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Autor Thema: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?  (Gelesen 7290 mal)

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Isan Yamaha

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Re: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?
« Antwort #15 am: 09. November 2008, 19:26:08 »

Und was machen wir dann,auf den Bauch legen und Lachen oder wie oder was?
Und das Land auf den Namen von der Frau eintragen,und das Haus auf den Ehemann,geht das????
« Letzte Änderung: 09. November 2008, 19:32:23 von Isan Yamaha »
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markusz

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Re: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?
« Antwort #16 am: 09. November 2008, 22:47:34 »

Mich würde grundsätzlich mal interessieren, ob es unter den Lesern jemand gibt, der von einem Fall berichten kann, wo der Sponsor Investor im Falle eines Streits und Trennung von der Holden zu seinem vollen Recht gekommen ist  -  mit oder ohne Vertrag!

Wer nicht mit seinem üblichen Nick schreiben will, kann ja dafür einen neuen eröffnen. Ist für solche Fälle glaube ich sowieso schon zur gängigen Praxis geworden...
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Isan Yamaha

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Re: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?
« Antwort #17 am: 10. November 2008, 08:18:08 »

Hi Markus,
ein Bekannte Thai,war mit einem Deutschen Verheiratet.
Sie hatten ein Haus und Auto.
Die Thaifau hat sich Scheiden lassen,und der Mann ging in Korat zum Gericht.
Der Richter fragte bei der Verhandlung,ob die Thaifrau das Haus und Auto bezahlt hätte,sie sagte nein der Mann
hat alles bezahlt.
Die Thaifrau hat nichts bekommen,so hat Sie es gesagt.
Ob es Stimmt ich weis es nicht.
Nur so am Rande wir haben auch ein Haus und Auto,und die ganzen Rechnungen laufen auf meinen Namen.
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Isan Yamaha

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Re: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?
« Antwort #18 am: 10. November 2008, 11:42:13 »

Hi Roy ,
so wie ich Kurt kenne,habe ich Morgen um 10 eine Antwort.
Kannst du uns auch an der Antwort Teilhaben lassen.
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somprit

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Re: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?
« Antwort #19 am: 10. November 2008, 13:03:33 »

…hallo, nicht auf meinem Mist gewachsen, aber woanders gesehen und zugepackt,  - demütig bitte ich um Nachsicht aller sich ggf. nun betroffener Seiten;) ….
Nießbrauchrecht  
Zitat
…. wie der Ehegatte bei einem geplanten Hausbau Eigentümer vom Haus werden kann.

Die Frau kauft ein Grundstück, lässt Nießbrauchrecht (auf Lebzeiten oder entsprechende Jahre, entweder mit oder ohne Klausel bei Wiederheirat) im Grundbuchamt für den Ehegatten in die Chanod eintragen/registrieren.
Erst nach dieser Registrierung im Grundbuchamt muss dann der Ehegatte die Baubewilligung beantragen (nur so kann er Hauseigentümer werden).

Es wäre aber ein Irrtum jetzt anzunehmen, dass der Ehegatte als Hauseigentümer Narrenfreiheit hat und seine Ehegattin nach Belieben rauswerfen kann. Auch in Thailand gibt es ein Familienrecht, was beachtet werden muss.
Bei Scheidung gehört dieses Haus zum gemeinsamen Vermögen, durch sein Nießbrauchrecht kann er im Haus wohl weiterhin wohnen, muss aber die Hälfte des gemeinsamen Vermögens seiner Ehegattin überlassen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei entsprechender Eintragung beim Grundbuchamt solche Verträge wasserdicht sind.

Dazu möchte ich noch ergänzend ausführen:

Wenn der Ehegatte aus Gründen der Absicherung das minderjährige Kind in die Chanod als Eigentümer eintragen möchte, so ist dieses nicht mehr möglich, solange die Kinder nicht volljährig sind.
Bei Kindern, die vor dieser Neuregelung bereits in die Chanod namentlich eingetragen wurden, bleibt alles beim alten.
Sollten nun bei Anfrage die Landämter die Auskunft erteilen, dass dies möglich ist, so sollte man wissen, dass diese Aussage nicht korrekt ist und es später einmal auf Schwierigkeiten stoßen könnte.

Daher kann ich nur raten, wie oben beschrieben, mit Nießbrauchrecht zum Eigentum des Hauses zu kommen, ...
Quelle: Das Blaue

....meinte ein uns weitgehend  bekannter Foren-User/Rechtskundiger…

Nur, was nützen die schönsten Absicherungsverträge, wenn sie meist das flache Papier nicht wert sind, auf welchem sie abgefasst werden…. 
Denn es gibt nun mal Unabänderlichkeiten, welche einem stets vor Augen halten sollen.... im Falle des Falles verlierst Du wirklich alles!
 


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hansgru

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Re: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?
« Antwort #20 am: 10. November 2008, 13:14:34 »

@somprit
im Falle des Falles verlierst Du wirklich alles!

Wir sowieso,nur unsere Kinder,noch nicht volljährig,wie kann ich die absichern ?
Ich weis ,eine schwere Frage?Da der Eitrag ins Grundbuchamt erst mit dem 20sten Lebensjahr erfolgen kann.
Stirbt die Mutter,wie testamentarisch kann man da was machen?Oder ist dies auch nur ein wertloses Papier?

Gruß
hansgru
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Kern

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Re: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?
« Antwort #21 am: 10. November 2008, 14:04:37 »

Hallo, alle miteinander

Danke fuer die vielen Gedankenanstoesse.
Nun schau ich mal, wie ich weiter komme.

Uebrigens sagte schon meine Oma (Jahrgang 1899).. Wagenraeder und Buerokraten wollen gut geschmiert sein.

Veraendern kann ich die Thai-Buerokraten, an die ich mich wenden muss, eh kaum.

Gruss

Achim
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Ingo †

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Re: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?
« Antwort #22 am: 10. November 2008, 14:44:01 »

Hallo Kern,

schau dir mal mein Avetar genau an.
Ich war anfangs hier so begeistert, dass ich ein Grunstuech nahe City CM mir reservieren lies, und eine Kaution zahlte.
Plante mit Begeisterung als Architekt dies was Du siehst.
Holte Angebote zum Bau herein.

Nun, die Planung war so,
dass zwei Hauser von einen Flachbau -als Buero gedacht- verbunden sind.
Eingaenge von Nor und Sued.
Ein Haus fuer uns, ein Haus zur Vermietung.

Doch als ich die seltsame Konstruktion wegen der Besitzverhaeltnisse begriff,
mir klar wurde, dass es keine, aber auch keine Sicherheit gibt,
da habe ich das Projekt sausen lassen.

Vorher noch dass Problem. dass ich als Architekt hier nichts einreichen kann,
und dass die Thail. "Kollegen eher deutschen technischer Zeichner Stand enstsprechen,
meinen Entwurf einfach klauten und selbst woanders bauen wollten.

Also, aus vielen Gruenden Finger weg von solchen Vorhaben.
Amieten.

Gruesse von Ingo

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Isan Yamaha

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Re: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?
« Antwort #23 am: 10. November 2008, 15:21:32 »

Hi Ingo,
da wird es einem ja ganz schön Bange,was du so Schreibst.
Oh Maria.
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Ingo †

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Re: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?
« Antwort #24 am: 10. November 2008, 16:15:24 »

@Isam Yamaha,
kannst ein wenig weniger bange sein ails ich.
Manchmal glaube ich, dass ich nicht ganz einfach gestrickt bin, und somit all meine Probleme einfach anziehe.
Sagte mal ne Exfrau zu mir und meinte: Egal wo Du im Ausland bist, die Weiber und schlechte Typen ziehst Du unweigerlich an.

Fuer meine Tippfehler in meinen Beitraegen bitte ich um Nachsicht, meine Tochter sitzt mir auf dem Schoss oder steht daneben, und versucht mir's gleich zu tun.

Gruesse von Ingo
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Roy †

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Re: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?
« Antwort #25 am: 10. November 2008, 23:18:58 »

Somprit, für den Niessbrauch brauchen wir nicht DAS BLAUE und militärische Beratung. Ich habe das praktiziert und gross und breit erklärt und kann es jedem zeigen. Aber ich vermisse immer noch die Auskunft von Kurt Frei, habe das ganz vergessen heute im Stress...
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Roy †

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Re: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?
« Antwort #26 am: 11. November 2008, 15:30:05 »

Gerade hat Kurt Frei angerufen. Er war privat verhindert. Es ist genau so wie ich schon sagte: Ein Minderjähriger hat keinen Ausweis, er ist nicht geschäftsfähig. Man kann aber hier im Land auch einen Hut auf der Stange als ... bezeichnen. Wer es akzeptiert... Jeder Gemeindeamtmann hat hier Entscheidungsfreiheit in seinem Hoheitsgebiet. Massgebend ist das, was dann mal herauskommt, wenn der Fall strittig ist. Wenn es ans Gericht geht, dann gilt nichts, was nicht gesetzlich abgesichert ist. Und die Ermessensentscheidungen sind es eben nicht.

Jeder, der schlauer ist, soll sich selbst in Sicherheit wiegen. Das Habitat ist wohl die beste Absicherung, wenn das Objekt so steht und ausgerüstet ist, dass man es auch gegen eine Armee von Feinden verteilen kann. Darum habe ich ja auch immer eine hohe Mauer mit Burggraben, Krokodilen und Zugbrücke um meine geplante Burg im Isaan geplant - und Wachturm, besetzt mit Maschinengewehrposten ;-)
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Meritus

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Re: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?
« Antwort #27 am: 11. November 2008, 18:26:26 »

Ein Bekannter hat das ganz geschickt geregelt.
Er hat einen 30jahres-Mietvertrag fuer 'sein' Haus. Jetzt ist der Fall eingetreten, dass 'sie' da Weite gesucht hat. Er zahlt seit ueber 2 Jahren brav seine nicht geringe Miete und repariert und macht und tut an diesem Haus. Scheinbar ist die Miete der Dame nicht hoch genug und sie versucht ihn jetzt rauszuklagen wegen 'nicht sachgerechter Nutzung' des Hauses. Er geht auf die Klage sogar noch ein, will durch Reparaturrechnungen was beweisen usw.
Ich wuerde einfach woanders fuer dieses reichliche Geld ein anderes Haus mieten und die Dame schauen lassen wie sie zurechtkommt, sie hat ja den Vertrag gekuendigt und das ist bei Annahme rechtskraeftig...... ???

Ciao
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Profuuu

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Re: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?
« Antwort #28 am: 12. November 2008, 01:07:16 »

@Meritus,

gut, dass du mal den nicht-juristischen Aspekt reinbringst.

Was nützt nämlich die juristisch wasserdichteste Konstruktion, wenn SIE dir in IHREM Land die Hölle bereitet. Besonders auf dem Lande, wo die bucklige Verwandtschaft gleich um die Ecke wohnt, womöglich noch auf dem gleichen Grundstück oder gar im gleichen Haus, kriegste doch im Streitfall mit der Holden kein Bein mehr auf die Erde.

Dann kannste dir deinen Morgenkaffee in Ruhe auf der Veranda genossen gleich abschminken. Ne Neue ist auch nicht drin. Selbst nach ner Scheidung. Das gibt Mord und Todschlag.

Dann haste zwar juristisch "Recht", aber die Lebensqualität in deinem Haus und an dem Ort ist hin.

Es gilt dann: "bis der Tod euch scheidet...."  8)

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mfG
Professor Triple U

Roy †

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Re: Haus 50/50 aufteilen.Wie geht das?
« Antwort #29 am: 12. November 2008, 10:29:41 »

Man kann den Liebeskaspern und Isaan-Blaudachfanatikern gar nicht deutlich und oft genug sagen, dass sie ALLES, was sie dort investieren, ABSCHEIBEN müssen. Sie sind für alle Zeiten auf Gnade und Barmherzigkeit der Frau resp. der Familie angewiesen. Kein Thai hält sich an formales Recht, wenn es um Emotionen und um SEINE Kohle geht GEGEN einen Farang, der sich anmasst, etwa Rechte zu beanspruchen. Basta! Amen! Wer das Gegenteil behauptet, ist beweispflichtig dafür, dass irgendwann irgendwo in Thailand Terror aus der Nachbarschaft wirksam von Farangs durch Gericht und Polizei abgewehrt worden ist. MEINE IST ANDERS gilt nicht. Sie ist am Ende auch nicht anders. Zumindest nicht die Familie.
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