsprämien. Falls der Steuerzahler auch für die Krankenversicherung seiner Eltern zahlt, kann ein zusätzlicher Abzug gelten.